Eine Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Umgangssprachlich wird sie als Führerschein bezeichnet. Die Fahrerlaubnis wird ist in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.
Klassen
Einteilung in Deutschland bis 1998 (offiziell)
- Klasse 1: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
- Klasse 1A: Krafträder mit Leistungsbeschränkung
- Klasse 1B: Leichtkrafträder bis 125 (früher 80) ccm Hubraum und max. 80 km/h
- Klasse 2: Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
- Klasse 3: PKW bis max. 7,5t zul. GesGew. und nicht mehr als drei Achsen
- Klasse 4: Moped bis 50 ccm Hubraum und max. 50 (früher 40) km/h.
- Klasse 5: Traktoren und Zugmaschinen
Diese Klassen sind im Alltag weiterhin gebräuchlich, so dass z.B. in Stellenanzeigen immer noch Bewerber mit "FS Kl. 2" gesucht werden.
Neue europäische Einteilung
- Klasse A: Krafträder
- Klasse A begrenzt: Krafträder bis max. 34 PS
- Klasse A1: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und 15 PS (ab 16, wenn unter 18 Höchstgeschwindigkeit 80 km/h)
- Klasse B: PKW bis max. 3,5 t zul. GesGew.
- Klasse Be: PKW mit Anhänger
- Klasse C: Lastkraftwagen und Zugmaschinen
- Klasse C1: Mittrlschwere LKW von 3,5 t bis 7,5 t
- Klasse C1E:
- Klasse CE:
- Klasse D: Busse
- Klasse D1E:
- Klasse DE:
- Klasse L: Landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Klasse M: Roller bis max. 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (ab 16)
- Klasse T: Zugmaschinen (diese Klasse schließt die Klassen L und M ein, ebenfalls ab 16 Jahre zu erwerben)
Sondererlaubnis
Zum Führen von bestimmten Fahrzeugen ist eine zusätzliche Berechtigung erforderlich:
- Fahrzeuge mit Gefahrgut
- Fahrzeuge zur Personenbeföderung (Busse, Taxen, Behinderten- und Krankentransportwagen)
- Fahrzeuge mit Sonderwarneinrichtungen (Blaulicht) bei Einsatzfahrten (Polizei-, Rettungsdienst- oder Feuerwehrfahrzeuge)