Übersetzung eines islamischen Rechtsgutachtens
Benutzer:Orientalist hat freundlicherweise eine Fatwa (ein islamisches Rechtsgutachten) für den Artikel Al-walā' wa-l-barā'a erstellt. Nun wurde der Artikel mE auf eine Version vor der Übersetzung revertiert und um eine Versionslöschung gebeten, obwohl das hier wohl noch nicht angesprochen wurde. Durch solche und ähnliche Vorkommnisse wird hier gerade ein Fachmann vergrault. Es wäre nett, wenn das deswegen jemand zeitnah klären könnte. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:36, 4. Apr. 2007 (CEST)
- So richtig verstehe ich die Versionsdifferenzen nicht. Wenn Orientalist das selbst gemacht hat, was spricht dagegen, dieses Großzitat zu behalten? --RalfR 17:28, 4. Apr. 2007 (CEST)
- Ich denke, die Fatwa dürfte urheberrechtlich geschützt sein, und eine Übersetzung zählt nur als Bearbeitung, nicht als komplett neues Werk. -- Timo Müller Diskussion 00:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Das hier spricht dagegen [1]. Orientalist hat aus der arabischen Version übersetzt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 08:18, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Selbst wenn diese Notiz hier anzuwenden wäre (wie unten gesagt ist es ja eine andere Quelle), wäre es eine "no commercial use"-Lizenz, also nicht geeignet für Wikipedia. --Pjacobi 12:33, 5. Apr. 2007 (CEST)
Nöö, die Fatwa ist von hier:http://www.islam-qa.com/index.php?ln=ara
--Orientalist 08:45, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Und wer hat die geschrieben, und vor allem wann?--Wiggum 11:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
- .schlagt doch selber nach. Hier laufen die Islamexperten nur so frei herum...--Orientalist 12:39, 5. Apr. 2007 (CEST)
Nach §51 ist das Zitat kein Problem. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:03, 5. Apr. 2007 (CEST)
- So ist es, abgesehen davon, dass nicht jede x-beliebige Fatwa urheberrechtlich geschützt ist (Rsr. des BGH zu Anwaltsschriftsätzen ist übertragbar) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:50, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Naja Anwaltsschriftsätze und Fatwas sind wohl leicht unterschiedlich und wie kurze Abschnitte von den ähnlicheren Rechtsgutachten und der Kommentarliteratur schon als urheberrechtlich geschützt angesehen werden, weißte auch selber. sугсго.PEDIA-/+ 13:36, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Anwaltsschriftsätze? Vielleicht sollten wir - um zu einem geeigneteren Vergleich zu kommen - lieber nach Rechtssprechung zu Horoskopen suchen. Zwischen der Auslegung von Gesetzestexten und der freien Interpretation beliebiger Bücher würde ich schon einen erheblichen Unterschied sehen.--Wiggum 13:58, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Naja Anwaltsschriftsätze und Fatwas sind wohl leicht unterschiedlich und wie kurze Abschnitte von den ähnlicheren Rechtsgutachten und der Kommentarliteratur schon als urheberrechtlich geschützt angesehen werden, weißte auch selber. sугсго.PEDIA-/+ 13:36, 6. Apr. 2007 (CEST)
Lasst doch verdamnt noch mal euer Supereiferertum bleiben. Rechtsgutachten sind nicht zwingend urheberrechtlich geschützt, dazu gibt es eine Gerichtsentscheidung von letztem Jahr, die ich aber nimmer finde. Man muss sich den gesamten Text genau anschauen, um eine Entscheidung zu treffen, nichts anderes hab ich im Kern gesagt, abgesehen davon, dass es voll und ganz berechtigt ist, das Gutachten auszugsweise zu zitieren und zwar auch in dem hier eingebrachten Umfang. Die Entscheidung des BGH zum Thema Anwaltsschriftsatz beruht auf folgender Prämisse:
- Anwaltsschriftsätze gehören in eine Kategorie mit wissenschaftlichen Texten, bei denen höhere Hürden an SH nötig sind, um eine Zweitbefassung nicht unnötig zu behindern (s.a. BGH Staatsexamensarbeit)
Zu Anwaltsschriftsätzen gibt es nun mal ein Grundsatzurteil, also können die dort entwickelten Auffassungen durchaus auf ein islamisches Rechtsgutachten übertragen werden. --14:45, 6. Apr. 2007 (CEST)
Bei Schriftwerken, die keine rein literarischen Werke sind, sondern einem praktischen Gebrauchszweck dienen, hat der BGH die Schutzuntergrenze höher als sonst angesetzt, ist dabei auf vielfältige Kritik im Schrifttum gestoßen (Loewenheim in Schricker ³2006 § 2 Rdnr. 34-35). --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:54, 6. Apr. 2007 (CEST)
Urheberrecht
--89.58.55.111 03:27, 5. Apr. 2007 (CEST) Wer war zuerst, balico.de, zimmer-verzeichnis.de oder Wikipedia? http://www.google.de/search?q=Gefrees+liegt+am+%C3%A4u%C3%9Feren+Hang+des+westlichen+Hufeisenschenkels+des+Fichtelgebirges,+zwischen+Waldstein+und+Ochsenkopf.+Im+Norden+%C3%B6ffnet+sich+die+M%C3%BCnchberger+Gneisplatte,+von+Westen+n%C3%A4hern+sich+Ausl%C3%A4ufer+des+Frankenwaldes+und+im+S%C3%BCden+erstreckt+sich+nach+Westen+das+Maintal.&hl=en&client=pub-4099951843714863&filter=0
- Es sieht ganz so aus, als ob WP zuerst da gewesen wäre. Wundert mich auch ehrlich gesagt gar nicht. -- Timo Müller Diskussion 12:24, 5. Apr. 2007 (CEST)
CC-Lizenz-Anzeige in der Autorenliste
Hallo, ich habe gelesen, dass es viele Vorteile für die Nachnutzung gibt, wenn ein Benutzer seine Beiträge unter der GFDL und einer CC-Lizenz dopelt lizensiert. Deshalb haben ja auch viele Benutzer (wie auch ich) diesen Baustein auf ihrer Benutzerseite. Allerdings muss man dann erstmal auf der Benutzerseiten nachschauen, ob die betroffenen Autoren ihre Beiträge auch unter CC-Lizenz lizensieren, wenn man etwas unter der einfacheren CC-Lizenz weiterverwenden möchte. Könnte man es da nicht in der Software einbauen, dass man in seinen Einstellungen festlegen kann, dass man seine Beiträge doppelt lizensieren möchte, um das dan in der Autorenliste schon kenntlich zu machen? Gruß, --Mg 12:22, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Man könnte soviel in die Software einbauen. Da gibt es wesentlich wichtigeres, das aber leider auch nicht erledigt wird. -- Timo Müller Diskussion 12:24, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Hm, kann man das nicht trotzdem vielleicht auf so eine Art Warteliste setzen? Wenn es 10 Jahre oder länger dauert ist das immer noch besser als gar nicht. --Mg 12:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Sicher. Das Bugzilla der Entwickler hat AFAIR auch eine Kategorie "Wünsche". --DaB. 20:29, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Oh, das ist gut :) Aber weshalb ich es ja eigentlich auf UF gestellt hab: gibt es irgendwas urheberrechtstechnisch an der Idee auszusetzen? Wenn nicht, dann kann ich ja noch auf WP:VV oder WP:FR nachfragen. --Mg 20:33, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Ein solcher Vorschlag (+ Einwand) findet sich schon seit längerer Zeit hier.--Hannes2 Diskussion 16:52, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Hm, gehe ich richtig in der Annahme, dass Vorschläge auf dieser Seite allgemein wenig Resonanz finden? --Mg 19:26, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Ein solcher Vorschlag (+ Einwand) findet sich schon seit längerer Zeit hier.--Hannes2 Diskussion 16:52, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Oh, das ist gut :) Aber weshalb ich es ja eigentlich auf UF gestellt hab: gibt es irgendwas urheberrechtstechnisch an der Idee auszusetzen? Wenn nicht, dann kann ich ja noch auf WP:VV oder WP:FR nachfragen. --Mg 20:33, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Sicher. Das Bugzilla der Entwickler hat AFAIR auch eine Kategorie "Wünsche". --DaB. 20:29, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Hm, kann man das nicht trotzdem vielleicht auf so eine Art Warteliste setzen? Wenn es 10 Jahre oder länger dauert ist das immer noch besser als gar nicht. --Mg 12:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
Rechtliche Haftung für falsche Angaben
Hallo,
es kommt öfter mal vor, dass Benutzer in ihren Freigabemails sagen, sie hätten die ausdrückliche Erlaubnis zur Lizenzierung unter einer freien Lizenz, wenngleich sie nicht der Urheber sind. Gesetzt den Fall, jetzt würde der wahre Rechtsinhaber klagen, weil sein Bild unberechtigt in Wikipedia steht - wäre die Foundation dann noch haftbar für die URV, die ja nur durch die bewusst falsche Angabe des Uploaders entstand? — Pill δ 14:39, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Was meinst du mit "haftbar"? Das Bild müsste entfernt werden, theoretisch dürften auch die Abmahnkosten zu zahlen sein (k.A. wie das in Florida in der Praxis aussieht). Schadenersatz imho nur bei Fahrlässigkeit oder Verschulden.--Wiggum 14:45, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Angenommen, die Person ist nicht relevant und möchte nicht in Wikipedia erscheinen. Meine Frage war, ob die WMF noch dafür belangt werden kann, dass das Bild auf unseren Seiten verfügbar ist, wenn die Person, die das Bild hochgeladen hat, versichtert hat, der Urheber hätte zugestimmt. Ich weiß, wir handhaben das ja immer so, dass man die Bestätigung des Rechtsinhabers unbedingt braucht, aber ist das nur aus Sicherheitsgründen so oder rechtlich unbedingt notwendig? Sind wir überhaupt Schuld, wenn ein anderer absichtlich falsche Angaben dazu macht? — Pill δ 15:00, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Wenn die Person nicht relevant ist kann er/sie sein/ihr Recht am eigenen Bild geltend machen, ganz unabhängig davon, ob die Erlaubnis des Urhebers vorliegt oder nicht. Zu dieser Frage hilft dir vielleicht der Abschnitt Zivilrechtliche Ansprüche weiter. Dieser persönlichkeitsrechtliche Aspekt hat also mit der Frage der Freigabe durch den Urheber erstmal nichts zu tun. Der Urheber kann Ansprüche (zuallererst wäre da ein Unterlassungsanspruch zu nennen) geltend machen, wenn wir ein sein Bild ohne seine Zustimmung veröffentlichen/bereitstellen oder eine andere urheberrechtsrelevante Verwertungshandlung vornehmen. Für den Unterlassungsanspruch ist es meines Wissens unerheblich, ob wir nach Treu und Glauben gehandelt haben. Für Schadenersatzansprüche kommt es wohl darauf an, ob wir fahrlässig oder schuldhaft gehandelt haben. Ob das bei deinem konkreten Beispiel der Fall wäre weiß ich nicht, es kommt sich immer auf den Einzelfall an. Ein Agenturbild, was in zig Zeitungen veröffentlicht wurde wäre wohl anders zu beurteilen als eines, das aus einem Privatarchiv hervorgekramt wurde. Meines Wissens sind die deutschen Gerichte bei der Frage nach der Fahrlässigkeit eher streng, bei gewerblichen Anbietern noch mehr als bei privaten.--Wiggum 17:06, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Angenommen, die Person ist nicht relevant und möchte nicht in Wikipedia erscheinen. Meine Frage war, ob die WMF noch dafür belangt werden kann, dass das Bild auf unseren Seiten verfügbar ist, wenn die Person, die das Bild hochgeladen hat, versichtert hat, der Urheber hätte zugestimmt. Ich weiß, wir handhaben das ja immer so, dass man die Bestätigung des Rechtsinhabers unbedingt braucht, aber ist das nur aus Sicherheitsgründen so oder rechtlich unbedingt notwendig? Sind wir überhaupt Schuld, wenn ein anderer absichtlich falsche Angaben dazu macht? — Pill δ 15:00, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Ich denke (IANAL), das die Foundation sich dann wiederum an dem Uploader schadlos halten könnte. --DaB. 20:28, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Wenn der Uploader dann als natürliche Person ermittelbar ist...--RalfR 20:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
Gemeinfreie Textquelle aus urh. geschützem Druckwerk rastern
Ich würde gerne das Wiener Memorandum - eine bis dato in jegl. Form nur offline verfügbare multilat. Vereinb. in Zusammenhang mit dem österr. Staatsvertrag - in Textform (vorzugsweise bei Wikisource) online verfügbar machen. Aufgrund des Problems, dass die amtl. Veröffentlichung noch nicht allgemein verfügbar ist und eine Retrodigitaliserung derselben im Rahmen des ANNO-Projektes schon bzw. noch länger aussteht, dient mir nun ein entlehntes Standardwerk zum Thema als Textquelle, in dem das Memorandum im Anhang im Wortlaut abgedruckt ist. Um aber ein Korrekturlesen bei Wikisource zu ermöglichen, müsste ich auch Rastergrafiken ebendieses gemeinfreien Textes bereitstellen. Wäre es also zulässig, die betreffenden Seiten aus dem seines Zeichens urh. geschützten Werk online zu stellen? (Der Dokumententext enthält nur Anmerkungen bzw. Kommentare, die in der amtl. Veröffentlichung ebenfalls vorhanden waren, d.h. ich kann keine schöpferische Eigenleistung des Autors erkennen, und Formatierung/Layout scheint mir 0815 zu sein). Danke im Voraus --Contributor 18:09, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Da ich auch auf Wikisource aktiv bin, hätte die Frage auch dort gestellt werden können. Man kann im übrigen in juristischen Bibliotheken durchaus anfragen, ob man eine Kopie der amtlichen Veröffentlichung kostenfrei erhält. Bevor keine Nachweise vorliegen, dass dies erfolglos versucht wurde, ist es absolut daneben, eine Publikation aus zweiter Hand vorzunehmen. Diese wäre urheberrechtlich unbedenklich, was sich leicht aus unseren Artikeln hier (z.B. Schutz wissenschaftlicher Ausgaben) ableiten ließe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:51, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Ja, Schutz wissenschaftlicher Ausgaben hat mich überhaupt erst auf die Idee gebracht, ich wollte lediglich letzte Zweifel ausräumen. Dass eine Repro der Primärquelle besser wäre, versteht sich von selbst, das Anfertigen einer solchen vor Ort (ONB) ist aber zeitlich nicht drin, und ein schriftlicher Fernauftrag für ein Digitalisat erfordert klarerweise die Offenlegung meiner persönlichen Daten (was mir primär zuwiderläuft) und ist zudem nachweislich kostenpflichtig (was mir sekundär zuwiderläuft). Deshalb wollte ich nun auf die Sekundärquelle zurückgreifen, und in ein, zwei Jahren, wenn das gerasterte Dokument ohnehin via ANNO gratis und anonym online zugänglich sein wird, eine Aktualisierung vornehmen. Habe ich dich richtig verstanden, dass diese Vorgangsweise nicht gewollt ist, und der Text lieber in der Versenkung bleiben soll? ---Contributor 23:34, 5. Apr. 2007 (CEST)
Nein du hast mich nicht richtig verstanden. Die von ALEX digitalisierten Doklumente sind dutzendfach in österreichischen Rechtsbibliotheken vorhanden (darüber hinaus siher auch in ausländischen), nicht nur in der ÖNB, das sollte dir eigentlich klar sein. Gib auf Wikisource die genauen bibliographischen Daten und den Umfang des ORIGINAL-Dokuments an und ich schaue, was ich aufgrund persönlicher Kontakte machen kann. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:44, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Ich kann mir zwar immer noch nicht vorstellen, dass das historische Amtsblatt der Wiener Zeitung, sofern noch nicht im Rahmen von ANNO digitalisiert (wie in diesem Fall), in welchem dieses Memorandum publiziert wurde, dutzendfach in österreichischen und ausländischen Rechtsbib. aufliegt (habe dazu auch einen Wiener Jus-Stud. befragt, dieser verneinte dies jedenfalls in Bezug auf die FB Rechtswissensch. der Uni Wien), aber wie dem auch sei, ich komme gerne auf dein großzügiges Angebot zurück. Du hörst von mir. lg --Contributor 22:00, 8. Apr. 2007 (CEST)
Copyright question on german logos
- Don't know German sorry.
Hi, I am here to inquire on copyrights of logos on Germany. We had been having some difficulty with those in commons. A number of logos had been uploaded to commons for being ineligible of copyright. -- Cat chi? 20:23, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Do you have a link? --DaB. 20:26, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Yes and no. Issue comes up at Commons:Commons:Deletion requests from time to time though I do not have a specific case ongoing right now. Some sort of guideline on the matter would be nice. -- Cat chi? 20:36, 5. Apr. 2007 (CEST)
According to German law most logos are ineligible for Copyright because they are protected as Geschmacksmuster --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:24, 5. Apr. 2007 (CEST)
- How does this apply globally? -- Cat chi? 18:34, 6. Apr. 2007 (CEST)
Commons policy is to accept pics which are free in their country of origin AND in the US. US doesn't accept the "sweat of the brow" doctrine thus the logos are enough free --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:07, 6. Apr. 2007 (CEST)
laden von musik
Und zwar wollte ich fragen,wie es jetzt aussieht mit dem laden von musik...ist der besitz illegal,das ziehen oder der wiederverkauf?und was ist,wenn man sie bei einem subtilen anbieter wie kazaa oder bearshare ladet?
--89.49.213.76 14:52, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Weder noch, wenn du dafür bezahlt hast (z.B. bei iTunes).--Wiggum 14:55, 6. Apr. 2007 (CEST)
Wir geben hier keine Rechtsberatung, wende dich an irights.info --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:08, 6. Apr. 2007 (CEST)
laden von musik die zweite
und wie siehts aus,wenn man sie bei einem subtilen anbieter wie kazaa oder bearshare zieht? --89.49.213.76 15:02, 6. Apr. 2007 (CEST)
- Siehe dazu die Antwort auf die vorige Frage. In der Regel ist das illegal --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:09, 6. Apr. 2007 (CEST)
Logo der Paralympics
Das Logo der Paralympics erreicht doch sicher nicht die Schöpfungshöhe, oder? Das könnte man doch sicher in den Paralympics-Artikeln in die Tabellen einfügen, wie auch bei den "normalen" Olympischen Spielen die Olympischen Ringe. --Grandy02 20:43, 6. Apr. 2007 (CEST)
gähn, nein erreicht es nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:37, 6. Apr. 2007 (CEST)
"quasi" zweidimensionales Bild
Das hier dürfte doch wohl frei verfügbar sein, auch wenn es nicht 100%ig zweidimensional ist... oder? (Sonst schneide ich gern die linke Seite ab...) Mir geht's nur um die Photographie, das Original von 1726 ist gemeinfrei, schon klar. Danke, Ibn Battuta 09:33, 7. Apr. 2007 (CEST)
So etwas betrachten wir immer als frei, aber aus ästhetischen Gründen mag es erwünscht sein, das Bild etwas zu beschneiden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:55, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Alles klar, danke. Im konkreten Fall überlege ich, ob der "Rand" nicht etwas interessanter wirkt als eine bloße Kopie... mal gucken. Ibn Battuta 14:48, 7. Apr. 2007 (CEST)
Nur um sicherzugehen: Das ist kein amtliches Werk, oder? -- Timo Müller Diskussion 13:25, 7. Apr. 2007 (CEST)
- man könnte es erwägen, WENN die Karte in einem Amtsblatt amtlich publiziert worden wäre, aber das ist nicht dargelegt worden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:26, 7. Apr. 2007 (CEST)
Aufnahmen von Schulhöfen
Wie sieht es mit Aufnahmen von Schulhöfen aus? Ein Beispiel: Bild:Blick ueber innenhof.jpg. Das fällt ja eigentlich nicht unter die Panoramafreit, da es nicht vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar ist (oder doch?). Aber, eine staatliche Schule ist ja eine öffentliche Einrichtung. Und in diesem Zusammenhang wüsste ich auch gern, wie es mit Innenaufnahmen von Schulen aussieht (Bsp.: Bild:Picture 039.jpg). -- ChaDDy ?! +/- 16:20, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Fällt beides nicht unter Panoramafreiheit, weil der Aufnahmestandort nicht öffentlicher Raum ist. Vergleiche auch Hundertwasserentscheidung --RalfR 16:24, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Ok, dann werde ich mal LA stellen. -- ChaDDy ?! +/- 16:32, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Mal ein Seitenaspekt: der Fotograf der Fotos sollte informiert werden, das ist guter Stil.
- Ferner kann dieser ja mal den Schulleiter um die Genehmigung bitten.
- Zum einen sollten wir nämlich neue Mitarbeiter nicht gleich wieder vertreiben.
- Zum anderen sind neue Fotos doch immer eine gute Sache. -- Simplicius ☺ 17:03, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Völlig korrekt! Die Feinheiten der Bildrechte kennen die allerwenigsten. --RalfR 17:16, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Ich habe den Benutzer auf seiner Disk-Seite angesprochen, hege aber keine Hoffnungen, dass er sich noch um die Bilder kümmert. Hier wollte er sowieso schon, dass alle seine Bilder aus ungenannten Gründen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 17:30, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Was soll auf Bild:Picture 039.jpg überhaupt geschützt sein? Die Bilder sind wahrscheinlich Beiwerk. Vom Gebäude siht man auch nur diesen Flur, von dem ich nicht glaube, dass er urheberrechtlich geschützt ist. -- Timo Müller Diskussion 20:53, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Was ist mit den Bildern, die an der Wand hängen? -- ChaDDy ?! +/- 21:13, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Wie ich oben schon geschrieben habe: Die Bilder sind wahrscheinlich Beiwerk. Sie sind kaum zu sehen. -- Timo Müller Diskussion 21:14, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Was ist mit den Bildern, die an der Wand hängen? -- ChaDDy ?! +/- 21:13, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Was soll auf Bild:Picture 039.jpg überhaupt geschützt sein? Die Bilder sind wahrscheinlich Beiwerk. Vom Gebäude siht man auch nur diesen Flur, von dem ich nicht glaube, dass er urheberrechtlich geschützt ist. -- Timo Müller Diskussion 20:53, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Ich habe den Benutzer auf seiner Disk-Seite angesprochen, hege aber keine Hoffnungen, dass er sich noch um die Bilder kümmert. Hier wollte er sowieso schon, dass alle seine Bilder aus ungenannten Gründen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 17:30, 7. Apr. 2007 (CEST)
Da bin ich ja regelrecht froh, dass Timo mal wieder als einziger gesunden Verstand bewiesen hat. Panoramafreiheit bezieht sich ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke. Ich seh da nix geschütztes, denn die Architektur ist offensichtlich so einfallslos, dass kein Werk der Baukunst vorliegt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:31, 7. Apr. 2007 (CEST)
- Ein Werk der Baukunst dürfte hier durchaus vorliegen.
- Ferner ist es eindeutig erkennbar eine Innenaufnahme. Da greift auch Hausrecht. -- Simplicius ☺ 00:01, 8. Apr. 2007 (CEST)
Das Werk der Baukunst ist aus der Aufnahme nicht ersichtlich. Hausrecht ignorieren wir, siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:33, 8. Apr. 2007 (CEST)
Barranquilla
Hallo, ich bin ein newb! ich hab da (Barranquilla) was entdeckt, und zwar, das die "einleitung" von der folgenden Seite kommt: http://www.colegioaleman.edu.co/paginas/deutsch/barranquilla.htm
ich weiss nicht was man da machen muss... Danke für eure Hilfe!Hallohalli 06:28, 8. Apr. 2007 (CEST)
- ...oder aber umgekehrt. --ST ○ 07:24, 8. Apr. 2007 (CEST)
Erweiterung einer Lizenz
Hallo, darf ich als Urheber eines Bildes, dass ich mit {{GFDL}} lizenziert habe nachträglich für eine einfache Nachnutzung auf die doppelte Lizenz {{self|GFDL|cc-by-2.5}} erweitern? Falls die Frage bereits gestellt wurde, bitte einen Link. Danke im voraus – Freundliche Grüße --Joachim Köhler 15:00, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Erweitern ist kein Problem. Nur Zurücknehmen dürftest Du eine einmal abgegebene Lizenz nicht. --Noddy93 15:07, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Vielen Dank. Wenn das so ist, sollte man das in den FAQs als eigenen Punkt unter dem Punkt „Kann ich eine Lizenz zurücknehmen?“ ergänzen? --Joachim Köhler 15:18, 8. Apr. 2007 (CEST)
Liege ich falsch, wenn der gesamte Liedtext nicht verwendet werden darf? Diff-Link --RalfR 22:05, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Nein. -- Timo Müller Diskussion 22:19, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Wie verfahren wir jetzt? Erste Strophe drinlassen, dann Versionslöschung? --RalfR 22:22, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Habe jetzt eine Versionslöschung gemacht und den Artikel erstmal wieder vollgesperrt. Irgendwie ein ziemlich hoher administrativer Aufwand für dieses mickrige Dingens... --Kantor Hæ? +/- 00:17, 9. Apr. 2007 (CEST)
Vorwürfe über Urheberrechtsverletzungen
Hallo,
auf meiner Diskussionsseite werden mir durch das Hochladen von Logos Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen, obwohl ich mir ziemlich sicher bin, dass die von mir hochgeladenen Logos nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt sein zu können. Er nimmt hier zB Bezug auf das Logo des Computer Spiels Contract JACK,
was meiner Meinung nach niemals die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Zudem meint er, ich habe strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Wie soll ich mich verhalten? --Maimartpc 22:33, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Ein (TM) interessiert uns nicht und die Logos erreichen nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. --RalfR 22:41, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Aber mal völlig unabhängig davon, ob die Logos die nötige Schöpfungshöhe erreichen oder nicht: Wenn der Urheber der Meinung ist, sie tun dies, dann wird er doch, auch wenn er nicht gewinnen wird, erst einmal Strafanzeige gegen mich stellen, oder? Weil ich habe keine Lust auf Strafanzeigen, deshalb ist es vielleicht besser, ich lösche die Bilder wieder, denn auch wenn ich vor Gericht gewinnen würde, so beudtet das alles viel Zeit und Stress. Oder wie läuft das ab, wenn ein Urheber der Meinung ist, Wikipedia habe sein Werk zu unrecht unter public domain gestellt? Wen zeigt er dann an? Wikipedia oder mich direkt? Wird WIkipedia denn dann nicht von Klagen überhäuft, weil Unternehmen meinen, dass deren Logos doch die Schöpfungshöhe erreichen?--Maimartpc 23:33, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Schreib mir mal ne Mail, das lösen wir anders. --RalfR 23:35, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Aber mal völlig unabhängig davon, ob die Logos die nötige Schöpfungshöhe erreichen oder nicht: Wenn der Urheber der Meinung ist, sie tun dies, dann wird er doch, auch wenn er nicht gewinnen wird, erst einmal Strafanzeige gegen mich stellen, oder? Weil ich habe keine Lust auf Strafanzeigen, deshalb ist es vielleicht besser, ich lösche die Bilder wieder, denn auch wenn ich vor Gericht gewinnen würde, so beudtet das alles viel Zeit und Stress. Oder wie läuft das ab, wenn ein Urheber der Meinung ist, Wikipedia habe sein Werk zu unrecht unter public domain gestellt? Wen zeigt er dann an? Wikipedia oder mich direkt? Wird WIkipedia denn dann nicht von Klagen überhäuft, weil Unternehmen meinen, dass deren Logos doch die Schöpfungshöhe erreichen?--Maimartpc 23:33, 8. Apr. 2007 (CEST)
- strafrechtliche - wenn überhaupt dann eher zivilrechtliche, kann mir nicht vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft dafür interessiert
- Wie es mit der Schöpfungshöhe genau aussieht kann hier niemand mit 100 prozentiger Sicherheit sagen letztlich ist das immer eine Gerichtsentscheidung die auf irgendwelchen Sachverständigengutachten beruht. Aber selbst das ist im Zweifelsfall nicht endgültig, da auch das revidiert werden könnte. Letztlich läuft das, wenn der Urheber die Möglichkeit sieht in dem Werk Schöpfungshöhe nachzuweisen zu können (und es sich für ihn rentabel ist) auf eine Schadensersatzklage hinaus. Dabei entscheidet halt dann ein Gericht wer recht hat - du mit deiner Einschätzung "mangelnde Schöpfungshöhe -> PD" oder der Urheber, der dann natürlich den entstandenen Schaden (= z.B. die Summe die er mit der Vermarktung seines Werkes verdienen hätte können) ersetzt haben möchte. Ist übrigends nicht nur in dem Fall so auch bei jeder falsch erteilten Lizenz (Urheberrechtsverletzung) ist das so! Gruß --Btr 23:46, 8. Apr. 2007 (CEST)
@Ralf: Wie können wir das denn "lösen"? Wenn ich jetzt meine eMail-Adresse hinterlasse, werde ich da nur noch mehr mitreingezogen. Wie gesagt, das PRoblem ist, dass in Deutschland ja jeder das Recht hat, Strafanzeige zu stellen, wenn man aber einem bestimmten Beruf nachgehen möchte, dann darf gegen einen keine Strafanzeige vorliegen, oder Zivilanzeige, deswegen muss ich da irgendwie rauskommen. Gab es in der Wikipedia schon mal einen Fall, wo ein Urheber einen Wikipedia-Autor angezeigt hat? Wenn ja, wie hat er denn seine Daten herausgefunden, oder konnte er Wikipedia als Ganzes anklagen?--Maimartpc 23:51, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Wenn du auf meiner Benutzerseite links anklickst "Mail an diesen Benutzer" erhalte ich eine Mail von dir, nur ich. Das setzt voraus, daß du mir vertraust, da ich dann deine Mailadresse kenne, die du im Profil angegeben hast. Du kannst dir aber auch eine Wegwerfadresse zulegen und mir an ralf(ät)roletschek.de mailen. --RalfR 23:56, 8. Apr. 2007 (CEST)
- PS:ich stimme dem zu, was Btr oben geschrieben hat. Vor Gericht bekommst du nicht Recht sondern ein Urteil, der Ausgang eines Prozesses ist nur äußerst selten sicher vorauszusagen. --RalfR 00:01, 9. Apr. 2007 (CEST)
- IP-Adresse + Zeit (z.B. Logdatei der Wikipedia Server) und jeder Provider kann theoretisch in seiner Logdatei nachsehen, von welchem Rechner ein Datenpacket stammt. Es hat nur nicht jeder die Möglichkeit/Berechtigung die Logdateien einzusehen. Und nach meinem Informationsstand werden die Logdateien zur Zeit noch relativ schnell wieder gelöscht - das soll sich aber angeblich zum Ziel der "hießigen" Terroristenverfolgung bald ändern (siehe auch Vorratsdatenspeicherung). Sieh dir außerdem den Artikel Anonymität im Internet an, da findest du entsprechende Informationen. Das sind Sachen die, wie ich meine jeder der das Internet nutzt wissen sollte, daher diese Antwort an prominenter Stelle. Viele Grüße --Btr 00:42, 9. Apr. 2007 (CEST)
beide Bilder auf Wunsch des Uploaders gelöscht --RalfR 00:48, 9. Apr. 2007 (CEST)
Detail-Informationen
Ich würde gerne einen wirklich sehr ausführlichen Artikel über meine Heimatgemeinde Göttlesbrunn-(Arbesthal) schreiben.
Es gibt dazu eine Dorfchronik, welche wirklich sehr genau die Entwicklung des Ortes beschreibt.
In dieser Chronik stenen zum Beispiel auch Dinge wie die Anzahl der Häuser mit dem Jahr dazu, oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
Wie kann ich solche Informationen übernehmen, ohne dabei ein Plagiat zu riskieren? (Anm.: Diese Angeben werden in Rohform wiedergebenen, sind also nicht in Sätzen verbaut!) --Hannes0020 01:44, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Hallo Hannes, ich lege dir Wikipedia:Textplagiat & Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel ans Herz. Manche Informationen (z.B. die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind nämlich nicht relevant). Gruß Isderion 01:50, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Ok, vielleicht nicht die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, sehr wohl aber eben zB die Liste mit der Anzahl der Häuser (wäre relevant für die Einwohnerentwicklung), und ich habe mir bereits deinen mir nahegelegten Link angesehen, ich war aber nicht in Lage, eine Antwort auf diese Frage zu finden.
- --Hannes0020 02:04, 9. April 2007 (CEST)
- Informationen an sich sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Niemand kann für sich ein Monopol auf die Tatsache beanspruchen, dass z. B. sein Dorf 47 Häuser hat und während des großen Feuerwehrfestes von 1923 komplett abbrannte. Wenn Du alles in eigenen Worten beschreibst, kann es keine Probleme geben. Du kannst aber besagte Dorfchronik natürlich als Quelle anführen, das ist sogar ausdrücklich erwünscht, siehe Wikipedia:Quellen. --Herby 12:20, 9. Apr. 2007 (CEST)
- So, jetzt ist meine Frage beantwortet, danke!
- --Hannes0020 13:18, 9. April 2007 (CEST)
Bild aus offiziellem Untersuchungsbericht einer deutschen Bundesbehörde
--Kai Jurkschat 04:11, 9. Apr. 2007 (CEST)
Hallo,
Kann ich ein Bild eines Flugunfalls aus einem offiziellem Untersuchungsbericht der deutschen Flugunfall-Bundesbehörde (BFU) übernehmen? Ich lese immer wieder, dass soetwas in der englischen Wiki geht, wenn das Bild von einem amerikanischen Regierungsbeamten in Ausübung seiner Pflicht gemacht wurde. Kann ich in dem Fall ein Bild aus einem Untersuchungsbericht des NTSB (National Transportation Safety Board) übernehmen und in einem Artikel der deutschen Wiki einbinden??
thx
- Sowohl bei Fotos in Untersuchungsberichten der NTSG als auch bei solchen der BFU kommt es auf das einzelne Foto an, da die ledigliche Veröffentlichung in einem offiziellen Untersuchungsbericht einer Behörde in der Regel das Urheberrecht nicht betrifft, da die Ausnahmen des § 5 Abs. 2 UrhG leider selten eingreifen. Jedoch gibt es in den USA die Regelung, dass Werke, die durch Bundesbedienstete in Ausübung ihres Amtes geschaffen werden, keinen Copyright-Schutz genießen. Das gilt aber nur bei Fotos, die selber von den Bundesbediensteten angefertigt worden sind, nicht bei bloßer Verwendung der Werke Dritter in ein Berarbeitung bzw. Zusammenstellung. Ich weiß aber nicht, ob diese Regelung auch für die NTSB gilt, da diese keine klassische Bundesbehörde ist. Wenn doch kannst Du aber sämtliche von Angehörigen der NTSB gemachten Aufnahmen auf die Commons hochladen und hier auf de.WP verwenden.sугсго.PEDIA-/+ 09:29, 9. Apr. 2007 (CEST)
MediaWiki:Copyrightwarning (oder war es doch 2, ich werde das nie verstehen)
Sollten wir das nicht auch in Spezial:Upload von mir aus per MediaWiki:Uploadtext packen? Dadurch hätten wir bei den Dateien einen ähnlichen Zustand wie bei den Texten, dass wir nicht mehr bei Urheber = Uploader weiterfragen müssen, sondern dass der Uploader schon durch den Upload seine Zustimmung zur GFDL gegeben hat. // Forrester 07:13, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Nein, weil wir auch andere Lizenzen außer GFDL akzeptieren. Außerdem ist in Bildern ohne Lizenzangaben miest auch der Urheber unbekannt oder zumindest unsicher, da viele gar nicht wissen, was Urheber bedeutet. -- Timo Müller Diskussion 10:14, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Das stimmt. Aber im Großen und Ganzen wird es sehr oft deutlich, dass Urheber = Uploader ist - zumindest für uns und eine solche Zusicherung beim Upload zu einer Lizenz (muss ja gar nicht GFDL sein) wäre da schon sehr hilfreich. Das Argument, dass Uploader in einigen Fällen ungleich Urheber ist, zieht nicht. Das ist auch bei normalen Seiten manchmal der Fall. // Forrester 10:32, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Das wurde doch schon vor Monaten mal irgendwo diskutiert und überwiegend abgelehnt. Gefunden: [2] --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 13:51, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Da kommen dann so tolle Geschichten wie z.B. Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/8. April 2007#Bilder von Benutzer:Christian.walther, Benutzer Diskussion:Christian.walther#Bilder dürfen nicht bearbeitet werden bei raus. Das Thema Lizenzen ist nun einmal so umfangreich, dass es nicht ohne Studium entsprechender Hilfeseiten geht. Zumal der größte Teil der Benutzer schlicht so gut wie keine Ahnung vom Thema hat - warum will man das nicht begreifen und setzt immer wieder nach um durch derartige Änderungen formal "schön gestaltete" Bildbeschreibungsseiten zu erhalten. Es reicht nicht da irgendeine Lizenz stehen zu haben, die Willenserklärung des Urhebers muß "wasserdicht" sein und dazu ist Aufklärung nötig damit derjenige weiß was er tut! --Btr 14:29, 9. Apr. 2007 (CEST) PS: ein weiterer Fall Benutzer Diskussion:Maimartpc#eingestellte Logos und Bilder, WP:UF#Vorwürfe über Urheberrechtsverletzungen - Bapperl mangelnde Schöpfungshöhe reinklatschen kann jeder, aber sobald der Benutzer Bescheid weiß wie die Realität aussieht kriegt er kalte Füße und das Gejammer geht los -> klärt die Leute von anfang an auf, damit sie wissen auf was sie sich einlassen, alles andere ist unseriös und fällt auf das Projekt zurück
- Ich will jetzt diese Idee nicht unbedingt durchbringen und auch keine Default-Lizenzierung durchsetzen, aber wenn wir einen Link auf die GFDL setzen und ggf. noch in kurzen Worten zusammenfassen sollte das reichen, oder? Besser kann ich es hinterher in BLU-User auch nicht machen... // Forrester 14:58, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Ob das vor Monaten schonmal abgelehnt wurde ist eher unerheblich (vor allem, da das, was da besprochen wurde sich odch von dem, was ich vorschlage unterscheidet). Ich sage ja auch garnicht, dass MediaWiki:Nolicense umgeändert werden soll. Aber ich sehe nicht ganz den Unterschied zu den Texten, sobald ich etwas hier abspeicher' ist es gem. "und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." GFDL. Das geht natürlich nicht bei fremden Texten - aber bei den Bildern ist da doch kein großer Unterschied. Ich frage mich nur, warum wir MediaWiki:Copyrightwarning haben, wenn das doch so schrechkich ist? // Forrester 14:38, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Was ist mit Bildern, bei denen man nicht der Urheber ist, also gar nichts einwilligen kann? Mit Freigabe kann man sie ja trotzdem hochladen. Und was ist mit den unterschiedlichen Lizenzen? Dein Vorschlag lässt sich wohl nur mit einer speziellen Lizenz umsetzten, wir akzeptieren aber viele verschiedene. -- ChaDDy ?! +/- 14:57, 9. Apr. 2007 (CEST)
Hallo, ich war vor ein paar Wochen bei obigem Museum, dabei Stand auf der Eintrittskarte, keine gewerblichen Bilder. Wir haben aber diverse Bilder hier in der Wikipedia z.B.:Bild:Vogtsbauernhof 1999.jpg. Ich habe selbst einige Duzend Bilder geschossen, die ich gerne uploaden würde. Wie verfahren wir mit solchen Verboten? Gruß --Martin
- Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Wegwerfaccount zulegen, hochladen.--Wiggum 12:34, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Das steht auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum glücklicherweise anders. Wenn man den Artikel zu ende liest. Es ist auch für den Ruf der Wikipedia besser, dass Wiggums Rat nicht allgemeine Meinung hier ist. --84.163.217.240 18:05, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Nun, welche Schlussfolgerungen man aus der Themensammlung zu Bildern von fremdem Eigentum zieht bleibt jedem selbst überlassen - verantwortlich ist der Uploader für seine Handlungen selbst. Da es aber nunmal kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt (vgl. auch OLG Köln, Wayanfiguren) halte ich meine Auffassung für plausibel. Ich wüsste auch nicht, dass solche Bilder hier beanstandet würden.--Wiggum 18:47, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Das steht auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum glücklicherweise anders. Wenn man den Artikel zu ende liest. Es ist auch für den Ruf der Wikipedia besser, dass Wiggums Rat nicht allgemeine Meinung hier ist. --84.163.217.240 18:05, 9. Apr. 2007 (CEST)
Sprachproben
Moin. Meine Frage hat folgenden Hintergrund: Der Artikel Altgriechische Sprache enthält eine Sprachprobe mit Lautschrift und Interlinearübersetzung. Das finde ich eine Gute Idee, die ich gerne auch in anderen Sprachartikeln implementieren würde. Bei lebenden Sprachen wären logischerweise möglich authentische und aktuelle Sprachproben (z. B. Zeitungstexte) wünschenswert. Hier stellt sich nun das Problem, das zeitgenössische Texte im Gegensatz zu Platons Werken urheberrechtlich geschützt sind. Gibt es hier eine Handhabe im Rahmen des Zitatrechts o. Ä., die es ermöglicht, einen solchen Text als Sprachprobe (in Auszügen) zu zitieren und übersetzen? --BishkekRocks 13:07, 9. Apr. 2007 (CEST)
Frage zu Lizenz für div. Bilder "Konrad Honold"
Hallo! Bei dem Künstler K. Honold handelt es sich um meinen Vater. Er ist 88 Jahre alt und in einem Pflegeheim, somit nicht in der Lage eine Erlaubnis per EMail zu erteilen. Schreiben Sie mir bitte, was für mich der richtige Weg ist um die Bilder in dem Artikel "Konrad Honold" zu erhalten. Mit bestem Dank - Ingeborg Zuderell-Honold --Iz48 16:08, 9. Apr. 2007 (CEST)
Bildlizensierung
Schaut mal jemand kurz bei Bild:Ap logo big.gif vorbei, ich füge den Baustein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} immer hinzu und bin mir gar nicht sicher, ob ich den in diesem Fall eigentlich setzen muss... Die Lizenz ist ansonsten ok, der Uploader ist zugleich der Urheber, wir hatten bereits für den Artikeltext eine ORTS-Freigabe. --Nutzer 2206 20:25, 9. Apr. 2007 (CEST)
- So wie´s jetzt ist passt´s doch. Und ja, bei Lofos, die keine Schö haben musst du immer PD-Schö setzen. -- ChaDDy ?! +/- 20:34, 9. Apr. 2007 (CEST)
Ist es bei diesem Bild erlaubt, es so zu lizensieren oder muss man spezielle Lizensen beachten (Falls ja, dann bitte auch auf Commons direkt verändern.)? --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 20:33, 9. Apr. 2007 (CEST)