Jagdgenossenschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts aus den Eigentümern der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne daß es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder sind die Eigentümer von Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an den Jäger.