Eine Mutter-Kind-Kur (auch „Mutter-/Vater-Kind-Kur“) ist eine medizinische Leistung, die in der Regel drei Wochen umfasst und von den Krankenkassen finanziert wird. Mutter-Kind-Maßnahmen sind stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation und Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für eine Mutter-Kind-Kur muss kein Urlaub genommen werden. Jeder, der in Erziehungsverantwortung steht, kann eine solche stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme beantragen (d. h. auch Väter und sogar Großeltern).
Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert.
Eine Vorsorge-Kur sollte beantragt werden, um
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken, oder
- Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden.
Der Anspruch auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme setzt voraus, dass
- eine ambulante Krankenbehandlung einschließlich ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
- die Krankenbehandlung notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Voraussetzungen und Beantragung
In der Regel steht jeder Mutter und jedem Vater eine Mutter-Vater-Kind-Kur zu, wenn die medizinischen Indikationen erfüllt werden. Es gibt im Moment drei Möglichkeiten eine Kur zu beantragen:
- direkt bei der Krankenkasse: Die Krankenkasse entscheidet zunächst über Bewilligung oder Ablehnung. Bei einer Bewilligung schlägt die Krankenkasse ein Haus vor, welches dem Budget der Krankenkasse und der Indikation entspricht. Die/der Versicherte kann aber auch selbst eine Mutter-Kind-Klinik aussuchen und dies mit der Krankenkasse abstimmen.
- direkt bei einem Kurhaus: z. B. über das Internet. Die betreffende Klinik versendet dann die Formulare direkt an den Antragsteller und reserviert einen Zeitraum im eigenen Haus für den Antragsteller.
- über eine Kurvermittlung: Dies kann eine private Kurvermittlung oder eine Kurberatungsstelle von einem Wohlfahrtsverband sein. Die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände arbeiten meist für das Müttergenesungswerk. Die Beratungsstellen unterstützen die Mutter beim Ausfüllen der Antragsunterlagen und beraten bei der Auswahl der Klinik.
Dauer
Stationäre Mutter-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn diese aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Die Wiederholung einer Mutter-Kind-Kur ist frühestens nach Ablauf von vier Jahren möglich.
Zuzahlungen
Je Kalendertag ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten.
Widerspruch
Gegen einen die Kur ablehnenden Bescheid der Krankenkasse kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Der Widerspruch muss daher auch nicht „medizinisch begründet“ werden, wie oftmals von den Krankenkassen behauptet wird. Es empfiehlt sich daher, sofort Widerspruch einzulegen, wenn dies beabsichtigt ist. Die Begründung des Widerspruchs kann auf jeden Fall nachgereicht werden. Insbesondere kann zusammen mit der Einlegung des Widerspruchs zunächst die Akteneinsicht beantragt werden. Die Verwaltung ist verpflichtet, über den Widerspruch zügig zu entscheiden. Tut sie dies nicht, kann nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Erhebung des Widerspruchs unmittelbar Klage erhoben werden, auch wenn noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt.
Aufenthalt
Der Aufenthalt in einer Kurklinik ist nicht gleichzusetzen mit einem Urlaub, sondern ist eine stationäre Gesundheitsmaßnahme, d. h. die Teilnehmerin muss aktiv am Kurgeschehen teilnehmen. Während der Kur in einer Kurklinik gibt es einen Behandlungsplan, der auf die Indikationen zugeschnitten ist. Dieser umfasst in der Regel psychologische und pädagogische Gespräche, Bewegungsprogramme, Physiotherapie, Ernähungsberatungen und weitere Schulungen. Je nach Alter der Kinder und Größe der Häuser gibt es eine umfassende Kinderbetreuung, teils aber auch nur stundenweise. Um sicher zu gehen, dass die Kurklinik den eigenen Bedürfnissen und Indikationen entspricht, sollte man sich vorab informieren ob das Kurhaus schon im Vorfeld den Anforderungen und Wünschen entspricht.
Kurkonzepte
Die meisten Mutter-Kind-Kurhäuser setzen auf einen Ansatz der Salutogenese, d. h. einen ganzheitlichen Therapieansatz. Der Therapieplan wird individuell nach den Bedürfnissen der Patientin zusammengestellt und besteht u. a. aus medizinische Anwendungen, Heilbädern, Physiotherapie, psychologischer und pädagogischer Betreuung. Neue Ansätze gehen davon aus, dass viele Krankheitsbilder psychosomatisch sind und aus einer allgemeinen Überforderung im Alltag herrühren. Die Therapie muss deshalb stärker ganzheitlich orientiert sein. Antje Schramm-Siegel, Leiterin des Mutter-Kind-Kurhauses „Haus am Rennsteig“ in Steinheid: „Statt der Krankheit steht die Prävention im Vordergrund. Der Zusammenhang zwischen sozialem und geistigem Wohlbefinden wird betont. Es geht um Anregung, Motivation und Inspiration für den Alltag. Oder wie Freud es nannte: ‚die Fähigkeit lieben und arbeiten zu können‘.“
Viele Mutter-Kind-Kurkliniken bieten spezielle Behandlungen für besondere Krankheitsbilder an. Dies kann in Form von einer generellen Spezialisierung der ganzen Klinik etwa auf die Aufnahme von Müttern/Vätern mit behinderten Kindern oder aber in Form von Spezialkuren etwa für Adipositas, ADS/ADHS, Asthma, Neurodermitis, krebskranke Frauen etc. geschehen.
Weblinks
- Müttergenesungswerk
- Arbeitsgemeinschaft Müttergenesung der Caritas
- Zusammenfassung relevanter Rechtsvorschriften (PDF)
- Mutter-Kind-Kurinformationen des DRK
- Mutter-Kind-Kurinformationen und Online-Reservierung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes