Rettungsassistent
Rettungsassistent ist eine Berufsbezeichnung aus dem Bereich des Rettungsdienstes. Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist.
Die zweijährige Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) vom 10.7.1989 geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Das erste Jahr besteht aus der Vermittlung von Theorie an einer Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik; dieser Teil endet mit einer staatlichen Prüfung. Das zweite Jahr verbringt der Schüler auf einer Lehrrettungswache. Die Voraussetzungen für die Schulung sind die gesundheitliche Eignung, Vollendung des 18. Lebensjahres und ein Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Dem Rettungsassistenten entspricht im angelsächsischen Raum in etwa der Emergency Medical Technician-Paramedic.