Die Steinkühler-Pause ist nach dem damaligen Bezirksleiter der IG Metall, Franz Steinkühler, benannt. In der Metalltarif-Runde 1973 setze er durch, dass den Akkord-Arbeitern in der Metall-Industrie eine zusätzliche Pause von 5 Minuten je Arbeitsstunde eingeräumt wird. Diese Regelung gilt nur in der Metall-Industrie in Baden-Württemberg.
Bei den Tarifverhandlungen 1996 wurde diese Pause auf Akkord-Arbeiter am Fließband beschränkt.