Tribus (Rom)

Stimmbezirk römischer Bürger
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Die Tribus (Plural: Tribus) war eine Abteilung der Bürgerschaft in der römischen Republik. Es gab insgesamt vier städtische Tribus (sog. tribus urbanae) und zunächst 26, dann 31 ländliche Tribus (tribus rusticae).

Jede Tribus untergliederte sich in fünf centuriae seniorum und fünf centuriae iuniorum. Jeder Vollbürger musste in einer Tribus eingeschrieben sein. Daher wurde aus den Tribus auch der Zensus gebildet sowie die Kriegssteuer (lat. tributum) erhoben.

Nach den Tribus wurden auch eine Form der Volksversammlung gegliedert (sog. comitia tributa) und die (bis auf die fehlende Beteiligung der Patrizier) damit identische Versammlung der Plebejer, die nicht von einem Konsul oder Prätor, sondern von den Volkstribunen geleitet wurde.

Siehe auch: Comitien

Literatur

  • Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik. 8. Aufl. Paderborn [u.a.]: Schöningh, 2000. ISBN 3-506-99405-0