Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz der BRD regelt seit 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es wurde vom deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht.
Damit traten folgende bestehende Gesetze bzw. Verordnungen außer Kraft:
- Bundesseuchengesetz
- Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- Laborberichtsverordnung
- Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
Das Infektionsschutzgesetz ist eine bundesrechtliche Regelung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr, die ursprünglich den Ländern vorbehalten ist. Da gerade bei Seuchen und Infektionen Gefahren sehr schnell über Ländergrenzen hinaus entstehen können, erscheint eine bundesrechtliche Regelung sehr sinnvoll. Zugleich nimmt das Infektionsschutzgesetz Anpassungen an Gemeinschaftsrecht (Abschnitt 11) vor. Wichtige Abschnitte sind die Verhütung (Abschnitt 4) und die Bekämpfung (Abschnitt 5) von übertragbaren Krankheiten wie auch das hierfür notwendige Meldewesen (Abschnitt 3).
Literatur
Stefan Bales, Hans Georg Baumann, Norbert Schnitzler, Infektionsschutzgesetz. Kommentar und Vorschriftensammlung, Stuttgart 2002, ISBN 3170176137