Diskussion:Glaubensfreiheit im Islam
Dieser Artikel ist eine Auslagerung aus dem Artikel Glaubensfreiheit verschoben nach Glaubensfreiheit im Judentum, letzte gemeinsame Version 2006-11-16T17:41:25. Die Liste der alten Autoren ist dort zu finden. --Revvar (D RT) 19:00, 16. Nov. 2006 (CET) |
Hier wird ein Artikel auseinander gerissen und ein gewisser Orientalist zeichnet nun als Alleinautor. Für ihn scheinen die Gesetze der Wikipedia nicht zu gelten... Aber auch ein Verfassername Orientalist macht den Inhalt nicht besser und er kann nicht stolz darauf sein,was er da in Kooperation mit den nun nicht mehr Genannten geleistet hat. Eine einzige Quelle, Miller Davis, eine Schrift von 1938. Na super. --84.136.246.204 19:06, 16. Nov. 2006 (CET)
Reg Dich ab, Anonymus. der Artikel betr. Islam und Glaubensfreiheit ist von mir. Die Ergänzungen und Berichtigungen dazu kannst Du jederzeit nachlesen: auf der Seite: Glaubensfreiheit. Versionen. Denn in der WP geht nix verloren. Auseinandergerissen ist gar nichts. Nur: hier wächst nichts zusammen, was nicht zusammen gehört..... :-) - Abwandlung von mir. Die anderen Fußnoten (die erste von mir ist von HEUTE, vor dem "ausseinaderreissen" der Artikelteile!) werden kommen.Wo liegt das Problem? --Orientalist 20:28, 16. Nov. 2006 (CET)
- achja, Bissendorf....in Niedersachsen...das hatten wir schon mal. Am Anfang war es gar nicht mal so schlecht...--Orientalist 20:29, 16. Nov. 2006 (CET)
- @Orientalist: Die IP hat insofern recht, als das diese Aufsplittung rechtlich und technisch falsch gemacht wurde. (siehe: [1]) - Für die Zukunft also bitte genau die vorgegebenen Arbeitsschritte nachvollziehen, um eine Lizensverstoß zu vermeiden. --Revvar (D RT) 16:16, 17. Nov. 2006 (CET)
- achja, Bissendorf....in Niedersachsen...das hatten wir schon mal. Am Anfang war es gar nicht mal so schlecht...--Orientalist 20:29, 16. Nov. 2006 (CET)
Islamische Charta
Der deutsche Innenminister Schäuble hat die deutschen Muslime für diese Charta ausdrücklich gelobt. Er hat betont, dass es sehr wichtig sei, dass die Muslime Deutschlands sich damit auf den Boden des deutschen Grundgesetzes, mit allen Menschenrechten, stellen. Diese Charta sollte hier nicht fehlen,
mit freundlichen Grüßen, Roland Schmid 21:40, 16. Nov. 2006 (CET)--
Roland Schmid: den Muslimen bleibt nichts anderes übrig als auf dem Boden des GG zu stehen - wenn sie wollen (das füg ich hinzu). Dies hat allerdings mit dem islamischen Verständnis der Menschenrechte im all. und der Rel.freiheit im einzelnen ABSOLUT nichts zu tun. Und nur darum geht es im Artikel. Man kann nicht islamische Religionsfreiheit in Berlin so und in Riyadh so einfordert. Die Rechte des Islam sind unversell...bitte dies zur Kenntnis zu nehmen. Nolens volens bekennen sich die Muslime (welche Muslime?) dafür, auf dem "Boden des deutschen GG" zu stehen. So der Zentralrat...das sagt aber nix. Weiß der Muslim was im GG steht? In wessen Sprache spricht dieser Zentralrat? Mensch, seid Ihr blauäugig.... REVVAR! - "blauäugig" - beleidigung.!...Sperrantrag! (ist ja vorbereitet bei Dir. ) Roland Schmid: im ernst: soo laufen die Dinge eben nicht, um es kurzzufassen--Orientalist 21:51, 16. Nov. 2006 (CET)
Hallo, ich als Muslim, kann zwar nur für mich reden aber: Ich hab die Grundschule und das Gymnasium besucht. Im Fach Gesellschaftskunde wurde uns das deutsche Grundgesetz in seinen wichtigen Teilen vorgestellt, sprich Menschenrechte - Bürgerrechte - Grundrechte. Dieses Wissen über das Grundgesetz habe ich meinen Eltern, meinen Freunden und meinen Glaubensbrüdern erklärt wenn es von nöten war. Als ich das Abitur in der Tasche hatte, bin ich zur Bundeswehr gegangen und hab meine Staatsbürgerliche Pflicht getan. Und ich habe gelobt,dass ich der Bundesrepublik Deutschland treu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen werde. Desweiteren weiß jeder Muslim, egal ob ausländischer Student oder deutscher Konvertit oder Staatsbürger mit Migrantenhintergrund, dass es eine Verfassung gibt(, welche Grundgesetz heißt). Diese Verfassung gewährt Einem Rechte und erlegt Einem Pflichten. Die Muslime akzeptieren das Grundgesetz und respektieren es auch. Und wer sagt dass das Grundgesetz perfekt ist? Es wurde schon verändert weil es einige inakzeptable Stellen hatte. Dafür haben wir auch das Recht auf Meinungsfreiheit. Ich als Muslim bin froh das wir einen Rechtstaat haben, und das schätzen alle Muslime in Deutschland auch.--Ar-ras 22:59, 16. Nov. 2006 (CET)
Islam und andere Religionen
Das Recht, das Judentum, Christentum oder den Zoroastrismus zu praktizieren, ist nach der Scharia mit erheblichen Einschränkungen gegeben. Was heißt das genau? Ob das Minarett höher sein darf bzw. muss als der Kirchturm oder umgekehrt, ist im Morgen- und Abendland bis heute Gegenstand von heftigen Diskussionen. Siehe dazu Yavuz-Sultan-Selim-Moschee. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 10:48, 17. Nov. 2006 (CET)
Wahrscheinlich sind die Einschränkungen dass die Glaubensfreiheit nur Mo- Do gilt und das nur wenn es der 30 oder 31 Februar ist... :P--Ar-ras 04:15, 23. Nov. 2006 (CET)
Löschen
Der Artikel ist kein Lexikonartikel, und er definiert weder das Lemma, noch wird er irgendwo konkret. Ich wüsste auch nicht, wie man unter dem Lemma überhaupt etwas "Sinnvolles" heraus bringen kann. Vielleicht sollte man eher einen Artikel Religionsfreiheit in Ägypten probieren -- Arne List 02:19, 15. Jan. 2007 (CET)
Beispiel gleich am Anfang:
- In den arabisch-islamischen Staaten gibt es keine Glaubensfreiheit in dem oben geschilderten Sinne.
- gegenfrage: in welchem arab.islamischen Staat gibt es diese Glaubensfreiheit in dem oben geschilderten Sinne??? --Orientalist 13:41, 15. Jan. 2007 (CET)
Welche Staaten meint der Verfasser konkret? Begründung?
- der Verfasser meint alle Staaten, deren Staastreligion der Islam ist.--Orientalist 13:41, 15. Jan. 2007 (CET)
- Der Abfall vom Islam wird nach der Scharia mit der Todesstrafe geahndet.
In welchem dieser Staaten passiert das? Beispiele? Oder schwebt "die Scharia" hier bereits in der Phantasie im weltfernen Raum? -- Arne List 02:27, 15. Jan. 2007 (CET)
- das passiert in den Staaten,in denen die Schari'a in der Praxis Anwendung findet. In anderen Staaten wird diese Todesstrafe in der Theorie eingefordert.--Orientalist 13:41, 15. Jan. 2007 (CET)
- Dann listen Sie doch einmal diese Staaten auf, in denen wann und mit welcher Begründung welchen Gerichts wie viele Apostaten hingerichtet oder auch nur zum Tode verurteilt wurden. -- Arne List 14:36, 15. Jan. 2007 (CET)
- Ich würde Religionen in Ägypten vorschlagen ;-) --König Alfons der Viertelvorzwölfte 08:00, 15. Jan. 2007 (CET)
Das Lemma als solches ist IMO relevant und sollte bleiben, auch wenn mir der aktuelle Artikel nicht sonderlich gefällt. Ihr könnt aber sowohl Inhalte verändern als auch ein neues Lemma bestimmen, ohne den Artikel löschen lassen zu müssen. --Johanna R. 08:49, 15. Jan. 2007 (CET)
- Die Frage ist doch, was will das Lemma eigentlich sagen? "Glaubensfreiheit im Islam" steht doch im Koran 2:256 ("kein Zwang im Glauben"). Das bedeutet in der Praxis für Muslime, dass man anderen Leuten nicht ihren Glauben vorschreiben darf. Dieser Artikel kratzt an diesem ganz wesentlichen Punkt vorbei und spielt daher nicht "im Islam", sondern woanders. Bei einem "Lemma Glaubensfreiheit im Islam" erwarte ich, dass beschrieben wird, welche Glaubensfreiheit Muslime innerhalb ihrer Religion haben. Oder geht es um Religionsfreiheit in der Islamischen Welt? Dann sollte man das auch so nennen und Land für Land analysieren, nicht aber so zusammen kleistern, wie das hier passiert. Was hier steht ist nichts anderes als Propaganda. -- Arne List 11:18, 15. Jan. 2007 (CET)
- Das Lemma beschreibt schon im Titel, dass nur die Glaubensfreiheit im Islam - also für Muslime und für diejenigen gilt, die durch Konvertierung Muslime geworden sind. Rel.wechsel ist ausgeschlossen. Das kann man nicht verschönern. Wie Sure 2:256 vom Recht behandelt wird, steht im Artikel. "Zwang" ist aber auch, wenn man seine Rel. als Muslim nicht wechseln darf oder: nicht das Recht hat keine Religion zu haben (wie das die Menscenrechtskonventionen fordern). Von Propaganda keine Rede, dass ist die Grundhaltung des islamischen Rechts und darum geht es - vor allem in den modernen Staaten, die Verfassungsänderungen verlangen dahingehend, dass die Schari's DIE Quelle der Legislative sein muss. --Orientalist 13:41, 15. Jan. 2007 (CET)
- Dann sollte halt im Artikel beschrieben werden, in welchen Ländern es verboten ist, vom Islam zu einer anderen Religion zu wechseln. Das hat aber mit "im Islam" nichts zu tun, sondern vielleicht mit "in Saudi-Arabien". Jedenfalls gilt Ihr "islamisches Recht" sicher nicht in Deutschland oder sonstwo in Europa, und daher ist "der Islam" hierzulande von Ihren extremen Vorstellung wohl kaum betroffen. -- Arne List 14:05, 15. Jan. 2007 (CET)
- Das Lemma beschreibt schon im Titel, dass nur die Glaubensfreiheit im Islam - also für Muslime und für diejenigen gilt, die durch Konvertierung Muslime geworden sind. Rel.wechsel ist ausgeschlossen. Das kann man nicht verschönern. Wie Sure 2:256 vom Recht behandelt wird, steht im Artikel. "Zwang" ist aber auch, wenn man seine Rel. als Muslim nicht wechseln darf oder: nicht das Recht hat keine Religion zu haben (wie das die Menscenrechtskonventionen fordern). Von Propaganda keine Rede, dass ist die Grundhaltung des islamischen Rechts und darum geht es - vor allem in den modernen Staaten, die Verfassungsänderungen verlangen dahingehend, dass die Schari's DIE Quelle der Legislative sein muss. --Orientalist 13:41, 15. Jan. 2007 (CET)
- tolle bemerkung! seit wann gibt es in Europa isl.Recht? Es hat wohl mit Islam zu tun, gemäß Prophetenspruch der im Art. steht....Auch moderne arab.Staaten garantieren die Freiheit des Glaubens, sie schließt aber nirgends mit ein, dass man seine Rel. wechseln kann, oder keine Rel. haben darf. Es ist es islamischer Grundsatz, den man nicht schönreden, relativieren oder aus der Welt schaffen kann. Diese isl. Einstellung kann man an weiteren einschlägigen Islamseiten nachschlagen... und in der modernen Literatur: sogar bei Yusuf al-Qaradawi.Frohe Lektüre! Sprachbarrieren dürften es ja nicht geben....--Orientalist 20:07, 15. Jan. 2007 (CET)
- Genau, das "islamische Recht", wie Sie es verstehen, gilt in Europa gar nicht. In welchen Ländern gilt denn Ihre Vorstellung vom "islamischen Recht" überhaupt? Sagen Sie doch einmal, wann und wo in den letzten Jahren Leute zum Tode verurteilt oder gar hingerichtet wurden, die sich vom Islam abwendeten. In Europa schon mal nicht, da hier "der Islam" sowas offenbar gar nicht zulässt. Also wo genau spielt Ihr Film? In Tausendunedeine Nacht, oder am Hindukusch, wo das GG verteidigt wird? *SCNR* ;-) -- Arne List 20:30, 15. Jan. 2007 (CET)
- tolle bemerkung! seit wann gibt es in Europa isl.Recht? Es hat wohl mit Islam zu tun, gemäß Prophetenspruch der im Art. steht....Auch moderne arab.Staaten garantieren die Freiheit des Glaubens, sie schließt aber nirgends mit ein, dass man seine Rel. wechseln kann, oder keine Rel. haben darf. Es ist es islamischer Grundsatz, den man nicht schönreden, relativieren oder aus der Welt schaffen kann. Diese isl. Einstellung kann man an weiteren einschlägigen Islamseiten nachschlagen... und in der modernen Literatur: sogar bei Yusuf al-Qaradawi.Frohe Lektüre! Sprachbarrieren dürften es ja nicht geben....--Orientalist 20:07, 15. Jan. 2007 (CET)
Ich habe einen islamischen Grundsatz hier kurz erklärt und im Art. genauer ausgeführt. Die sich vom Islam abwenden, werden verurteilt und erst auf Druck der Öffentlicher für nicht zurechnungsfägig erklärt. Na, wo war doch dieses Beispiel vor einiger Zeit....? Und Fatwa der Azhar, die im Original vorliegt, ist ein Beispiel für diese Grundhaltung. Nur darum geht es. Auf solche Fragen aus den "unteren Schubladen" voller Polemik werde ich nicht mehr anworten. Arne Lists ständige Nachfragen sind typisch. Sie haben wir oft erlebt,apropos Indschil...auf eine solche "Unterhaltung" und in diesem Stil kann ich in der Zukunft verzichten. --Orientalist 20:46, 15. Jan. 2007 (CET)
- Mir ist schon klar, dass Sie nicht sagen wollen, wann und wo in den letzten Jahren ein "Apostat im Islam" zum Tode verurteilt oder gar hingerichtet wurde. -- Arne List 10:38, 16. Jan. 2007 (CET)
- Im Iran wurden massenhaft Anhänger der Bahai-Religion hingerichtet, denn der Bahai-Glaube gilt per se als Apostasie. Siehe z. B. Verfolgung der Baha'i. In Europa gilt bis dato europäisches Recht, gottlob. --Helmut Welger 21:00, 15. Jan. 2007 (CET)
- Liest man den erwähnten Bahai-Artikel unvoreingenommen, ist von massenhaften Hinrichtungen keine Spur zu sehen. Weitere Kommentare erspare ich mir im Moment. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 22:05, 15. Jan. 2007 (CET)
- Die Verfolgung der Bahai ist erstmal ein spezifisch persisches Problem. Mit "dem Islam" hat das nichts zu tun. -- Arne List 10:38, 16. Jan. 2007 (CET)
- Es hat insofern mit dem Islam zu tun, als Apostasie explizit die Rechtfertigung für die Verfolgung lieferte.
- In islamisch geprägten Staaten ist die Scharia nicht unbedingt die einzige und ausschließliche Grundlage der staatlichen Rechtsordnung. Liberalere Handhabungen, die auf anderen Rechtsvorstellungen fußen, sind daher möglich. Die Fundamentalisten, deren Einfluss wächst, wollen in der Rechtsordnung die Scharia vollständig und ohne Kompromisse mit anderen Rechtsvorstellungen zur Geltung bringen. Auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte fordert das und erwähnt ausdrücklich das Strafrecht.
- Die Scharia verlangt nun einmal die Todesstrafe für Apostasie, und soweit das milder gehandhabt wird, geschieht es nicht wegen, sondern trotz Scharia und Islam. --Helmut Welger 13:19, 16. Jan. 2007 (CET)
- Nochmal: Wo wurden wann in den letzten Jahren überhaupt "Apostaten im Islam" zum Tode verurteilt oder gar hingerichtet? Antwort: Nirgends. Also reden wir über ein Phantom in der Gegenwart. Und das ist schon mal gar nicht "trotz des Islams" so, sondern WEGEN des Islams. Oder aber wir begeben uns fröhlich auf die Ebene, dass "trotz des Christentums" keine Juden in Europa mehr verfolgt werden. -- Arne List 13:43, 16. Jan. 2007 (CET)
- Das Christentum hat nie die Verfolgung der Juden verlangt, es hat sie allenfalls begünstigt.
- Das Christentum hat seine Standpunkte unter dem Druck säkular-aufklärerischer Einflüsse revidiert, die Scharia nicht.
- In allen Staaten,deren Strafrecht auf der Scharia fußt, sind Hinrichtungen wegen Apostasie möglich; unter anderem in Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran, in Pakistan.
- Man kann vermuten, dass sie selten sind, weil offene Apostasie bzw. Apostasie-Bekenntnisse selten sind.
- Häufiger kommen sie vor, wo ganze Gruppen, wie die Bahai im Iran, betroffen sind.
- Es gibt Verdachtsmomente, dass religionsbedingte Hinrichtungen vor den Augen der Weltöffentlichkeit verborgen werden. Werden Fälle ruchbar,so werden mittels Rechtskniffen weniger anstößige Lösungen gesucht, beispielsweise indem der Delinquent für unzurechnungsfähig erklärt wird. --Helmut Welger 15:34, 16. Jan. 2007 (CET)
- Damit ist meine Frage nicht beantwortet. Also wenn es in den letzten - sagen wir mal 20 - Jahren Todesurteile oder Hinrichtungen seitens islamischer Staaten gegen "Apostaten" gab, so sind diese nicht bekannt gewordeun, sondern können nur angenommen werden. -- Arne List 16:25, 16. Jan. 2007 (CET)
- Aus einem ProAsyl-Bericht:
- "In seinem letzten Bericht stellt Copithorne eine Verschärfung der Einschränkung der Religionsfreiheit fest. Er macht dies deutlich an der Verfolgung der Baha'i, die nach wie vor unter andauernden Menschenrechtsverletzungen leiden. In diesem Zusammenhang nennt der Bericht insbesondere willkürliche Festnahmen, verweigerten Zugang zu höherer Bildung, Arbeitskündigungen und Berufsverbote. 12 Baha'i befinden sich auf Grund ihres Glaubens weiterhin im Gefängnis, darunter auch Behnam Mithaqi und Kayvan Khalajabadi, die von Copithorne während seines letzten Aufenthalts im Iran besucht worden waren und deren Todesurteile nach seinem Besuch vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Auch die Todesurteile gegen Dhabihu'llah Mahrami und Musa Talibi sind inzwischen bestätigt worden und zwar auf Grund von Anklagen, die unter anderem den Vorwurf der Apostasie enthalten. Mindestens 9 namentlich erwähnte Baha'i sollen 1996 wegen ihres Glaubens verhaftet worden sein. Die fortgesetzte Diskriminierung von Baha'i vor Gericht manifestiert sich beispielsweise in einem Fall, bei dem eine Mutter mit dem Hinweis auf ihre Religionszugehörigkeit vom Erbe ihrer Tochter ausgeschlossen wurde."
- Ihren Höhepunkt hatte die Bahai-Verfolgung in den 80-er Jahren. Aus 2006 werden erneute Verschärfungen gemeldet. --Helmut Welger 16:59, 16. Jan. 2007 (CET)
- Da steht: und zwar auf Grund von Anklagen, die unter anderem den Vorwurf der Apostasie enthalten. Da steht nicht, dass sie wegen Apostasie zum Tode verurteilt wurden. Weswegen wurden die denn zum Tode verurteilt? -- Arne List 17:08, 16. Jan. 2007 (CET)
- Klarer Wortlaut und Sachzusammenhang: Wegen Apostasie, mindestens unter anderem. Wenn Apostasie kein todeswürdiges Verbrechen wäre, wäre sie kein relevanter Anklagepunkt für die Bestätigung eines Todesurteils. --Helmut Welger 17:42, 16. Jan. 2007 (CET)
- Ich wollte wissen, weswegen die zum Tode verurteilt wurden. Wenn man wegen mehrerer Dinge angeklagt ist (z.B. Raubmord, Geiselnahme, unerlaubter Waffenbesitz), dann ist kaum anzunehmen, dass man wegen unerlaubtem Waffenbesitz die Höchststrafe kassiert, oder? -- Arne List 18:10, 16. Jan. 2007 (CET)
- Wegen Apostasie. Deshalb steht es auch im ProAsyl-Bericht. Die setzen die Akzente schon richtig und verschweigen nicht die beurteilungsrelevanten Punkte. [2]
- "Geistreiche Männer sind dann am scharfsinnigsten, wenn sie unrecht haben." (Goethe) Du kannst dich vielleicht durch ein wenig eigene Recherche SELBST von den Tatsachen überzeugen; dass ICH dich durch kein Argument der Welt überzeugen könnte, dessen bin ich gewiss. Seis drum. In eigener ergebnisoffener Recherche investierst du deinen Scharfsinn nutzbringender. Du wirst überrascht sein. --Helmut Welger 19:31, 16. Jan. 2007 (CET)
- Danke für den Hinweis auf Goethe, den alten Muslim(versteher) :-) Danke auch für den Link auf Amnesty. Endlich mal eine Quelle, die ich ernst nehmen kann. Daraus geht hervor, dass ein gewisser Dhabihullah Mahrami 1996 wegen Apostasie zum Tode verurteilt wurde. Weiter unten steht, dass das von iranischer Seite dementiert wurde, und dass es vielmehr um Spionage ging. Weiter steht da, das Urteil sei in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt worden. Ich weiß nicht, wo ich da recherchieren soll, aber es klingt für mich nicht eindeutig, dass Dhabihullah Mahrami wirklich nur wegen Apostatie zum Tode verurteilt wurde. Mich würde einfach mal ein eindeutiges Beispiel interessieren, wo jemand einfach hingegangen ist, bekannt hat, dass er nicht mehr dem Islam angehört und dann dafür angeklagt, verurteilt und womöglich gar hingerichtet wurde. -- Arne List 20:26, 16. Jan. 2007 (CET)
- Ich wollte wissen, weswegen die zum Tode verurteilt wurden. Wenn man wegen mehrerer Dinge angeklagt ist (z.B. Raubmord, Geiselnahme, unerlaubter Waffenbesitz), dann ist kaum anzunehmen, dass man wegen unerlaubtem Waffenbesitz die Höchststrafe kassiert, oder? -- Arne List 18:10, 16. Jan. 2007 (CET)
- Klarer Wortlaut und Sachzusammenhang: Wegen Apostasie, mindestens unter anderem. Wenn Apostasie kein todeswürdiges Verbrechen wäre, wäre sie kein relevanter Anklagepunkt für die Bestätigung eines Todesurteils. --Helmut Welger 17:42, 16. Jan. 2007 (CET)
- Da steht: und zwar auf Grund von Anklagen, die unter anderem den Vorwurf der Apostasie enthalten. Da steht nicht, dass sie wegen Apostasie zum Tode verurteilt wurden. Weswegen wurden die denn zum Tode verurteilt? -- Arne List 17:08, 16. Jan. 2007 (CET)
- Helmut Welger: es ergibt einfach keinen Sinn. Arne List hat sich einen Islam gewünscht und zusammengebastelt, wie einen Rosengaten, in dem man auch die Toleranz erfunden hat. Das ist seine Welt und er läßt sich von anderen nicht überzeugen, und wenn es soweit ist, dann heißt es ausfallend: "reissen Sie sich zusammen, Sie sind kein Muslim". Ich bin im Moment in Kuwait und habe mal in bestimmten Kreisen heute nachgefragt, wie es um die Apostasie hier bestellt ist. Klare Antwort: Todesstrafe. Aber wer gibt schon öffentlich seinen Übertritt zu?" - das sagt vieles. Es ist Gesetz. Frohes Schaffen--Orientalist 20:34, 16. Jan. 2007 (CET)
- Es gibt in Kuwait ein Gesetz, nachdem Leute mit dem Tode bestraft werden, die sich vom Islam abkehren? Quelle? -- Arne List 22:40, 16. Jan. 2007 (CET)
- Helmut Welger: es ergibt einfach keinen Sinn. Arne List hat sich einen Islam gewünscht und zusammengebastelt, wie einen Rosengaten, in dem man auch die Toleranz erfunden hat. Das ist seine Welt und er läßt sich von anderen nicht überzeugen, und wenn es soweit ist, dann heißt es ausfallend: "reissen Sie sich zusammen, Sie sind kein Muslim". Ich bin im Moment in Kuwait und habe mal in bestimmten Kreisen heute nachgefragt, wie es um die Apostasie hier bestellt ist. Klare Antwort: Todesstrafe. Aber wer gibt schon öffentlich seinen Übertritt zu?" - das sagt vieles. Es ist Gesetz. Frohes Schaffen--Orientalist 20:34, 16. Jan. 2007 (CET)
- @Orientalist: Wie wär's mit einer neuer Galerie als Souvenir, mit ein paar hingerichteten Apostaten? Frohes Sonnenbaden unterdessen! --König Alfons der Viertelvorzwölfte 12:38, 17. Jan. 2007 (CET)
- Das ist ja das Fiese an diesen Apostaten: Wenn sie bei Verstand sind, sagen sie es nicht offen, und wenn sie es offen sagen, werden sie freigesprochen, weil sie nicht bei Verstand sein können -- Arne List 18:47, 17. Jan. 2007 (CET)
- @Orientalist: Wie wär's mit einer neuer Galerie als Souvenir, mit ein paar hingerichteten Apostaten? Frohes Sonnenbaden unterdessen! --König Alfons der Viertelvorzwölfte 12:38, 17. Jan. 2007 (CET)
- Hallo Orientalist, danke für die Information aus Kuweit. Vermutlich gilt mindestens für alle muslimischen Staaten auf der Arabischen Halbinsel dasselbe, oder?
- Ich verkneife es mir nicht, aus dem Amnesty-Gutachten eine Zusammenfassung über die Lage der Bahai im Iran zu zitieren:
Verfolgungsmaßnahmen:
- "keine Versammlungsfreiheit, Verbot religiöser Betätigung als anerkannte Glaubensgemeinschaft, Zwang zur Konversion zum Islam
- Verweigerung der Bürgerrechte: keine Anerkennung von Eheschließungen der Baha’i, Enteignung, Verweigerung von Renten und Erbschaften
- Ausschluss von beruflicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst und Verweigerung des Hochschulzugangs
- Schließung von Bildungseinrichtungen der Baha’i und Verhaftung von Hochschullehrern
- Verweigerung von Pässen und Ausreisevisa
- keine Verurteilung und Entschädigung bei Straftaten gegen Baha’i, kein Schutz vor Übergriffen durch Polizei und Justiz
- Schließung, Schändung und Zerstörung von religiösen Einrichtungen und Friedhöfen
- Verhaftungen und Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen und zur Todesstrafe, u.a. wegen Apostasie (Abfall vom rechten Glauben) und Spionage
- mindestens 200 Hinrichtungen von Baha’i seit der Islamischen Revolution."
- 200 Hinrichtungen sind schon eine ganze Menge, das wird wohl auch König Alfons nicht wenig finden. --Helmut Welger 21:42, 16. Jan. 2007 (CET)
- Nur mal zur Info, der Artikel Verfolgung der Baha'i existiert und kann gerne ausgebaut werden. Ich wiederhole mich ungerne, aber das ist ein spezifisch persisches Problem und nicht "der Islam". Man könnte es auch ausweiten in Religionsfreiheit im Iran. Da hätte ich nichts dagegen, wenn es dann entsprechende Artikel für alle Länder gibt (gerne mit Amnesty als jeweilige Quelle!) -- Arne List 22:50, 16. Jan. 2007 (CET)
- 200 Hinrichtungen sind schon eine ganze Menge, das wird wohl auch König Alfons nicht wenig finden. --Helmut Welger 21:42, 16. Jan. 2007 (CET)
- Ich finde es richtig, hier zu betonen, dass es "den Islam" als solchen nicht gibt und man differenzieren sollte. Aber nochmals zur Klarstellung: Im Fall der Bahai im Iran sind die Todesurteile rein religiös motiviert. Muhammad wird von den Bahai nicht als Siegel der Propheten betrachtet, was nach iranischer Rechtsauffassung als Apostasie gewertet wird. Wer dem Bahai-Glauben in den Achtzigern abschwor und "zum Islam zurückkehrte", entkam damit nicht nur der Hinrichtung, sondern konnte auch wieder ein ganz normales Leben führen. Diese "Rückkehr zum wahren Glauben" wurde dann von den iranischen Zeitungen gefeiert. Weitere Begründungen, die genannt wurden, um die Todesurteile gegen Bahai zu untermauern – wie Zionismus (der Schrein des Religionsstifters befindet sich in Israel) oder Unzucht (Bahai-Ehen sind im Iran nicht rechtskräftig) – sind Augenwischerei. --Mipago 23:30, 16. Jan. 2007 (CET)
- Du schreibst: "Muhammad wird von den Bahai nicht als Siegel der Propheten betrachtet". Wo steht das in den Schriften der Bahai? -- Arne List 23:54, 16. Jan. 2007 (CET)
BOAH
Jetzt muss ich mich mal einschalten! Wollte schon früher aber jetzt gehts doch ins lächerliche
- Im Islam ist die Strafe für Apostasie nach der Scharia die Todesstrafe. Da gibt es kein Wenn und Aber. Das es in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird ist eine andere Sache
- Das 200 Bahai seit der Revolution hingerichtet wurden ist so ziemlich die schwachste Begründung die es gibt. Ich will garnicht erst wissen wieviele tausend Kommunisten, Volksmudschaheddin, Christen, Juden, Parsen etc. in Gefängnisse kamen, gefoltert wurden, hingerichtet wurden! Z.B. war mein Großvater politisch tätig. Er kam für 7 Monate ins Gefängnis, wurde gefoltert, und als er raus kam hat er nur noch eine kurze Zeit gelebt. Trotzdem beginne ich hier nicht in die Opferrolle zu verfallen.
- Bahai sind im Iran eher im Hintergrund. So wie ich das aus einer neutralen Quelle gehört habe waren die vor der Revolution auch nicht so ganz unschuldig.
- Arne List,die Bahai denken das der Bab und Bahahullah Propheten waren
etc. etc. --Ar-ras (D BT) 00:24, 17. Jan. 2007 (CET)
- @Arras, meine Frage bezog sich auf die Infragestellung des "Siegels der Propheten". So weit ich das bisher mitgeschnitten habe, geht es hier um den Mahdi. -- Arne List 00:35, 17. Jan. 2007 (CET)
- Arne Siegel des Propheten bedeutet, dass es keinen Propheten nach Muhammad gibt. Mahdi ist eine Person die die Menschen in der Endzeit führt. Apropos merke ich, dass der Artikel Mahdi ziemlich durcheinander geraten ist. Das Mahdi und Messias eine Person sein soll ist erst durch die Ahmadiyya propagiert worden, denn nach Quran und Sunna sind Mahdi und Masih zwei verschiedene Personen (Ist auch nicht verwunderlich bei der Ahmadiyya, da bei denen sogar Krishna und Budda in Ghulam Ahmad vereinigt sein sollen).--Ar-ras (D BT) 00:48, 17. Jan. 2007 (CET)
- Das was du sagst, weiß ich doch. Wo nannten sich denn der Bab oder Bahahullah "Propheten" (rasul) in dem Sinne, dass sie nach Muhammad (Siegel des Propheten) kamen? Ich frage das als Laie, aber ich dachte bisher, dass der Bab sich als der Mahdi verstand, nicht aber als ein weiterer Prophet. -- Arne List 01:05, 17. Jan. 2007 (CET)
- Arne Siegel des Propheten bedeutet, dass es keinen Propheten nach Muhammad gibt. Mahdi ist eine Person die die Menschen in der Endzeit führt. Apropos merke ich, dass der Artikel Mahdi ziemlich durcheinander geraten ist. Das Mahdi und Messias eine Person sein soll ist erst durch die Ahmadiyya propagiert worden, denn nach Quran und Sunna sind Mahdi und Masih zwei verschiedene Personen (Ist auch nicht verwunderlich bei der Ahmadiyya, da bei denen sogar Krishna und Budda in Ghulam Ahmad vereinigt sein sollen).--Ar-ras (D BT) 00:48, 17. Jan. 2007 (CET)
Der Bab sah sich wie Elias. Als ein Prophet der ein Verkünder eines größeren Propheten ist, dem Bahahullah, obwohl die Babisten nicht alle Bahahullah gefolgt sind.--Ar-ras (D BT) 01:23, 17. Jan. 2007 (CET)
- @Arne: Soweit ich weiß, hat sich der Bab selbst nie als Mahdi bezeichnet, wohl aber den Anspruch auf eine eigene Offenbarung, den Bayan, erhoben. Ihrem Selbstverständnis nach sind also sowohl der Bab wie auch Bahaullah Propheten bzw. "Manifestationen Gottes" (so der Bahai-Terminus), weshalb die Bahai ihre Religion auch als "Zwillingsoffenbarung" bezeichnen. --Mipago 09:44, 17. Jan. 2007 (CET)
Also noch schlimmer *G*.--Ar-ras (D BT) 10:25, 17. Jan. 2007 (CET)
- Die Frage war eher, ob das mit dem "Siegel der Propheten" dann offen infrage gestellt, verneint, wurde. Ich meine, die Bahai erkennen ja durchaus Muhammad als Propheten an, so wie die Muslime ja auch Jesus anerkennen. Hat sich Baha'u'llah wirklich als "rasulu'llah" bezeichnet (also Gesandter Gottes, wie zuvor Jesus und Mohammed)? Oder ist das letztlich egal, weil der Báb ja bereits die Gesetze des Koran aufhob (steht so im Wikipedia-Artikel über ihn)? Am besten, ich frage mal einen Baha'i... :-) -- Arne List 12:33, 17. Jan. 2007 (CET)
Die Bemerkung von Arne List um 18,47 Uhr spricht ja für sich. Es gibt viele Arten der Apostasie - nicht nur Religionswechsel. Aber diese Überlegung wird nicht einmal angestellt. Typisch. Am besten lässt man es sein, sam der Primitivität des "Vorschlags" einer "neuen Galerie". Also: primitiver geht es wirklich nicht mehr.--Orientalist 21:16, 17. Jan. 2007 (CET)
- Apostasie bedeutet so viel wie Ablehnung der eigenen Religion. Natürlich kann das auch Religionslosigkeit bedeuten -- Arne List 10:56, 18. Jan. 2007 (CET)
- Interessant, dass das Wort "primitiv" erst jetzt auftaucht. Interessant auch, von wem unterzeichnet. Weitere Kommentare erspare ich mir, da sowieso gleich der Hinweis auf Olympische Sommerspiele 1912 folgen wird. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 10:18, 18. Jan. 2007 (CET)
- das "Rätselraten" kann also beginnen. Wer ist also ein "Apostat".....--Orientalist 10:59, 18. Jan. 2007 (CET)
- Siehe hier. -- Martin Vogel 11:50, 18. Jan. 2007 (CET)
- das "Rätselraten" kann also beginnen. Wer ist also ein "Apostat".....--Orientalist 10:59, 18. Jan. 2007 (CET)
- nöö, da ist nur vom Abfall von der Religion die Rede....weiterraten......oder besser: lesen:-)--Orientalist 12:59, 18. Jan. 2007 (CET)
"Apostat" ist in meinen Augen ein problematischer Begriff, da er erstens abwertend gebraucht wird (wer bezeichnet sich schon selber so?), und zweitens auch irreführend, zumal Apostasie ja mit "Abfall vom Glauben" übersetzt wird. Wenn aber jemand bewusst vom Christentum zum Islam konvertiert oder umgekehrt, so ist das doch kein "Abfall vom Glauben". Abfall vom Glauben wäre es, wenn ein Gläubiger aufhören würde zu glauben und sich dann gegen diesen vorherigen Glauben wendet, sich also gegen Gott wendet. Ich glaube nicht, dass der Koran dafür überhaupt eine irdische Strafe vorsieht. Bei der Bibel sieht es jedenfalls anders aus, vergl. 5. Mose 13. -- Arne List 13:13, 18. Jan. 2007 (CET)
- Arne List, bitte bleib beim Thema. Wir sprechen hier nicht von Apostasie schlechthin, sondern von der Abkehr vom Islam und deren Konsequenzen nach der Scharia. Siehe den entsprechenden Unterpunkt unter Apostasie--Helmut Welger 14:06, 18. Jan. 2007 (CET)
- Ich bin beim Thema, zumal ich bezweifle, dass im Koran eine irdische Strafe für die Abkehr vom Islam vorgesehen ist. Der Koran sollte aber die Grundlge für islamisches Recht sein. Im Gegenteil schreibt der Koran ja Glaubensfreiheit vor (2:256). -- Arne List 14:10, 18. Jan. 2007 (CET)
- Nein, Arne List, unser Thema ist Apostasie im Islam; und zwar nach der Scharia, die auf Koran und Sunna fußt. Das ist der real existierende Islam. --Helmut Welger 14:36, 18. Jan. 2007 (CET)
- Nur mal zur Info: Das hier ist die Diskussion zum Artikel Glaubensfreiheit im Islam. Diese steht im Koran an zentraler Stelle (s.o.). Das nicht zu erwähnen, macht den Artikel wertlos. Übrigens wüsste ich wirklich mal gerne, wo der Koran eine irdische Strafe für das Verlassen des Islams vorsieht. Für mich liest sich das z.B. in 2:217 anders als noch in 5. Mose 13 -- Arne List 14:43, 18. Jan. 2007 (CET)
- Nein, Arne List, unser Thema ist Apostasie im Islam; und zwar nach der Scharia, die auf Koran und Sunna fußt. Das ist der real existierende Islam. --Helmut Welger 14:36, 18. Jan. 2007 (CET)
- Ich bin beim Thema, zumal ich bezweifle, dass im Koran eine irdische Strafe für die Abkehr vom Islam vorgesehen ist. Der Koran sollte aber die Grundlge für islamisches Recht sein. Im Gegenteil schreibt der Koran ja Glaubensfreiheit vor (2:256). -- Arne List 14:10, 18. Jan. 2007 (CET)
Apostasie im Islam, ridda, irtidad, ist kein "problematischer Begriff". Nur für die, die darüber keine Ahnung haben. Hier ist auch nichts "irreführend". Es handelt es sich um einen klar umrissenen Begriff der Schari'a. Jetzt bitte nicht mehr soviel dummes Zeug hier schreiben, Löschen fordern, sondern endlich nachlesen. Diese ganze Klugsch...auf die Dauer von einem Arne List wird langsam echt unerträglich. Dann definiere er endlich, was "Abfall vom Glauben" ist. Von der Bibel ist hier keine Rede. Wenn jemand Muslim ist, soll sich mit seiner Rel. auseinandersetzen und sich darin bilden oder bilden lassen und nicht hier herumfaseln.--Orientalist 14:51, 18. Jan. 2007 (CET)
http://de.wikipedia.org/wiki/Glaubensfreiheit_im_Islam#Apostasie_und_Glaubensfreiheit
"Zur Info" - ebenfalls - --Orientalist 15:07, 18. Jan. 2007 (CET)
- Können Sie mir denn bitte sagen, wo für "Abfall (vom Islam)" (irtidâd) im Koran eine weltliche Strafe vorgesehen ist? Dass es im Jenseits bestraft wird, steht im Koran. Ich meine aber das Diesseits. Der Hinweis auf 5. Moses 13 ist übrigens thematisch richtig, da dort eine diesseitige Strafe verlangt wird. Also besteht doch ein Unterschied, und es könnte doch möglich sein, dass sich dieses alttestamentarische Konzept erst später in die Sunna eingeschlichen hat. Ich vertrete die Ansicht, dass islamisches Recht aber in erster Linie auf dem Koran basieren muss. Entsprechend deutlich äußerst sich ja auch die Scharia, die letztens in Deutschland vorgelegt wurde. Dort ist eindeutig davon die Rede, dass es gestattet sein muss, die Glaubensgemeinschaft der Muslime aus freiem Willen zu verlassen. Sie können diese Muslime natürlich auch beschimpfen, dass die "faseln" sich "nicht auseinandersetzen" oder "bilden" oder "bilden lassen", "nicht nachlesen", "dummes Zeug schreiben" und vorallem: "keine Ahnung" haben. Ich gebe ja zu, dass es nicht ohne einen gewissen Unterhaltungswert ist. -- Arne List 15:20, 18. Jan. 2007 (CET)
- Arne, ich glaube nicht, dass zwischen 5. Moses 13 und dem Koran ein wesentlicher Unterschied in der Aussage besteht. Vor allem wird im "alttestamentarischen" Text der "Abfall vom Glauben" definiert. Es wird nämlich der Fall beschrieben, dass ein Prophet das Volk zum Abfall aufruft, wobei die angekündigten Zeichen und Wunder eintreffen und den Propheten somit legitimieren. Für einen solch schwierigen Fall wird keine Lösung angeboten; die Komplizierung des Tatbestandes wird als Prüfung für das gläubige Volk gedeutet. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:22, 18. Jan. 2007 (CET)
- Alfons, die "Lösung" steht doch aber dort. -- Arne List 18:15, 18. Jan. 2007 (CET)
- Arne, ich glaube nicht, dass zwischen 5. Moses 13 und dem Koran ein wesentlicher Unterschied in der Aussage besteht. Vor allem wird im "alttestamentarischen" Text der "Abfall vom Glauben" definiert. Es wird nämlich der Fall beschrieben, dass ein Prophet das Volk zum Abfall aufruft, wobei die angekündigten Zeichen und Wunder eintreffen und den Propheten somit legitimieren. Für einen solch schwierigen Fall wird keine Lösung angeboten; die Komplizierung des Tatbestandes wird als Prüfung für das gläubige Volk gedeutet. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:22, 18. Jan. 2007 (CET)
Wenn Allah von Religion spricht, dann meint er auch Islam und nicht Christentum, Judentum, Hindu, Buddhismus(siehe z.B. Sura an-Nasr). Somit wird Apostat: Ablehnung der [eigenen] Religion, bestätigt. Die Strafe für Apostasie steht im Hadith. Somit ist es eine klare Sache. Was soviel drum diskutiert wird?--Ar-ras (D BT) 18:44, 18. Jan. 2007 (CET)
- Das Problem: Ich sehe nicht, dass für "Abfall vom Glauben" im Koran eine irdische Strafe vorgesehen ist. Das mag im Hadith der Fall sein (welcher eigentlich?), aber darauf lässt sich doch keine Sharia gründen, wenn es nicht im Koran selber steht. Ich sehe eher, dass "Abfall vom Glauben" eine Sache ist, die im Jenseits, also bei Gott, geregelt wird. Ansonsten hätten wir ja die Situation, dass ständig Leute wegen "Abfall vom Glauben" zum Tode verurteilt und hingerichtet werden in den islamischen Ländern. Das ist aber nicht der Fall, q.e.d. Sind also diese Länder am Ende gar nicht "islamisch"? -- Arne List 18:56, 18. Jan. 2007 (CET)
1. Ja es ist Scharia, da es die Hadithe belegen, dass bei Apostasie (vom Islam) die Todesstrafe zu vollziehen ist. 2. Es gibt derzeit kein Dar Al-Islam. Deswegen auch keine Dauerhinrichterei.--Ar-ras (D BT) 19:32, 18. Jan. 2007 (CET)
Das ist falsch: Dar al-Islam bezieht sich auf die Gesamtheit der islamischen Länder, die die schari'a als Recht anwenden. Aber in den zeitgenössischen einzelnen Ländern, in denen im Strafrecht die schari'a gilt, gilt ebenfalls die Todesstrafe für Apostasie....auch in der Moderne. Wird es endlich klar?--Orientalist 19:58, 18. Jan. 2007 (CET)
- Der Fall "Arne List" ist hoffnungsloser als ich es mir je vorgestellt habe. Irtidad versteht das isl.Recht NUR als Abfall vom Islam. Deutlich wird es im Hadith und Fiqh beschrieben. Wenn ein Christ Jude wird oder Zoroastrier (oder umgekehrt) - das interessiert den Islam nicht. In welchem Hadith die Todesstrafe steht, ist im Art. erwähnt. Lesen und nicht dumme Theorien und Fragen hier stellen! Aber ich halte mich lieber aus...ich bin ja kein Muslim..ich muß mich ja "zusammenreissen" Aber angesichts dieser Fragen muß der Muslim Arne List eine Masse noch lernen.--Orientalist 19:14, 18. Jan. 2007 (CET)
- Sie schreiben: In welchem Hadith die Todesstrafe steht, ist im Art. erwähnt.. Tut mir leid, aber das ist für mich nicht ersichtlich. -- Arne List 20:56, 18. Jan. 2007 (CET)
- Der Fall "Arne List" ist hoffnungsloser als ich es mir je vorgestellt habe. Irtidad versteht das isl.Recht NUR als Abfall vom Islam. Deutlich wird es im Hadith und Fiqh beschrieben. Wenn ein Christ Jude wird oder Zoroastrier (oder umgekehrt) - das interessiert den Islam nicht. In welchem Hadith die Todesstrafe steht, ist im Art. erwähnt. Lesen und nicht dumme Theorien und Fragen hier stellen! Aber ich halte mich lieber aus...ich bin ja kein Muslim..ich muß mich ja "zusammenreissen" Aber angesichts dieser Fragen muß der Muslim Arne List eine Masse noch lernen.--Orientalist 19:14, 18. Jan. 2007 (CET)
Die ersten Traditionssammlungen, deren Entstehung und schriftliche Überlieferung spätestens auf die erste Hälfte des 8. Jahrhunderts zu datieren sind – z.B. al-Muwatta' des medinensischen Gelehrten Malik ibn Anas - verweisen in Form von Aussagen des Propheten (hadith) auf die Bestrafung des Abtrünnigen mit dem Tode: „tötet denjenigen, der seine Religion wechselt“. In einer weiteren Aussage – überliefert in den allgemein anerkannten Hadith-Sammlungen des 8. und 9. Jahrhunderts hat Mohammed die Tötung desjenigen Muslims für erlaubt erklärt, der seine Religion verlässt (al-tarik li-dinihi) und die muslimische Gemeinschaft verlässt (al-mufâriq lil-dschamâ'a).--Orientalist 21:02, 18. Jan. 2007 (CET)
- Das mit "allgemein anerkannt" kann wohl nicht stimmen, da das reale Leben im Hier und Heute das Gegenteil beweist. Daran krankt der Artikel übrigens auch: Er vermischt Vergangenheit, Theorie und Wirklichkeit ohne Ross und Reiter im zeitlichen und örtlichen Kontext angemessen zu nennen. Wie gesagt, die Glaubensfreiheit ist ein Grundprinzip des Islams, und daher ist dieser Artikel im ganzen Aufbau Off-Topic, da er Ausnahmen als Regel verkauft, ohne das Grundprinzip zu kennen. -- Arne List 21:12, 18. Jan. 2007 (CET)
Es ist wohl allgemein anerkannt...nur: vom Niveau von Arne List ist dort keine Rede. Lern endlich mal den isl. Grundsatz und wende und winde hier Sachverhalte nicht hin und her.--Orientalist 21:29, 18. Jan. 2007 (CET)
- Aber wie erklären Sie es sich, dass es praktisch keine Verurteilungen von "Apostaten im Islam" in neuerer Zeit gibt? Man sollte das doch im Artikel erklären können, wenn man schon auf den Islam kotzt, wie Sie, Herr Professor :-) -- Arne List 22:17, 18. Jan. 2007 (CET)
- Mensch Arne! Es ist im Islam so. Aber warum kümmerst du dich um Apostaten? Ich weiß auch, dass Apostasie mit Tod bestraft wird, und ich akzeptiere das, da es der Prophet sagte. --Ar-ras (D BT) 22:23, 18. Jan. 2007 (CET)
- Nein, das ist nicht zu akzeptieren, da es gegen den Geist des Islam ist. 2:256 gilt universell. -- Arne List 22:34, 18. Jan. 2007 (CET)
- Mensch Arne! Es ist im Islam so. Aber warum kümmerst du dich um Apostaten? Ich weiß auch, dass Apostasie mit Tod bestraft wird, und ich akzeptiere das, da es der Prophet sagte. --Ar-ras (D BT) 22:23, 18. Jan. 2007 (CET)
- La ikrah fi din, bedeutet was anderes. Kein Zwang in der Religion. Dies bedeutet aber nicht , dass der Apostat seine Religion verlassen darf.
Niemand zwingt (Zwang) dich zum Islam (der Religion) zu konvertieren. Du legst Schahada ab. Das kannst du wie mit einem Eid vergleichen. Darf man Eide brechen? Nein. (oder 3 Tage fasten... aber das gilt für andere Eide). Wenn jemand Allah schwört ihm immer treu zu sein, und diesen Schwur bricht, so wird das mit Tod bestraft. (Ich weiß nicht ob das die islamische Argumentationsweise ist, ist nur meine persönliche Meinung. Ich denke aber, dass die islamische Argumentation ähnlich ist) --Ar-ras (D BT) 22:41, 18. Jan. 2007 (CET)
- Ya Achi, du sagst doch selber: Ich weiß nicht ob das die islamische Argumentationsweise ist, ist nur meine persönliche Meinung. Ich denke aber, dass die islamische Argumentation ähnlich ist. Daraus spricht doch schon eine Unsicherheit. Ich bin mir aus langjähriger Erfahrung aber seeehr sicher, dass es zutiefst unislamisch ist, einen Muslim zu verurteilen, nur weil er einen anderen religiösen (z.B. christlichen) Glauben oder gar einen "Nichtglauben" annimmt. Bitte, wo lebst du denn? Kennst du denn keine Muslime, die inzwischen getaufte Christen sind (durch Ehe mit einer Christin)? Ich kenne einfach nicht das Problem, das hier von Leuten an die Wand gemalt wird, die den Islam aus Büchern und dem TV kennen, aber nicht aus der Lebenswirklichkeit anhand solcher Beispiele. Niemand würde den Mann doch verurteilen, der heute ein besserer Christ ist, als er als Muslim je sein konnte. Das kann mit dem Koran begründet werden, denn dieser "Apostat" bekämpft ja nicht den Glauben an Gott, sondern er fand ihn erst auf diesem Umweg. Im Koran steht deutlich, dass es keinen ausschließlichen Heilsweg gibt. -- Arne List 22:52, 18. Jan. 2007 (CET)
Islam ist der einzige Weg. Jeder andere Weg führt in die Hölle. Und Apostasie wird mit Tod bestraft. Ich denke, du weißt nicht genau was du grade schreibst. Wir Muslime halten uns an Qu'ran und Sunna. Und in Sunna steht: Apostasie = Tod. Nur weil das manche Staaten nicht praktizieren, heißt das nicht dass es nicht die Bestrafung ist. Viele islamische Staaten halten sich nicht an Scharia. Heißt das das wir gesamte Quran und Sunna über den Haufen werfen? Nein. --Ar-ras (D BT) 23:07, 18. Jan. 2007 (CET)
- Ya Achi, du schreibst: Islam ist der einzige Weg. Jeder andere Weg führt in die Hölle. Das ist nicht korrekt. Lies einfach mal 2:62. :-) Wir müssen einfach akzeptieren, dass "Islam" nicht nur im engeren Sinne zu verstehen ist, sondern auch wörtlich. Das schließt dann Christen, Juden, Zoroastrier, etc. ein. Es steht doch geschrieben, dass Gott es gewollt hat, dass wir verschiedene Religionen haben und darin wetteifern, das Gute zu tun. Ich weiß, was ich schreibe -- Arne List 23:20, 18. Jan. 2007 (CET)
- Diese Aya bezieht sich auf 2 Sachen 1. Was die Personen vor der Verkündigung des Islam geglaubt haben etc. ist nicht umsonst, und wenn Sie vor Verkündigung von Islam gestorben sind, so haben Sie ihre "Ausrede" und ihre Werke werden angerechnet. 2. Gute Werke tun bzw. Was Rechtens ist tun, bedeutet Islam annehmen. --Ar-ras (D BT) 23:29, 18. Jan. 2007 (CET)
- Das kann so nicht stimmen: 1. Auch nach der Verkündigung des Islam konnten ja Juden, Christen usw. ihre Religion behalten, wurden also nicht zwangsislamisiert (das bedeutet Glaubensfreiheit) 2. Auch Nichtmuslime können Gutes tun und ihre Werke werden von Gott angerechnet (5:48). -- Arne List 09:34, 19. Jan. 2007 (CET)
- Diese Diskussion wird mal wieder zu nichts führen, wenn die Quellen des ganzen die persönlichen Konraninterpretationen und Erfahrungen sind. Über "Ja, aber" gegen "Nein, stimmt nicht" kommt man so nicht hinaus. Das mag trotzdem eine interessante Diskussion sein, nur mit dem Artikel hat das dann nicht viel zu tun. Anders gesagt: Wenn Arne List den Artikel ändern will, sollte schon etwas mehr kommen, als dass aus Deiner persönlichen Lebenserfahrung Islam etwas anderes ist als das was hier steht. --P. Birken 00:43, 19. Jan. 2007 (CET)
- Vielleicht sollte man erstmal für das Geschwurbel im Artikel Quellen nennen. -- Arne List 09:24, 19. Jan. 2007 (CET)
- Diese Aya bezieht sich auf 2 Sachen 1. Was die Personen vor der Verkündigung des Islam geglaubt haben etc. ist nicht umsonst, und wenn Sie vor Verkündigung von Islam gestorben sind, so haben Sie ihre "Ausrede" und ihre Werke werden angerechnet. 2. Gute Werke tun bzw. Was Rechtens ist tun, bedeutet Islam annehmen. --Ar-ras (D BT) 23:29, 18. Jan. 2007 (CET)
Zum Abschluß: die unertägliche Entgleisung des Arne List, ich "Kotze" auf den Islam, ist entweder als Primitivität oder als religiöser Fanatismuszu verstehen. Mit solchen Menschenschreibt man keine Enzyklopädie. Ich behalte ihn auf meinem Radar, wenn er an Artikeln in diesem seinen Sinne herumbasteln wird. Die Bemerkung von ar-ras: "Der Islam ist der einzige Weg....." , sie ist auch nicht ohne...sie gehört in die Moschee.--Orientalist 06:23, 19. Jan. 2007 (CET)
- Orientalist Sie alter Provokateur. Was erwarten Sie? Solche Unruhestifter wie Sie sind im Diesseits und im Jenseits nicht gut gesehen ;). Das erste ist ja schon erkennbar :P. Wenn andere behaupten, dass der Islam nicht der einzige Weg sei, kann ich ja schreiben der Islam sei der einzige Weg.
- @Arne, wenn man nicht Muslim ist, dann nützen einem die guten Taten nix. Z.B. Ein Atheist glaubt nicht an Gott, weiß aber viel von Islam. Der Atheist macht viel gutes, z.B. schreibt über Islam und hat einen mehr oder weniger guten Lebenswandel. Er stirbt. Am jüngsten Tag wird er ausgefragt, wieso er nicht Muslim sei, obwohl ihm soviel Wissen gegegeben wurde. Tja was soll er da antworten? Er war einer der Ungerechten, denn was ist ungerechter als ungerecht gegenüber seinem Gott zu sein und ihn zu verleugnen? Darum werden alle seine Taten nichtig, und kommt in die Hölle. --Ar-ras (D BT) 11:40, 19. Jan. 2007 (CET)
- Ich schrieb jetzt nicht von Atheisten, sondern von Schriftbesitzern. Deren Heilsweg wird in 2:62 (und an anderen Stellen) ausdrücklich anerkannt. Daher ist ja auch die Rede von Religionsfreiheit als zentrales Element des Islam. Das Beispiel was du nennst, beschreibt einen Atheisten, der viel über den Islam weiß, Gutes tut und Gott leugnet. Dann ist er aber ein "Kafir" und tut auch nicht Gutes und "weiß" auch nichts über den Islam, sondern referiert nur klug daher, sodass einige Nichtmuslime darauf hereinfallen. -- Arne List 12:04, 19. Jan. 2007 (CET)
- Was Arne meint, heißt auf hebräisch: chasside umot ha'olam jesch lahem chelek la'olam haba. Zu deutsch: "Gerechte unter den Völkern haben einen Anteil an der zukünftigen Welt." Das ist eine alte jüdische Überlieferung, und es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sie irgendwann in die islamische Überlieferung eingeflossen ist. Schabbat Schalom. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 15:37, 19. Jan. 2007 (CET)
- Das mit dem Atheisten war das Extrembeispiel. Die Schriftbesitzer vor der Verkündung des Islam durch Muhammad haben ihren Heilsweg, Aber nach der Verkündigung des Islam durch Muhammad ist der einzige Heilsweg der Islam. Ich will hier auch niemanden beleidigen (*zu Alfons schau*), aber so ist das nunmal. Wenn jemand auch nur ein Wort von Islam hört so muss er dem Islam folgen. Das jeder seinen Heilsweg als den richtigen ansieht ist ja eine Sache die nicht nur der Islam kennt (*relativier*). Im Islam kommen die Schriftbesitzer (nach der Verkündigung des Islam) nicht ins Paradies. Die die vor der Verkündigung als Schriftbesitzer starben haben eine Chance. Und wenn der Cola-Flaschen-Typ kein Wort von Islam hört, dann hat der seine separate Prüfung. --Ar-ras (D BT) 16:28, 19. Jan. 2007 (CET)
- Schön, diese strenge Sichtweise sei dir ja gestattet, nur: Da engst du es für dich als Muslim ein, was im Qur'an im weiteren Sinne beschrieben ist. Ich habe den Artikel jetzt mal mit ein paar einleitenden Worten versehen, die es genauer auseinander klamüstern ;-) Nochmal: Wer den Islam kennt, wird ihn annehmen. Wer über ihn redet ohne ihn angenommen zu haben, kennt ihn nicht. Dennoch bedeutet Islam Hingabe an Gott, und das gestehen wir doch jedem zu - außer er verleugnet Gott. Das ist eigentlich das Thema hier -- Arne List 20:54, 19. Jan. 2007 (CET)
- Das mit dem Atheisten war das Extrembeispiel. Die Schriftbesitzer vor der Verkündung des Islam durch Muhammad haben ihren Heilsweg, Aber nach der Verkündigung des Islam durch Muhammad ist der einzige Heilsweg der Islam. Ich will hier auch niemanden beleidigen (*zu Alfons schau*), aber so ist das nunmal. Wenn jemand auch nur ein Wort von Islam hört so muss er dem Islam folgen. Das jeder seinen Heilsweg als den richtigen ansieht ist ja eine Sache die nicht nur der Islam kennt (*relativier*). Im Islam kommen die Schriftbesitzer (nach der Verkündigung des Islam) nicht ins Paradies. Die die vor der Verkündigung als Schriftbesitzer starben haben eine Chance. Und wenn der Cola-Flaschen-Typ kein Wort von Islam hört, dann hat der seine separate Prüfung. --Ar-ras (D BT) 16:28, 19. Jan. 2007 (CET)
- Mn schreibt in der WP keinen Art. aus muslimischer Sicht, aus der Sicht derer, die ihn, den Islam "annehmen". das ist hier keine islamische Enzyklopädie und wird auch nicht sein.--Orientalist 21:01, 19. Jan. 2007 (CET)
- Sie (Herr Professor) sollten nicht immer davon ausgehen, dass Muslime sich nicht zum Thema äußern dürfen. -- Arne List 21:16, 19. Jan. 2007 (CET)
Kommentar von jemandem..
Ein wenig erinnert mich Arne List an Morgensterns Palmström:
Eingehüllt in feuchte Tücher,/ prüft er die Gesetzesbücher/ und ist alsobald im Klaren:/ Wagen durften dort nicht fahren! /
Und er kommt zu dem Ergebnis:/ Nur ein Traum war das Erlebnis./ Weil, so schließt er messerscharf,/ nicht sein kann, was nicht sein darf.
Es ist ziemlich offenkundig, dass ihm ein real existierender Islam, der sich für legitimiert hält, Apostaten um die Ecke zu bringen, nicht zusagt. Arne hat noch viel Abendland in den Knochen. Er zieht alle Register advokatenhafter Verteidigungsstrategien, um seine Islamauffassung zu retten. Gerade das zeigt: Der Kampf um seine Seele ist noch nicht entschieden. --Helmut Welger 21:40, 18. Jan. 2007 (CET)
- Sag Bescheid, wenn du wieder mit mir in 2. Person zu reden gedenkst. Danke. -- Arne List 22:17, 18. Jan. 2007 (CET)
- Helmut Welger: Mit Morgenstern können wir es dabei bewenden lassen. Es ergibt eben keinen Sinn: der eine und der andere ist NUR religiös, der dritte in der Runde will Präsenz zeigen, wie immer und hat sachlich/fachlich nichts im Kopf, nichts in der Schublade. Ich gehe jetzt zur Hauptmoschee von Kuwait...hier ist das muslimsche Neujahr angebrochen...Feierlichkeiten.--Orientalist 09:26, 19. Jan. 2007 (CET)
Unmut
Hallo Herr Orientalist, haben Sie es eigentlich nötig, Beiträge von anderen Diskutanten zu löschen? hier Frohes Schaffen dann, Herr Geheimrat :-) -- Arne List 21:19, 18. Jan. 2007 (CET)
DAS war eben off-topic!--Orientalist 21:29, 18. Jan. 2007 (CET)
was für "vandalismus" ist nun gemeint?(--Orientalist 21:37, 18. Jan. 2007 (CET) Sign nachschieb)
- Ich hab den mutwillig zerstörten Link von Arne wieder repariert. -- Martin Vogel 23:39, 18. Jan. 2007 (CET)
- zweideutig --Ar-ras (D BT) 00:36, 19. Jan. 2007 (CET)
- Eindeutig. Der Link von Arne wurde hier zerstört. -- Martin Vogel 03:39, 19. Jan. 2007 (CET)
- zweideutig --Ar-ras (D BT) 00:36, 19. Jan. 2007 (CET)
Quellen
Im Artikel steht nun als einleitender Satz:
- In den arabisch-islamischen Staaten gibt es keine Glaubensfreiheit in dem oben geschilderten Sinne.
Gut, der "oben geschilderte Sinn" ist abhanden gekommen, aber dann liest man halt "In den arabisch-islamischen Staaten gibt es keine Glaubensfreiheit". Das kann nicht stimmen, denn in den meisten arabisch-islamischen Staaten (gibt es eigentlich nichtislamische arabische Staaten?) gibt es doch Verfassungen, wo das drin steht (wird weiter unten im Artikel sogar eingeräumt, wenn auch wieder zerfaselt, was ein späteres Thema ist...). Also ist er erste Satz einfach falsch. Darauf wird ein Artikel begründet. Das ist "interessant".
- Der Abfall vom Islam wird nach der Scharia mit der Todesstrafe geahndet.
In welchen islamischen Ländern genau? Wann zuletzt? So wird suggeriert, dass es überall so wäre und dass es auch heute noch passiert (trotz der Verfassungen, die weiter unten eingeräumt werden). Oder ist dieser Satz einfach so zu verstehen, dass es in einigen Staaten in der Theorie so ist? Dann sollte man das entsprechend kennzeichnen.
- Das Recht, das Judentum, Christentum oder den Zoroastrismus zu praktizieren, ist nach der Scharia mit erheblichen Einschränkungen gegeben - siehe unten.
Dummerweise werden "unten" keine konkreten Beispiele aus der heutigen Zeit genannt. Was heißt "erheblich"?
- Andere Religionen sind nach klassischer Lehre verboten, wurden aber später teilweise erlaubt.
"Sind verboten". Wo? Welche? So weit ich weiß, sind in Saudi-Arabien alle Religionen außer dem Islam verboten. Aber sonst? Ist irgendwo der Hinduismus verboten? Das ist doch Unfug, und ohne konkrete Beispiele wertlos.
- Polytheisten haben nach klassischer Lehre die Wahl zwischen Islam oder Tod.
"Nach klassischer Lehre". Bis wann galt die? Und wo? Konkrete Beispiele?
- Eine Alternative für Polytheisten war es allerdings stets, zum Christentum, Judentum oder Johannischristentum zu konvertieren, da dies vom Islam ausdrücklich geschützte monotheistische Religionen sind.
Bravo, der erste Satz in der Einleitung, an dem von mir aus nichts auszusetzen ist. Wie war das oben noch mit "erhebliche Einschränkungen", wenn hier jetzt steht "ausdrücklich geschützt"?
- In Saudi-Arabien etwa ist noch heute die Ausübung jedes anderen Glaubens außer dem Islam verboten.
Ja. Und wo noch? Wenn das das Thema werden soll, dann bitte in Glaubensfreiheit in Saudi-Arabien, und dann mit Fakten, Fakten, Fakten. :-)
- Im Iran gelten Baha'is bis heute als vom Islam abgefallen. Nach der islamischen Revolution kam es deshalb zu unzähligen Hinrichtungen.
Ja. Und wo noch? Nichts gegen diese beiden Beispiele, aber der Satz "in den islamischen Ländern gibt es keine Glaubensfreiheit" ist dadurch nicht belegt. -- Arne List 10:52, 19. Jan. 2007 (CET)
Quellenbaustein ohne Verbesserung entfernt
Der Benutzer:Orientalist meint offenbar, dass der Quellenbaustein weg kann, ohne aber die oben kritisierten Aussagen zu belegen. -- Arne List 12:40, 19. Jan. 2007 (CET)
- Ich kann ihm das nicht veruebeln: Orientalist hat jede Menge Quellen angegeben und Du laesst mit keinem Wort erkennen, dass Dich auch nur ansatzweise mit den angegebenen Quellen beschaeftigt hast, um zu ueberpruefen, ob der Abschnitt durch Quellen belegt ist. Allerdings muss ich Dir Recht geben, dass der Abschnitt so nicht ganz verstaendlich ist: was ist mit arabisch-islamischer Staat gemeint? Ist das ein feststehender Begriff? Syrien, Sudan, Lybien oder Libanon fallen da vermutlich nicht drunter, wobei es ja nicht lange her ist, dass in Sudan jemand wegen Abfall vom Islam hingerichtet wurde (der entsprechende Artikel wurde sogar von Dir editiert, was einen gewissen Wiederspruch zu Deinen Fragen hier ergibt). Ansonsten nur mal so in den Raum geworfen nach minimaler Recherche: Mohamed Omar Haji, Somali, Hinrichtung 2000 in Jemen wegen Uebertritt zum Christentum. Sehr aktuell, wenn auch nicht "arabisch", ist ferner der Fall Abdul_Rahman_(Konvertit), der nach Schari'a hingerichtet werden sollte und nur durch internationalen Druck seine Konversion zum Christentum ueberlebte. Siehe dazu auch [3]. --P. Birken 16:18, 19. Jan. 2007 (CET)
- Sorry, habe dir gestern nicht mehr geantwortet, sondern endlich begonnen, den Artikel zu verbessern. Leider war das wegen Edit-War dann nicht möglich. Also: wobei es ja nicht lange her ist, dass in Sudan jemand wegen Abfall vom Islam hingerichtet wurde (der entsprechende Artikel wurde sogar von Dir editiert, was einen gewissen Wiederspruch zu Deinen Fragen hier ergibt). Welchen "Widerspruch" meinst du? Ich würde den Artikel über Mahmud Taha gerne noch weiter ausbauen, wenn ich mal die Zeit finde, mehr über ihn zu lesen. Ich bestreite doch nicht, dass das ab und zu vorgekommen ist, dass Apostaten hingerichtet wurden, aber ich sehe es als krasse Ausnahmen von der Regel, dass Apostaten eher zivilrechtliche Konsequenzen tragen müssen - denn: Man muss ihnen schon wirkliche Staatsfeindschaft vorwerfen, um sie auch hinrichten zu können (wie bei Taha geschehen). Oder wie erklärst du dir, dass es überhaupt zivilrechtliche Regeln im Falle des Abfalls vom Islam gibt, wo doch diese Leute alle getötet werden (müssen)? Das ist eben das Problem an diesem Artikel, dass er nur die extremen Fälle anschneidet, aber das Grundprinzip der Glaubensfreiheit im Islam nicht im Ansatz behandelt. Daher ja von Anfang an meine Meinung, dass dieser Artikel nur schwer zu verbessern ist, ohne ihn ganz neu auszurichten, nämlich neutral, enzyklopädisch und lesbar. -- Arne List 19:46, 20. Jan. 2007 (CET)
- Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Grundprinzip ist nach der Scharia, dass Apostaten hinzurichten sind. Dieses Prinzip wird nur durch mancherlei Einflüsse durchlöchert, die vom Standpunkt der reinen Lehre her gesehen legitime oder illegitime Abweichungen vom Prinzip sind. --Helmut Welger 20:09, 20. Jan. 2007 (CET)
- Achso, also sind die ganzen (zigtausende?) Fälle, wo Apostaten überhaupt nicht bestraft werden die Ausnahme, und die Hinrichtung von Mahmud Taha und noch 2-3 Leuten in den letzten Jahrzehnten die Regel. Nee, ist klar. Aber sag mal: Kennst du eigentlich einen einzigen gebürtigen Muslim, der heute keiner mehr ist? Ich kenne mehrere persönlich. -- Arne List 22:05, 20. Jan. 2007 (CET)
- Aber Arne!!! Ich sprach gerade von einem normativen Regel-Ausnahme-Verhältnis, von Scharia-Norm und Abweichung, und das ist argumentativ relevant. Du drückst dich um diesen Punkt, indem du auf ein anderes Regel-Ausnahme-Verhältnis zu sprechen kommst und insinuierst, meine Aussage sei dadurch widerlegt. Dein Einwand trifft aber argumentativ nicht den von mir angesprochenen Punkt.- Ich kenne mindestens zwei ziemlich religionsferne gebürtige Muslim. Sie würden das aber kaum auf offener Straße in Saudi-Arabien verkünden, die sind nämlich nicht dämlich. --Helmut Welger 13:08, 22. Jan. 2007 (CET)
- Es ist Sinn und Zweck von Gesetzen, das dort sanktionierte Verhalten zur Ausnahme zu machen. Dass also wenige Leute ein gesetzeswiedriges Verhalten öffentlich machen ist also keine Überraschung, extra um das zu illustrieren habe ich den Spiegelartikel verlinkt. Ohne das eine mit dem anderen vergleichen zu wollen: niemand wird bezweifeln wollen, dass es in Deutschland viele Pädophile gibt. --P. Birken 12:05, 21. Jan. 2007 (CET)
- Achso, also sind die ganzen (zigtausende?) Fälle, wo Apostaten überhaupt nicht bestraft werden die Ausnahme, und die Hinrichtung von Mahmud Taha und noch 2-3 Leuten in den letzten Jahrzehnten die Regel. Nee, ist klar. Aber sag mal: Kennst du eigentlich einen einzigen gebürtigen Muslim, der heute keiner mehr ist? Ich kenne mehrere persönlich. -- Arne List 22:05, 20. Jan. 2007 (CET)
- Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Grundprinzip ist nach der Scharia, dass Apostaten hinzurichten sind. Dieses Prinzip wird nur durch mancherlei Einflüsse durchlöchert, die vom Standpunkt der reinen Lehre her gesehen legitime oder illegitime Abweichungen vom Prinzip sind. --Helmut Welger 20:09, 20. Jan. 2007 (CET)
- Sorry, habe dir gestern nicht mehr geantwortet, sondern endlich begonnen, den Artikel zu verbessern. Leider war das wegen Edit-War dann nicht möglich. Also: wobei es ja nicht lange her ist, dass in Sudan jemand wegen Abfall vom Islam hingerichtet wurde (der entsprechende Artikel wurde sogar von Dir editiert, was einen gewissen Wiederspruch zu Deinen Fragen hier ergibt). Welchen "Widerspruch" meinst du? Ich würde den Artikel über Mahmud Taha gerne noch weiter ausbauen, wenn ich mal die Zeit finde, mehr über ihn zu lesen. Ich bestreite doch nicht, dass das ab und zu vorgekommen ist, dass Apostaten hingerichtet wurden, aber ich sehe es als krasse Ausnahmen von der Regel, dass Apostaten eher zivilrechtliche Konsequenzen tragen müssen - denn: Man muss ihnen schon wirkliche Staatsfeindschaft vorwerfen, um sie auch hinrichten zu können (wie bei Taha geschehen). Oder wie erklärst du dir, dass es überhaupt zivilrechtliche Regeln im Falle des Abfalls vom Islam gibt, wo doch diese Leute alle getötet werden (müssen)? Das ist eben das Problem an diesem Artikel, dass er nur die extremen Fälle anschneidet, aber das Grundprinzip der Glaubensfreiheit im Islam nicht im Ansatz behandelt. Daher ja von Anfang an meine Meinung, dass dieser Artikel nur schwer zu verbessern ist, ohne ihn ganz neu auszurichten, nämlich neutral, enzyklopädisch und lesbar. -- Arne List 19:46, 20. Jan. 2007 (CET)
@P.Birken: arabisch-islamische Staaten bezeichnet man diejenigen arabischen Staaten, in deren Verfassung die Religion als Staatsreligion festgeschrieben ist und/oder die Schari'a eine oder die Quele der Legislative ist.Somit nehmen alle dieser Staaten SELBST für sich in Anspruch arab.-islamische Staaten zu sein.--Orientalist 20:43, 19. Jan. 2007 (CET) (jetzt kommt AL ist fragt: wer ist "man?").--Orientalist 20:43, 19. Jan. 2007 (CET)
- Die Definition leuchtet natürlich ein, aber dem unbedarften Leser wird dann trotzdem nicht klar, welche dass nun genau sind. Insbesondere wäre ja auch "Staaten, in denen vor allem Araber leben die Muslime sind", eine sinnvolle Definition, unter die dann auch Syrien fallen würde. --P. Birken 22:17, 19. Jan. 2007 (CET)
- in Presse und Rundfunk&TV ist oft nur von arabischen Ländern/Staaten die Rede.Ich glaube nicht, daß man die Definition überstrapazieren sollte.Man muß aber auch Pakistan, Indonesien mit ins Gebet schließen, sie sind zwar islamisch aber nicht arabisch. Das Hauptproblem liegt anderswo: in der Bestrebung, diesen und viele anderen Art. islamisch zu färben. Bestimmt ohne mich.--Orientalist 07:18, 20. Jan. 2007 (CET)
- Dass Sie diesen und auch alle anderen Artikel antiislamisch färben wollen, ist schon klar, nur dafür ist die Wikipedia nicht da. Artikel müssen auch für muslimische Leser lesbar sein. Dieser hier ist es definitiv nicht, weil er suggeriert, im Islam gäbe es keine Glaubensfreiheit. Ich glaube eher, dass ist eine Selbstprojektion Ihrer eigenen Haltung Andersgläubigen gegenüber, denen Sie unterstellen, hier Dinge "färben" zu wollen, nur weil die gröbsten Fehleinschätzungen gerade gerückt werden sollen.
- Zur Frage: Unter "arabisch-islamische Länder" verstehe ich alle arabischen Länder, da es kein arabisches Land gibt, das nicht islamisch ist. Oder ist in Ihrer Vorstellungswelt ein Land dann nicht islamisch, wenn dort keine Apostaten bestraft werden? Ist also ein Muslim der einen abgefallenen Muslim (Apostaten) nicht töten will, in Ihren Augen kein richtiger Muslim? Sie beschreiben es ja so, als wenn man das muss oder doch zumindest darf "in den arabisch-islamischen Ländern". Lassen Sie mich raten: Ägypten ist also für Sie kein "islamisches arabisches Land", da dort die Mörder von Farag Foda (einem "Apostaten") hingerichtet wurden? -- Arne List 19:34, 20. Jan. 2007 (CET)
- Zusatz: Nach Ihrer "Lehre" (Sie sind doch Hochschullehrer, nicht wahr?) ist es doch so, dass der Mord an Farag Foda "islamisch rechtens" oder gar "geboten" war, nicht wahr? Die bestätigen Sie dann mit der Aussage des Al-Azhar-Muftis im Prozess, nicht wahr? Wie erklären Sie sich dann aber, dass der islamische ägyptische Staat den Mörder dennoch hinrichtet? Hat sich Ägypten gar von dem Islam abgewandt, den Sie lehren? -- Arne List 22:44, 20. Jan. 2007 (CET)
- Orientalist hat doch klar gesagt, was er unter einem arabisch-islamischen Staat versteht? --P. Birken 12:05, 21. Jan. 2007 (CET)
- Schon mal in Betracht gezogen, dass er dich veräppelt (das macht er nämlich gerne, was aber Laien meist nicht auffällt, weil sie an seine "Autorität" glauben)? "Arabisch-islamische Länder" bedeutet: Alle arabischen Länder plus alle islamischen Länder. Der Zusatz "arabisch" ist hierbei überflüssig, da die arabischen Länder ja eine Teilmenge der islamischen Länder sind (mit Wohlwollen würde ich noch einräumen, dass der Libanon kein eindeutig islamisches Land ist). -- Arne List 16:23, 21. Jan. 2007 (CET)
- Christ-demokratisch heißt alle Christen plus alle Demokraten? Ein Bindestrich bezeichnet keine Oder-Beziehung sondern eine Und-Beziehung. --P. Birken 09:51, 24. Jan. 2007 (CET)
- Schon mal in Betracht gezogen, dass er dich veräppelt (das macht er nämlich gerne, was aber Laien meist nicht auffällt, weil sie an seine "Autorität" glauben)? "Arabisch-islamische Länder" bedeutet: Alle arabischen Länder plus alle islamischen Länder. Der Zusatz "arabisch" ist hierbei überflüssig, da die arabischen Länder ja eine Teilmenge der islamischen Länder sind (mit Wohlwollen würde ich noch einräumen, dass der Libanon kein eindeutig islamisches Land ist). -- Arne List 16:23, 21. Jan. 2007 (CET)
- Orientalist hat doch klar gesagt, was er unter einem arabisch-islamischen Staat versteht? --P. Birken 12:05, 21. Jan. 2007 (CET)
- in Presse und Rundfunk&TV ist oft nur von arabischen Ländern/Staaten die Rede.Ich glaube nicht, daß man die Definition überstrapazieren sollte.Man muß aber auch Pakistan, Indonesien mit ins Gebet schließen, sie sind zwar islamisch aber nicht arabisch. Das Hauptproblem liegt anderswo: in der Bestrebung, diesen und viele anderen Art. islamisch zu färben. Bestimmt ohne mich.--Orientalist 07:18, 20. Jan. 2007 (CET)
Philipp; es ist echt mühsam...und überflüssig noch dazu. Eben habe ich den Art. http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam wieder hergestellt...nach AL's zahlreichen Eingriffen. Es kostet Zeit, nimmt die Lust und überhaupt. Das war da purer Vandalismus im Text!--Orientalist 11:19, 24. Jan. 2007 (CET)
"Die positive und negative Glaubensverwirklichungsfreiheit"
Im Artikel steht weiter im Abschnitt Die positive und negative Glaubensverwirklichungsfreiheit:
- Bei der Betrachtung der Glaubensfreiheit im Islam ist zu differenzieren zwischen der Gewährung der Glaubensfreiheit für die Angehörigen des Islams selbst und der Gewährung dieser Freiheit für die Anhänger anderer Religionsgemeinschaften.
Das ist banal und gilt auch für "Glaubensfreiheit im Christentum", aber warten wir's ab, was kommt. ;-)
- In islamischen Religionsgemeinschaften erübrigt sich die Frage nach der positiven Glaubensverwirklichungsfreiheit.
Inwiefern? Weil es sie uneingeschränkt gibt, oder das Gegenteil der Fall ist? Was ist mit Häresie?
- Betrachtet sich der Islam im klassischen Sinne als eine Einheit von Religion und Staat bzw. als eine Einheit von Religion und Recht (scharî'a), so ist die Ausübung religiöser Bräuche sowohl für Muslime als auch für nicht-muslimische Religionsgemeinschaften durch das islamische Recht definiert.
Der Satz ist mehrdeutig. Die Scharia ist das islamische Recht. Die anderen Religionen haben aber ihr eigenes Recht.
- Anhängern der Offenbarungsreligionen – Juden und Christen – gewährt das islamische Gesetz Freiheiten bei der Wahrnehmung ihrer religiösen Bräuche und mit Einschränkungen, die das islamische Gesetz festlegt, bei der Ausübung ihrer religiösen Pflichten.
Welche Einschränkungen? In welchen Ländern? Zu welcher Zeit? Auf welcher Grundlage?
- Es kümmert sich um die negative Glaubensverwirklichungsfreiheit des Einzelnen nicht, d.h. es sieht keine Strafe für die Unterlassung der religiösen Pflichten eines Nicht-Muslims vor.
Wozu auch? Die Scharia gilt nicht für andere Religionen.
- In der historischen Perspektive allerdings legt das islamische Gesetz gewisse Einschränkungen bei der Ausübung der religiösen Pflichten Andersgläubiger fest.
Also früher einmal... (es folgen drei historische Beispiele an denen sicher nichts auszusetzen ist, nur fragt sich, ob es dem Artikel nicht besser täte, dann eine Geschichts-Ecke aufzumachen)
- In interreligiös geschlossenen Ehen, zwischen einem Muslim und einer Nichtmuslimin, kommt es gerade dort zur Einschränkung der freien Ausübung religiöser Bräuche der Ehefrau, wo die positive Glaubensverwirklichungsfreiheit islamischen Religionslehren widerstrebt.
Mag sein, ist aber in der Praxis eine akademische Spitzfindigkeit, da doch keine praktizierende Christin oder Jüdin einen praktizierenden Muslim heiraten würde. Das ginge doch weder nach christlichem oder jüdischem Verständnis in Ordnung, oder?
- Das islamische Gesetz hindert die Anhänger der „Schriftbesitzer“ nicht daran, ihren Glauben zu behalten und zwingt sie auch nicht, sich zum Islam zu bekennen.
Nett, dass es mal - so am Rande - betont wird! Wie war es noch mal ganz am Anfang? "In den Islamischen Ländern gibt es keine Glaubensfreiheit"!
- Dennoch: Wie die Rechtspraxis in einer interreligiösen Partnerschaft sowohl in der Geschichte als in der Moderne durch islamische Normvorstellungen bestimmt wird, zeigt das Rechtsgutachten (fatwa) 70177; dort heißt es im einzelnen:
Fatwa 70177! *LOL* Relevanz des folgenden englischen Textes? Übrigens ist es eine Zumutung, das nicht zu übersetzen.
- In der klassischen Rechtsargumentation des Schulgründers asch-Schafii heißt es in diesem Zusammenhang: wenn es dem muslimischen Ehemann zusteht, seine muslimische Ehefrau am Moscheebesuch zu hindern, so hat er auch das Recht, seiner nichtmuslimischen Frau den Kirchenbesuch zu untersagen, da dies eine „nichtige Handlung“ (bâtil) ist. (Friedmann, 189-190: nach dem Kitâb al-Umm von asch-Schafii). Anderslautende, allerdings isoliert stehende Lehrmeinungen in der frühen Jurisprudenz, werden in der zeitgenössischen Rechtsprechung und in gegenwartsbezogenen Rechtsgutachen inhaltlich nicht aufgegriffen.
Mit anderen Worten: Heute darf ein muslimischer Ehemann seiner christlichen Frau verbieten, in die Kirche zu gehen? In welchen Ländern, auf welcher Rechtsgrundlage? Achja, die Fatwa 70177 und die Argumentation von asch-Schafi...
- Das islamische Ehe- und Fremdenrecht, das den Status der nichtmuslimischen Seite in einer interreligiösen Ehe ausschließlich nach islamischen Rechtsgrundsätzen regelt, befindet auch über die Religionszugehörigkeit der aus einer solchen Ehe hervorgegangenen Kinder und legt fest, dass der Glaube des islamischen Elternteils zu befolgen ist.
Das stimmt. Kinder eines muslimischen Vaters sind Muslime. Deswegen schrieb ich ja oben, dass eine praktizierende Christin oder Jüdin angesichts dieser Tatsache wohl kaum einen Muslim heiraten würde.
Quizfrage: Was hat all das in dem Abschnitt mit "negativer Glaubensverwirklichungsfreiheit" zu tun? Der Abschnitt müsste also "positive Religionsfreiheit" heißen. -- Arne List 11:33, 19. Jan. 2007 (CET)
Eine allerletzte Bestätigung von Unkenntnis: 0-Semester Jura im Grundstudium.Frohes Schaffen.--Orientalist 11:38, 19. Jan. 2007 (CET)
- Wie meinen Euer Ehren? Ich dachte bis eben: Positive Religionsfreiheit = Jeder darf seine Religion frei ausüben. Negative Religionsfreiheit = Jeder hat das Recht, keiner oder nicht einer bestimmten Religion anzugehören oder sie zu praktizieren. -- Arne List 11:46, 19. Jan. 2007 (CET)
Arne Lists "Einleitung"
Sie ist eine Katastrophe. la ikrah fi-d-din ist nicht richtig übersetzt, (Religion statt Glaube muß es heissen). Nur ein Punkt noch: Das Recht (auf die Ausübung rel. Bräuche )anderer Rel. "ist gegeben" ist falsch. Er läßt mit "erheblichen Einschränkungen" unter den Tisch fallen. Die Einschränkugnen werden allerdigns im Art. in der hist. Dimension angesprochen. Man kann natürlich Einschränkungen auch aus der Moderne gern hinzufügen.... Zum Rest habe ich keine Lust mehr...das ist schlimmer das 1. Ref. im Einführungsseminar.--Orientalist 20:55, 19. Jan. 2007 (CET)
- Sie (Herr Professor) sollten nicht immer davon ausgehen, dass Muslime sich nicht zum Thema äußern dürfen. -- Arne List 21:16, 19. Jan. 2007 (CET)
Das von mir gelöschte ist kein inhalticher Beitrag.Die "Einschränkungen" stehen z.T. auch unter Dhimma, was verlinkt ist auf dieser Seite.--Orientalist 21:18, 19. Jan. 2007 (CET)
Redundanz
Nun ist der Artikel ja leider gesperrt, aber kann mal ein Admin den ganzen redundanten Text rausnehmen, der eine 1:1-Kopie des Artikels Glaubensfreiheit ist? Außerdem gehört der Quellenbaustein rein, da der Artikel ab dem redundanten Text mit unbelegten Tatsachenbehauptungen anfängt. -- Arne List 14:59, 20. Jan. 2007 (CET)
- Welche Tatsachenaussagen genau sind nicht belegt?--Helmut Welger 15:13, 20. Jan. 2007 (CET)
- Das hatte ich schon am Anfang meiner Bemühungen hier gesagt, und gestern noch einmal wiederholt. Nun also für dich zum dritten Mal:
- In den arabisch-islamischen Staaten gibt es keine Glaubensfreiheit in dem oben geschilderten Sinne. (in welchen?)
- Der Abfall vom Islam wird nach der Scharia mit der Todesstrafe geahndet. (wo und wann zuletzt?)
- Das Recht, das Judentum, Christentum oder den Zoroastrismus zu praktizieren, ist nach der Scharia mit erheblichen Einschränkungen gegeben - siehe unten. (unten kommt nichts, was auf "erhebliche" Einschränkungen hindeutet)
- Andere Religionen sind nach klassischer Lehre verboten, wurden aber später teilweise erlaubt. (wann, wo, welche?)
- Polytheisten haben nach klassischer Lehre die Wahl zwischen Islam oder Tod. (wann, wo, welche?')
- Genau auf diesen Aussagen baut aber der Artikel auf. Richtig wäre also (wenn man schon keine Quellen nennen kann oder will):
- In einigen islamischen Ländern gibt es keine Glaubensfreiheit (im herkömmlichen Sinne, siehe Artikel "Glaubensfreiheit")
- In diesen Ländern wird der Abfall vom Islam nach der Scharia mit der Todesstrafe geahndet, die aber faktisch aber sehr selten vollstreckt wird (hier müsste man Fakten nennen, aber ein Beispiel wäre Mahmud Taha im Sudan 1985)
- Das Recht, das Judentum, Christentum oder den Zoroastrismus zu praktizieren (solange man kein gebürtiger oder konvertierter Muslim ist), ist nach der Scharia allerdings gegeben
- Religionen, die nicht im Koran genannt sind, wie zum Beispiel er Hinduismus, wurden auch vom Islam anerkannt
- Polytheisten hingegen wurden in der Vergangenheit (Beispiele?) zum Islam gezwungen, wenn sie nicht zu einer der anerkannten Religionen wechselten. (wobei das fragwürdig bleibt, da eine Konversion im Zwang selbst nach der Scharia ungültig ist)
- Dann wäre der Artikel einigermaßen neutral und diskussionswürdig. -- Arne List 15:53, 20. Jan. 2007 (CET)
Umgekehrt! Der Art. Glaubensfreiheit ist eine 1:1 Kopie dieses Artikels. Also: hier wird nix rausgenommen. Im übrigen: siehe Versionen dort! Sonst ist dieser Art.hier mit Quellen abgedeckt. Siehe Literatur, Fatwas, und Fließtext.--Orientalist 15:17, 20. Jan. 2007 (CET)
- Wenn der Artikel "Glaubensfreiheit" eine "1:1-Kopie dieses Artikels" wäre, dann würde er aussehen wie eine 1:1-Kopie dieses Artikels. So weit zu Ihrer "Logik", Hochwürden -- Arne List 15:53, 20. Jan. 2007 (CET)
@Arne List: Wenn dies im Artikel alles falsch wäre, bitte belege dies anhand eines Punktes mit Hilfe von reputablen Quellen. Weiterhin: belege deine hier getätgten Aussagen selbst mit Quellen. Im Artikel selbst stehen viele Quellen, und eines Einzelnachweises bedarf es grundsätzlich nur bei belegbar umstrittenen Aussagen. Welche der im Artikel angegebenen Quellen hast du bereits gelesen und wo genau decken sich diese nicht mit den Aussagen im Artikel bzw. welche Werke haben mit den Artikel nichts zu tun? --Revvar (D RT) 18:38, 20. Jan. 2007 (CET)
- Alle genannten Aussagen sind umstritten, daher müssten sie erstmal belegt werden. Falls du dich zum Thema bilden willst:
- http://www.gair.uni-erlangen.de/tellenbach_apostasie.pdf
- http://www.globalwebpost.com/farooqm/study_res/islam/freedom/kamali_freedom.doc
- Daraus geht klar hervor, dass dieser Artikel nicht neutral ist, weil er alles zusammenrührt und suggeriert, im Islam gäbe es keine Glaubensfreiheit obwohl das genaue Gegenteil ein zentrales Prinzip des Islams ist. -- Arne List 18:58, 20. Jan. 2007 (CET)
- Nein, bitte dem wissenschaftlichen Standard entsprechend einen vollständigen Nachweis mit Zitaten aus diesen beiden Quellen, für wenigstens einen der Punkte, in denen du mit Orientalist unterschiedlicher Meinung bist. Auf dieser Basis ist eine fachliche Diskussion doch überhaupt erst möglich. Danke, --Revvar (D RT) 20:06, 20. Jan. 2007 (CET)
- Aber gerne doch:
- Nein, bitte dem wissenschaftlichen Standard entsprechend einen vollständigen Nachweis mit Zitaten aus diesen beiden Quellen, für wenigstens einen der Punkte, in denen du mit Orientalist unterschiedlicher Meinung bist. Auf dieser Basis ist eine fachliche Diskussion doch überhaupt erst möglich. Danke, --Revvar (D RT) 20:06, 20. Jan. 2007 (CET)
„Hinrichtungen wegen Apostasie werden noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts belegt. Lane schildert den Fall einer Apostatin in Ägypten:
[...] Aber auch hier wird schon hinzugefügt, daß die in Kairo lebenden Europäer bedauert hätten, daß der Vizekönig zufällig abwesend war, denn dieser hätte eine Vollstreckung des Urteils in einem anderen Fall von Apostasie verhindert und hätte sie auch hier verhindern können. 1843 wurde ein Armenier in Istanbul hingerichtet, der zum Islam konvertiert und danach wieder abgefallen war, für lange Zeit der letzte Fall einer Hinrichtung wegen Apostasie.
[...] Allerdings kennen nur noch wenige Staaten einen Straftatbestand der Apostasie, der mit Todesstrafe bedroht ist, so der Sudan (Art.126 Strafgesetzbuch von 1991) und der Jemen (Art. 259 Strafgesetzbuch von 1994).
[...] Zum ersten Mal seit beinahe 150 Jahren kam es 1985 zu einer Hinrichtung wegen Apostasie die weltweit Aufsehen erregte. Der sudanesischen Rechtsgelehrten Mahmud Taha war das Haupt der Gruppe der Republikanischen Brüder und hatte ein System des islamischen Rechts entwickelt, das Frauen und Nichtmuslimen die volle Gleichberechtigung zugestand.“
- (Mein letzter Edit im Artikel Mahmud Taha berücksichtigt die Darstellung in diesem Aufsatz, die etwas von dem abweicht, was die islamische Theologin Aminah Tønnsen hier schreibt http://www.islamstudie.dk/ret_straffe.frafald.htm (auf Dänisch, aber ich lese das bevorzugt, da sie sehr fundiert schreibt und leicht nachvollziehbar))
- Übrigens bin ich mit dem Benutzer "Orientalist" nicht "unterschiedlicher Meinung", sondern ich kenne seine "Meinung" nicht einmal. Vermutlich weiß er das selbe wie ich. Nur geht er mit seinem Wissen offenbar sehr selektiv um, um den Islam möglichst unsympathisch erscheinen zu lassen. Ich bitte dich, er ist Professor der Orientalistik und weiß genau, was er tut. -- Arne List 22:18, 20. Jan. 2007 (CET)
- Gut, schreibst du noch dazu, was genau damit widerlegt sein soll. Danke. --Revvar (D RT) 22:50, 20. Jan. 2007 (CET)
- Dass islamischen Ländern auf Apostasie normalerweise die Todesstrafe steht. Kann ja nicht stimmen. Und stimmt auch nicht. Wenn man das aber weiß, würde man das im Artikel auch klar stellen (schon alleine, um muslimischen Lesern klar zu machen, dass das meistens überhaupt nicht gedeckt ist durch die Gesetzgebung der islamischen Staaten). Zumindest würde man erlauben, es im Artikel deutlicher zu sagen, aber das ist ja nun leider nicht möglich. -- Arne List 23:15, 20. Jan. 2007 (CET)
- Gut, schreibst du noch dazu, was genau damit widerlegt sein soll. Danke. --Revvar (D RT) 22:50, 20. Jan. 2007 (CET)
Hättest du die von dir angegebene Literatur vollständig gelesen, hätte dir doch folgende Ausführung auffallen müssen:
„Die Strafbarkeit des Abfalls vom Islam nach klassischer Lehre
Es besteht jedoch Einigkeit zwischen den verschiedenen Rechtsschulen des Islams,9 daß der Abfall vom Islam zu bestrafen ist.10 Als Grundlage für eine Strafbarkeit der Apostasie werden immer wieder die Prophetenworte: “tötet den, der seine Religion wechselt!“ und „ Das Blut eines Muslims (zu vergießen) ist nicht erlaubt, außer in einem dieser drei (Fälle): ... und der seinen Glauben Verlassende und von der Gemeinschaft sich Trennende“ herangezogen.11 Demzufolge ist nach herrschender Meinung die Apostasie mit dem Tode zu bestrafen.“
oder:
„Kehrt er zum Islam zurück, so entfallen Todesurteil und Hinrichtung,...“
Diese zwei Zitate beantworten die von dir teilweise schon weiter oben gestellten Fragen, in denen du zum Beispiel das Vorhandensein einer "klassischen Lehre" indirekt in Frage stellst. Ich zitiere dich "Nach klassischer Lehre". Bis wann galt die? Und wo? Konkrete Beispiele?.
- Genau das ist der Punkt. Wo galt diese "klassische Lehre" bis wann? Es wäre gut, wenn man das darstellen könnte. Dass sie heute nur noch in wenigen Ländern gilt, sollte man fairerweise dazu sagen, damit kein Zerrbild entsteht. -- Arne List 15:36, 21. Jan. 2007 (CET)
weiterhin, ein Zitat aus der selben Quelle: Andererseits erklären dieselben Verfassungen den Islam zur Staatsreligion und einzelne von ihnen die Schari‘a, das religiöse Gesetz, zu einer oder gar der Hauptrechtsquelle. 33 Das führt zu einem Spannungsverhältnis, das regelmäßig zugunsten des Islam aufgelöst wird: der Abfall vom Islam ist nicht von der Religionsfreiheit gedeckt. (S. 8, letzter Absatz) - Dieser Text befand sich genau zwischen zwei deiner aufgeführten Zitate, du hast durch Weglassen dieser Information die Aussage stark verändert. Während Tellenbach relativiert und abwägt, den Konflikt darstellt, hast du es zu einer eindeutigen Aussage umzitiert.
- Du wolltest wissen, was meine Aussagen bestätigt. Ich will einfach nur, dass hier die GANZE Wahrheit erzählt wird und nicht nur eine Seite. -- Arne List 15:48, 21. Jan. 2007 (CET)
Ein weiteres aufschlußreiches Zitat:
„Das Fehlen der Strafbarkeit der Apostasie in den modernen Strafgesetzen bedeute keineswegs, daß diese als erlaubt gelten könne. Apostasie gehöre zu den hadd- Delikten und somit zur šari‘a. Die šari‘a aber könne nicht abgeschafft werden. Im ägyptischen Strafrecht sei zudem als Rechtfertigungsgrund verbrieft, daß nicht bestraft werden könne, wer in Ausübung eines Rechts handele. Wer also einen Apostaten töte, nehme ein Recht in Anspruch, das ihm die šari‘a gewährt habe und könne deshalb nicht bestraft werden.“
- Du hast den Kontext verstanden? Dort wird eine Meinung des hingerichteten Muslimbruders ‘Abd al-Qadir ‘Auda zitiert, der meint, dass tradtionelles islamisches Recht über der Verfassung steht und also der Mord an Apostaten rechtens sei. Diese Geisteshaltung führte dann zum Mord an Farag Foda 1992. Natürlich wurden die Mörder aber vom ägyptischen Staat bestraft (sogar hingerichtet), und da konnte der Mufti von der Azhar-Universität noch so sehr den - auch in diesem Artikel bevorzugten - Standpunkt vertreten, dass alles stünde über dem geltenden Recht. -- Arne List 15:48, 21. Jan. 2007 (CET)
Laut dieser, von dir vorgebrachten Quelle, wird meiner Meinung nach klar, dass nach klassischer Lehre sehr wohl die Todesstrafe auf Apostasie steht, die Verfassungen der modernen islamischen Staaten, teilweise auf Grund ihrer Entstehungsgeschichte und dem damaligen westlichen Einfuß, dies zwar nicht explizit und zusätzlich so formulieren (Ausnahmen hast du selbst angegeben), dafür aber die Schari‘a als eine Rechtsquelle angeben, welche eben nach klassischer Lehre die Todesstrafe dafür vorsieht. Andererseits wurde auch beschrieben, dass die Anforderungen den Straftatbestand der Apostasie zu erfüllen sehr hoch sind (Zeugen, Volljährigkeit, ...). Aufgrund der weiteren gravierenden Konsequenzen für den Apostaten und seine ganze Familie (siehe die Ausführungen dort zum Erb- und Familienrecht, sowie den Missbrauch dieser Sraftatbestandes), sind wie du festgestellt hast kaum aktuelle Fälle zu finden, wo es bis zur Todesstrafe durchgesetzt wurde. Diesen Sachverhalt im Artikel darzustellen zu wollen ist die eine Sache, ihn komplett zu leugnen, wie du es hier machst, ist unseriös, und weit entfernt von WP:NPOV.
--Revvar (D RT) 11:53, 21. Jan. 2007 (CET)
- Was leugne ich? -- Arne List 15:32, 21. Jan. 2007 (CET)
- Ist es so schwer, die Argumente eines anderen durchzulesen, zu verstehen und dann darauf einzugehen? Zusammenarbeit mit Dir wird durch Dein Diskussionsverhalten quasi unmöglich gemacht. --P. Birken 09:23, 22. Jan. 2007 (CET)
- Ich habe diese Argumente durchgelesen. Ich bin sogar drauf eingegangen. Was also "leugne" ich? -- Arne List 12:16, 22. Jan. 2007 (CET)
- Ist es so schwer, die Argumente eines anderen durchzulesen, zu verstehen und dann darauf einzugehen? Zusammenarbeit mit Dir wird durch Dein Diskussionsverhalten quasi unmöglich gemacht. --P. Birken 09:23, 22. Jan. 2007 (CET)
- Philipp, ich habe es 'rangegeben. Wird der Islam in seiner historischen Entwicklung und in seiner Gegenwart nicht so dargestellt wie der Rosengarten auf Erden, dann will ein Arne List nichts verstehen. Bedauerlich ist es nur, daß er sich permanten in Bereichen betätigt, wo die Lektüre von Originalen erforderlich ist und nach seiner Babelauskunft kann er das einfach nicht.Deshalb der kontinuierliche Rückgriff auf dubiose Islamseiten...--Orientalist 09:32, 22. Jan. 2007 (CET)
- Nachtrag: dadurch wird die Bestrebung, enzyklopädisch etwas auf die Beine zu stellen, ungemein erschwert--Orientalist 09:46, 22. Jan. 2007 (CET)
- Hallo Herr Professor, anstatt hier ständig die Laien gegen mich aufzuhetzen sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen, dass es mir zu keinem Zeitpunkt darum geht, hier einen Rosengarten darzustellen, wo keiner ist. Ich bin nur gegen Übertreibungen, Dämonisierungen und Weglassungen anderer Aspekte, die diesen Artikel auch außerhalb der antiislamischen Szene lesbar machen würden. Es ist doch bezeichnend, dass Sie auf keinen einzigen meiner inhaltlichen Kritikpunkte und Nachfragen inhaltlich reagiert haben. Fragt sich eigentlich, WER hier arbetet, und wer hier behindert -- Arne List 12:37, 22. Jan. 2007 (CET)
- es ist mir erlaubt, auf solche Argumentationen - nur um zu "debattieren", ohne Quellen zu lesen - und noch dazu auf diesem Nievau, nicht einzugehen. Anderswo steht sogar, "für muslimische Leser". Pardon: man schreibt keine Lexika/Enzyklopädien für irgendeine Glaubensrichtung. Dafür - im Islam - sind die Moschepublikationen zuständig. Das unterscheidet eben diesen user vom Rest der de: WP.--Orientalist 13:24, 22. Jan. 2007 (CET)
- Es geht darum, dass das hier die Wikipedia ist, und nicht Ihre private antiislamische Website. Die hier feilgebotenen Informationen sind einseitig und teilweise falsch, und daher ist der Artikel nicht neutral. Das wäre so, wie wenn man künfitg nur noch Antisemiten in der Kategorie:Judentum schreiben lassen würde, Juden aber das Editieren verbietet, da diese ja "nicht neutral" sein können. Übrigens danke, dass Sie bestätigt haben, dass Sie meine inhaltliche Kritik mit keiner inhaltlichen Antwort begegnet haben. Stattdessen heizen Sie Unbeteiligte gegen mich auf und zerpöbeln die Diskussion. -- Arne List 14:23, 22. Jan. 2007 (CET)
- Zerpöbeln - sagt er. Nööö, ich reisse mich eben zusammen, denn ich bin kein Muslim. Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Orientalist (Nr.5).....--Orientalist 14:35, 22. Jan. 2007 (CET)
- Wie sehr Sie sich zusammenreißen, kann ja jeder in Ihrem ersten Beitrag ganz oben auf dieser Seite eindrucksvoll nachprüfen. Muslime sind Ihrer Meinung nach alles mehr oder weniger Verfassungsfeinde. Ist doch herrlich, nicht wahr, Professore? Sagen Sie das gleiche doch einmal unter Real-Namen in einer Publikation oder Rede. -- Arne List 15:25, 22. Jan. 2007 (CET)
- es ist mir erlaubt, auf solche Argumentationen - nur um zu "debattieren", ohne Quellen zu lesen - und noch dazu auf diesem Nievau, nicht einzugehen. Anderswo steht sogar, "für muslimische Leser". Pardon: man schreibt keine Lexika/Enzyklopädien für irgendeine Glaubensrichtung. Dafür - im Islam - sind die Moschepublikationen zuständig. Das unterscheidet eben diesen user vom Rest der de: WP.--Orientalist 13:24, 22. Jan. 2007 (CET)
Ach Arne, lass es doch. Wir wissen ja mittlerweile, dass wir es mit einem Antisemiten zu tun haben. Und Judenfeinde sind immer auch Islamfeinde, wie Figura zeigt - Antisemiten halt. Solange sich die maßgebenden Kreise dadurch nicht gestört fühlen, lass es denen ihr Problem sein. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:03, 22. Jan. 2007 (CET)
Hindus keine Dhimmi?
Hinduismus ist keine Buchreligion. Soweit ich das weiß ist Hinduismus durch Mirza Ghulam Ahmad als Buchreligion erhoben was so nicht stimmt. Hinduisten sind Kuffar. Eindeutig. Die sind ja eigentlich 1:1 genau wie die Kuffar von Mekka. --Ar-ras (D BT) 22:57, 20. Jan. 2007 (CET)
- Und wieso waren die Hindus dann Teil der Dhimma? -- Arne List 23:15, 20. Jan. 2007 (CET)
- Die Hindus waren doch nie Dhimma.... Dhimma setzt Ahl ul-Kitab voraus. Die Hindus sind aber keine Schriftbesitzer... Die sind Polytheisten.--Ar-ras (D BT) 23:24, 20. Jan. 2007 (CET)
- Meines Wissens wurden die Hindus aber später (als man überhaupt erst mit ihnen konfrontiert war) als Dhimmi anerkannt. Zum Beispiel steht das hier: http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-98/i.html Es ist ja auch logisch, denn sonst hätte es ja kaum hinduistische Untertanen im Mogulenreich geben können. Unser "Orientalist" wird es bestätigen können. -- Arne List 23:45, 20. Jan. 2007 (CET)
- Die Gründe dafür waren, dass man denen ja die Wahl zwischen Islam und Tod hätte geben müssen. Und da die Mogule nicht 50% ihrer Untertanen töten wollten haben sie unrechtmäßig denen den Dhimmi Status gegeben. Also keine religiös begründete Entscheidung sondern eine politische. Stell dir vor, die Muslime würden wieder Indien befreien. Sollen die dann 1 Mrd. Hindus töten? --Ar-ras (D BT) 10:55, 21. Jan. 2007 (CET)
- Ob "rechtmäßig" oder "unrechtmäßig" ist nun eine akademische Spitzfindigkeit. Fakt ist, dass die Hindus Dhimmi wurden und damit der Hinduismus als Religion vom Islam anerkannt wurde. Ich schätze, genau das ist im Artikel gemeint, und deshalb meine ich, soll man es einfach deutlicher sagen. Ich frage aber bei Gelegenheit einen indischen Muslim, ob er mehr darüber weiß und wie es heute dort an den Schulen gelehrt wird. -- Arne List 15:53, 21. Jan. 2007 (CET)
- @Ar-ras: Was soll das heißen, "die Muslime würden Indien weider befreien"? - Indien ist ein demokratisches Land, im Gegensatz zu allen arabischen Staaten. -- Martin Vogel 03:38, 22. Jan. 2007 (CET)
- Und was machen wir dann eigentlich im Irak? -- Arne List 09:36, 22. Jan. 2007 (CET)
- Die Gründe dafür waren, dass man denen ja die Wahl zwischen Islam und Tod hätte geben müssen. Und da die Mogule nicht 50% ihrer Untertanen töten wollten haben sie unrechtmäßig denen den Dhimmi Status gegeben. Also keine religiös begründete Entscheidung sondern eine politische. Stell dir vor, die Muslime würden wieder Indien befreien. Sollen die dann 1 Mrd. Hindus töten? --Ar-ras (D BT) 10:55, 21. Jan. 2007 (CET)
- Meines Wissens wurden die Hindus aber später (als man überhaupt erst mit ihnen konfrontiert war) als Dhimmi anerkannt. Zum Beispiel steht das hier: http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-98/i.html Es ist ja auch logisch, denn sonst hätte es ja kaum hinduistische Untertanen im Mogulenreich geben können. Unser "Orientalist" wird es bestätigen können. -- Arne List 23:45, 20. Jan. 2007 (CET)
- Die Hindus waren doch nie Dhimma.... Dhimma setzt Ahl ul-Kitab voraus. Die Hindus sind aber keine Schriftbesitzer... Die sind Polytheisten.--Ar-ras (D BT) 23:24, 20. Jan. 2007 (CET)
- @Martin, kleine Spitzfindigkeit von mir ;)- Islam erobert nicht, er befreit ;).
Außerdem hätten nur die ersten 3 Generationen nach Muhammad andere Religionen zur Buchreligion erklären können, taten sie aber meines wissens nicht. Wenn also der Hinduismus 400 Jahre oder wann es war zur Buchreligion erklärt wurde so war es eine politische Entscheidung aber keine religiöse. Paar Sachen die mich nämlich daran stören:
- Die Kuffar von Mekka hatten und die Hindus haben unendlich viele Götter
- Die Kuffar von Mekka töteten ihre Töchter, die Hindus tun das (jetzt vornehmlich in bäuerlichen Gebieten, vor 50 Jahren war das anders) auch
- Ihre Bücher sind nicht von Gott (oder?)
- etc. etc.
--13:30, 22. Jan. 2007 (CET) --Ar-ras (D BT) 13:30, 22. Jan. 2007 (CET)
- wenn man Dinge weiterhin so betrachtet, daß der Quran "von Gott" ist, können wir jedweden Beitrag im Islambereich einfach schließen, etc.etc.....--Orientalist 13:36, 22. Jan. 2007 (CET)
- Sie haben Recht, "der Qu'ran von Allah" --Ar-ras (D BT) 13:38, 22. Jan. 2007 (CET)
- Wer was geschrieben hat, das sollen die Götter unter sich ausmachen. :-) -- Martin Vogel 13:41, 22. Jan. 2007 (CET)
Ich darf diese religiöse Verbohrtheit mit etwas noch - zum Schmunzeln - anreichern. Es gibt eine web-seite namens warraq. Dort kann man Bücher auf arabisch lesen, alte, neue alles (fast) - eingeteilt in: Verfasser/ Titel/ Bd. usw. An erster Stelle steht dort natürlich als ertser Titel: Koran. Verfasser: Allah. :-) (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Orientalist (Diskussion • Beiträge) 13:48, 22. Jan 2007 (CEST)) -- Ar-ras (D BT) 13:52, 22. Jan. 2007 (CET) Nachtrag:--Orientalist 13:54, 22. Jan. 2007 (CET) so besser?
Wenigstens kann der da oben signieren :) --Ar-ras (D BT) 13:52, 22. Jan. 2007 (CET)
Pseudolemma oder Ausgangspunkt für ...
... Artikel wie Glaubensfreiheit im Christentum. Im Spanien der Inquisition und vielen anderen christlichen Staaten und Epochen soll es da ja nicht immer ganz rosig ausgesehen haben. Marionettenspieler Zwakh
- Ich war so frei, deinen Schreibfehler zu korrigieren. Nun kannst du dich in dem Artikel dort austoben. Aber vergiss mir den Holocaust nicht :-/ -- Arne List 22:32, 20. Jan. 2007 (CET)
- Ganz reizend, herzlichen Dank. Den Artikel kannte ich tatsächlich nicht. Gruß Marionettenspieler Zwakh
- Um die Frage des Marionettenspielers zum wiederholten Male zu beantworten: Der Artikel geht auf eine Anregung meinerseits zurück, die ich zunächst Glaubensfreiheit im Judentum und Islam genannt habe. Dieses Lemma wurde im weiteren Verlauf der Dinge nach Glaubensfreiheit umgeleitet. Anschließend hat Orientalist meine Anregung aufgenommen und das momentan gesperrte Oeuvre verfasst. Reste meines Entwurfs sind in meinem Archiv zu finden. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 11:50, 21. Jan. 2007 (CET)
- Ganz reizend, herzlichen Dank. Den Artikel kannte ich tatsächlich nicht. Gruß Marionettenspieler Zwakh
Kategorie
Mich stört an dem Artikel etwas, dass für den Unbedarften nicht ganz klar ist, dass es um ein juristisches Thema geht. Insbesondere ist dneke ich die Kategorie:Islamisches Recht passender. --P. Birken 12:10, 21. Jan. 2007 (CET)
- Problem hierbei: Dann müsste dies ein juristischer Artikel werden, der sich mit der REALEN Gesetzeslage in den einzelnen islamischen Ländern auseinander setzt. Also:
- Wo steht die Glaubensfreiheit in der Verfassung?
- Wo steht im Strafgesetzbuch ein Tatbestand "Abfall vom Islam"?
- Und wenn: Wo sieht die Strafprozessordnung hierfür als Höchststrafe die Todesstrafe vor?
- Und wenn das: Wann wurden welche Personen in diesen Ländern hingerichtet? (1985 war ein bekannter Fall im letzten Jahrhundert im Sudan. Gibt es mehr?)
- Und wenn: Wo sieht die Strafprozessordnung hierfür als Höchststrafe die Todesstrafe vor?
- In welchen islamischen Ländern hat "Abfall vom Islam" zwar keine strafrechtlichen, dafür aber zivilrechtliche Konsequenzen?
- All diese ganz grundlegenden Fragen werden in diesem Artikel noch nicht einmal im Ansatz beantwortet, stattdessen wird auf "die Scharia" nach "traditioneller Lehre" verwiesen und damit dann genauso argumentiert, als sei es rechtens, Apostaten im Islam zu töten. Dadurch wird aber auch suggeriert, der Islam als Religion stünde im Widerspruch zu den Menschenrechten und letztlich dem Grundgesetz. Das wäre dann nahe an Volksverhetzung, zumal mir nicht bekannt ist, dass eine islamische Organisation diese "traditionelle" Sichtweise ernsthaft vertritt. Dem unbedarften Leser wird also suggeriert, dass 4 Millionen Menschen in Deutschland es, wenn sie denn fromm sind, ernst nehmen und meinen, man müsse Abfall vom Islam mit dem Tode bestrafen. Also 4 Millionen potenzielle Beihelfer zum Mord. -- Arne List 16:03, 21. Jan. 2007 (CET)
- Deine Fragen werden im Artikel beantwortet, die zur Apostasie ausführlich im prominent verlinkten Artikel Apostasie im Islam. --P. Birken 09:22, 22. Jan. 2007 (CET)
- Leider nicht. -- Arne List 09:37, 22. Jan. 2007 (CET)
- Deine Fragen werden im Artikel beantwortet, die zur Apostasie ausführlich im prominent verlinkten Artikel Apostasie im Islam. --P. Birken 09:22, 22. Jan. 2007 (CET)
Solange Muslime in großer Mehrzahl den Koran wörtlich nehmen, und als weitere Quellen des Rechts lediglich die Sunna, den Konses der Gelehrten und den Analogieschluss gelten lassen, gilt die Scharia. Eine Betrachtung des Korans als historisches, durch Menschen geschriebenes und entsprechend fehlerhaftes (objektive Fehler gibt es dort zuhauf) Buch vermisst man schmerzlich in Diskussionen mit gläubigen Muslimen. Übrigens Strafprozessordnungen sehen übrigens niemals die Todesstrafe vor. Das liegt in der Natur der StPO. --Koenraad fragen 21:33, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Dass die Strafprozessordnungen in Europa das nicht tun, heißt ja nicht, dass es in anderen Ländern keine Todesstrafe gäbe. Das war mit den obigen Ausführungen gemeint. -- Arne List 22:33, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Koenraad: als Scheichülislam rate ich Dir, die Finger von so was zu lassen. Denn nicht einmal die Koranexegeten haben den Koran "wörtlich" genommen. Gibt acht und tganze hier nicht aus der Reihe, sonst hast Du im Nu eine Fatwa am Hals --Orientalist 21:47, 24. Apr. 2007 (CEST)
Nicht einmal auf Koranexegeten ist mehr Verlass....--Koenraad fragen 22:18, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Verlass schon: sie zeigen über die Jahrhunderte hinweg sehr genau auf, wie sehr uneinig sie über die Interpretation von Q-Versen gewesen sind. Nur: man muß diese Dinge auch lesen und bei Bedarf auf die Sekundärlit. zurückgreifen. Tja, hier beginnt das Problem bei den Islamakrobaten der WP und es nimmt kein Ende--Orientalist 22:32, 24. Apr. 2007 (CEST)
Der Maßstab islamischer Toleranz ist doch...
...zeigen Muslime genau dieselbe Toleranz bei Konversion vom Islam zu einer anderen Religion, die sie umgekehrt bei Konversion zum Islam erwarten? Und da zeigt sich doch die islamische Doppelmoral. Noch ein paar Links zum Thema: http://www.welt.de/data/2004/11/18/362018.html?prx=1
http://www.way-to-allah.com/themen/Uebertritt.html
http://www.asia-religion.net/Asiatische/Abfall.htm
(nicht signierter Beitrag von 213.196.247.232 (Diskussion) )