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Landesvermessungsamt

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Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besitzen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für das amtliche Vermessungswesen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster. Die Landesvermessungsämter haben als Sonderbehörden oder Landesbetriebe der Länder den geodätischen Raumbezug (Lage- und Höhenfestpunkte, Satellitenpositionierungsdienst SAPOS) zu sichern und die Landschaft an der Erdoberfläche in topographischen Landeskarten und in digitalen Landschafts-und Geländemodellen (ATKIS) zu beschreiben. In öffentlicher Aufgabe führen die Landesvermessungsämter damit topographische Geobasisdaten, die sie auf aktuellem Stand halten und für Anwendungen in Wirtschaft und Industrie, in der öffentlichen Verwaltung und in der Wissenschaft, aber auch zum Gebrauch an private Nutzer liefern.

Die Landesvermessungsämter gehören größtenteils den Geschäftsbereichen der Innenministerien an. In Bayern und im Saarland sind sie den Finanzministerien zugeordnet, das Hessische Landesvermessungsamt gehört zum Wirtschaftsministerium. Großräumige Aufgaben der Landesvermessung werden für Berlin, Bremen und Hamburg jeweils durch Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wahrgenommen.

Die Länder haben mit dem Bund durch Verwaltungsabkommen vereinbart, dass topographische Karten und ATKIS-Daten im Maßstab 1:200 000 und in kleineren Maßstäben vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bearbeitet werden.

Mit dem Ziel, die Arbeiten der Länder auf dem Gebiet der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters abzustimmen und möglichst bundeseinheitliche Karten und Daten zu führen, haben sich die zuständigen obersten Landesbehörden zur Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) freiwillig zusammengeschlossen.