Jagdgenossenschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts aus den Eigentümern der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne daß es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine bestimmte, vom Landesrecht abhängige,Mindestfläche umfassen. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an den Jäger. {{Rechtshinweis}