Franchising

vertraglich festgelegtes Geschäftsmodell zur vertikalen Kooperation verschiedener Partner
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Der Begriff Franchising - (v. engl.: french; bezogen auf "französisch" frank, frei) bezeichnet eine Geschäftsmethode, bei der ein Franchise-Geber einem Franchise-Nehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes vermietet.

Das Franchising ist noch zu neu für das HGB. Es ist dort noch nichts dazu geregelt.

Der Franchisegeber ist noch stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden als der Vertragshändler. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seinen Service zwar rechtlich selbständig, zahlt jedoch Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, eines einheitlichen Namens und Auftretens nach außen, eines Symbols oder zur Nutzung einer Marke und eines einheitlichen Vertriebssystems sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchise-Geber bildet den Franchise-Nehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.

Der Franchisenehmer ist dennoch Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Vorteil, vor allem bei markengewichtigen Systemen sind eine hohe Bekanntheit von Beginn an, vergleichsweise günstige Einkaufskonditionen und Unterstützung im kaufmännischen Bereich.

Der Franchisegeber hat im Gegenzug relativ sichere Umsätze und kann die Systemgebühr zur Deckung seiner Entwicklungskosten verwenden.


Bekannte Beispiele sind

im Hotel- und Gaststättengewerbe:

  • Holiday Inn
  • McDonald´s

bei Hauslieferanten:

  • BoFrost
  • Eismann

im Handwerk:

  • SAG-Solarstrom AG
  • Mr. Minit
  • Kamps

im Dienstleistungsbereich:

  • Personal Total
  • Schülerhilfe

im Handel:

  • OBI

siehe auch: Distributionspolitik