Beate Gsell (* 26. Dezember 1967) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin.
Gsell studierte seit 1988 Rechtswissenschaften in Göttingen, Tübingen und Aix-en-Provence. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. Wolfgang Graf Vitzthum in Tübingen (1991-1992), legte sie im Juni 1993 die Erste juristische Staatsprüfung in Tübingen ab. Es folgte ein Referendariat am Landgericht Stuttgart, u. a. mit Wahlstation an der Deutsch-Chilenischen Auslandshandelskammer in Santiago de Chile. 1995 folgte die Zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart, 1997 Promotion in Tübingen mit der Dissertation „Beschaffungsnotwendigkeit und Leistungspflicht – Die Haftung des Gattungsverkäufers beim Eintritt nachträglicher Erfüllungshindernisse“. Neben ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Assistentin in Tübingen und Bonn (Oktober 1997 bis Juni 2002) bei Prof. Dr. Wolfgang Ernst, erfolgte im November 2001 die Habilitation in Bonn mit der Habilitationsschrift „Substanzverletzung und Herstellung – Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz für Material und Produkt“. Verleihung der venia legendi für Deutsches und Europäisches Zivilrecht/Zivilprozessrecht. Nach Lehrstuhlvertretung an der LMU München und dortiger Professur (C3) für Bürgerliches Recht und Nebengebiete, erfolgte der Ruf an die Universität Augsburg. Gsell ist hier seit April 2003 Universitätsprofessorin (C4) und Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privatrecht und Internationales Privatrecht.
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Personendaten | |
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NAME | Gsell, Beate |
KURZBESCHREIBUNG | Deutsche Rechtswissenschaftlerin |
GEBURTSDATUM | 26. Dezember 1967 |