Migrationshintergrund

soziales Merkmal
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Migrationshintergrund ist ein Ordnungskriterium der deutschen amtlichen Statistik zur Beschreibung einer Bevölkerungsgruppe. Mit dieser neuen Begrifflichkeit werden deutsche und ausländische Staatsangehörigkeit um eine Kategorie erweitert, die Erziehung, Sprachzugehörigkeit u. ä. umfasst.

Definition des Statistischen Bundesamtes

Beginnend mit dem Mikrozensus 2005 erheben die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt Daten zu Personen mit Migrationshintergrund.

Dabei werden folgende Personengruppen dem Merkmal "Menschen mit Migrationshintergrund" zugeordnet:

jeweils soweit diese ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Personen müssen keine eigene Migrationserfahrung haben und leben zum überwiegenden Teil seit ihrer Geburt in Deutschland.

Er trifft aber auch auf folgende Personen zu:

  • Deutsche, die auch früher nie eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben (sie könnten ihr Leben lang aber fast immer im Ausland gelebt haben)
  • Deutsche, die mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, aber nie eingebürgert wurden, (diese sind meistens im Ausland geboren)

Außerdem lassen sich in jeder dieser Gruppen die Menschen noch danach unterscheiden, ob sie im Ausland oder im Inland geboren sind.

Im Jahr 2005 lebten nach dieser Definition 15,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Dies entspricht 19 % der Wohnbevölkerung (82 Millionen). Von diesen 19 % hatten 10 % die deutsche und 9 % eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die beiden größten Migrationsgruppen sind demnach etwa 5 Millionen Deutschrussen und über 2 Millionen Türken.

Der Begriff „Migrationserfahrung“ markiert hingegen die Unterscheidung zwischen Zugewanderten (mit eigener Migrationserfahrung) und nicht Zugewanderten (ohne eigene Migrationserfahrung).

Verwendung des Begriffs

Migrationshintergrund ist ein vor allem seit 2006 zunehmend beliebter werdender Begriff. Er ergänzt sowohl die Fügung "Deutsche ausländischer Herkunft" wie "Ausländer" oder die schlichte Nationalitätsbezeichnung für in Deutschland lebende Menschen, die im Ausland geboren wurden oder Eltern haben, die im Ausland, vor allem den so genannten Anwerbestaaten geboren wurden. Zu den Anwerbestaaten gehören diejenigen, aus denen vor allem in den 1960er und 1970er Jahren Arbeitnehmer für die Bundesrepublik Deutschland geworben wurden. Zu ihnen zählen: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien, Kroatien, Mazedonien, Portugal, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien und die Türkei.

Geläufig ist auch die Unterscheidung zwischen autochthonen und allochthonen Mitbürgern. Als Allochthone werden Menschen mit Migrationshintergrund gezählt, als Autochthone "Deutschstämmige".

Problematik des Begriffes

Die Funktionen der Erhebung "Menschen mit Migrationshintergrund" sind zwar auf bessere Integrierung, besseres Bildungsniveau und Reduzierung der Kriminalität gerichtet. Jedoch umfasst die Definition auch Deutsche mit Migrationshintergrund mit deutscher Muttersprache und kulturell Integrierte. Diese mit den nicht kulturell integrierten, anderssprachigen zu vermengen, ist problematisch. Diese werden per Definition von den "reinen" Deutschen abgetrennt, selbst wenn sie autochthon sind. Daher wirken diese Definition und die statistischen Erhebungen gerade der gewünschten Integration entgegen. Da des Weiteren der Begriff "Deutscher mit Migrationshintergrund" oft mit dem Begriff des migrierten Ausländers gleichgesetzt wird, bietet sich eine solche Erhebung an, als "Unterwanderungsstatistik" Deutschlands interpretiert zu werden und Ängste genetischer, kultureller und sprachlicher Überfremdung auszulösen. Weiterhin mag es seltsam anmuten, dass Enkel zweier beispielsweise eingebürgerter Italiener, deren Muttersprache die italienische ist und welche kulturell "italienisch" geprägt sind, per definitionem "deutscher" sein können als Kinder, deren einer Elternteil deutsch ist, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und somit auch kulturell Deutsche sind. Erklärungsbedarf besteht beispielsweise für Kinder von Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland geboren und aufgewachsen, aber in beiden Sprachen und Kulturkreisen beheimatet sind.