Kabotage
Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen
Unter Kabotage versteht man das Erbringen von Verkehrsdienstleistungen innerhalb eines Binnenmarktes, durch einen Dienstleister, der nicht in diesem Binnenmarkt ansässig ist.
Beispiel: Ein Binnenmarkt bestehe aus den Nationen A,B und C. Führt nun ein Verkehrsdienstleister aus dem Land D ein Transport mit Ursprung und Ziel in A,B oder C aus, so handelt es sich um Kabotage.