Flugreise (auch: Flugpassage) ist eine Art des Reisens, die den Transport (Verkehr) von Passagieren mit einem Luftfahrzeug zum Gegenstand hat. Eine Flugreise unternimmt, wer fliegt; gewöhnlich ist damit das Fliegen als Passagier gemeint. Des Weiteren tätigt eine Flugreise, wer als fliegendes Personal (z. B. Piloten, Flugbegleiter) gegen Entgelt an Bord mitfliegt. Passagiere können bei den meisten Fluggesellschaften im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Vielfliegerprogramm Bonuspunkte („Meilen“) sammeln, mit denen man je nach meilenmäßigem Reiseumsatz verschiedene Mitgliedschaftsstufen und Freiflüge erreichen kann.


Begriff
Der Begriff kann unter Einbeziehung der Touristik missverständlich sein, da er nur die Wahl des Verkehrsmittels - Transfer - beschreibt, nicht aber die eigentliche Reiseart (Badeurlaub, Geschäftsreise usw.). Es wird zwischen Kurzstrecken-, Mittelstrecken- und Langstreckenflügen unterschieden. Für das Wohl und die Sicherheit der Passagiere an Bord sind während des Fluges Flugbegleiter zuständig, über die der Purser die Leitung inne hat. Verantwortlich für den Flug und für das Flugzeug ist der Pilot.
Reisekomfort
Der Komfort während der Reise hängt insbesondere von der Wahl der Fluggesellschaft (Qualitätsanspruch) sowie der gewählten Buchungsklasse ab. In der Regel wird zwischen First Class, Business Class und Economy Class unterschieden, wobei bei der First Class der Komfort, die Schnelligkeit der Abfertigung und die Qualität der Dienstleistung am größten sind. Vor allem asiatische Fluggesellschaften bieten zudem Feinabstufungen an (z. B. „Super Business Class“, „First Economy Class“, „Super First Class“, „Premium Economy“ oder „Executive Economy“, wobei diese Begriffe nicht geschützt sind und sie jede Fluggesellschaft anders definiert). Der Komfort in den Flughäfen hängt von der Flughafeninfrastruktur ab (Klimatisierung, Lounges, Kofferwagen, Service). Auch insoweit genießen Fluggäste mit Flugtickets der oberen Preiskategorien in der Regel Vorteile gegenüber Fluggästen mit billigeren Tickets.
Während des Fluges kann man als Passagier ruhen oder schlafen, Musik hören, Filme ansehen, sich unterhalten, dösen oder lesen. Die Aussicht ist meist unspektakulär (Wolken). Bordrestaurants oder Bars wie in Eisenbahnen gibt es nicht. Duschen oder Schlafkojen werden im Gegensatz zu Zugreisen nicht angeboten. In sehr großen Flugzeugen gibt es jedoch zuweilen Schlafkabinen für das fliegende Personal. Telefonieren ist nur bei wenigen Fluggesellschaften via Satellit möglich. Ein Erhalt eines Mobilfunknetzes ist aufgrund großer Höhe (kein Netz) und der elektromagnetischen Abschirmung nicht möglich.
Regulärer Ablauf eines Verkehrsflugs
Vor dem Flug
- Wahl der Flugverbindungen und ggf. der Umsteigeflughäfen
- Wahl der Buchungsklasse, Reservierung der Sitzplätze und Wahl der Speisen (z.B. vegetarisch)
- Ausstellung eines Flugscheins („Ticket“); im Flugpreis sind in der Regel Flugsicherheits- und Flughafengebühren enthalten
- Verifizierung des Abflugtermins 24 Std. vor Abflug (bei manchen Gesellschaften Pflicht)
- Anmelden (Check-In bzw. „einchecken“) am Check-In-Schalter der Fluggesellschaft und Aufgabe des für den Frachtraum im Flugzeug bestimmten Reisegepäcks (Handgepäck, das eine bestimmte Größe und Gewicht nicht überschreitet, darf in die Flugzeugkabine mitgenommen werden; für das Erscheinen („Show-Up“) der Passagiere am Schalter wird ein Zeitfenster (Zeitspanne zwischen Show-Up und Abflugzeit) durch die Fluggesellschaft vorgegeben, wobei die Passagiere bis zum Beginn der Zeitspanne eingecheckt haben müssen; wer bis dahin nicht am Schalter eintrifft, verliert nach dem letzten Aufruf mittels Lautsprecherdurchsage („Last Call“) als sogenannter „No-Show“ seinen Anspruch auf die gebuchte Flugbeförderung; bei Kurz- und Mittelstrecken-Destinationen beträgt das Zeitfenster in der Regel 30 Minuten vor Abflug, bei Langstrecken-Destinationen kann es teilweise zwei Stunden und mehr betragen
- Ausstellung einer Bordkarte und Empfang (Zusendung bzw. Abholung) derselben
- Transfer zum Flugsteig: je nach Größe und Infrastruktur des jeweiligen Flughafengebäudes zu Fuß (mit Gelegenheit zur kostenlosen Ausleihe eines Kofferrollwagens und Benutzung von Fahrsteigen) oder (seltener) mittels Elektrofahrzeugen (im Flughafen Zürich-Kloten beispielsweise verbindet eine flughafeneigene U-Bahn zwei Terminals)
- Gegebenenfalls Entrichtung einer Ausreisegebühr
- Passieren des Sicherheitskontrolle (Gepäckdurchleuchtung, Detektierung des Fluggastes nach metallischen Gegenständen und ggf. Personendurchsuchung auf gefährliche Gegenstände)
- Warten bis zum Boarding in Wartehallen oder - soweit vorhanden - in einer Lounge (bei gehobenen Buchungsklassen); diese können sich in der Haupthalle oder - üblicher - am Flugsteig befinden
- Abgabe der Bordkarten am Flugsteig gegen Rückgabe eines Bordkartenabrisses mit den Sitzplatzangaben; in der Regel wird zusätzlich zur Bordkarte das Vorzeigen eines Personal- oder Reisepasses verlangt
- Besteigen des Flugzeugs (Boarding) und Einnahme des zugewiesenen Sitzplatzes.
- Verstauen des Handgepäcks (im Handgepäckfach über dem Sitzplatz und/oder unter dem jeweiligen Vordersitz, sofern sich dieser nicht an einem Notausgang befindet)
- Begrüßung an Bord im Namen der Fluggesellschaft (ggf. auch Allianz), des Flugkapitäns sowie der Crew durch den/die Purser/-ette
- bis kurz vor dem Start Unterweisung der Passagiere für das Verhalten im Notfall nebst Notfallmaßnahmen durch das Bordpersonal (exemplarische Vorführung oder mittels Kurzlehrfilm auf Video-Monitoren)
Während des Flugs
- nach der Startphase persönliche Begrüßung und Angaben zu Flugroute und Wetterverhältnissen durch den Flugkapitän oder den Kopiloten über Bordlautsprecher (Public announcement)
- Darreichung von Speisen (Flugzeugessen) und Getränken (letztere praktisch in unbegrenzter Menge, alkoholische Getränke jedoch nur in Grenzen). Speisen werden nur serviert, sofern es die Flugzeit zulässt und/oder der Passagier sie bestellt hat.
- je nach Destination (insbesondere bei Visa-Pflicht) Ausfüllen von Einreiseformularen, die von Flugbegleitern ausgeteilt und ausgefüllt wieder eingesammelt und den Einreisebehörden übermittelt werden
Nach dem Flug
- Abholung des Reisegepäcks am zugewiesenen Gepäckausgabeband (bei jeglichen Auslandsflügen im Transitbereich)
- Einreisekontrolle durch Behörden (Visum etc.), sofern keine Flugreise innerhalb der Schengen-Grenzen
- Zollkontrolle bei Auslandsflügen (selten bei Auslandsflügen innerhalb der EU)
Mögliche Probleme
Eine Reise mit dem Flugzeug gehört im statistischen Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln (Bahn, Schiff, Bus etc.) zu den sichersten und zuverlässigsten Reisearten. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Problemen oder Zwischenfällen kommen:
- Überbuchung, Umbuchung nach Flugannullierung, Verspätung, technische Defekte oder Ausfall von Personal
- Wetterprobleme (Eis, Schneedecke, Gewitter, Sturm)
- Technische Probleme am Flugzeug, z. B. Ausfall von Systemkomponenten, Kerosinmangel
- Organisatorische Probleme, z. B. Streik der Fluglotsen oder Änderung der Flugroute
- je nach Fluggesellschaft und Preisklasse: Einschränkung beim Reisekomfort, z. B. bei enger Bestuhlung wenig Beinfreiheit (bei Mittel- und Langstrecken Gefahr venöser Thrombose aufgrund eingeschränkten Blutkreislaufs durch Bewegungsmangel), geringe Sitzbreite und/oder ergonomisch mangelhafte Sitzkonstruktion (Rücken-, Gesäßbeschwerden),
- Trockene Luft (Reizung der Schleimhäute, Reizung der Augen, Massierung von allergenen Substanzen)
- Aviophobie (Flugangst)
- Fehlgeschlagener Druckausgleich im Gehörgang
- Unruhiger Flug („Luftlöcher“, z. B. durch Luftturbulenzen, Gewitter)
- Randalierende Fluggäste
- Flugunfall, Flugzeugentführung, Bombenanschlag
- Notfälle an Bord
- Jet-Lag (Probleme des Körpers mit der Zeitverschiebung)
Einige dieser Problemstellungen können im Wege des Schadensersatzes auf Grund der Fluggastrechte der EG abgemildert werden.
Siehe auch
Weblinks
- fliegerische Fachbegriffe
- Fachbegriffe bei Flugreisen
- Video für Passagiere zur Flugsicherheit (US Airways) - Engl.
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