Ein Laie (von griechisch λαός, laós - Volk über λαϊκός, laikós - zum Volk gehörig und kirchenlateinisch laicus - der (kirchliche) Laie) ist
- im allgemeinen Sprachgebrauch jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat - also das Gegenteil eines Fachmanns;
- im kirchlichen und religiösen Sprachgebrauch jemand, der nicht Geistlicher ist (siehe Laie (Religion));
- in der Rechtspflege eine nicht rechtskundige Person, die in einem Gerichtsverfahren als Entscheidungsorgan auftritt (siehe Laienrichter).
- Ferner heißt auch ein Ort auf Hawaii Laie (siehe Laie (Hawaii)).
Siehe auch: