Copyright law (Vereinigte Staaten)

Urheberrecht
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Das Copyright ,[ˈkɒpiɹaɪt] (englisch copy = Kopie, right = Recht) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (zum Beispiel dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.

Geschichte

Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis. Inzwischen gilt für neue Werke auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen (Copyright Term Extension Act). Eine Anmeldung des Copyrights bei der „Library of Congress“ ist nicht unbedingt nötig, wird aber empfohlen.

Am 28. Oktober 1998 verabschiedete der US-Senat den heftig umstrittenen Digital Millennium Copyright Act, der die Rechte der Copyright-Inhaber stärken soll. Dieser stellt eine Reaktion auf die durch das Internet und andere digitale Technologien immer einfacher gewordene Reproduktion und Verbreitung von Werken dar.


Bei Tonträgern und Filmen wird häufig auch noch ein ℗-Vermerk (an einigen Stellen auch (P)) angegeben. z.B.

© 2000, ℗ 2000

oder

© & ℗ 2000

Im Internet wird die rechtliche Durchsetzung des Copyright zunehmend als problematisch angesehen, da international unterschiedlich verfasste Rechtssysteme und Urheberschaftsregelungen oftmals miteinander in Konflikt geraten.

Probleme gibt es in Deutschland auch bei der Durchsetzung des Urheberrechts. Manche sprechen bereits von einer Krise des Rechts. Auf der einen Seite sind die Rechtsansprüche der Urheber für elektronische Inhalte oftmals national und international kaum durchzusetzen. Auf der anderen Seite wird der rechtliche Schutz durch technische Verfahren, die ein Umgehen der Schutzrechte ermöglichen, zunehmend ausgehebelt.

Laut einem englischen Gesetz genießt Peter Pan ein ewiges Copyright. Die Rechte hält das Kinderkrankenhaus Great Ormond Street Hospital Children’s Charity. Auch die in Großbritannien heute noch nachgedruckten Ausgaben der erstmals 1611 erschienenen, König Jakob I. von England gewidmeten Bibelübersetzung (King-James-Bibel) tragen den Vermerk: All rights are vested in the Crown in the United Kingdom and controlled by Royal Letters Patent.

Zitate

Zitate müssen in Anführungszeichen stehen und mit einer Quellenangabe versehen sein. Für Zitate aus Artikeln, Interviews und Büchern bedarf es keiner Erlaubnis. Allerdings sollten Zitate erheblich kürzer sein als das Original. Wenn ein neuer Text nur aus Zitaten zusammengesetzt ist oder die Zitate länger sind als der eigene Text, kann das als Verstoß gegen das Copyright gewertet werden.

Siehe auch