Das Arbeitsamt untersteht als unterste Behörde der Bundesanstalt für Arbeit. Es erbringt Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe, die im Dritten Buch (SGB III) Sozialgesetzbuch (ehemals im Arbeitsförderungsgesetz Abk. AFG) geregelt sind.
Zuständig für Arbeitsbeschaffungsmassnahmen (Abk. ABM), Arbeitsvermittlung, Umschulungen, berufliche Weiterbildung und die Vermittlung von Ausbildungsstellen.
Weitere Aufgaben sind die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld und die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (diese soll ab 01.01.2004 vom Zoll übernommen werden).
Das Arbeitsamt versucht, Arbeitslose an Arbeitgeber zu vermitteln und bietet Berufsberatung.
Arbeitsämter gibt es in jeder größeren Stadt. Oft ist es so, dass diese dann für mehrere Bezirke zuständig sind.