Heinrich Alexander von Arnim

preußischer Staatsmann
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Heinrich Alexander (seit 1841 Freiherr) von Arnim(-Suckow) (* 13. Februar 1798 in Berlin; † 5. Januar 1861 in Düsseldorf) war ein preußischer Staatsmann.

Heinrich Alexander von Arnim

Arnim erhielt seine Bildung im Pädagogium zu Halle, trat 1814 in die Landwehrreiterei der Uckermark und machte mit fünf Brüdern die Freiheitskriege mit. Seit 1820 im preußischen Staatsdienst, war er erst Gesandtschaftsattaché in der Schweiz, dann Legationssekretär in München, Kopenhagen und Neapel und wurde 1829 zum Geschäftsträger in Darmstadt ernannt. Nachdem er hier erfolgreich für die Bildung des Zollvereins gewirkt hatte, wurde er 1834 als vortragender Rat in das Ministerium des Auswärtigen berufen, von Friedrich Wilhelm IV. aber, mit dem er in näherm persönlichen Verkehr stand, 1840 zum Gesandten in Brüssel, 1846 in Paris ernannt. In diesen Stellungen erwarb er sich großes Verdienst durch energische Vertretung der Handelsinteressen Deutschlands, namentlich durch Zustandebringen des belgisch-preußischen Handelsvertrags vom 1. Sept. 1844 und durch die Entschiedenheit, mit der er sowohl amtlich als auch in seiner Schrift "Mein handelspolitisches Testament" (Berl. 1844) den herrschenden schutzzöllnerischen Ansichten entgegentrat.

Nach dem Sturz des Juli-Königtums (Februar 1848) eilte er nach Berlin und überreichte dem König am 17. März eine Denkschrift, worin er auf liberale Reformen und Befolgung einer deutsch-nationalen Politik drang. Von ihm ging die bedeutsame Manifestation des Königs für die deutsche Sache (21. März) aus. An demselben Tag trat er als Minister des Auswärtigen in das zuerst von Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg, dann von Gottfried Ludolf Camphausen geleitete neue Ministerium, das jedoch bereits 20. Juni zurücktrat.

Arnim lebte darauf eine Zeitlang als Privatmann in Neuwied und bemühte sich, durch einige Flugschriften ("Frankfurt und Berlin", Frankf. 1848; "Über die Mediatisationsfrage", das. 1849) auf eine vermittelnde Lösung der deutschen Frage hinzuwirken. Von 1849 bis 1851 Mitglied der Ersten Kammer, hielt er zur deutsch-konstitutionellen Partei und bekämpfte die innere wie die kraftlose auswärtige Politik der nunmehr siegreichen Reaktion in energischter Weise. Noch größern Eindruck als seine Reden und Anträge machte die Veröffentlichung einiger "ungehaltener" Reden ("Zur Politik der Epigonen in Preußen", Berl. 1850; "Zur Politik der Konterrevolution in Preußen", das. 1851). Wegen der letztern Flugschrift wurde Arnim auf Betreiben der Feudalpartei vor Gericht gestellt und trotz einer glänzenden, von ihm später veröffentlichten Verteidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seitdem lebte er fern vom politischen Schauplatz, bis er nach dem Sturz des Ministeriums Manteuffel 1858 von einem Berliner Wahlbezirk zum Landtagsabgeordneten gewählt ward. Doch war er durch Kränklichkeit verhindert, der damals anhebenden neuen Epoche des preußischen Staatslebens seine volle Kraft zu widmen. Er starb am 5. Januar 1861 in Düsseldorf. Ausgebreitete Kenntnisse, Welterfahrung und Freimut verschafften ihm schon frühzeitig ein bedeutendes persönliches Ansehen.

Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890