Eberhard von Dienheim

Bischof von Speyer
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Eberhard von Dienheim (* um 1540; †9. Oktober 1610) war Bischof von Speyer

Lebenslauf

Sein Vater Johann von Dienheim war Amtmann zu Kreuznach, seine Mutter Ursula aus dem Geschlecht der Cratz von Scharffenstein. Am 29. Juli 1553 wurde Eberhard von Dienstein als Domizellar im Domkapitel von Speyer aufgenommen und studierte in Mainz, Heidelberg, Köln, Freiburg und Dole. Aus seiner Studienzeit ihn Köln heißt es, er habe keinen Präzeptor und sei etwas 'blöd und schwach'. Und als er von Dole zum Kapitel zurückreisen wollte, konnte er nicht aufbrechen, weil der Geldbote ausgeraubt und der Student seine Schulden nicht bezahlen konnte. Am 28. April 1561 wird er zum Domkapitel zugelassen und beteiligte sich fleißig an der Arbeit im Kapitel. Bischof Marquard von Hattstein stattet ihn 1561 mit der reichen Pfründe des Domsängers aus. Außerdem war Eberhard von Dienstein Domscholaster in Worms und Probst am Nebenstift St. German in Speyer. Das Domkapitel wählt ihn am 20. November 1581 als Nachfolger des verstorbenen Bischof Marquard von Hattstein und rühmt in einem Schreiben an den Kaiser seine Tapferkeit, ehrbaren Wandeln, gute Sitten, Vernunft und Geschicklichkeit. Verzögert durch den Ausbruch einer Seuche und den Kölnischen Krieg wurde Eberhard von Dienheim erst am 1. Januar 1584 zum Bischof von Speyer geweiht. Er starb am 9. Oktober 1610.

Kirchenmann und Landesherr

In den Wahlkapitulationen hatte sich Eberhard von Dienheim verpflichten missen, nach der päpstlichen Bestätigung die bischöfliche Weihe zu empfangen und nach Möglichkeit das bischöfliche Amt selbst zu verwalten, die Pfarreien zu besuchen oder durch die Pröbste besuchen zu lassen, dafür zu sorgen, daß Geistliche und Laien in der katholischen Lehre und Zucht unterwiesen und gut geleitet werden. Ohne Zustimmung des Domkapitels durfte er keinen neuen Bettelorden in der Stadt aufnehmen , und nur katholische Räte und Kanzleipersonen anstellen, auch keinen neuen Schloßbau in Angriff nehmen. Damit war der Aufgabenkatalog seiner Amtszeit umrissen.

Generalvikar Beatus Moses visitierte die Landgemeinden 1583-88. Die Visitationsprotokolle der Landkapitel Hambach und Weißenburg haben sich erhalten und geben ein trauriges Bild von der Situation der Pfarrer. Sie trugen Wams und Hose, hatte Frau und Kinder und versahen neben ihren lebensnotwendigen bäuerlichen Arbeiten schlecht ausgebildet die Gemeinde mit den nötigen Gottesdiensten und Sakramenten. Das gesamte Brauchtum hatte unter den Einwirkungen der Reformation gelitten, die letzte Ölung war "ganz in Abgang" gekommen. Domkapitel und Bischof bemühten sich um Reformmaßnahmen für den Klerus: Ämterkauf sollte es nach der Regionalsynode und unerlaubte Vertreter im Dienst nach den neuen Dekanatsstauturen von 1588 nicht mehr geben. Einige Pfarrer, die im Konkubinat lebten, wurden durch Alumen des Domkapitels ersetzt, die bei den Jesuiten studiert hatten. Ein neues Brevier für das tägliche Gebet der Pfarrer ließ Bischof Eberhard auf eigene Kosten drucken, das Tragen des Talars wurde verordnet und die Beichte verstärkt. Zur Christenlehre ließ Bischof Eberhard den Katechismus des Cansius auf seine Kosten drucken und verteilen. Die Errichtung eines eigenen bischöflichen Seminars für den Priesternachwuchs allerdings geschah aus Finanznöten nicht. Vielfältig und doch begrenzt waren die Reformmaßnahmen zur Verbesserung des Klerus und zur religiösen Erneuerung des Volkes. Die im Bistum auftretenden Wiedertäufer wurden nicht unter Anwendung des Reichsrechts mit Gewalt bekämpft, sondern belehrt und mußten bei ausbleibender Bekehrung das Land ohne ihre Güter verlassen. Der Hexenwahn aber war noch wie in der Kurpfalz auch in vielen Gemeinden des Hochstiftes zu Hause.

Eberhard von Dienheim hat die um den Domdekan Andreas von Oberstein entstehende Reform auf der einen Seite gestürzt und gefördert und auf der anderen Seite durch seine Mißwirtschaft gefährdet. Er hatte das Hochstift, dessen Jahreseinnahmen 15.000 fl (Gulden) betrugenm schuldenfrei angetreten, 1606 hatte es 126.000 fl (Gulden) Schulden. Städte und Dörfer mußten verpfändet werden und dem Bischof ein Koadjutor an die Seite gestellt werden. Das Domkapitel wählt am 29. Mai 1609 als Koadjuktor mit dem Recht auf die Bischofsnachfolge statt Domdekan Adolf von Metternich den Vetter des erkrankten Eberhard von Dienheims, Philipp Christoph von Sötern. Für die Reise nach Rom zu seiner Bestätigung lieh dieser dem Hochstift das nötige Geld, weil sich kein anderer Geldgeber finden ließ. Den an Pfründen reichen und für die Intressen des Kurfürstentum Mainz auftretende von Sötern nannte Herzog Maximilian von Bayern das 'Unterhemd des Kurfürsten'.

Literatur

  • Ludwig Stamer, Kirchengeschichte der Pfalz, III. Teil. 1. Hälfte Das Zeitalter der Reform (1556-1685), Speyer 1955, 87 - 170
VorgängerAmtNachfolger
Marquard von HattsteinFürstbischof von Speyer und Fürstpropst von Weißenburg
1581-1610
Philipp Christoph von Sötern