Der Freiherr (oder auch Baron) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Freiherren, Grafen, Fürsten und Herzöge. Die Freiherren gehören zum niedrigen Adel. Der Hochadel beginnt mit dem Graf.
Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel wie unter anderen auch der Freiherrentitel in Deutschland namensrechtlich lediglich Bestandteil des Nachnamens (Familiennamen) . Das drückt sich in der Schreibweise aus. Aus dem „Freiherrn Wernher von Braun“ wurde ab 1919 „Wernher Freiherr von Braun“ . Gemäß überkommener, aber noch als gültig empfundener Höflichkeitsformen (Etikette) und keineswegs nach den Normen des geltenden deutschen Namensrechts wird ein "Freiherr" korrekt mit „Baron“ angesprochen. "Wernher Freiherr von Braun" wird z. B. korrekt mit „Baron von Braun“ oder „Baron Braun“ angesprochen. „Baron“ ist hierbei lediglich eine höfliche, formelle Anrede und nicht ein eigenständiger Adelstitel. Es handelt sich um die Übersetzung des Freiherrentitels ins Französische, der früheren Hof- und Diplomatensprache.
In der deutschen Regenbogenpresse wird gemeinhin die vom deutschen Namensrecht nicht vorgesehene, lediglich bei der mündlichen Ansprache aus Höflichkeitsgründen korrekte Bezeichnung „Baron“ für Träger des ehemaligen Freiherrntitels verwendet. Dort werden generell die Träger ehemaliger Adelstitel so bezeichnet, als gäbe es in Deutschland noch Adelstitel (z. B. „Fürstin“ Gloria . Namensrechtlich korrekt wäre die Bezeichnung "Gloria Fürstin von Thurn und Taxis"). Kritiker sehen darin eine Effekthascherei der Medien um damit das Bedürfnis ihrer Leser nach Glanz und Glamour des ehemaligen deutschen Adels auch im modernen, republikanischen Deutschland zu befriedigen.
In Österreich sind seit 1919 die Adelstitel vollständig abgeschafft und im Gegensatz zu der in Deutschland geltenden Regelung auch nicht Bestandteil des Nachnamens. So hieße z. B. „Wernher Freiherr von Braun“ wäre er Österreicher rechtlich korrekt „Wernher Braun“ . Jedoch wird auch in Österreich weithin aus Höflichkeit die Anrede „Baron“ verwendet.
Ausland
Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn in entsprechende Titel „Baron“ geführt wurde, wird der Zusatz „Freiherr“ auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (schwedisch: friherre).
Vergleichbare Adelsprädikate:
- England - Baron, Baronness
- Schweden - friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
- Dänemark - Baron, Baronesse (ebenso für die Freiin)
- Norwegen - friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
- Finnland - vapaaherra
- Niederlande - Baron
Weibliche Form
Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin), für eine noch ledige Tochter eines Freiherrn „Freiin“ (Baronesse). Freiherren stand die Titulatur Hochwohlgeboren, auch Hoch- und Wohlgeboren zu. Nach einer Entscheidung des Reichsgericht während der Weimarer Republik, die in Deutschland noch heute gilt, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt "Freifrau" nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun). Eine gegenteilige Meinung wollte - allerdings erfolglos - auf der Schreibweise "Ilselore Freiherr von Braun" bestehen.
Reichsfreiherr
Dagegen war Reichsfreiherr eine nach 1806 in Mode kommende Standesbezeichnung, die sich auf kein Namens- oder Titelrecht gründet. Die Bezeichnung besagt nur, dass den betreffenden Familien vor 1806 der Freiherrentitel vom Kaiser verliehen worden war. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts waren fast alle reichsunmittelbaren ritterschaftlichen Familien vom Kaiser in den Freiherrenstand erhöht worden. Nach 1806 schmückten sich einige dieser freiherrlichen Familien mit dem Attribut "Reichsfreiherr" um sich von dem napoleonischen und nachnapoleonischen "neuen" Adel aus ihrer Sicht positiv zu unterscheiden.
Freiherrenkrone
Die Freiherrenkrone ist eine Rangkrone und gewöhnlich als ein Reif ausgebildet, aus dessen oberen Rand sieben perlenbesetzte hohe Zacken hervorragen ( Adelskrone: fünf Zacken, Grafenkrone: neun Zacken ). Bei einer flacheren Form liegen die Perlen direkt auf dem Reif auf unter Wegfall der Zacken.
Von dieser deutschen Freiherrenkrone sind die französische, schwedische, spanische, portugiesische, belgische und englische Freiherrenkrone zu unterscheiden.
Literatur
- Wolfgang Ribbe/Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung. Verlag Degener &Co., Neustadt an der Aisch 1980, ISBN 3-7686-1024-1
- Eugen Haberkorn/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 2. 6. Auflage. Francke Verlag, München 1964, ISBN 3-7720-1293-0
- Schulze Pellengahr, Christian: Wirksamwerden einer Adelsverleihung nach der Wiedervereinigung? In: Das Standesamt 56 (2003), S. 193 - 198.