Fahrerlaubnis

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Eine Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Umgangssprachlich wird sie als Führerschein bezeichnet. Die Fahrerlaubnis wird ist in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.

Klassen

Einteilung in Deutschland bis 1998 (offiziell)

  • Klasse 1: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
  • Klasse 1A: Krafträder mit Leistungsbeschränkung
  • Klasse 1B: Leichtkrafträder bis 125 (früher 80) ccm Hubraum und max. 80 km/h
  • Klasse 2: Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
  • Klasse 3: PKW bis max. 7,5t zul. GesGew. und nicht mehr als drei Achsen
  • Klasse 4: Moped bis 50 ccm Hubraum und max. 50 (früher 40) km/h.
  • Klasse 5: Traktoren und Zugmaschinen

Diese Klassen sind im Alltag weiterhin gebräuchlich, so dass z.B. in Stellenanzeigen immer noch Bewerber mit "FS Kl. 2" gesucht werden.

Neue europäische Einteilung

  • Klasse A: Krafträder
    • Klasse A begrenzt: Krafträder bis max. 34 PS
    • Klasse A1: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und 15 PS (ab 16, wenn unter 18 Höchstgeschwindigkeit 80 km/h)
  • Klasse B: PKW bis max. 3,5 t zul. GesGew.
    • Klasse Be: PKW mit Anhänger
  • Klasse C: Lastkraftwagen und Zugmaschinen
    • Klasse C1: Mittrlschwere LKW von 3,5 t bis 7,5 t
    • Klasse C1E:
    • Klasse CE:
  • Klasse D: Busse
    • Klasse D1E:
    • Klasse DE:
  • Klasse L: Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Klasse M: Roller bis max. 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (ab 16)
  • Klasse T: Zugmaschinen (diese Klasse schließt die Klassen L und M ein, ebenfalls ab 16 Jahre zu erwerben)


Sondererlaubnis

Zum Führen von bestimmten Fahrzeugen ist eine zusätzliche Berechtigung erforderlich: