Bundeskanzler (Deutschland)

Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland
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Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung. Dieses Amt existiert in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Österreich. Der Bundeskanzler hat die Richtlinienkompetenz und bestimmt die Eckwerte, an denen die Bundesminister die Leitung ihrer Ministerien ausrichten müssen.


Bundesrepublik Deutschland

Der Bundeskanzler wird vom neugewählten Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten mit absoluter Mehrheit der Sitze gewählt (Kanzlermehrheit). Gelingt dies nicht, so hat der Bundestag zwei Wochen Zeit mit absoluter Mehrheit einen Bundeskanzler zu wählen. Sollte auch in dieser Zeit niemand gewählt werden, findet ein Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Der Bundespräsident muss einen mit absoluter Mehrheit gewählten zum Bundeskanzler ernennen, einen mit relativer Mehrheit gewählten kann er ernennen, oder aber den Bundestag auflösen. Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten nach der Wahl vereidigt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie die Bundesregierung. Der Bundeskanzler kann in Deutschland nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden oder seinerseits die Vertrauensfrage stellen.

Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar

Im Verteidigungsfall hat der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, über die sonst der Verteidigungsminister verfügt.


Deutsche Bundeskanzler seit 1949

  1. 1949-1963 - Konrad Adenauer CDU
  2. 1963-1966 - Ludwig Erhard CDU
  3. 1966-1969 - Kurt Georg Kiesinger CDU
  4. 1969-1974 - Willy Brandt SPD
  5. 1974-1982 - Helmut Schmidt SPD
  6. 1982-1998 - Helmut Kohl CDU
  7. 1998-         - Gerhard Schröder SPD

Österreich

Österreichische Bundeskanzler seit 1918

In Österreich wird der Bundeskanzler von einer Regierungspartei gestellt.

Weiterführende Angaben

siehe auch

Kanzler