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Kategorie:Ort in Rheinland-Pfalz
Hallo Update, natürlich wird die Ortskategorie geleert, sie bestand lediglich aus 220 Einträgen der Gemeinden mit Umlauten im Namen (10 % der Gemeinden in Pheinland-Pfalz), wie auch die anderen Kategorien dieser Art. Städte und Gemeinden sowie Ortsteile sind bereits separat kategorisiert. Was die Endlosdiskussion zur Ortskategorisierung betrifft, sind wir ja auf einer Wellenlänge, auch ich würde mich Eigntlich anschließen. Aber wie schon gesagt: zur flächendeckenden Einbindung aller 12300 Gemeinden in die Ortskategorien bedarf es nur einer winzigen Parameteränderung in der Vorlage:Infobox Ort in Deutschland, wenn denn von einer "Mehrheit" so entschieden werden sollte. Gruß VBremer 20:11, 7. Apr. 2007 (CEST)
Ostergrüße in die nahe Mitte Europas. VBremer 08:05, 8. Apr. 2007 (CEST)
Gemeinderat, Bürgermeister (Ortsgemeinden und Städte) in RLP
Bei den Artikeln zu den Gemeinden in Rheinland-Pfalz findet man häufig Formulierungen wie "...in den meisten Punkten stimmberechtigten Bürgermeister".
Bezüglich "...in den meisten Punkten stimmberechtigt..." ist das nicht wirklich falsch, aber Frage: in dem meisten Punkten von was?
Bei "Bürgermeister" wird's problematisch, obwohl jeder Bürger einer Gemeinde weis, wer sein "Bürgermeister" ist.
Nach § 64 Abs.3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) führen die Bürgermeister von Städten die Amtsbezeichnung "Stadtbürgermeister", also ist bei Städten nach § 4 Abs. 2 GemO diese Bezeichnung korrekt. Im Falle von Ortsgemeinden sagt § 64 Abs. 3: "die Bürgermeister der Ortsgemeinden führen die Amtsbezeichnung Ortsbürgermeister". An sonsten gibt's im gleichen Paragraphen auch den "Bürgermeister" als Amtsbezeichnung für den Leiter einer Verbandsgemeindeverwaltung. Nach § 28 Abs. 2 GemO führt der Bürgermeister in den kreisfreien und in den großen kreisangehörigen Städten die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Also muss man auch mal in die Gemeindeordnung reinschauen, Link findet man hier.
In den Artikeln zu den Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz wird auch oft eine andere "Standard-Formulierung" verwendet, z.B. "Der Gemeinderat besteht aus soundsoviel Ratsmitgliedern, einschließlich des nebenamtlichen Bürgermeisters".
Dies von hinten nach vorne.
- aus dem "Bürgermeister" muss ein Ortsbürgermeister werden (schon beschrieben)
- "nebenamtlich" kann sein, in der Regel aber nicht der Fall (Erläuterung unten)
- "einschließlich" auch falsch (Erläuterung unten)
Nebenamtlich kann dann sein, wenn die Person auch ein Hauptamt (z.B. Beamter bei einer Behörde) hat. Selbst dann ist ein Ortsbürgermeister in dieser Funktion "nur ehrenamtlich" tätig (§ 51 GemO RLP).
Der Bürgermeister hat zwar den Vorsitz und ist deswegen auch "vorsitzendes Mitglied des Gemeinderates", aber die Darstellung "...einschlieslich..." ist auch deswegen falsch, weil der Bürgermeister in RLP in einer Direktwahl (auf einem gesonderten Wahlzettel) gewählt wird, und nicht auf dem "Wahlbogen" (manchmal 1/2 Meter lang, Panaschieren als Stichwort) der Kandidaten des Gemeinderates steht. Dann noch § 28 Abs. 1 GemO: "Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister".
Noch eine Unsitte: "...setzt sich aus soundsoviel Ratsfrauen und Ratsherren zusammen..." Die beiden Worte "Ratsfrauen" und "Ratsherren" kommen in der GemO RLP nicht vor. Nach § 29 Abs. 1 GemO besteht der Gemeinderat aus den gewählten "Ratsmitgliedern".
Aus meiner Sicht ist (sinngemäss) folgende Standardformuluerung richtig (Beispiele):
Der Gemeinderat besteht aus soundsoviel Ratsmitgliedern sowie dem ehrenamtlichen und vorsitzenden Ortsbürgermeister. Diese wurden bei den Kommunalwahlen am soundsovielten in einer Mehrheitswahl gewählt.
- oder
Der Stadtrat besteht aus soundsoviel Ratsmitgliedern sowie dem ehrenamtlichen und vorsitzenden Stadtbürgermeister. Diese wurden bei den Kommunalwahlen am soundsovielten in einer Mehrheitswahl gewählt.
Vorsicht: In verbandsfreien Gemeinden ist der Bürgermeister hauptamtlich tätig (§ 51 Abs 1 GemO).
--Update 14:00, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Heißt das, in den Infoboxen der rheinland-pfälzischen Städte sollte ab sofort die Bezeichnung Stadtbürgermeister stehen? Beträfe ja immerhin 104 Artikel, wenn man nach dem hier geht. gruß--Eigntlich (w) 15:50, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Ob das auch in den Infoboxen so angepasst werden sollte, lasse ich mal dahingestellt, denn "Bürgermeister" als Oberbegriff ist ja nicht total falsch. Es ist aber so, dass der Bürgermeister von Linz am Rhein der Herr Hans-Günter Fischer ist der Stadtbürgermeister der Herr Adi Buchwald. Mit diesen Amtsbezeichnung unterschreiben die beiden auch die öffentlichen Bekanntmachungen (Fischer für die Verbandsgemeinde, Buchwald für die Stadt. Die papiermässigen öffentlichen Bekanntmachungen liegen mir vor.
- "Stadtbürgermeister" ist die Amtsbezeichnung der Bürgermeister in den 17 verbandsfreien Städten und in den 87 verbandsangehörigen Städten.
- "ab sofort"? Wenn ich mir die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ansehe, dann gelten diese Differenzierungen für die Amtsbezeichnungen der Bürgermeister seit zumindest 1994, ist also nichts neues.
- Siehe auch Ortsbürgermeister --Update 16:41, 9. Apr. 2007 (CEST)