Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

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Einleitung

Mit den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, auch ZP genannt, führte das Bundesland Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2006/07 ein neues Abschlussverfahren für den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ein. Alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen (Bildungsgang 10B), Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nehmen daran teil.

Fächer

Den Kern des neuen Verfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten, jedoch dezentral bewerteten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache (meistens Englisch), wobei das Fach Englisch auf Wunsch des Schülers durch ein anderes fremdsprachliches Fach ersetzt werden kann, wenn dies seit Klasse 5 unterrichtet wurde. Dabei ist zu beachten, dass dies nur auf dem Gymnasium sowie auf der Gesamtschule möglich ist. Schüler anderer Schulformen müssen die Prüfung in Englisch ablegen.

Notengebung

Die Abschlussnote in den drei Prüfungsfächern soll sich je zur Hälfte aus einer "Vornote" und der Prüfungsnote zusammensetzen. Die Vornote soll auf den schulischen Leistungen in der Klasse 10 beruhen. Dabei wird nicht nur das zweite Schulhalbjahr bewertet, dass erste Schulhalbjahr wird ebenfalls bewertet. Dementsprechend zählen die mündliche Beteiligung eines Schülers des ganzen Jahres sowie vier schriftliche Arbeiten. Bei einer mündlichen Prüfung wird die Note dieser Prüfung zusammen mit der Note aus der schriftlichen Prüfung gewertet und so die Abschlussnote zu bilden. Die Vornote zählt dabei selbstverständlich weiterhin. Dies wird dann im Verhältnis 5:3:2 gewertet.

Mündliche Prüfung

Bei einer Abweichung zwischen Vornote und schriftlicher Prüfungsnote um zwei Notenstufen können sich die Schüler für eine zusätzliche freiwillige mündliche Prüfung entscheiden. Bei einer Abweichung um mehr als zwei Notenstufen ist diese verpflichtend.

Es ist "vorgesehen, § 30 Abs. 1 APO-S I noch vor den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2007 dahingehend zu ändern, dass die Fachlehrerin oder der Fachlehrer in jedem Prüfungsfach vor den mündlichen Prüfungen und nicht vor den schriftlichen Prüfungen eine Vornote festsetzt und sie der Schülerin oder dem Schüler bekannt gibt."[1]

Schüler müssen nach Bekanntgabe der Prüfungsnote innerhalb weniger Tage entscheiden, ob sie eine mündliche Prüfung ablegen wollen, soweit die Differenz von der Vornote zwei Noten beträgt.

Termine 2007

  • Für das Fach Deutsch: 27.04.2007 (Nachschreibetermin am 09.05.07) -bereits geschrieben-
  • Für das Fach Mathematik: 02.05.2007 (Nachschreibetermin am 11.05.07)
  • Für das fremdsprachliche Fach: 04.05.2007 (Nachschreibetermin am 14.05.07)

Die Prüfungsnote sowie die Vornote werden am 21.05.07 bekanntgegeben, Anmeldungen für die freiwilligen mündlichen Prüfungen sind bis zum 23.05.07 möglich.

  • Mündliche Prüfungen laufen vom 30.05.2007 bis zum 08.06.2007

Termine 2008

  • Für das Fach Deutsch: 07.05.2008 (Nachschreibetermin am 16.05.08)
  • Für das Fach Mathematik: 09.05.2008 (Nachschreibetermin am 19.05.08)
  • Für das fremdsprachliche Fach: 15.05.2008 (Nachschreibetermin am 21.05.08)

Die Prüfungsnote sowie die Vornote werden am 28.05.08 bekanntgegeben, Anmeldungen für die freiwilligen mündlichen Prüfungen sind bis zum 30.05.08 möglich.

  • Mündliche Prüfungen laufen vom 04.06.2008 bis zum 13.06.2008

Siehe auch

Quellen

  1. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen, Runderlass zur Durchführung der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2006/2007 vom 21.4.2006, http://www.learn-line.nrw.de/angebote/pruefungen10/pdf/durchfuehrungserlass_2006_04_21.pdf (zuletzt aufgerufen am 23.4.2007).