Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. April 2007 um 13:26 Uhr durch TAXman (Diskussion | Beiträge) (kanldeckel: +1). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

 

Ist es bei diesem Bild erlaubt, es so zu lizensieren oder muss man spezielle Lizensen beachten (Falls ja, dann bitte auch auf Commons direkt verändern.)? --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 20:33, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verzeihung, wurde meine (und die nächste) Frage übersehen oder warum gibt man uns keine Antwort? --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 23:04, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe da keine Schöpfungshöhe, das Ding ist meiner Einschätzung nach gemeinfrei. --Noddy93 01:10, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es ist Unscharf, ich würde die graue Umrandung um die Gelben Elemente entfernen.--Oduffo 01:22, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Logo von Inu Yasha

Ich wüsste gerne, ob dieses Logo die Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. Gruß --Donchan 21:01, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auch ich und der Kollege über mir hätten noch gern eine Antwort auf unsere Fragen. Gruß --Donchan 17:45, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, es erreicht Schöpfungshöhe. --Noddy93 15:21, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Glaube ich nicht.--Wiggum 15:35, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich auch nicht. Sind ja nur Schriftzeichen. --Fb78 16:07, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dass es nur Schriftzeichen (alle doch eigentlich gemeinfrei) auf Kreisen sind war ja bei Diskussion:Inu Yasha#Bild auch mein Argument. Aber können wirs nun benutzen oder nicht? (Und danke, dass endlich eine Antwort kommt) Gruß --Donchan 17:22, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aber der Hintergrund sieht für mich nach einem Foto von Wolken aus. --Noddy93 19:52, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich vermute gezeichnete Wolken. Wäre das ein Problem, obwohl der Hintergrund nicht zum Logo gehört? Und was wäre mit dem Logo ohne Hintergrund (also weiß dahinter)? Gruß --Donchan 20:27, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachdem bisher nicht viel für eine erreichte Schöpfungshöhe spricht, bin ich dafür, das Bild bei uns entsprechend hochzuladen und zu verwenden. --Alcibiades 18:52, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mit weißem Hintergrund kann man das Logo zweifelsfrei hier verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 19:36, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Atomium

Warum darf das Bild "Atomium1.JPG" im Artikel Atomium bleiben, obwohl die Veröffentlichung von Atomium-Bildern unter freier Lizenz gegen belgisches Urheberrecht verstößt? --88.76.226.185 09:49, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Weil wir hier nach DACH-Recht urteilen - ansonsten müßten ja alle unter Panoramafreiheit fallenden Fotos gelöscht werden, da der entsprechende Urheber in Belgien klagen könnte. --RalfR 10:57, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ist das nicht etwas zu vereinfacht? Wir löschen doch auch US Amerikanische Skulpturen die in der Öffentlichkeit stehen und deren Urheber noch keine 70 Jahre Tod ist, weil es in den USA keine Panoramafreiheit gibt. --Martin 18:39, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das könnte aber damit zu tun haben, dass die Server in den Vereinigten Staaten stehen und somit dort rechtlich angreifbar sind. --MB-one 23:15, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Server auf Deutschem Territorium steht, gilt Deutsches Recht betreff des Urheberrechtes. Und die 70 Jahre Schutz am Werk des Urhebers (Deutsches UrheberGesetz) nach seinem Tod gelten auch nicht mehr seit der BGH-Entscheidung "Marlene Dietrich"( Bundesverfassungsgericht, 22.08.2006, Fall No 1 BvR 1168-04). Wenn der Server in Mexiko steht, gelten aber 100 Jahre Schutz nach mexikanischem UrheberGesetz, in Kasachstan Tatschikistan wird das lokal eher non-verbal geregelt.--11:03, 15. Apr. 2007 (CEST)(nicht signierter Beitrag von Metsela (Diskussion | Beiträge) ) --h-stt !? 11:27, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Diese Aussage ist in fast jeder Hinsicht falsch:
  1. Die genannte Entscheidung des BVerfG (nicht BGH) hat überhaupt nichts mit dem UrhG zu tun, sondern bezieht sich ausschließlich auf das postmortale Persönlichkeitsrecht. Daher kann sie auch keine Auswirkungen auf die Regelschutzfrist des Urheberrechts haben.
  2. Entscheidend für den individuellen Autor ist nicht, wo der Server steht, sondern in aller erster Linie muss er darauf achten, das Recht seines eigenen Staates zu beachten. Denn (soweit ermittelbar) ist es das wahrscheinlichste Szenario, dass er in seiner eigenen Rechtsordnung verklagt wird. Der Standort des Servers spielt für den Autor kaum eine Rolle.
  3. Für die Wikimedia Foundation ist das Recht des US-Bundesstaates Florida relevant, denn sie muss die internen Regeln der Wikipedia so gestalten, dass das Gesamtprojekt ihrer Rechtsordnug entspricht.
  4. In der Zusammenschau müssen (spätestens seit der Erklärung des Boards vor ein paar Wochen) alle Inhalte aller Wikipedias erstens das Recht des US-Bundesstaates Florida und zweitens das der Hauptverbreitungsgebiete der jeweiligen Sprache erfüllen. Rechtsordnungen dritter Regionen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Hinweis: Es gibt Inhalte, die sowohl in Florida wie in D rechtmäßig sind, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Diese Inhalte sind natürlich im Ergebnis rechtmäßig, auch wenn das im Einzelfall eine etwas umfangreichere Begründung erfordert. --h-stt !? 11:27, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unsicher bzgl. Lizenz von weiterverarbeitetem Bild

Ich habe das Bild [1] für die Seite Halle (Westfalen) bearbeitet. Das ist dabei herausgekommen: [2]. Nun weiß ich nicht, ob ich die richtige Lizenz gewählt habe. Die Vorlage war nämlich ohne Lizenzangabe. Allerdings war das analoge Bild zu Detmold [3] auch als gemeinfrei lizensiert, deswegen dachte ich, das sei schon ok. Bevor ich aber jetzt die entsprechenden Graphiken für die anderen Städte des Kreises Gütersloh hochlade, wollte ich doch noch meine Zweifel ausräumen. Wer kann mir weiterhelfen? --Guisquil 14:38, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Für mich ist nicht ersichtlich, dass der Autor das Bild Image:Lage_Halle_Westf_im_Kreis_Gütersloh.png in irgendeiner Weise frei gegeben hat - und GenWiki verwendet scheinbar auch keine freien Lizenzen als "Standardlizenz" ([4]). Das einfachste wäre vermutlich, den Autor anzusprechen und mittels WP:TV eine Freigabe unter einer unserer kompatiblen Lizenzen einzuholen. Und das gleiche dann auch noch für Image:Lokal_Ort_Detmold.png - PD-Self passt hier wohl kaum. --Svencb 23:30, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der hat aber auf seiner Disk.Seite noch nie was geschrieben, ich wette, er guckt da so gut wie nie. --Guisquil 02:09, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
"Versuch macht kluch". Zudem ist er als 1. Vorsitzender des Betreibervereins vermutlich über die Vereins-E-Mail-Adresse gut zu erreichen. --Svencb 14:33, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dieses Bild ist unter der GNU Free Documentation License Lizensiert. Jedoch möchte der Uhrheber für die Verwendung außerhalb der Wikipedia Verwendungsnachweise bzw. bei Printwerken ein Belegexemplar. Ist das Lizenzrechtlich in Ordnung.--84.60.108.224 17:08, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Er bittet um Links bzw. Belegexemplare. Eine solche Bitte ist okay, es ist aber eine vollkommen unverbindliche Bitte.sугсго.PEDIA-/+ 17:14, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mir hat man zumindest bislang erklärt, in solchem lizenzrechtlichen Kontext wäre das Wörtchen "bitte" als "nicht geschrieben" anzusehen. Also in diesem Fall kein Ausdruck für eine "Kann-Bestimmung", somit keine Abschwächung der folgenden Bestimmung. Zumindest haben wir an anderer Stelle (z.B. Blixa Bargeld) mehrfach Bilder als "unfrei" abgelehnt, wenn dort "Zur freien Verwendung, jedoch Namensnennung. Bitte Belegexemplar zusenden an" stand. --jha 17:39, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe auch darum gebeten, daß meine Bilder nicht nach commons umziehen ...--RalfR 17:42, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Genau wie Du Ralf, kann sich der Hochlader aufgrund der GFDLizenz rechtlich nicht gegen eine GFDL konforme Nutzung unter Missachtung der Sonderbestimmungen (Bitten) wehren. aber Bilder nach der GFDL außerhalb der Wikipedia lizenzkonform zu nutzen, ist ja eher schwierig, frei genug für uns isses aber.sугсго.PEDIA-/+ 18:28, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Benutzer soll halt statt GFDL eine CC-Lizenz oder Attribution nehmen. Dann ist es konsistenter. --Wiggum 18:32, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

dann bekommt er trotzdem kein Belegexemplar. Oder welche CC-Lizenz sieht das vor? -- Timo Müller Diskussion 19:03, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das nicht, vielleicht ginge es mit Attribution. Mit GFDL lassen sich die Zusatzbedingungen imho aber gleich gar nicht vereinbaren.--Wiggum 19:07, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Muß das Bild dehalb geöscht werden?--84.60.120.54 09:43, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Imho nicht. Ich habe den Uploader mal auf diese Diskussion hingewiesen.--Wiggum 11:09, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo! Ich habe das seinerzeit von hier "geklaut" (Das ist übrigens in ähnlicher Form bei vielen Usern im Einsatz). Wahrscheinlich habt Ihr alle Recht. Ich bin kein Experte für Lizenzrecht. Nur sollten dann die anderen User vielleicht auch mal drauf hingewiesen werden. Ich werde bei Gelegenheit mal alle meine Bilder auf nacktes GFDL umstellen, damit ich auf der sicheren Seite bin. --TheBo Disk. 12:27, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Update: Ich hab es jetzt geändert. Jetzt sind alle meine Fotos reinrassiges Gnu-FDL. --TheBo Disk. 15:13, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Karten der Preußischen Uraufnahme im Internet

Seit einigen Tagen veröffentlicht der Kreis Steinfurt unter dieser Adresse: http://kreis-steinfurt.map-server.de/viewer.htm?box=3391609,22:5793506,60:3395528,32:5796816,36&show=histkarten&hintergrund=0

Historische Karten der Preußischen Uraufnahme in Internet. Die Karten wurden in der Mitte des 19. Jahrhunderts erstellt und sind somit mindestens 150 Jahre alt. Offensichtlich wurden die Karten gescannt und sind mit dem Copyright Zeichen gekennzeichnet und tragen den Zusatz „Geobasisdaten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn“.

Ist diese Kennzeichnung rechtens?

Dürfen Ausschnitte dieser Karten per Screenshot kopiert und für Wp verwendet werden?

Dürfen eigene Karten der Uraufnahme selbst gescannt und für Wp verwendet werden? --Zumthie 22:11, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kopien gemeinfreier Werke sind auch weiterhin gemeinfrei. Einer Verwendung in WP steht nichts entgegen. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) & Schutzrechtsberühmung. --Isderion 22:47, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Im einzelnen: 1. nein, 2. ja (nach unserer gängigen Praxis), 3. ja.
1. und 2. wird der Datenanbieter anders sehen, aber das kümmert uns hier nicht. --Fb78 09:31, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Infos. --Zumthie 21:59, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fotos der GAL-Bürgerschaftsabgeordneten

Ich habe die GAL-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft angemailt und angefragt, ob die Fraktion mir im Rahmen des Wikipedia:WikiProjekt Landtagsabgeordnete Porträtfotos der Abgeordneten unter Aufgabe der Urheberrechte zum Einstellen in die Wikipedia zur Verfügung stellt. Ich erhielt diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Mausbach, das tun wir gern. Sie können gern honorarfrei die Bilder von unserer Seite www.gal-fraktion.de benutzen. Bitte mit Fotonachweis Eduard Raab verwenden.
Freundliche Grüße
B. Köhnlein
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion
Speersort 1
20095 Hamburg
t. 040-428 31-2175 / m. 0172-94 33 122 / f. 040-428 31-2557
www.GAL-Fraktion.de
Frage: Ich möchte die Fotos in den nächsten Tagen in den entsprechenden Artikeln einstellen. Spricht etwas dagegen? Reicht die Genehmigung der GAL-Fraktion aus? Gruß --Gerd Mausbach 01:33, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein. Welche Lizenz haben die gewählt? Bitte veranlasse die übliche Freigabe-Mail mit deren Absender an das OTRS. [5] --ST 01:36, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich verwende gerne als Vorlage für E-Mails zum Nachfassen diese Textvorlage. (Auch auf die Gefahr hin, Argumente zum Thema "vielleicht ändert sich die GFDL ja bald" zu hören. Ich sehe eine solche neue GFDL-Version oder eine Übernahme dieser noch nicht. Wir sind ja noch nichtmal mit CC-xx/3.0 durch, und dass ohne dass dort für die Praxis irgendetwas geändert wurde.) --jha 10:37, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke! --Gerd Mausbach 21:02, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe bei Icons

Erreichen b:Bild:Sketch rename.png, b:Bild:Toolbar ebenen.png, b:Bild:Ebene ycxc.jpg und b:Bild:Sketcher start.png aus dem Programm "Unigraphics NX3" die nötige Schöpfungshöhe für Urheberrechtlichen Schutz oder kann man sie unter Bild-PD-Schöpfungshöhe verwenden? Ich würde diese Icons gerne beim Buch b:Unigraphics Nx3 einsetzen. --80.146.167.218 10:49, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Icons erreichen keine Schöpfungshöhe --RalfR 12:33, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nutzung von Texten aus anderen Wikis

Ich habe vor einigen Monaten hier schon mal gefragt, wie mit Texten aus Wikis, die ebenfalls unter der GNU-FDL stehen gehandhabt wird. Daraufhin habe ich, für solche Fälle diese Vorlage erstellt, bei der man einen Link zu dem Artikel im anderen Wiki angeben muss und man die Versionsgeschichte auf die Diskussionsseite kopieren muss. Die Vorlage selber kommt dabei in den Artikel. Bei der Vorlage:Übersetzung allerdings muss man keine Versionsgeschichte kopieren und die Vorlage kommt auf die Diskussionsseite. Was ist nun die richtige Vorgehensweise? --Mg 13:21, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dafür gibt es doch bereits eine Vorlage: (hier ausgefüllt für den Artikel Delta II) Leider weiß ich nicht wo es die Vorlage unausgefüllt gibt.


Dieser Artikel beruht auf einer Übersetzung des Artikels Delta_II aus der englischsprachigen Wikipedia in der Version vom 27. August 2005. Eine Liste der Hauptautoren (History) gemäß GNU FDL ist hier zu finden.

MFG --Uwe W. 14:10, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, die gibt es auch hier in ausführlicherer und imho auch einfacherer Form. Das war aber nicht meine Frage. --Mg 14:24, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Diese Frage ist nicht abschliessend geklärt. Jeder Benutzer, der GFDL-Texte von woanders kopiert ist für seine Auslegung der Lizenz selbst verantwortlich, vor Konsequenzen aus Fehlinterpretationen schützt auch eine Vorlage nicht. Zur Erörterung der Probleme, was die Autorenliste ist und inwiefern die Diskussionsseite zum Dokument gehört bitte folgende Seiten durcharbeiten:

--Wiggum 14:27, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Und wenn es meine Auslegung der GNU-FDL ist, dass die Vorlage:Übersetzung im Artikel stehen muss und nicht auf der disk und die dann aber von einem anderen Benutzer auf die Disk verschoben wird, weil auf der Vorlagenseite steht, dass sie dort hin muss? --Mg 14:39, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Nutzung der Diskussionsseite für Urheberrechtsvermerke wird in beiden FAQs abgelehnt. Das halte ich auch für absolut plausibel, relevante Informationen schreibt man üblicherweise nicht auf einen Schmierzettel.--Wiggum 14:46, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Imho wäre es am besten, wenn nur Teile kopiert werden, die Lizenzbedingungen in der Zusammenfassungszeile zu erfüllen. Dann stehen sie nicht einfach planlos im Artikel rum und gehen nicht in irgendwelchen Diskussionsarchiven unter. Wenn aber der ganze Artikel kopiert wird, ist es, analog zur Meyers-Vorlage, am sinnvollsten, die Bedingungen am Ende des Artikels zu erfüllen. -- ChaDDy ?! +/- 18:52, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage zu einem Bild

Hoffentlich bin ich hier richtig: Ich bin mir nicht sicher ob ich dieses Bild aus der englischen Wikipedia auch hier verwenden darf: Horns Rev. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Gruße --IqRS 15:51, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, nicht möglich, da die Verwendung eingeschränkt ist. --Fb78 15:56, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, schade, trotzdem danke für die schnelle Antwort. --IqRS 15:59, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage zu einem Bild 2

Dieses Bild hat unten rechts eine URL stehen. Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? --Τιλλα 2501 15:57, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die URI interessiert nicht, das bild hat aber keine Lizenz. --RalfR 15:59, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verspürt jemand die Muße für die Bilder jüngeren Jahres Löschanträge zu stellen? In Englisch ist das für mich immer sehr mühsam und man kennt ja die üblichen dummen Löschantragskommentare in Commons.. --BLueFiSH  (Langeweile?) 17:55, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

 
Dieser Benutzer ist Mitglied der finnischen Admin-Mafia.
Wollen wir mal großes Geschrei erzeugen? --RalfR 18:21, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Versteh ich jetzt nicht, in welchem Sinne du das meinst... --BLueFiSH  (Langeweile?) 18:38, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Na wir können den LA doch mal auf finnisch stellen lassen und das dann lustig spanisch, tschechisch usw. kommentieren. --RalfR 18:44, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Stellt ruhig LAs, das sind allesamt URVs. Mag sein, dass sie im angloamerikansichen Raum tatsächlich bereits PD sind, in de sind sie dies aber noch nicht (das älteste Bild ist bis 31. 12. 07 noch geschützt). Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht auf den Commons hochgeladen werden, sondern, wenn überhaupt, nur auf en. Das was ich da jetzt geschrieben habe, könnte man vielleicht auch gleich als LA-Begründung hernehmen, ich kann´s aber leider nur mehr schlecht als recht übersetzen. -- ChaDDy ?! +/- 18:47, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nur sehen die das auf commons nicht ein, so daß da auch Bilder liegen, deren Fotograf keine 10 Jahre tot ist. --> vertane Müh --RalfR 18:51, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das weiß ich schon. Aber als Alternative bleibt nur noch, die Commons abzuklemmen. Und das ist auch nicht wirklich sinnvoll. -- ChaDDy ?! +/- 18:55, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die sind m.E. ohnehin alle als {{subst:nsd}} zu taggen.--Wiggum 18:57, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie man´s nimmt. Nach Commons-Auffassung würden die Angaben wahrscheinlich sogar reichen. -- ChaDDy ?! +/- 19:08, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Falls keine Löschung auf Commons stattfindet, sollte die Vorlage {{Geschützt}} auf der de-Beschreibungsseite eingefügt werden. -- ChaDDy ?! +/- 20:53, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

von seiner homepage auf einen wiki-artikel verlinken: zulässig ?

Ich plane in meinem Lebenslauf auf meiner Homepage folgendes einzufügen:


Von 1960 bis 1963 habe ich in der Nähe des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Durlesbach#Ehemaliger_Bahnhof_Durlesbach" target="_blank">Alten Bahnhofes von Durlesbach</a> gewohnt.

Es soll natürlich so aussehen, dass der Text "Alten Bahnhof von Durelsbach" anklickbar ist...

Zulässig ?

Danke für die Mühen !

--217.88.216.79 18:56, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Links sind im Internet völlig normal. Wüsste nicht, warum das auf einmal unzulässig sein sollte.--Wiggum 18:59, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Natürlich ist das zulässig, auch ohne vorher nachzufragen. -- Timo Müller Diskussion 00:12, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Von der Zulässigkeit abgesehen, sollte man aber bei Lebensläufen mit Links aufpassen, falls das ein auch professionell genutzter Lebenslauf ist. Dann kann der Kunde oder potentielle Arbeitgeber mit einem Klick schnell mal auf eine gerade vandalisierte Seite kommen, die nur "ficken ficken" enthält oder ähnliches. Selbst wenn's nur für Minuten drinsteht. --AndreasPraefcke ¿! 00:16, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Besitz und Urheberrecht

Jemand schrieb mir: „Ein Künstler, der ein Kunstwerk dem Rezipienten überlässt, räumt ihm stillschweigend das Recht ein, es publik zu machen.“ Mir scheint, dem ist nicht so, oder liege ich falsch? --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST) --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bei Werken der bildenden Künste wird das Veröffentlichungs- und Ausstellungsrecht in der Regel implizit mitübertragen. Das reicht in Hinblick auf unsere freien Lizenzen (die auch Verbreitungs- und Verfielfältigungsrecht, Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht usw.usf. fordern) bei weitem nicht aus.--Wiggum 20:07, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Reichstagsunterlagen

Das Reichtagshandbuch liegt digitalisiert vor und beinhaltet u.a. Photos der Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik. Ein Beispiel: [[6]]. Handelt es sich um "Amtliche Werke", die ich zur Illustration der entsprechenden Abgeordnetenbiographien verwenden kann?--Karsten11 20:21, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gemälde in Privatbesitz

Ich würde gern einen Artikel über einen Gegenwartskünstler schreiben, von dem ich einige Gemälde besitze. Es handelt sich um Originale, nicht um Drucke oder dergleichen.

Kann ich diese Gemälde reproduzieren und auf die Commons hochladen oder brauche ich dazu die Genehmigung des Urhebers? Bei Katalogen von Museen und Sammlern wird ja normalerweise auch nicht die Erbengemeinschaft gesucht und befragt. Ich halte das deshalb für zulässig. Wie seht ihr das? -- Mbdortmund 13:02, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Als gemeinfrei kannst Du ein Bild erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers hochladen. Ansonsten muß die Erlaubnis des Urhebers bzw. dessen Erben vorliegen, die Du an Wikipedia schicken läßt; Genaueres und E-Mail-Vorlagen findest Du hier. --Noddy93 13:11, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo Noddy93, Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte dennoch Zweifel anmelden: Ich zitiere mal aus einer Antwort wenige Fragen höher (Besitz und Urheberrecht):
"Besitz und Urheberrecht [Bearbeiten]Jemand schrieb mir: „Ein Künstler, der ein Kunstwerk dem Rezipienten überlässt, räumt ihm stillschweigend das Recht ein, es publik zu machen.“ Mir scheint, dem ist nicht so, oder liege ich falsch? --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST) --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST)
Bei Werken der bildenden Künste wird das Veröffentlichungs- und Ausstellungsrecht in der Regel implizit mitübertragen. Das reicht in Hinblick auf unsere freien Lizenzen (die auch Verbreitungs- und Verfielfältigungsrecht, Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht usw.usf. fordern) bei weitem nicht aus.--Wiggum 20:07, 12. Apr. 2007 (CEST) "
Aus meiner Sicht vertritt hier Wiggum genau die von mir erwartete Position. Ich habe schon vorher verschiedene Bildleute aus der Wikipedia bei einem Stammtisch gefragt und zu etwa gleichen Teilen die beiden Antworten bekommen. Anscheinend besteht hier echter Klärungsbedarf.
Noch einmal ein Argument: In vielen Druckwerken zur modernen Kunst werden nicht Künstler oder Erben, sondern Sammler und Museen bei den Bildlizenzen angeführt. -- Mbdortmund 13:20, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie Wiggum auch schrieb, reicht eine Freigabe zur Veröffentlichung nicht aus. Sie muß z.B. auch die Bearbeitung der Bilder erlauben, das verlangen die hier gültigen Lizenzen. In den erwähnten Druckwerken wird der Sammler sicher nicht als Urheber sondern als Besitzer angegeben und erst einmal hat nur der das Recht zu entscheiden, was mit seinen Bildern geschieht. Daß er einem Museum das Recht zur Veröffentlichung eingeräumt hat, bedeutet nicht, daß das Museum jetzt entscheiden darf, was mit dem Bild geschieht. Und selbst wenn es das uneingeschränkte Recht zur Veröffentlichung hat, reicht das für Wikipedia nicht aus, da wir Bilder auch bearbeiten dürfen wollen. --Noddy93 13:34, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Lieber Noddy93, ich verstehe vielleicht, was Du meinst, finde Deine Stellungnahme aber uneindeutig. Nicht die Bilder kann man durch die freie Lizenz bearbeiten, sondern die Abbildung der Bilder. Auch das ist in der Kunst durchaus üblich, man denke etwa an die tausend Bearbeitungen der Mona Lisa oder diverse PopArt Bildmanipulationen.
Entschuldigt, dass ich hartnäckig bin, aber anscheinend geht es hier doch um eine Grundsatzfrage von Bedeutung. Es stellt sich eine ganz klare juristische Frage: Welche Rechte erwerbe ich, wenn ich auf einer Ausstellung ohne weitere Verträge ein Bild erwerbe? Aus meiner Sicht das Recht, mit dem Bild zu machen, was ich will, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Es wäre m.E. lohnend für die Wikipedia, dies einmal von einem Fachanwalt klären zu lassen, da das Problem in ganz verschiedenen Kontexten auftaucht und es für uns ansonsten für uns äußerst schwierig wird, überhaupt aktuelle Abbildungen von Kunstwerken zu bekommen. In meinem Fall wäre die Genehmigung einholbar, der Künstler wäre sicher überrascht, wenn ich ihn fragen würde. Aber in sehr vielen Fällen geht das nicht, teilweise ist es unmöglich, mit den Erben überhaupt in Kontakt zu treten.
Nehmen wir ein Beispiel. Ein bekannter Sammler oder ein Museum frisst einen Narren an der Wikipedia und will uns Bilder zur Verfügung stellen, Bilder von einem Gegenwartskünstler, der seit 30 Jahren tot ist. Das wird von Museen laufend gemacht, übrigens auch mit der Erlaubnis, diese Bilder zu verändern, man besuche einen beliebigen Museumsshop. Das würden wir nach Deiner Auslegung zurückweisen müssen. Mir scheint es so, als seien wir hier päpstlicher als der Papst. Ist das mal von einem Juristen begutachtet worden oder ist das eher Wikipedia-Gewohnheitsrecht?
Mich würde das sehr interessieren, ich könnte über befreundete Galeristen zahlreiche Bilder einbringen, aber mit Genehmigung der Besitzer, nicht der Erben der Urheber, das wäre zu aufwändig. -- Mbdortmund 17:48, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
-- Mbdortmund 17:48, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir haben hier schon einige Rechtsexperten, vielen Dank. Lies dir doch einfach mal das deutsche Urheberrecht durch (so umfangreich ist das gar nicht), dann wirst du feststellen, dass der Besitzer nicht der Urheber ist und als Besitzer erstmal recht wenig darf. Urheberrechte sind an den Urheber gebunden und gehen nach dessen Tod auf seine Erben über. Ob du diese Erben ausfindig machst oder die VG Bild-Kunst zuständig ist oder was auch immer - du als Besitzer kommst nie "einfach so" in den Genuss der unumschränkten Nutzungsrechte. Auch Museen nicht. Die sichern sich mit Verträgen ab.
Der Satz "Bei Katalogen von Museen und Sammlern wird ja normalerweise auch nicht die Erbengemeinschaft gesucht und befragt" ist außerdem schlicht falsch, möchte wissen woher du diese Info hast. Natürlich müssen bei der Erstellung eines Kataloges die Bildrechte ausreichend geklärt werden und Abgaben an die VG Bild-Kunst abgeführt werden.
Lies doch mal die Artikel Ausstellungsrecht und Folgerecht, die betreffen dich als Kunstbesitzer nämlich unmittelbar.
Um Bilder für Wikipedia freizugeben, musst du der Urheber oder Inhaber der uneingeschränkten Nutzungsrechte sein. Als Besitzer bist du beides nicht (anderslautende vertragliche Regelungen ausgenommen). --Fb78 18:55, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK. Nur weil man ein Bild kauft, bekommt man natürlich nicht automatisch die Rechte daran. Das ist z. Bsp. bei Büchern doch auch nicht so. Das ist nicht umstritten, das ist relativ klar. -- Timo Müller Diskussion 21:22, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
@ --Fb78
"Wir haben hier schon einige Rechtsexperten, vielen Dank."
Mal abgesehen vom gereizten Ton: Meinst Du mit "Rechtsexperten" Fachjuristen? Ich habe lange Zeit eine Journalistenbüro mit starkem Gewicht auf Film und Internet betrieben und bei Urheberrechts- und Copyrightfragen hat mich unser Anwalt regelmäßig zu einem Spezialisten geschickt, weil er nicht jeden Dreh kannte. Du verweist mich auf die Artikel Folgerecht (Beteiligung von Künstlern am Weiterverkauf) und Ausstellungsrecht ("§ 44 UrhG bestimmt, dass der Eigentümer eines Originals (eines Werks der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerks) berechtigt ist, das Werk öffentlich auszustellen, es sei denn der Urheber hat dies bei der Veräußerung des Originals ausdrücklich ausgeschlossen. Ein solcher dinglich, gegenüber jedem anderen Erwerber wirkender Vorbehalt ist aber ausgesprochen unüblich.").
Das Folgerecht hat mit meiner Ausgangsfrage nichts zu tun, da geht es um den Weiterverkauf von Bildern. Mal ganz ehrlich: Der Artikel über das Ausstellungsrecht könnte vielleicht bedeutsam für meine Ausgangsfrage sein. Also, was genau bedeutet mein Ausstellungsrecht in Bezug auf das Internet? Ich frage das nicht, weil ich eine Rechtsberatung von Dir erwarte, da Du wohl kein Jurist bist. Es geht mir überhaupt nicht um mein Privatinteresse, sondern ich möchte etwas Grundsätzliches für die Wikipedia klären.
Schließt das Ausstellungsrecht das Recht des Besitzers ein, Abbildungen der Gemälde ins Netz zu stellen? Gibt es hier besondere Bedingungen und einschlägige Urteile? Ruf nicht gleich: "Das geht nicht!" Die Frage ist für Wikipedia bedeutsam, weil das Verfahren der Bilderlaubnis alles andere als trivial ist, vor allem im Kontext mit Internet und den freien Lizenzen.
@ Timo Müller
Der Vergleich mit den Büchern klingt für Dich vielleicht plausibel, aber kann man darauf eine juristische Bewertung meiner Frage stützen?
Ich nehme mal einen Kunstband in die Hand, einen Ausstellungskatalog zur Amerikanischen Kunst im 20. Jahrhundert und gucke unter dem Copyright für die Bildrechte. Dort werden zum Teil die Künstler und ihre Erben, zum Teil aber auch Institutionen genannt, etwa die VG Bild-Kunst, in Amerika verschiedene "Foundations". Natürlich ist das alles nicht einfach, aber immerhin ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen einen solchen Katalog zu erstellen. Was genau sind die Bedingungen, welche Rechte habe ich als Inhaber des Bildes genau? Das mit dem Ausstellungsrecht wusste ich schon, aber wie ist es im Netz?
Wahrscheinlich hätte ich besser die Klappe gehalten, aber mir erschien die Frage wichtig.

-- Mbdortmund 23:57, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Welche Rechte du mit dem Kauf eines Kunstwerkes erwirbst kann dir so pauschal niemand beantworten. Das hängt vom individuellen Vertrag ab. Normalerweise erwirbt der Käufer implizit das Veröffentlichungs- und Ausstellungsrecht, außerdem das Verbreitungsrecht für das Original wegen Erschöpfung. Es gibt aber eine ganze Reihe verwertungsrechtlicher und urheberrechtspersönlicher Rechte, die nicht konkludent übertragen werden. Um für die Wikipedia nutzbare Exemplare zu erstellen, muss der Urheber alle diese Rechte - soweit das gesetzlich möglich ist - aufgeben. Der Käufer eines Werkes kann diese Freigabe nur dann vornehmen, wenn er die ausschliesslichen Nutzungsrechte erworben hat. Wir akzeptieren hier glaubhafte Versicherungen per Mail an das OTRS, wenn das Bestehen eines ausschliesslichen Nutzungsrechts behauptet wird. Man sollte bei der Abgabe solcher Erklärungen allerdings seine Hausaufgaben gemacht haben - nicht die Wikipedia veröffentlicht die Bilder, sondern der Uploader. Die Wikipedia wäre vermutlich im Rahmen der Störerhaftung belangbar, aber primär wird sich ein Urheber am Uploader schadlos halten müssen.--Wiggum 00:16, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hi Wiggum, Danke für die konkreter Antwort. Ich habe alle Bilder ohne Vertrag oder als Erbschaft erworben bzw. von den Künstlern geschenkt bekommen. Wenn ich also Bilder der Wikipedia zur Verfügung stellen will, die mir gehören, gibt es für mich, wenn ich Dich richtig verstehe, entweder ein Restrisiko, etwa wenn eine solche Abbildung über die Wikipedia in andere Quellen gerät und der Künstler Ansprüche erhebt, oder ich lasse mir von dem Künstler eine entsprechende Genehmigung ausstellen, wenn dies möglich ist. Sollte sich eine solche Genehmigung auf eine konkrete Lizenz beziehen und wenn ja, welche würdest Du mir empfehlen? -- Mbdortmund 01:00, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lieber Mbdortmund, alle Lizenzen, die auf de.wikipedia.org erlaubt sind, erfordern eine Erlaubnis des Urhebers. CC-BY-SA wäre sicher für deinen Fall empfehlenswert. Der Lizenz muss der Künstler bzw. dessen Erben zustimmen. Er muss sich darüber im klaren sein, dass das Bild, das du hochlädst, damit für Dritte beliebig nutzbar ist, auch kommerziell (solange Namensnennung erfolgt). Eine eingeschränktere Freigabe akzeptiert Wikipedia nicht.
Damit kommen wir auch zum Problem 2: Du führst immer einen Kunstkatalog als Beispiel an. Ein Kunstkatalog ist nur eine begrenzte Nutzung. Wenn der Rechteinhaber gestattet, ein Bild in einem Katalog abzudrucken, gestattet er damit noch nicht Dritten, diesen Abdruck zu scannen und weiterzunutzen. Genau das wird aber von allen in der Wikipedia erlaubten Lizenzen gefordert (Freie Lizenz).
Ebenso magst du vielleicht als Besitzer das Bild ausstellen, vielleicht auch im Internet, vielleicht sogar abdrucken lassen dürfen. Aber das genügt nicht für Wikipedia.
Es geht hier nicht um dein "Restrisiko", sondern um Grundsätze freien Wissens, die hier in der Wikipedia nicht zur Diskussion stehen, weil sie die Grundlage des Projekts darstellen. Alle in Wikipedia gesammelten Texte und Bilder können kommerziell von Dritten genutzt werden und werden es auch. Das ist erklärtes Ziel des Projekts, kein "Restrisiko". Eine solche weitreichende Freigabe greift in die Rechte des Urhebers ein - und die stehen dir als Besitzer des Bildes nun mal nicht zu. Das sind keine Detailfragen des deutschen Urheberrechtsgesetzes, das sind seine ehernen und auch Laien begreiflichen Grundlagen. --Fb78 11:34, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Verwendung eines Gemäldes in einem Kunstkatalog wird durch eine Urheberrechtsschranke (ca. = "fair use") geregelt (§ 58). Die verwendung von Bildern lediglich aufgrund von solchen Schranken ist durch die Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia ausgeschlossen (WP:BR#Fair_use). Die Kriterien des §58 treffen zudem nicht auf die Wikipedia zu, so dass die Nutzung unter dieser Schranke selbst dann nicht möglich wäre, wenn es die entsprechenden Richtlinien nicht gäbe. Die Freigabe von Kunstwerken von professionellen Künstlern unter einer freien Lizenz ist wegen ihrer natürlichen Interessen bis auf gesonderte Einzelfälle unrealistisch; alles was man hier realistisch erwarten könne, ist eine Nutzungserlaubnis für einen konkreten Anwendungsfall. Dies steht jedoch mit den Zielen der Wikipedia (die Förderung frei nutzbarer Inhalte) im Konflikt, weshalb die Wikimedia Foundation kürzlich in einer Resolution klargestellt hat, dass ihre Infrastruktur nicht für Werke mit einer solchen eingeschränken Lizensierung zur Verfügung steht (Foundation:Resolution:Licensing policy). --Rtc 15:13, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

CC-Artikel aus kathpedia

Der Artikel Tadeusz Guz wurde offenbar aus der Kathpedia kopiert [7]. Deren Artikel stehen unter der Creative-Commons-Lizenz [8]. Im Archiv habe ich gefunden (eigentlich bei einer Löschdiskussion, auf die im Archiv verlinkt war): Artikel kann nicht übernommen werden. Ist das richtig so? --Wirthi ÆÐÞ 13:25, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_fremde_Texte_unter_CC-Lizenz_einstellen.3F ist da doch wohl recht eindeutig. Gruß --Mg 13:36, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
danke, ja, ist es. Mein Fehler, dass ich nur hier und im Archiv, nicht aber im FAQ geschaut habe. --Wirthi ÆÐÞ 13:41, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Werke in den USA

Weiß jemand wie das mit Fotos in Amerika aussieht, die vor 1964 veröffentlicht wurden? Auf Commons steht [[9]] folgender Satz Alles, was vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurde, ist Public Domain, sofern das Copyright nicht verlängert wurde . Was ist unter sofern das Copyright nicht verlängert wurde zu verstehen? --Ticketautomat 16:34, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Früher mussten Urheberrechte (Copyright) in den USA beim Copyright Office (LoC imho) registriert werden, so ähnlich wie Patente, Marken usw. bei uns heute noch. Wenn die Registrierung nicht regelmäßig (nach 28 Jahren) erneuert wurde, verfiel das Schutzrecht. Die Argumentation ist (sehr sehr imho) wie folgt: 1992 Abschaffung der Registrierungspflicht, alles was zu diesem Zeitpunkt noch geschützt war, fiel unter die dann geltenden Regeln (nach dem Beitritt zur RBÜ 1998 70 Jahre pma). Rechnet man 1992-28 kommt man auf 1964, ergo müsste alles, was vor 1964 erstmals registriert und dann nicht mehr erneuert wurde, Public Domain sein. Ob's stimmt - keine Ahnung.--Wiggum 16:47, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aber ob das jetzt registriert ist oder erneuert wurde oder wie auch immer kann man wahrscheinlich nur schwer nachprüfen oder?--Ticketautomat 18:10, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aber auch wenn etwas in den USA Public Domain ist (seien es nun Fotos, Filme, Literatur etc.), wie siehts denn in der deutschen Wikipedia aus? Public Domain isses hierzulande ja nicht, weil nach deutschem Recht das Urheberrecht ja 70 Jahre nach dem Tod besteht, auch wenn das US-Copyright schon verfallen ist. Andererseits hat der Rechteinhaber durch die Nichtverlängerung des Copyrights auf das alleinige Nutzungsrecht doch freiwillig verzichtet, somit müsste es doch unter einer freien Lizenz stehen und auch hierzulande verwertbar sein. (anders siehts IMO nur bei den US-PD vor 1923 aus, das damals nicht verlängert werden konnte, hier hat der ursprüngliche Rechtinhaber ja nicht freiwillig auf die Rechte verzichtet.) --Toon 10:42, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also meiner Meinung nach, wenn er auf seine Rechte in den USA verzichtet hat, werden ihm die Rechte außerhalb der Staaten genauso wenig interessieren, denk ich mir--Ticketautomat 10:45, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein. In Deutschland gelten 70 Jahre pma., egal, ob das Werk aus den USA stammt oder sonstwo her. Und der Urheber hat ja gerade nicht auf seine rechte verzichtet, sie sind ausgelaufen. -- Timo Müller Diskussion 16:43, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aufgrund des bilateralen Abkommens von anno dazumals (1894 glaub ich) sind Werke von US-Amerikanern in Deutschland wie Werke von Inländern geschützt und vice versa. Daher kein Schutzfristenvergleich, es gelten "unsere" Bestimmungen. Es gibt imho ein paar Looney-Tunes-Cartoons, bei denen bekannt ist, dass das Copyright versehentlich nicht registriert wurde (also nix mit freiwillig), die akzeptieren wir hier nicht, obschon sie beispielsweise bei Commons verfügbar sind (commons:Category:PD_Cartoon_-_Bugs_Bunny). Wo man die Registrierung prüfen kann weiß ich nicht, vielleicht ist in der en-WP was in Erfahrung zu bringen.--Wiggum 16:45, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Timo Müller: "Und der Urheber hat ja gerade nicht auf seine rechte verzichtet, sie sind ausgelaufen" - Häää? Sie sind doch ausgelaufen weil der Urheber die Rechte nicht verlängert hat, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte. Er hat also freiwillig (!) auf ein Weiterbestehen seine Rechte verzichtet. Wie anders soll man das deuten, als daß er sie damit unter eine freie Lizenz gestellt hat? (anders sieht es natürlich bei den US-PD vor 1923 aus, als es keine Möglichkeit einer Verlängerung gab, aber hier reden wir ja von Zeugs zwischen 1924 und 1964). Natürlich ist das Werk weiterhin urheberrechtlich geschützt, aber solange es unter einer freien Lizenz steht ist das doch völlig egal (Wikipedia-Artikel sind schließlich auch urheberrechtlich geschützt, sie sind nur unter freien Lizenzen) --Toon 22:14, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ließ dir noch einmal Wiggums Beitrag durch, verstehe ihn und erkenne deinen Denkfehler (Tipp: kein Schutzfristenvergleich). Es gelten 70 Jahre pma. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:28, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn man vergisst, die Tür seiner Gartenparzelle abzuschließen ist das also eine Erlaubnis für jedermann, das Wohnhaus 2 km entfernt leerzuklauen? --Rtc 22:30, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Taxman: Ich bestreite doch gar nicht, daß die Sachen noch urheberrechtlich geschützt sind. Es geht ja nur um die Nutzungsrechte. @Rtc: Kommt drauf an ob in der Gartenparzelle Apfel oder Birnen gelagert sind. Hier wurde aber nicht vergessen eien Tür abzuschließen, hier wurde der Inhalt der Parzelle auf die Straße gestellt mit einem großen Schild dran "Zur freien Verwendung mitzunehmen". Und das ist sehr wohl eine Erlaubnis. Auch für Leute aus dem Nachbarort. --Toon 22:55, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

a) Ich habe überhaupt nicht vom Inhalt der Parzelle gesprochen, sondern vom Inhalt des Wohnhauses 2 km entfernt b) Von 'einem großen Schild dran "Zur freien Verwendung mitzunehmen"' zu sprechen kann ich nur als fundamentalen Verlust jeglicher Realität und Vernunft sehen. Niemand hat irgendwelche aktiven Willensbekundungen gemacht. Das Bild ist urheberrechtlich geschützt und nicht unter irgendeiner Lizenz freigegeben. Es gibt diesbezüglich nichts weiter zu diskutieren. --Rtc 23:23, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Halloe,

wollte Fragen ob man dieses Logo:  

welches von der Archivseite -http://web.archive.org/web/20010119105000/http://www.waibel.de/ - stammt, verwenden dürfte.

--Seehund 22:29, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe keine Schöpfungshöhe. -- Timo Müller Diskussion 16:39, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Volksrepublik Polen-PD-Bapperl

Hallo.

Ist dieses Bild (und Bilder mit demselben Bapperl) in der deutschen Wikipedia verwendbar? Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 02:50, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo *Tappt im Dunkeln* Ist da jemand? -- Nasiruddin do gehst hea 23:55, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was denn nun?

Mag bitte mal jemand einen Blick auf die verwirrende Lizenz von dieser Karte werfen? Auf der Karte selbst steht ein Copyrightvermerk, in der Datei stehen CC-by und Urheberrecht frei mit der Bedingung, dass Name und Website angegeben werden. Was ist davon zu halten? --Begw 06:36, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Alle Freien Lizenzen (Echte Freigabe-PD ist keine wirkliche Lizenz) funktionieren nur über das Urheberrecht/Copyright, die Lizenzen sind ja kein Verzicht auf dasselbe, sondern nur die (unwiderrufliche) Einräumung von besonderen Verwendungsrechten an den immer noch und gerade weiter geschützten Werken. sугсго.PEDIA-/+ 07:50, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Öh, ja schon. Aber die Frage ist halt: Ist die freie Lizenz hier gerechtfertigt? Oder ist das eine URV? Und geht eine Lizensierung unter PD und CCby (allgemein und in diesem speziellen Fall)? --Begw 08:14, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Naja, PD ist das ja nicht, sondern eine Freigabe, solange Name und Website genannt werden (das wäre beim echten PD ja nicht nötig). Ich bin nicht ganz sicher, wie man das lesen soll. Als Doppellizensierung ist es meiner Meinung nach Blödsinn, denn die "selbstgestrickte" Lizenz erlaubt einem eh schon viel mehr als CC-BY-SA; und für eine einzige Lizenz zusammen passt die Formulierung nicht. Wie das gemeint war kann nur der Autor (oder der Uploader, der hats ja da reingeschrieben) klären. --Dapeteばか 15:39, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Landkreiskarte

Sind die auf dieser Seite stehenden Karten aus lizenzrechtlicher Sicht in der Wikipedia verwendbar? Ich stelle die Frage v.a. deshalb, weil wir bislang tatsächlich noch keine Vektorkarte der Landkreise in Deutschland haben. Wenn ja: mit welcher Lizenzvorlage? --Chumwa 10:36, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Türkische Streitkräfte: Wappen

Könte man diese Bilder im Artikel Türkische Streitkräfte verwenden oder gibt es da Urheberechtliche Probleme? Bilderwappen der Teilstreitkräfte: Türkische Landstreitkräfte[10], Luftstreitkräfte[11], Seestreitkräfte[12], Gendamerie[13], Küstenwache. Danke und Gruss, --mbm1 20:51, 14. Apr. 2007 (CEST)[14].[Beantworten]

Ich wollte nur mal darauf verweisen. –SPS ♪♫♪ eure Meinung 23:36, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

LA auf Commons?

Dieses Bild hier ist offensichtlich falsch lizensiert. Weitere Feststellungen sind, wie der Einsteller freimütig einräumt, nicht getroffen worden. Siebzig Jahre kann der Autor der Sache nach nicht tot sein (Duvalier kam 1957 an die Macht, vorher dürfte man keinen Anlass gehabt haben, ihn auf Geldscheinen abzudrucken).

  1. Kommt eine andere Lizenz außer PD in Frage? (Ich weiß, lässt sich wegen der erwähnten genauen Angaben wohl schlecht sagen...)
  2. Wie kann man einen LA auf Commons stellen?
  3. Macht das viel Sinn - wie ich höre, haben sich dort in der Vergangenheit Inklusionisten hervorgetan, welche sehenden Auges haarsträubende Lizenzen akzeptiert haben...

Gruß, ҉ 09:14, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe Löschantrag als Copyvio gestellt und den Uploader informiert. Das Bild ist ganz offensichtlich falsch lizenziert. Und natürlich macht es Sinn, einen Löschantrag zu stellen. Auch wenn falsche Entscheidungen getroffen wurden/werden, ist dies kein Grund, wegzusehen. --Raymond Disk. Bew. 12:02, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo. Auf der Internetseite http://www.kuenstlerkolonie-berlin.de gibt es zahlreiche Seiten mit Urheberrechtsverstößen in Wort und Bild (z.B. [15], [16], [17], [18]). Darf erstens direkt auf diese Seiten verlinkt werden und zweitens überhaupt auf das Angebot http://www.kuenstlerkolonie-berlin.de? viele Grüße --Axel.Mauruszat 09:44, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Rechtslage ist wohl umstritten (siehe Haftung für Hyperlinks), ich würde da allerdings auf Nummer Sicher gehen und wenigstens die Direktlinks rausnehmen; daß das oben Verlinkte (Zeitungsartikel, Fernsehscreenshots...) wirklich URVs sind, ist anzunehmen. --Noddy93 00:03, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Übersetzung eines Rechtsgutachtens

Übertragen ais WP:LKV:

dann diskutiert mal lebhaft...--Orientalist 14:11, 4. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich bitte jetzt hier um Meinungen, da sich auf WP:LKV keine weiteren Stellungnahmen abgegeben wurden. --Lyzzy 10:44, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Pragmatischer Vorschlag: Kann denn das Zitat nicht noch etwas weiter gekürzt werden? Neben der Fragestellung müsste aus der Antwort die formale Einleitung (keine Schöpfungshöhe) insbesondere der Auszug aus der früheren Frage Nr. 10342 mit der Antwort von Schaich Ibn Baz stehenbleiben. Denn das erscheint mir der zentrale Anteil der Antwort. Manches andere bezieht sich nach meiner Interpretation auf den (für die eigentliche Fragestellung irrelevanten) Aspekt, ob Muslime gemäß dieser Fatwa mit Nichtmuslimen Umgang pflegen dürfen, wenn er zum Zweck der Verbreitung des Islams dient. Wichtig erscheint mir auch, dass die Herkunft des Textes besser dargestellt wird. Außerdem könnte die optische Darstellung verbessert werden. Etwas weiter gekürzt und deutlicher als Zitat gekennzeichet hätte ich dann kein urheberrechtliches Problem mit diesem Inhalt. --h-stt !? 11:37, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was steht gleich oben auf der Seite? Schau vorher im Archiv nach--Wiggum 12:01, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Link. --Lyzzy 09:36, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Photos in Museen

Ist es erlaubt bzw. fällt es unter Panoramafreiheit, Photos von Ausstellungsstücken in Museen zu machen? Vielleicht sollte man auch dazusagen, daß es mir im konkreten Fall um eine Karte von 1834 geht, sprich, wenn man sie direkt digitalisieren würde, wäre sie gemeinfrei (sodenn ich denn unsere Richtlinien richtig verstanden habe). Falls es im konkreten Fall geht, gibt es dann eventuell auch eine eigene Vorlage dafür? Vielen Dank! –SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:04, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn das Urheberrechte des obiektes abgelaufen ist, werden die Fotos hier akzeptiert. Allerdings kann es sein das due gegen das Hausrecht verstösst. Wass allerdings nicht das Problem des WP ist, weil wir gegen das von vieln Musen praktizierte copyfraud sind. In dem Fall ist das Sockenpuppe hochladen die beste Lösung, weil Du und nur du wegen dem Hausrechtverstoss belang werden köntest. Nochmal diese aussage bezieht sich auf Obiekte deren Urheberrecht abgelauzfen, und somit gemeinfrei sind. (bei Karte von 1834 wird dies mit gröster Wahrscheinlichkeit zutreffen) Bobo11 12:20, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

kanldeckel

eine ausschreibung möchte ich ein bild zum thema kanaldeckel benutzen. kann ich ein bild zum thema kanaldeckel in meiner uni angelegenheit benutzen? --87.160.207.171 16:05, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

??? unverständlicher Text Andreas König 16:09, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia:Weiternutzung --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:26, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dürfen Zeitungscover bei Wikipedia abgebildet werden?

Darf das Cover einer Studentenzeitung bei Wikipedia eingestellt werden? Im konkreten Fall hat der Herausgeber der Zeitung der Veröffentlichung zugestimmt. Auf dem Cover sind jedoch diverse Pressefotos zu sehen. Die Zeitung besitzt die Lizenz, die Pressefotos für Print und Web zu verwenden. In der Löschdiskussion wird behauptet, dass die Rechteinhaber der Pressefotos auch zustimmen müssten, wenn das Zeitungscover bei Wikipedia eingestellt wird. Die Autoren der Texte sind mit der Veröffentlichung der Titelseite bei Wikipedia einverstanden.

hier geht´s zu dem betreffenden Bild: Bild:NU-Titelseite.png --Gizmo80 00:17, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Haben die Urheber/Rechteinhaber aller Bilder der Veröffentlichung unter der angegebenen Lizenz zugestimmt? Wenn ja, mußt Du das nachweisen und das Bild kann bleiben. Wenn nein, muß das Bild gelöscht werden. Siehe auch hier. --Noddy93 00:23, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo Gizmo, die Wikipedia hat es sich zur Aufgabe gemacht, nur Inhalte zu akzeptieren, die unter einer freien Lizenz eingestellt wurden. Das bedeutet, dass eine Erlaubnis für die Verwendung in der Wikipedia nicht genügt, da es nicht das Ziel der Wikipedia ist, die Artikel so gut wie möglich zu bebildern, sondern, Speicherplatz für Material bereitzustellen, das von jedermann, auch außerhalb der Wikipedia, verwendet, beliebig verändert (Karikaturen) und auch kommerziell genutzt (Postkarten, Poster) werden kann, ohne dass dabei Geld an den Urheber bzw. Fotografen bezahlt werden muss. Daher muss für die Zeitungsartikel wie auch jedes einzelne darin vorkommende Bild eine Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung vorliegen. Die Zeitung wird diese aber nicht erteilen, da eine so weitgehende Lizenz für Wikipedia bei weitem nicht nötig wäre, um das Bild legal zu nutzen. Die Wikipedia will also mehr als sie braucht, und damit kann man leider schwer überzeugen. Leider stehen die natürlichen Interessen der meisten Rechteinhaber im Konflikt zum Ziel der Wikipedia, ausschließlich mit freien Inhalte zu arbeiten; sie fordern zu allermindest eine beteiligung bei kommerzieller Nutzung. --Rtc 00:29, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Bilder von fest angestellten Redakteuren gemacht wurden, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass die Herausgeber alle notwendigen Rechte haben, um eine Wikipedia-kompatible Freigabe zu erstellen. Bei Freiberuflern wird das idR nicht der Fall sein. Zu den grundsätzlichen Fragestellungen siehe Vorredner.--Wiggum 00:35, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]