Offener Güterwagen

Eisenbahnwagen zum Transport von witterungsunempfindlichen Gütern
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Offene Güterwagen bilden eine große Gruppe von Eisenbahngüterwagen zum Transport von Wirtschaftsgütern, die nicht nässeempfindlich sind und in der Regel geschüttet werden können. Die typischen Vertreter dieser Wagengruppe sind zwei- oder vierachsige Wagen mit flachem Boden und hohen Seitenwänden (Borde). Diese Wagen haben ein oder zwei Türen an jeder Seite und oft können die Stirnwände abgeklappt werden. An den Wänden befinden sich Ösen, um Seile oder Planen zum Sichern der Ladung anzubringen. Manche dieser Wagen sind kippfähig, das heißt, sie können in entsprechenden Anlagen zum Entladen angehoben und regelrecht ausgekippt werden. Anschriftenmäßig unterscheidet man zwischen Regelbauart (Gattungsbuchstabe E/UIC-Typennummer 5) und Sonderbauart (F/6).

Bei der DB machen offene Güterwagen knapp 40% des Gesamtbestandes an Güterwagen aus. Im Jahr 1998 waren etwa 16.000 vierachsige E-Wagen, 12.000 Trichterwagen, 10.000 Sattelwagen und 300 Seitenkippbare Wagen vorhanden.

Offene Güterwagen der Regelbauart E

 
vierachsiger offener Güterwagen Regelbauart mit Stahlfußboden

Dieser Wagen hat einen flachen Boden und feste Seitenwände mit mindestens einer großen seitlichen Tür. Er ist geeignet, um mit Schüttgut beladen zu werden. Wenn er kein kleines L in der Wagenanschrift hat, ist er seitlich kippbar. Wagen mit Stirnwandtüren sind auch stirnseitig kippbar. Hat er keine Stirntür, hat er in der Wagenanschrift ein kleines O. Die Wagen sind mit Ösen ausgerüstet, um Planen oder Netze zum Witterungsschutz oder zum Schutz gegen das Herabwehen des Ladegutes anzubringen. Hauptladegut sind Schrott, Stahl, Holz, Papier und sonstige nässeunempfindliche Ladegüter, manchmal aber auch Stückgut.

Offene Güterwagen der Sonderbauart F

Hierzu zählen in der Mehrzahl die Selbstentladewagen mit Schwerkraftentladung (Trichterwagen und Sattelwagen), daneben auch

  • Seitenkippbare Wagen (Kasten-, Mulden- und Seitenkipper),
  • Kübelwagen,
  • andere offene Wagen ohne Seitentüren, sowie
  • bei der DR (fälschlicherweise) auch Wagen mit Stahlfußboden.

Trichterwagen

 
Selbstentladewagen (Trichterwagen) mit hohen Rutschen

Die Trichterwagen können ohne fremde Energiequelle nur durch Schwerkraft entladen werden und werden daher auch als Selbstentladewagen bezeichnet. Bei der Mehrzahl lassen sich über hohe (mehr als 70cm über Schienenoberkante endende) Auslaufrutschen Fließbänder oder Förderbänder auf Schienen- bzw. Straßenniveau füllen. Durch die Möglichkeit der dosierten Entladung an jedem Ort sind die Wagen freizügig einsetzbar und finden auch im Einzelwagenverkehr Verwendung. Die Bahn nutzt die Wagen auch als Dienstgüterwagen zum Einschottern der Gleise.

Die Trichterwagen gibt es auch mit schwenkbaren Dächern, die damit unter die Wagen mit öffnungsfähigem Dach fallen. Sie transportieren Getreide, Zucker, Kali oder Chemikalien und sind meist für eines dieser Ladegüter reserviert, um eine Vermischung zu vermeiden.

Nachteilig ist der Platzbedarf der Rutschen und Anlagen zum Entladen, der das Ladevolumen einschränkt. In den USA werden deshalb teilweise nicht selbst entladende Wagen (Gondolas, entsprechen etwa der Regelbauart) für Schüttgut genutzt, die zum Entladen auf den Kopf gestellt werden und dank drehbarer Kupplungen nicht entkuppelt werden müssen.

Sattelwagen

Auch die Sattelwagen können ausschließlich per Schwerkraft entladen werden und zählen deshalb zu den Selbstentladewagen. Sie werden auch als Großraumselbstentladewagen bezeichnet. Im Unterschied zu den Trichterwagen ist hier aber keine dosierte, sondern nur eine schlagartige Entladung möglich. Der Boden dieser Wagen fällt wie bei einem Satteldach zu beiden Seiten hin ab, die Entladeöffnung ist tiefliegend. Daher lassen sich die Wagen ausschließlich in Tiefbunker entladen. Sie werden hauptsächlich in Ganzzügen für den Massentransport von Kohle oder Erz von Bergwerken oder Häfen zu Hüttenbetrieben oder Kraftwerken verwendet.

Seitenkippbare Wagen

Seitenkippbare Wagen haben eine hydraulische, pneumatische oder elektrische Kippeinrichtung, die es erlaubt, den Wagenkasten einseitig anzuheben. Je nach Bauart ist ein beidseitiges oder auch nur ein einseitiges Kippen möglich. Um ein Umkippen des Wagens während de Kippvorgangs zu verhindern, sind sie mit sogenannten Schienenzangen ausgerüstet, mit welchen sie am Gleiskörper gesichert werden können. Vorteil dieser Wagen gegenüber den Schwerkraft-Selbstentladewagen ist, dass kein Volumenverlust durch die gewölbte Ladefläche entsteht bei Gütern, die zum Entladen eine starke Neigung erfordern. Die Wagen werden unter anderem in Ganzzügen im Aushubverkehr von Großbaustellen eingesetzt.

Typische Ladegüter

Typische Transportgüter sind alle Arten von Schüttgütern, wie Kohle, Koks, Erz, Sand oder Kies, aber auch Schrott oder Holzstämme. Da Schüttgüter oft in großen Mengen transportiert werden, werden diese Wagen häufig in sogenannten Ganzzügen eingesetzt, die nur aus einer Wagengattung bestehen und nur eine Art Ladung von einem Versender direkt zu einem Empfänger transportieren.

Siehe auch