Privatisierung

Umwandlung von öffentlichem Vermögen in privates Eigentum
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Privatisierung bedeutet die Überführung bzw. Umwandlung von Staatseigentum in Privateigentum. Gegenteil: Verstaatlichung.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach der Wiedervereinigung drei große Einrichtungen des Bundes in private Rechtsformen umgewandelt:

Es gibt auch eine Privatisierung Öffentlicher Räume. D.h. von Fußgängerzonen usw.. Darunter versteht man das Öffentlicher Raum in die Verantwortung von privaten Firmen und Sicherheitsdiensten gegeben wird, die dann darüber bestimmen, wer sich in diesem Raum aufhalten darf. Hier gilt dann oftmals das Hausrecht des Eigentümers.

Siehe auch: Aktiengesellschaft, Public Private Partnership, Cross-Border-Leasing, Neoliberalismus