Enklave

Staatsgebiet, das vollständig vom Gebiet eines anderen Staates umschlossen ist
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Eine Enklave (von französisch enclaver aus lateinisch in ein; clavis Schlüssel) ist ein vom eigenen Staatsgebiet vollständig eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebiets (zum Beispiel West-Berlin während der Existenz der DDR oder Büsingen am Rhein) oder ein eingeschlossener kompletter fremder Staat (zum Beispiel Lesotho oder Vatikanstadt).

In übertragener Bedeutung spricht man auch bei anderen geografischen Gebieten, zum Beispiel den Verbreitungsgebieten von Tier- oder Pflanzenarten, von Enklaven, wenn sich in einem Gebiet ein Einsprengsel eines anderen Gebietes befindet (zum Beispiel eine Nadelwaldenklave in einem großen Laubwald).

Randfälle

Gebiete am Wasser

Bei Gebieten, die am Meer oder an Binnenseen liegen, sprechen die meisten dann nicht von einer Enklave, wenn die Gebiete eine durchgehende Verbindung ihrer Hoheitsgewässer zur staatsfreien hohen See oder einem anderen Teil des gleichen Staates haben. Gebiete wie Monaco und Gambia werden wegen ihrer Verbindung zur offenen See und Dubrovnik wegen der Verbindung zu kroatischen Hoheitsgewässern nicht als Enklaven im engeren Sinne angesehen.

Eine echte Enklave am Wasser stellt dagegen Campione d’Italia dar, da der Luganer See zwischen Campione und dem anderen italienischen Teil des Sees eindeutig Schweizer Hoheitsgebiet ist.

Inseln

Inseln werden grundsätzlich nicht als Enklaven angesehen. Ausnahmen sind seltene Fälle, in denen Inseln vollständig von Hoheitsgewässern eines anderen Staates umschlossen sind, wie zum Beispiel die argentinische Insel Martin Garcia im uruguayischen Teil der Mündung des Río de la Plata oder die zu Malawi gehörigen Inseln Likoma und Chisamula im mozambikanischen Teil des Malawisees. Die vor Kanada liegenden französischen Inseln St. Pierre und Miquelon liegen zwar innerhalb der 12-Meilen-Zone, haben aber einen vertraglich zugestandenen Zugang zur offenen See und sind daher keine Enklaven.

Funktionale Enklaven

Manche Gebiete haben eine durchgängige Landverbindung zum Rest ihres Staatsgebiets, können aber normalerweise nur über das Gebiet eines anderen Staates erreicht werden. Ein bekanntes Beispiel ist das österreichische Kleinwalsertal, dessen einzige Straßenverbindung ins deutsche Oberstdorf führt. Solche Gebiete sind zwar keine echten Enklaven, weisen aber viele ihrer Merkmale auf. Sie werden gelegentlich Pene-Enklaven genannt (in Anlehnung an englisch Peninsula für „Halbinsel“).

Exterritoriale Gebiete

Exterritoriale Gebiete sind Gebiete, in denen die Gesetze des umliegenden Staates nicht gelten, die ansonsten aber als zu dessen Staatsgebiet angehörig angesehen werden (zum Beispiel Botschaften). Solche exterritorialen Gebiete werden in der Regel nicht als Enklaven angesehen. Dies gilt zum Beispiel auch für die Besitzungen des Heiligen Stuhls mit exterritorialem Status oder das Priorat von Malta in Rom.

Enklaven in anderen Gebietskörperschaften

Der Begriff der Enklave kann auch auf andere Gebiete als auf Staaten angewandt werden. So kann man die Schweiz – zusammen mit Liechtenstein – als Enklave in der Europäischen Union ansehen oder Bremerhaven als Enklave in Niedersachsen.

Enklaven und Exklaven

Mit Ausnahme selbstständiger Staaten sind alle Enklaven auch Exklaven. Wenn man andere Verwaltungsebenen betrachtet, gilt entsprechendes: Jede Enklave ist eine Exklave, es sei denn, sie stellt auf der betrachteten Ebene eine abgeschlossene Einheit dar. So ist das Bundesland Berlin zwar eine Enklave in Brandenburg, aber keine Exklave.

Beispiele

Siehe: Liste der Exklaven und Enklaven

Siehe auch