Diskussion:Lieferschein
Zwei Fragen, die ein kaufmännisch versierter beantworten könnte:
Welchen Weg geht ein Lieferschein ? Verkäufer -> Lieferant -> Käufer, Kopie an Lieferant als Auslieferungsnachweis ?
Ist nicht ein Sinn des Lieferscheins, daß beim Käufer - vor allem bei Firmen mit viel Wareneingang - der Wareneingang ein Schriftstück über die Ware bekommt, um die interne Auslieferung zu erleichtern ?
Die Aufbewahrungsfrist beträgt nur 6 Jahre und nicht 10 Jahre gem. § 147 AO. Ich habe das geändert.
Warum beträgt die Aufbewahrungsfrist nur 6 Jahre? Ist ein Lieferschein nicht ein Beleg für den nach abs1 nr4 die zehnjährige frist gilt?
Mit dem zweiten Abschnitt bin ich nicht ganz einig - ich kenne die Vorschriften nicht, aber in der Praxis ist es üblich, dass der Fahrer den Lieferschein bei sich hat. Waisinet 08:01, 3. Apr 2006 (CEST)
Ja klar, der DPD-Fahrer hat die Lieferscheine bei sich - das stimmt wohl nicht! Speditions-Fahrer haben den Lieferschein manchmal bei sich.
nein, die Speditionen haben einen Frachtbrief dabei. der Lieferschein ist auf jeden Fall innenliegend/draufgeklebt. Versiegelt halt. --84.152.119.200 15:22, 25. Okt. 2006 (CEST)
Lieferschein
wer kann mir helfen. wenn im lieferschein, und nur im lieferschein unter WIDERSPRUCH ein besonderer hinweis steht wonach man unter bestimmten vorraussetzungen keinen anspruch auf WIDERRUF hat. ist das rechtens
Wo muss der Lieferschein ausgedruckt werden?
Im konkreten Fall wird Ware in Lizenz produziert. Der Vertrag wird zwischen Firma A und dem Kunden geschlossen, geliefert wird von Firma B. Ich bekomme hier widersprüchliche Angaben: Welche Bestimmungen gelten hier zum Lieferscheindruck: Muss Firma A oder B den bereitstellen, welche Firmen müssen auf dem Dokument erscheinen?
Auf dem (Lieferschein) würde die Einladeadresse und die Entladeadresse sowie die Adresse des Lieferservices vermerkt werden. Allerdings glaube ich das es sich dann um einen Frachtbrief handelt, wenn es sich beim Überbringer der Lieferung um eine Fremdfirma handelt.
unverständlich
Kann mir jemand diese Passage im Artikel erklären: "Soweit die Ware eingelagert ist, enthält der Lieferschein eine Anweisung an den Lagerhalter, die Ware nur gegen Zahlung zu liefern." --Norbach 12:09, 25. Apr. 2007 (CEST)
Der Lieferschein wird grundsätzlich ins Paket gelegt. Der Fahrer bekommt den Lieferschein nicht in die Hände. Alle wichigen Informationen befinden sich für ihn auf dem Paketschein o. Paketaufkleber.
Der Weg des Lieferscheins: Verkäufer->Käufer Der Käufer braucht keine Kopie an den Verkäufer schicken, um den Erhalt der Ware zu bestätigen. In der Praxis ist das jedenfalls unüblich. Sollte so etwas verlangt werden, würde ich ein Paket mit Rückschein nehmen.
Der Lieferschein wird vom Verkäufer gedruckt und ins Paket gelegt. Angaben darauf sind dann: Angaben über die Ware Anschrift Absender und Empfänger Lieferdatum
Auf dem Lieferschein kann auch der Versandservice genannt sein. Es muss sich deswegen nicht gleich um einen Frachtbrief handeln.
Das sind meine Erfahrungen aus der Praxis.
Lieferschein als Warenbegleitpapier
Der Fahrer bekommt einen Lieferschein (+Kopie) für die Sendung, wenn es sich um eine Lieferung im Rahmen des Werkverkehrs handelt. Denn im Werkverkehr genügt es, wenn man dem Kunden die Kopie des Lieferscheins gibt und ihn unterschreiben lässt (als Empfangsbestätigung). Im gewerblichen Güterverkehr bekommt der Fahrer keinen Lieferschein. Dabei bekommt er nur einen Frachtbrief. --Tiff 16:56, 1. Mai 2007 (CEST)