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Energiepass

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Der neue Energiepass zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf einen Blick, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind, die ein Gebäude erwarten lässt. Eingeführt wird der neue Energieausweis für Gebäude schrittweise ab 2008.

Geregelt wird die Einführung des Energieausweises in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die heute (25-4-07) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt. Der Bundesrat muss dieser Verordnung noch zustimmen.

"Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Wer bislang sein Haus nicht gedämmt hat, verschenkt nicht nur bares Geld, sondern schadet auch dem Klima", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee.

Der Energiepass ist ein freiwilliges, als Energieausweis ab 2008 ein verpflichtendes Zertifikat, das beurteilt, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Grundlage für diese Bewertung ist in der Regel der so genannte Primärenergiebedarf. Dieser wird beeinflusst durch den baulichen und heizungstechnischen Standard. Darüber hinaus werden innerhalb des Passes Sanierungsvorschläge gemacht und Ergebnisse derselben dokumentiert.

Der Energiepass - insbesondere für Bestandsgebäude - soll Verbraucher informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen.

Es existiert eine Reihe von regionalen Energiepässen mit unterschiedlichen Layout-Varianten. Eine verbreitete Variante ist die Klassifizierung des untersuchten Gebäudes in acht bis neun Energieeffizienzklassen - von der besten Klasse A bis (H) I.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat den Prototyp eines bundeseinheitlichen Energiepasses für Wohngebäude im Bestand entwickelt und diesen in einem Feldversuch bis Ende 2004 an fast 4000 Wohngebäuden getestet. Über die Anerkennung der erstellten Energiepässe als Energieausweise wird im Rahmen der Umsetzung der neuen Energieeinsparverordnung 2006/2007 entschieden.

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedstaaten, zum 4. Januar 2006 Energieausweise einzuführen. Durchführungsdetails des Verfahrens werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geklärt. Auch die Ausstellerfrage, das heißt wer einen Energiepass ausstellen darf, wird in der EnEV geklärt.

Die Einführung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäude wurde bereits im Jahr 2006 für alle EU-Mitgliedsstaaten zur Pflicht. Vor diesem Hintergrund läuft die europaweite Entwicklung von ganzheitlichen und marktakzeptablen Strategien und Berechnungsmethoden auf Hochtouren.

Siehe auch

Wiktionary: Energiepass – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen