Diskussion:Vatikanstadt

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Emergenz in Abschnitt Staatsform des Vatikans

Der Absatz "Wie jedes Jahr empfahl ..." ist fast wortwörtlich aus dem dort zitierten Spiegel-Artikel übernommen. Zumindest sollte der Autor das Zitat in Anführungszeichen setzen, besser wäre es, würde er es überarbeiten.



  • Einwohner: 455
  • Einwohner / km²: 1034
  • Nationalitätskennzeichen Internet: VA
  • Nationalitätskennzeichen Kraftfahrzeuge: V

siehe auch: Vatikan Euromünzen

Ich glaube Punkt 2 und 3 sind dasselbe (da das Hoheitsgebiet des Heiligen Stuhls, der Staat der Vatikanstadt ist (Punkt 2) und Punkt 3 mit dem Staat der Vatikanstadt verlinkt ist. Punkt zwei kann meiner Meinung nach gelöscht werden, da die Information redundant ist (der Artikel über die Vatikanstadt hat im Unterkapitel Politik genau die gleichen Infos). Gugganij 22:48, 23. Jul 2004 (CEST)

Lesenswert-Diskussion, September 2005

Der Vatikanstaat (auch Vatikan oder Vatikanstadt genannt) ist der kleinste eigenständige Staat der Welt. Er liegt innerhalb des Stadtgebiets von Rom (Italien) und hat eine Fläche von 0,45 km² und 805 Einwohner (davon 552 Staatsbürger). Zur Vatikanstadt gehören der Petersdom, der Petersplatz, sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern.

Pro Antifaschist 666 17:21, 20. Sep 2005 (CEST)

Kontra - sprachlich nicht überzeugender, sich teilweise widersprechender Artikel Gugganij 20:06, 21. Sep 2005 (CEST)

Vatikanstaat vs. Stadt Vatikanstaat

Die kürzliche Verschiebung von Vatikanstadt (ca. 1.2 Mio Google-Treffer) zu Vatikanstaat (ca. 200.000 Google-Treffer) war m.E. ein fauler Kompromis:

  • die amtliche Kurzform lautet in D und CH "Vatikanstadt" und in A "Vatikan"
  • die amtliche Langform lautet in D und CH "Staat Vatikanstadt" und in A "Staat der Vatikanstadt".

Wenn Vatikanstadt nicht gewünscht ist, dann würde ich daher das Ganz zu Staat Vatikanstadt weiterschieben. Da die deutliche Mehrheit von Interwiki-Links sowiso auf Vatikanstadt verweist, würde auch kein Schaden entstehen. -- Haring 19:57, 15. Okt 2005 (CET)


Die damalige Verschiebung war, wenn ich mich recht erinnere, ein Wunsch auf "Wikipedia:Fragen zur Wikipedia", da hatte sich ein Benutzer heillos verschoben, und ich habe das dann nach seinen Wünschen korrigiert. Ich habe mich - auch diesmal wieder - bemüht, die 2 Versionsgeschichten + Diskussionen zu erhalten, die andere findet sich jetzt "unter" dem Redirct Vatikanstaat ([1]), genauso existiert noch eine (alte ?) Diskussion unter Diskussion:Vatikanstaat ... Ich hoffe, das wars jetzt aber auch ;-) ... Hafenbar 01:54, 27. Nov 2005 (CET)

"Staatsform: Absolute Wahlmonarchie" nicht richtig

Da es im Staat der Vatikanstadt keine Wahlen gibt, kann die Staatsform auch keine Absolute Wahlmonarchie sein. Die Papstwahl durch das Kardinalskollegium ist institutionell nicht innerhalb der Vatikanstadt, sondern der katholischen Kirche, im Speziellen dem Bistum Rom, anzusiedeln. Der Papst ist ex officio als Bischof von Rom Staatsoberhaupt der Vatikanstadt, nicht aufgrund einer Wahl durch die vatikanischen Staatsbürger oder auch nur eines Teils der Staatsbürger (nur ein Bruchteil der Kardinäle hat die Staatsbürgerschaft).


Gibt es Widerspruch, wenn ich die Absolute Wahlmonarchie in Absolute Monarchie ändere?--Q'Alex 21:14, 10. Jan 2006 (CET)

Ja, den Widerspruch gibt es :-). Durch die spezifischen Besonderheiten der Vatikanstadt ist es natürlich nicht immer leicht ihn in herkömmliche politikwissenschaftliche Begriffe zu pressen, aber dass er eine Wahlmonarchie ist, scheint für mich relativ klar zu sein. Der Begriff Wahlmonarchie sagt ja per se noch nichts über die Herkunft und Anzahl der Wähler aus. lg Gugganij 21:38, 10. Jan 2006 (CET)
Nein, über die Anzahl mal definitiv nicht. Bei der Herkunft wird's schon schwieriger, weil der Begriff m. E. schon impliziert, dass der Monarch von seinen Untertanen gewählt wird - aber das kann man schon so sehen wie du es tust. Aber der Begriff impliziert definitiv, dass es eine Wahl gibt. Und das tut es im Vatikanstaat ganz klar nicht. Das vatikanische Grundgesetz setzt den Papst als gegeben voraus, sonst würde es (oder irgendein anderes vatikanisches Gesetz) die Papstwahl regeln. Das tut aber eine eine Apostolische Konstitution (Universi Dominici Gregis) - und die hat mit dem Vatikanstaat nichts zu tun.--Q'Alex 21:50, 10. Jan 2006 (CET)
Wäre Theokratie passender? --robby 23:29, 10. Jan 2006 (CET)
Insofern nicht, da Theokratie eine Regierungs- und keine Staatsform ist. Z.B. ist Österreich eine Republik (Staatsform) und hat die Regierungsform einer Demokratie. lg Gugganij 14:35, 11. Jan 2006 (CET)
Da die schiere Existenz der Vatikanstadt an das Amt des Bischofs von Rom (= Heiliger Stuhl) gebunden ist, und damit das Papstamt untrennbar mit der Position des "Monarchen" der Vatikanstadt, ist eine konzeptionelle Trennung m.E. schwer möglich (da es ohne das Papstamt keine Vatikanstadt gäbe). So verweist, das vatikanische Grundgesetz ja immer wieder auf Institutionen der Kurie, z.B. das Staatsekretariat, die ja eigentlich die Verwaltung der Kirche als solches bildet. Viele für die Vatikanstadt relevanten Institutionen werden von kirchlichen Konstitutionen eingeführt bzw. bestätigt (so z.B. das Zentrale Arbeitsbüro des Apostolischen Stuhls in der Konstitution Pastor Bonus ). Es gibt also eine intensive rechtliche und institutionelle Verwobenheit zwischen Kirche und Vatikanstadt, dh die für die Vatikanstadt relevanten Rechtsquellen finden sich nicht nur in technisch rein vatikanischen Gesetzen, sondern auch im kirchlichen (kanonischen) Recht.
Das Problem in diesem Fall ist wohl, dass die vatikanische Staatsform sui generis ist. Um ihn dennoch in die herkömmliche politikwissenschaftliche Typologie einzuordnen, wird man um gewisse Abstriche nicht herumkommen. Mit dem Ersetzen von Wahlmonarchie durch Monarchie wird man aber die von dir bemängelte Unschärfe nicht los.
Da der Papst das vatikanische Staatsoberhaupt ist und er von einem Wahlkollegium gewählt wird (von denen, wenn man es schon so haben will, zumindest die Kurienkardinäle vatikanische Staatsbürger sind - aber, wie gesagt, dass halte ich für keinen relevanten Aspekt), halte ich den Begriff "Wahlmonarchie" für den adäquatesten (zumindest besser als nur "Monarchie", den der impliziert üblicherweise ja eine Art dynastische Erbfolge oder zumindest die Selektion des Monarchen aus einer bestimmmten Familie). lg Gugganij 14:35, 11. Jan 2006 (CET)
Eine konzeptionelle Trennung ist schwierig, das gebe ich zu, sollte aber im Interesse der Genauigkeit erfolgen. Der Vatikanstaat ist zwar dem Heiligen Stuhl als territoriale Basis seiner Souveränität in den Lateranverträgen zugeordnet worden, aber rechtlich sind es zwei Schienen. Das Staatssekretariat hat diese Zwitterstellung, weil der Papst den Kardinalstaatssekretär zu seinem Vertreter in der Verwaltung des Vatikanstaats ernannt hat, da ist die Institutionenverschränkung da; dass gewisse untergeordnete Institutionen wie das Arbeitsbüro sowohl "der Kurie, dem Vatikanstaat, Radio Vatikan und anderen Organen", wie es im Statut des Arbeitsbüros heißt, dienen, ist wohl eine Effizienzfrage.
Mit dem Monarchiebegriff hast du Recht. Die wie auch immer gearteten dynastischen Selektion des Monarchen schwingt im allgemeinen Sprachgebrauch dabei mit. Aber als Staatsform sagt "Monarchie" doch lediglich aus, dass der Souverän 1 Person ist. Ich habe mir mal andere Staatenartikel wie Großbritannien, Thailand, Schweden oder Dänemark angesehen, deren Staatsform durchweg als "konstitutionelle/parlamentarische Monarchie" beschrieben wird. Bei keinem Artikel taucht auf, wie der jeweilige Monarch gefunden wird. heißt es "Erbmonarchie".--Q'Alex 16:49, 11. Jan 2006 (CET)

Die Frage ist tatsächlich etwas kompliziert, vor allem wenn man die personelle Verbundenheit mit hineinnimmt. Wären der Heilige Stuhl und der Vatikanstaat Staaten, würde man sagen, dass der Heilige Stuhl eine Wahlmonarchie ist, deren Monarch in Personalunion Souverän des Kirchenstaates ist. Dann würde man doch auch sagen können, der Vatikanstaat sei eine Wahlmonarchie, oder? Da der Heilige Stuhl kein Staat, sondern atypisches Völkerrechtssubjekt ist, würde man ihn aber wohl nicht als Wahlmonarchie bezeichnen... Alles in allem finde ich trotzdem, dass die Bezeichnung als "Wahlmonarchie" noch angemessen ist. Irgendwie kategorisieren muss man immer, und wenn dann im Text erklärt wird, dass es eine atypische Wahlmonarchie ist, fände ich das in Ordnung. --103II 11:56, 14. Jan 2006 (CET)

Na ok, dann lassen wir es so. Ich präzisiere es in den nächsten Tagen im Text etwas. Grüße --Q'Alex 18:27, 15. Jan 2006 (CET)

Wie kommt es, dass Deutsch Amtssprache ist?

Hallo Allerseits! ich hab eben gelesen, dass im Vatikan Deutsch eine der 3 Amtssprachen ist! Könnte mir vielleicht jemand schreiben wie das kommt? Kommt das durch unseren deutschen papst oder den Schweizer Nationalgardisten? Ich danke euch schon mal im Voraus!--Andre4326 15:50, 24. Apr 2006 (CEST)

Verwechseltst du das evtl. mit der Garde? Deren offizielle Sprache ist Deutsch.--cyper 19:35, 17. Feb 2006 (CET)


Das hängt damit zusammen, dass die Schweizer Gardisten nur aus einem deutschsprachigen Teil der Schweiz kommen. (Wir haben uns erst kürzlich davon überzeugt und perfekte höfliche Antworten in Deutsch bekommen.)

Ich dachte immer, dass die Schweizergardisten Schweizer und katholisch sein müssen. Dass sie nur aus einem bestimmten Teil der Schweiz kommen oder kommen dürfen, glaub ich nicht. Bist du dir da sicher? lg Gugganij 17:53, 20. Apr 2006 (CEST)
Hab jetzt ein bisschen auf der Webpage der Schweizergarde geschmöckert. Der Vizekommandant heißt Jean Daniel Pitteloud - klingt mir nicht sehr nach einem Deutschschweizer. Außerdem heißt es auf dieser Webpage: 1. Geschwaders, in welchem ausschliesslich deutschsprachige Gardisten eingeteilt sind., Das mehrheitlich französischsprachige 2. Geschwader wird vom Oberstleutnant geführt., und schließlich Das 3. Geschwader ist gemischtsprachig. Mir scheint, dass Schweizergardisten aus allen Teilen der Schweiz kommen. lg Gugganij 18:10, 20. Apr 2006 (CEST)
Das stimmt auch. Voraussetzung ist katholischer Schweizer mit tadellosem Leumund und ein Mindestalter, das ich jetzt gerade nicht weiß. Es gibt definitiv auch französischsprachige Gardisten, prinzipiell könnte es auch rätoromanisch- bzw. italienischsprachige Gardisten geben, solange sie nur Schweizer sind.--Q'Alex QS - Mach mit! 18:22, 20. Apr 2006 (CEST)

abgeschlossene Lesenswert-Kandidatur (gescheitert)

Durchaus lesenswerter Artikel des Portal:Rom und Römisches Reich - gut gemacht! --88.134.43.71 18:16, 15. Apr 2006 (CEST)

Das ist kein Artikel des Portals - und stell dort bitte keine Schnelllöschanträge für Redirects! Marcus Cyron TAFKA Kenwilliams 19:01, 15. Apr 2006 (CEST)
  • contra für ein ganzes land etwas dünn. sind die einzigen besonderheiten die telephonkarten und der bahnhof? nur weil die schweizer garde deutsch spricht, wird es doch keine amtssprache sein, oder? --Carroy 20:54, 15. Apr 2006 (CEST)
  • Kontra gibt es nicht so eine lustige Fußballliga dort? Als Besonderheit erwähnenswert und eventuell auch Anlass für derartiges Kapitel! Ich habe wie schon oben erwähnt auch das Gefühl, dass da noch viel mehr fehlt. Geo-Loge 20:57, 15. Apr 2006 (CEST)
  • contra - Für einen Staat wirklich etwas dünn. Besonders die Beziehung Vatikan - Heiliger Stuhl sollte ausführlicher erläutert werden, so halbwegs verständlich ist es nur im Artikel Heiliger Stuhl. Etwas Verheinheitlichung wäre gut: Einmal heißt es Governatorat der Vatikanstadt [...], deren Präsident Edmund Casimir Kardinal Szoka, etwas weiter unten Gouverneur des Stadtstaates Vatikan ist Kardinal Edmund Szoka. Ich würde mir auch eine Erklärung wünschen, auf welcher Basis der Vatikan den Euro benutzt und eigene Euro-Münzen prägen darf. Deutsch als Amtssprache kann ich auch nicht glauben. Der Fischer-Weltalmanach weiß nur von Latein und Italienisch. Nationalfeiertag? (Früher 22. 10., Amtseinführung von Johannes Paul II.) Budget? Ist die Staatsreligion festgeschrieben (bzw. hat man es als notwendig erachtet, etwas selbstverständliches explizit festzuschreiben)? --Griensteidl 20:59, 16. Apr 2006 (CEST)
  • Contra. Artikel wirkt unfertig. Die Listen müssen zu Fließtext werden. Bei Bevölkerung muss ich nicht zweimal hinereinander erfahren, dass es im Vatikan Köche gibt. Gesellschaftliche und kulturelle Aspekte fehlen völlig. Ansonsten siehe Vorredner. Da fehlt noch viel. --ThePeter 21:11, 17. Apr 2006 (CEST)

Pro--ich stimme mit pro, da alles von Geschichte bis Wirtschaft sehr ausführlich ist und ich dort Antworten auf meine Fragen bekomme. Alopex 19:21, 19. Apr 2006 (CEST)

  • Kontra viel zu dünn in fast allen Bereichen. --Wladyslaw 10:28, 20. Apr 2006 (CEST)
  • Kontra zu viele Listen, etwas albern wirkt der Abschnitt Besonderheiten, da doch der ganze Staat eine einzige Besonderheit ist. --Decius 13:06, 20. Apr 2006 (CEST)

Bewohner

Wie nennt man eigentlicher die Bewohner/Einwohner des/der Vatikanstadt? Vatikaner? Vatikanos? --Berthold Werner 11:37, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Vatikanesen... Im Ernst: Da gibt es meines Wissens keinen Begriff. Vielleicht ist folgendes interessant: "Im Zwergstaat Vatikanstadt existiert für die rund fünfhundert Staatsbürger eine eigene vatikanische Staatsangehörigkeit, die ausschließlich aufgrund eines „ius officii“ erworben wird, also durch Ausübung eines Amtes, mit dem ein dauernder Wohnsitz auf vatikanischem Territorium verbunden ist. Nur bei den in Rom residenzpflichtigen Kardinälen und den diplomatischen Vertretern des Heiligen Stuhls im Ausland entfällt die letztgenannte Bedingung. Da die vatikanische Staatsangehörigkeit an den Zweck des Staates – die Sicherung der Unabhängigkeit der katholischen Kirche – gekoppelt ist, erlischt sie mit dem Amtsverlust und der Aufgabe des festen Wohnsitzes in der Vatikanstadt. In dieser Garantiefunktion des Staates Vatikanstadt, dem Heiligen Stuhl eine territoriale Basis für eine vollkommene und sichtbare Unabhängigkeit zu verschaffen, unterscheidet er sich ganz wesentlich von anderen souveränen Staaten, deren Staatszweck in der Förderung des Wohles ihrer Bürger gelegen ist." (http://www.amdacplus.org/SUBS/vaticancity.htm) Uka 15:25, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Die von dir beschriebenen Fälle sind in der Tat die Regel. Nach vatikanischem Recht können Personen (in Ausnahmefällen und mit päpstlicher Sondergenehmigung) aber auch ohne ein Amt auszuüben Staatsbürger werden (die Residenzpflicht bleibt jedoch bestehen). lg Gugganij 19:54, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Eine Bezeichnung für die Be- oder Einwohner kann ja auch unabhängig von einer Staatsangehörigkeit sein. Die Bewohner von Mallorca nennt man ja Mallorquiner, die von Korsika Korsen. (Bei Ibiza oder Capri hört mein Wissen schon wieder auf). --Berthold Werner 12:54, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Es gibt im übrigen wohl keinen Staatsbürger des Vatikanstaats, der nicht auch noch seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft hätte ("deutscher Papst", "brasilianischer Kardinal").

Vatikanstaat

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/HeiligerStuhlVatikan.html

http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html

http://www.vatikan.diplo.de/de/05/Vatikanstaat/Vatikanstaat.html

Vergesst die von Eurokraten und Bürokraten erstellte Liste mit der angeblichen amtlichen Kurzform "Vatikanstadt": Das verwenden nicht einmal die Diplomaten.

Das AA und diplo.de sind von der gleichen Stelle und die schreiben auch Preußen (siehe Geschichte) mit Doppel-s, außerdem hat, soviel ich weiß, die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen mit dem Staat sondern mit dem Heiligen Stuhl (Völkerrechtssubjekt, das allerdings wohl auch Vatikan genannt wird), was ein großer Unterschied ist, aber auf deren Seiten vermengt wird. Soviel zu der Verlässlichkeit der Bürger-Infos von dort. Auf den Seiten des Vatikans hast Du eine von gerade sechs Seiten gefunden, wo das Wort Vatikanstaat steht, auf 168 Seiten steht jedoch Vatikanstadt. --Stefan 21:35, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Richtig, die BRD hat eine Botschaft beim Heiligen Stuhl, nicht beim Vatikan.--Q'Alex QS - Mach mit! 11:46, 1. Jun 2006 (CEST)

Staatsangehörigkeit

Geht durch den Erwerb der vatikanischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren? --84.61.26.231 17:22, 9. Jul 2006 (CEST)

nein.--Q'Alex QS - Mach mit! 17:39, 9. Jul 2006 (CEST)

Warum geht durch den Erwerb der vatikanischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren? --84.61.34.165 20:02, 9. Jul 2006 (CEST)

Stell Dir mal vor, Wolfgang Schäuble würde Joseph Ratzinger die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen... Uka 20:11, 9. Jul 2006 (CEST)
Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist funktionsbezogen und auf die Dauer der Funktion im Vatikan beschränk (beim Papst "zufällig" lebenslang, aber deutsche Kurienkardinäle, die in Rom residieren, verlieren nach Ende ihrer Tätigkeit i. d. R. die vatikansiche Staatsangehörigkeit). Diese Staatsangehörigkeit ist daher von ihrem Charakter her völlig einmalig und nicht mit einer Staatsbürgerschaft im herkömmlichen Sinne zu vergleichen. Ginge die deutsche Staatsangehörigkeit beim Erwerb der vatikanischen verloren, wäre bspw. Kardinal Walter Kasper staatenlos, wenn er von seinem Amt entbunden wird. (Es gibt im Übrigen den Artikel Vatikanische Staatsbürgerschaft, den könnte man ja mal vorher lesen...)--Q'Alex QS - Mach mit! 23:12, 9. Jul 2006 (CEST)
Der Grund ist nicht im faktischen Charakter der vatikanischen Staatsbürgerschaft zu suchen, die, völkerrechtlich angesehen, eine Staatsangehörigkeit wie jede andere ist, sondern im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht grundsätzlich immer dann verloren, wenn eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben wird. Der Erwerb der vatikanischen Staatsbürgerschaft erfolgt jedoch nicht auf Antrag des Einzubürgenden, sondern durch einen Realakt, das heißt durch einen gesetzlichen Automatismus. (Ähnliche Sachlage in einigen anderen Staaten: automatischer Erwerb der Staatsangehörgikeit durch Heirat, in der Regel bei Frauen.)
Es wäre jedoch noch anzumerken, dass überwiegender Teil der dezeitigen Vatikanbürger NUR die vatikanische Staatsbürgerschaft besitzt. Und im Konkordat zwischen Italien und dem Vazikan ist geregelt, dass Personen, die nur die vatikanische Staatsbürgerschaft besitzen, bei deren Verlust automatisch die italienische bekommen.--Benutzer:Krischnig

Frauenwahlrecht

Ich habe bei Frauenwahlrecht gelesen, dass Frauen im Vatikan kein Wahlrecht haben. Gibt es im Vatikan eigentlich Wahlen außer den Papstwahlen (bei denen nur Kardinäle abstimmen, die sowieso alle männlich sind)? Gibts es überhaupt Frauen mit vatikanischer Staatsbürgerschaft? --Ephraim33 19:52, 28. Jul 2006 (CEST)

Dazu gab's weiter oben schon ne Disk. Ich bin weiterhin der Meinung, dass es im Staat Vatikanstadt überhaupt keine Wahlen gibt.--Q'Alex QS - Mach mit! 21:39, 28. Jul 2006 (CEST)
Bzgl. Staatsbürgerschaft und Frauen: Ob und wieviele Frauen die vatikanische Staatsbürgerschaft besitzen entzieht sich meiner Kenntnis. Prinzipiell ist es aber möglich, da auch Laien diese erhalten können. Gugganij 22:26, 28. Jul 2006 (CEST)

Staatsform des Vatikans

Ich habe mich nach der obigen Disk, über die Staatsform des Vatikans schlau gemacht. Ich habe beim Staatssekretariat nachgefragt, welche Staatsform der Vatikan hat. Mir wurde geantwortet, dass der Vatikan eine absolute Monarchie ist. Denn der Vatikan kann nämlich keine Wahlmonarchie sein da es de jure und de facto keine Wahlen im Vatikan gibt. Der Papst ist als gegeben anzusehen. Der Papst wird nämlich innerhalb der römisch-katholischen Kirche gewählt. Und wie die den Papst ermitteln hat ja nichts mit der Staatsform des Vatikans zu tun. Den Andorra ist ja auch keine Wahlmonarchie obwohl einer der Co-Fürsten (Französische Staatspräsident) gewählt wird. Deshalb schlage ich vor die Staatsform in absolute Monarchie umzuwandeln. Frosch123 12:13, 17. Sep 2006 (CEST)

Irgendein Kommentator aus Kirchenkreisen, weiß leider nicht mehr wer es war, hat auch während des Papstbesuches den Vatikan als "absolute Monarchie" bezeichnet. --robby 13:50, 17. Sep 2006 (CEST)

Sehe gerade nach: Absolute Wahlmonarchie ist natürlich richtiger, weil Monarchie ja Erbfolge impliziert. --robby 13:52, 17. Sep 2006 (CEST)

Monarchie impliziert nur, dass ein Monarch herrscht. Wie dieser an die Macht kommt sagt der Begriff Monrchie nicht aus. Deshalb ist absolute Monarchie richtiger. Frosch123 14:32, 17. Sep 2006 (CEST)
Absolute Monarchie ist ebenso zutreffend wie Wahlmonarchie. Der Papst wird von den Kardinälen (auf Lebenszeit) gewählt und herrscht dann absolut(istisch). Da nun beides richtig ist, ist die Formulierung "Absolute Wahlmonarchie" sinnvoller, da sie beide Informationen beinhaltet. --Ulitz 15:19, 17. Sep 2006 (CEST)
Absolute Wahlmonarchie ist für den Vatikan schlichtweg falsch. Absolute Wahlmonarchie könnte man für den Heiligen Stuhl von Rom sagen, aber auf keinenfall für den Vatikan. Denn im Vatikan gibt es nunmal keine Wahlen, also kann es dort auch keine Absolute Wahlmonarchie geben. Also sollte man das im Artikel ändern. Frosch123 15:47, 17. Sep 2006 (CEST)
Das deckt sich genau mit meiner oben vertretenen Meinung. Da Frosch jetzt auch beim Staatssekretariat nachgefragt hat, habe ich keine Bedenken, es zu ändern. Im Übrigen weise ich nochmal drauf hin, dass auch in den Länderartikeln anderer Monarchien nicht darauf eingegangen wird, wie die Monarchie erlangt wird ([Vereinigtes Königreich|UK]], Thailand: "Konstitutionelle Monarchie"; Schweden, Dänemark: "parlamentarische Monarchie")--Q'Alex QS - Mach mit! 21:25, 17. Sep 2006 (CEST)

Der Fischer-Weltalmanach verwendet die Formel: "Souveränes Bistum". Uka 22:03, 17. Sep 2006 (CEST)

Und das ist nicht der einzige Fehler den sich der Fischer-Weltalmanach in seinem Vatikan-Artikel leistet. lg Gugganij 01:55, 18. Sep 2006 (CEST)
Frosch123 zeigt keine Dokumente, wo wir das nachprüfen können. Ich habe hingegen auf Radiovatikan den Vermerk gefunden, daß der Vatikan eine Wahlmonarchie ist. Siehe hier. Radiovatikan ist ein offizielles Informationsangebot des Vatikans. Siehe hier. Ich werde dies nun wieder ändern.--Emergenz Diskussion! 14:31, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Hier der Auszug aus einem Brief von P. Eberhard v. Gemmingen SJ, dem Leiter der deutschsprachigen Sektion von RadVat, vom 10. Okt. 2006 an mich:
Im Vatikan gibt es keine Wahlen. Warum? Um es etwas salopp zu sagen: es ist nichts zu wählen oder richtiger, es ist niemand zu wählen. (...) Die Kardinäle haben dann allerdings das Recht den Papst zu wählen. Dann wählen sie nicht den Chef des Vatikans, sondern den Chef der weltweiten Kirche.
Er führt dann weiter aus, warum die Wahl nicht im Vatikanstaat anzusiedeln ist:
So haben jahrhundertelang Klerus und Volk einer Diözese ihren Bischof gewählt. So wurde auch jahrhundertlang der Papst von Klerus und Volk der Stadt Rom gewählt. Doch da Rom wuchs und die Menge immer manipulierbarer wurde, hat es sich herausgestellt: besser nur die Kardinäle wählen, das waren die Stadtpfarrer oder Dekane von Rom – könnte man sagen. Und so ist es bis heute, dass die Kardinäle, die gottlob heute sehr international gemischt sind, wählen dürfen.
Ich hoffe, das ist jetzt geklärt. P. v. Gemmingen habe ich bereits auf den Fehler auf der Homepage hingewiesen.--Q'Alex QS - Mach mit! 14:55, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Und wo soll da jetzt die Bemerkung drinstehen, daß der Vatikan keine Wahlmonarchie ist ? Außerdem ist das keine nachprüfbare Quelle, aber das spielt bei dem nichtvorhandenen Inhalt ja auch keine Rolle.--Emergenz Diskussion! 15:00, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Klick: So, da schreibst du jetzt hin und fragst nach, ob es im Staat der Vatikanstadt Wahlen gibt, oder nicht, so wie ich das vor nem halben Jahr gemacht habe. v. Gemmingen wird dir sagen, dass es die dort nicht gibt und dann gibst du wieder Ruhe, ok?--Q'Alex QS - Mach mit! 15:04, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Du kannst Deine Sachen aber nicht belegen ! Verstehe es doch bitte. Solange Du nicht schwarz auf weiß Deine Dinge nachvollziehbar belegst, muss das als falsch gelten. Ich habe meine Aussagen mit der Quelle http://www.radiovaticana.org/tedesco/Vatikanlexikon/storia/struttura_statale.htm belegt. Du hast bisher keine einzige nachvollziehbare Quelle geliefert. Es ist leider so.--Emergenz Diskussion! 15:35, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe oben belegt. Du kannst jederzeit nachfragen, von Gemmingen antwortet i.d.R. innerhalb von zwei, drei Tagen. Das, Frosch, die historische Entwicklung des Konklaves und die Sache mit vat. Grundgesetz und kirchenrechtl. Apostol. Konstitution, die die verschiedenen Dinge regeln, spricht eine eindeutige Sprache. zudem kommt noch, dass in anderen Länderartikeln mit monarchischer Verfassung ebenfalls nicht zwischen Wahl- und Erbmonarchie im Kasten rechts unterschieden wird. --Q'Alex QS - Mach mit! 15:50, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Verstehe ich nicht so ganz. Weil Du keine Beweise lieferst, soll ich mich jetzt bemühen, Deine Aussagen zu beweisen ? Und wieso sollte ich das überhaupt machen ? Radiovaticana schreibt doch eindeutig, daß der Vatikan eine Wahlmonarchie ist. Quelle: http://www.radiovaticana.org/tedesco/Vatikanlexikon/storia/struttura_statale.htm
Im übrigen ist es eine grobe Verfälschung eine Erbmonarchie mit einer Wahlmonarchie gleichzusetzen.--Emergenz Diskussion! 16:01, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe oben aus dem brief eines Herrn zitiert, der sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einiges besser im Vatikan auskennt, als Emergenz. Wenn du diesen Beleg nicht akzeptierst, dann ist das nicht mehr mein Problem. --Q'Alex QS - Mach mit! 16:09, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Quelle: http://www.radiovaticana.org/tedesco/Vatikanlexikon/storia/struttura_statale.htm Dort steht: Die Verfassung des Vatikanstaates geht auf die Lateranverträge zurück. Sie besagt, dass der Vatikan als Staat eine absolute Wahlmonarchie ist. Das von den Kardinälen gewählte Staatsoberhaupt, der Papst, ist Inhaber aller drei Gewalten, der Legislative, der Exekutive und der Judikative. ... Langsam wird es peinlich, was Du hier machst. --Emergenz Diskussion! 16:21, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
In Artikel 1 der Vatikanischen Verfassung Absatz 1 steht: Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. Damit steht außer Frage, dass der Vatikan auf jeden fall "absolut" regiert wird. Somit muss noch geklärt werden was er für eine Monarchieform ist. Der Vatikan kann aber weder eine Erb-noch eine Wahlmonarchie sein. Eine Wahlmonarchie setzt vorraus, dass der Monarch innerhalb des Wirkungskreis der Verfassung des jeweiligen Landes gewählt wird. Dies ist im Falle des Vatikans nicht so. Die Verfassung spricht nur von einem Papst als Staatsoberhaupt, wie dieser zustande kommt "interresiert" die Verfassung nicht. z.B. wenn ab morgen der Papst gelost werden würde, wäre die Staatsform im Vatikan die gleiche. Der Vatikan ist somit eine Monarchie "eigener Art". Ich würde deshalb vorschlagen als Staatsform die absolute Monarchie stehen zu lassen und im Artikel näher darauf eingehen. Frosch123 17:47, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt gerade nochmal mit RadVat gemailt und die Sache ist klar. Keine Wahlen im Vatikan. Wer will, kann sich am 22.4. oder am 6.5. die sog. "Korrespondenzsendung" (20.20-20.40 Uhr) anhören. Da wollen sie die Sache nochmal aufgreifen.--Q'Alex QS - Mach mit! 18:08, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde vorschlagen, es zu belassen mit Absolute Monarchie mit anschließender Erklärung, daß der Papst von den Kardinälen gewählt wird. So hatte ich den Artikel zuletzt verändert. Das war ja auch der Vermittlungsvorschlag vom Admin Regiomontanus. Grüße--Emergenz Diskussion! 18:55, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Amtssprache

Wo, außer in der Wikipedia, steht, dass Kirchenlatein die Amtssprache ist. Dieser "Dialekt" des Lateinischen wird zwar gesprochen (bzw. angewandt, gesprochen wird wohl eher Italienisch), Amtssprache ist aber laut allen mir bekannten Quellen schlicht Latein. --Kuemmjen Diskuswurf 19:30, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Da niemand mit mir sprechen will, mach ichs vorerst wieder rückgängig. --Kuemmjen Diskuswurf 14:06, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten