Synode (Gremium)
Eine Synode (von griechisch synodos, Versammlung) ist eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. Die lateinische Übersetzung von synodos ist concilium, weshalb Konzil auch synonym für Synode verwendet wird.
Diözesansynode (synodus dioecesalis) heißt eine Synode, welche ein Bischof mit den ihm untergebenen Pfarrern, Provinzialsynode (synodus provincialis) eine solche, welche ein Erzbischof mit seinen Bischöfen abhält, Nationalsynode oder allgemeine Synode (synodus universalis oder nationalis) eine solche, zu der die gesamte Geistlichkeit eines Landes unter Vorsitz eines päpstlichen Legaten zusammentritt, um wichtige, die kirchlichen Angelegenheiten betreffende Fragen zu erledigen. Kontinentalsynoden sind Versammlungen der Bischöfe eines gesamten Kontinents.
In der protestantischen Kirche sind die Synoden, auch "Landessynode" genannt (vgl. Landeskirche) die Organe der kirchlichen Selbstverwaltung. Diesen Synoden ist ein Mitwirkungsrecht bei der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung eingeräumt.
Bekannte Synoden
Katholische Synoden
- 3. Synode von Karthago (397)
- 1. Synode von Toledo (400)
- 2. Römische Bischofssynode (Der priesterliche Dienst und Die Gerechtigkeit in der Welt) (1971)
- Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (Würzburger Synode) (1971-1975)
- Europäische Bischofsynode (1999)
Protestantische Synoden
- Synode von Dordrecht (1618-1619)