Eine Rundumkennleuchte (RKL) oder auch Rundumleuchte ist eine Kennleuchte oder Warnlampe mit einem Abstrahlwinkel von 360°. Am bekanntesten sind Drehspiegelleuchten, die wie ein Leuchtturm einen umlaufenden Lichtkegel abgeben.

Rundumleuchten werden im Straßenverkehr, an gefährlichen Maschinen und Anlagen sowie bei Alarmanlagen zur Gebäudesicherung eingesetzt
In Deutschland ist für Sondersignale eine Blinkfrequenz von 120 pro Minute vorgesehen.
Die Leuchten müssen so angebracht werden, dass sie von allen Seiten erkennbar sind. Erforderlichenfalls müssen dazu mehrere Leuchten montiert werden, beispielsweise vorn und hinten bei Fahrzeugen mit Überbreite.
Verwendung finden alternativ auch am Kühlergrill montierte Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne (Frontblitzer) (so genannte „Straßenräumer“), weil Rundumkennleuchten auf dem Fahrzeugdach bei geringem Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in dessen Rückspiegel nicht zu sehen sind.
Die Rundumkennleuchten können fest auf Fahrzeugen oder Maschinen und Anlagen montiert sein oder aber mit Magnethaltern oder Klemm- oder Steckvorrichtungen nur bei Bedarf montiert bzw. aufgestellt werden (z. B. bei Zivilstreifen).
Oft werden bei Rettungsfahrzeugen mehrere Leuchten zusammen mit der akustischen Warneinrichtung in einem Gehäuse („Balken“) kombiniert, so dass die Montage einfacher ist.
Bauarten
Eine Rundumkennleuchte (RKL) kann als Drehspiegelleuchte, Blink- oder Blitzleuchte ausgeführt sein.
SoSi
In verbindung mit Blauhorn und Martinslicht und dem Rettungssanitäter, ist die SoSi (SonderSichtung).
Drehspiegelleuchte
Bei üblichen Drehspiegelleuchten befindet sich eine ruhende Lichtquelle (meist eine Halogen-Glühlampe) in der Mitte der RKL. Um die Glühlampe dreht sich ein halbrunder Parabolreflektor. Durch diesen Reflektor wird die Lichtstärke in Abstrahlrichtung verstärkt. Durch die Drehung des Reflektors wird das Licht um 360° um die Achse des Spiegels rotierend abgestrahlt, wodurch der Blinklichteffekt entsteht.
Es gibt verschiedene Antriebe des Reflektors (Zahnrad, Treibriemen, etc.). Weiterhin gibt es Modelle, bei denen mehrere Glühlampen und Reflektoren gemeinsam rotieren.
Drehspiegelleuchten werden als Warnleuchte an Maschinen und Anlagen, zur Kennzeichnung von Gefahrensituationen oder als Sondersignal im Straßenverkehr oder auch zu Showzwecken eingesetzt.
Blitzleuchte
In neuerer Zeit werden statt Rundumkennleuchten oft auch (Mehrfach-)Blitzleuchten verwendet, die wie ein Stroboskop mit einer Blitzlampe arbeiten und in regelmäßigen Abständen ein-, zweimal oder mehrfach kurz hintereinander aufblitzen. Der Verschleiß ist bei dieser Variante geringer, da keine beweglichen Teile vorhanden sind. Außerdem sind sie tagsüber durch ihren kurzen hohen Lichtstrom besser zu erkennen.
Neben Einzelblitzleuchten gibt es Ausführungen von Doppelblitz-, Dreifach- und Vierfachblitzleuchten. Es werden mehrere Blitzfolgen in verschiedenen Intensitäten abgegeben.
Eine Kombination mehrerer Blitzleuchten, die in einer bestimmten Reihenfolge knapp nacheinander aufblitzen und damit den Effekt eines „laufenden“ Lichtes erzeugen, wird Lauflicht genannt. Diese Lauflichter werden von Autofahrern schneller erkannt als separat betriebene Blitzlichter und weisen z. B. bei der Absicherung von Straßenbaustellen auf die Fahrtroute hin.
In Deutschland sind für den Straßenverkehr nur Einzel- und Doppelblitzleuchten zugelassen. Viele Blitzleuchten haben eine Fresnellinse.
Oftmals ist auch die die Blitzröhre umgebende Haube vertikal und horizontal geriffelt, um den Lichtaustrittswinkel zu vergrößern.
Es gibt auch tragbare, batteriebetriebene oder kabelgespeiste Geräte.
LED-Leuchte
LED-Leuchten zeichnen sich durch hohe Leuchtkraft sowie geringen Stromverbrauch und Verschleiß aus. Jedoch sind die Anschaffungskosten noch hoch, deshalb sind LED-Leuchten noch nicht weit verbreitet.
LED-Warnlampen haben den Vorteil sehr geringer Ausfallwahrscheinlichkeit, weshalb sie sich besonders für Maschinen und Anlagen eignen, bei denen keine Ausfallüberwachung installiert ist oder der Austausch aufwendig ist (Krane, Windkraftanlagen).
Zur Zeit gibt es nur blaue LED-Leuchten mit deutscher Straßenverkehrs-Zulassung, da andere Farben (noch) nicht die hier gesetzlich geforderten Farbwerte aufweisen.
Leuchte mit Linsenoptik
In den 1950er Jahren war insbesondere im Norddeutschen Raum das „Einsatzblaulicht »EBL«“ des Berliner Herstellers Auer verbreitet. Um die Lichtquelle rotierte ein Kranz aus acht gefärbten Zylinderlinsen, der die Modulation des Lichtstrahles bewirkte und zu einem charakteristischen „flirrenden“ Erscheinungsbild führte. Das Auer-Blaulicht war bei der Hamburger Feuerwehr bis in die frühen 1970er Jahre im Einsatz.
Diese Leuchten sind z. B. in einigen Folgen der Fernsehserie „Stahlnetz“ zu sehen.
Blinkleuchte
Eine Blinklampe hat meist eine Lichtquelle in der Mitte. Sie blinkt in (un)regelmäßigen Abständen auf. Blinklampen sind meist recht preiswert und sehr weit an Maschinen und Baustellen verbreitet.
Das Blinken erhöht die Aufmerksamkeit und erfordert bei heller Umgebung zur Wahrnehmung geringere Lichtleistung.
Blinkende Warnlampen an Maschinen geben häufig außergewöhnliche Zustände bekannt.
Farben
Die Farbverwendung ist von Land zu Land unterschiedlich, hier sollen jedoch nur die wesentlichen Anwendungen im deutschen Sprachraum beschrieben werden.
Gelb
Gelblicht warnt in vielen Bereichen vor Gefahren. Gelbe Rundumkennleuchten an Fahrzeugen weisen auf ein Fahrzeug hin, das eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt und/oder auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.
Der Einsatz von Gelblicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt. Nicht jeder darf ohne weiteres gelbes Blinklicht im Straßenverkehr benutzen.
Was gelbes Blinklicht im Straßenverkehr in Deutschland genau bedeutet, steht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
- (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer Gelblicht benutzen darf:
- Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
- 1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
- 2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkanntsind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
- 3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
- 4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind kann gelbes Blinklicht z.B. an folgenden Fahrzeugen eingesetzt werden:
- Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei, städtische Bauhöfe), Schneepflüge oder Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte von Baufirmen
- Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
- LKW, die größer und/oder schwerer sind als "normal" -> Schwertransporte, Transporte mit Überlänge/Überbreite und deren Begleitfahrzeuge,
- Gefahrguttransporter, bei denen sie auf besonders gefährlichen Streckenabschnitten, beispielsweise in Tunnels, eingeschaltet werden müssen
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Traktoren, selbstfahrende Erntemaschinen etc.)
- Fahrzeuge für Pannenhilfe (z.B ADAC und andere)
- Panzer bei Straßenfahrt oder bei aktivierter Waffennachführanlage bei Instandsetzung o.ä. (z.B. für schnelle Turmdrehung beim Kampfpanzer verantwortlich)
In Österreich ist der Gebrauch des Gelblichtes nicht geregelt, es kann daher frei verwendet werden.
Blau
Blaues Licht wird von verschiedenen Fahrzeugen (Landfahrzeugen und Wasserfahrzeugen) verwendet:
Landfahrzeuge
Blaue Rundumkennleuchten (umgangssprachlich so genanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ferner des Militärs und von Entstörtrupps von öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsbetrieben.
Die Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn, umgangssprachlich vor allem in Deutschland auch als Martinshorn (Eingetragenes Markenzeichen des Erfinders Max B. Martin) bekannt, bezeichnet man als Sondersignal.
Die gleichzeitige Nutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn macht in Deutschland den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist (Wegerecht/ bevorrechtigter Wegbenutzer). In Österreich genügt dazu die Verwendung eines der beiden Signale.
Blaues Blinklicht warnt außerdem andere Verkehrsteilnehmer vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen. Es wird auch bei der Begleitung von Kolonnenfahrten benutzt.
Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt. Um Anforderungen des Luftschutzes zu erfüllen (Verdunklung), wurde damals für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der sogenannten "Feuerlöschpolizei". Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 1950er Jahren.
Blaues Licht hat den Vorteil, daß es im Straßenverkehr unverwechselbar ist und auch von weitem sofort als Warnsignal wahrgenommen wird, da es im Gegensatz zu etwa rotem, gelbem, grünem oder weißem Licht weder in der Ampel noch in der Straßen-, Baustellen- oder herkömmlichen Fahrzeugbeleuchtung vorkommt.
Zur gesetzlichen Regelung siehe Sondersignal und Wegerecht.
In der Schweiz und anderswo werden blaue Rundumkennleuchten auch auf Wasserfahrzeugen (Booten) der Seepolizei und des Zolles sowie der Armee eingesetzt.
Wasserfahrzeuge
Wasserfahrzeuge bestimmter Behörden (z.B. Zoll, Küstenwache, Wasserschutzpolizei und BPOL) und Wasserrettungsorganisationen (z.B. Wasserwacht, DLRG und ASB) zeigen ein blaues Funkellicht.
Rot
Rote Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich im Straßenverkehr nicht erlaubt. Ihre Montage muss im Gegensatz zu Gelblicht von der Behörde genehmigt werden. In manchen anderen Ländern, vor allem im angloamerikanischen Raum, aber auch teilweise in Osteuropa, dienen sie entweder allein oder in Kombination mit blauen zur Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen.
Die Feuerwehr in Österreich und teilweise auch in Deutschland verwendet rote Rundumkennleuchten bei größeren Einsätzen zum Kennzeichnen der Einsatzleitung. Sie erlauben Einsatzfahrzeugen die Einsatzleitung bzw. das Einsatzgebiet auf Sicht anzufahren und zu finden. Die Kennleuchte darf nur bei Stillstand des Fahrzeuges betrieben werden.
Rote Rundumleuchten werden teilweise auch bei Sportveranstaltungen eingesetzt, um z.B. eine Wettkampfstrecke (z.B. bei einem Radrennen oder Marathonlauf) zu sperren, bzw. den Sicherungsposten zu signalisieren, dass die Strecke nun gesperrt wird.
In der Schweiz werden seit ca. 2004 Rundumkennleuchten mit roter Lichthaube und Drehspiegeloptik zur Sicherung von Bahnübergängen eingesetzt. Sie ersetzen dabei die altbekannten Wechselblinker mit zwei (oder auch nur einem) elektrisch abwechselnd gepulsten Rotlichtern. Der Einbau erfolgt in einem schwarzen Blechdreieck mit rot-weißem Reflektionsband an den Kanten.
Grün
Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht im Straßenverkehr erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Feuerwehr: Atemschutzsammelplatz) und Örtlichkeiten.
Grüne Rundumleuchten werden teilweise auch bei Sportveranstaltungen eingesetzt, etwa um eine gesperrte Wettkampfstrecke (z. B. bei einem Radrennen oder Marathonlauf) frei zu geben bzw. den Sicherungsposten zu signalisieren, dass die Strecke nun freigegeben werden kann.
In Kaufhäusern, Tiefgaragen, sowie sonstigen größeren öffentlichen Bauten, werden grüne Rundumkennleuchten u.a. zusätzlich neben den vorgeschriebenen Notleuchten zur Kennzeichnung von Notausgängen verwendet.
Sonstiges
Rundumkennleuchten sind aber nicht nur bei Fahrzeugen in Verwendung. Oft werden sie stationär bei Gefahrenquellen in der Industrie verwendet. In den meisten Fällen werden hier gelbe Leuchten, da diese Achtung bedeuten.
Bewegte Teile wie automatische Tore oder schwebende Lasten werden oft mittels gelber Rundumkennleuchten gesichert.
Daneben dienen sie auch als optische Signalgeber in lauter Umgebung, z.B. um einen Telefonanruf oder eine technische Störung zu melden. Auch werden sie als optische Alarmgeber in Wasserreservoiren und elektrischen Verteileranlagen oder Transformatorstationen, sowie bei Einbruchalarmanlagen eingesetzt, damit die Pikett- oder Einsatzfahrzeuge das Ziel optisch erfassen und direkt anfahren können.
Gelbe Rundumkennleuchten werden in der Schweiz und Deutschland auch entlang von Bahnstrecken aufgestellt, um den Gleisbauarbeitern das Herannahen eines Zuges zu signalisieren und diese zum Verlassen des Gleiskörpers zu veranlassen (Unfallverhütung).
Übergroße gelbe Rundumkennleuchten werden in der Schweiz zur Kennzeichnung von Helikopterlandeplätzen (z.B. bei Unfallkliniken), zur Sturmwarnung auf Seen und zur Sichtbarmachung von Hindernissen für die Luftfahrt (Sendetürme) verwendet.
Auf Hovercrafts und an Flugzeugen kommen rote oder gelbe Rundumkennleuchten zum Einsatz, um diese Fahrzeuge, welche oft in verkehrsarmen Gebieten unerwartet auftauchen können, besser sichtbar zu machen.
In Discotheken werden Rundumkennleuchten oft auch als Lichteffekt eingesetzt.
Die Lichtstärke (Blendwirkung) von Rundumkennleuchten der Hersteller Bosch und Hella musste in der Schweiz aufgrund gesetzlicher Maximalwerte limitiert werden: Bosch setzte anstelle glatter Drehspiegel solche mit Hammerschlagoptik ein, welche mehr Streulicht generieren. Hella setzte auf geriffelte gelbe Lichthauben, anstelle glatter. In erster Generation wurden von Hella auch mattierte Reflektoren eingesetzt, was aber, weil auf Polizeifahrzeugen nicht selten gelbe Lichthauben im Wechsel mit den Blauen eingesetzt werden (Sondertransportbegleitung), zu Problemen führte (montiert wurden blaue Rundumkennleuchten mit hochglänzend verspiegelten Reflektoren, auf welche dann gelegentlich gelbe, klare Lichtscheiben montiert wurden).
Regelung in Österreich
In Österreich gelten ähnliche Regelungen. Diese sind im § 20 KFG 1967 zu finden.
Regelung in der Schweiz
Während in Deutschland blaue Rundumkennleuchten auch an stehenden Fahrzeugen zur Unfall- oder Gefahrenstellenabsicherung eingesetzt werden dürfen, ist dies in der Schweiz gesetzlich nicht zulässig (obwohl es namentlich von der Polizei oft praktiziert wird!). In der Schweiz dürfen blaue Blinklichter auf Fahrzeugen nur dann eingeschaltet sein, wenn das Einsatzfahrzeug seine Bevorrechtigung auch tatsächlich beansprucht und ausübt, sprich bei Einsatztfahrten. Sobald Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge in die Autobahn einfahren gilt für den nachfolgenden Verkehr ein Überholverbot, da jedes überholende Fahrzeug in potentielles, späteres Hindernis darstellt. In der Praxis wird diese Regelung meist so durchgesetzt, dass die in die Autobahn einfahrenden Fahrzeuge ausscheren und versetzt über alle Fahrstreifen verteilt fahren. Dies bildet einen Sperriegel, der dem nachfolgenden Verkehr das Überholen verhindert.
Hauptsächlich auf Polizeifahrzeugen werden orange Richtungsblinkleuchten auf dem Warnbalken oder dem Fahrzeugdach montiert, damit gelb gewarnt werden kann. Allerdings sind die dabei eingesetzten 21-Watt-Glühlampen mit Fresnelllichtscheibe wesentlich weniger lichtstark als die blaue Rundumkennleuchte mit H-1 55 Watt (12 Volt) oder H-1 70 Watt (24 Volt) Leuchtmittel.
Oft werden als gelbe Warnblinklichter im obengenannten Sinn Rundblinker für LKW von Hella eingesetzt. Dabei wird ein verhängnisvoller Fehler gleich reihenweise begangen: Diese Rundblinker wurden ursprünglich als Front- und Seitenblinker für LKW entwickelt. Am schwarzen Gehäuse, gegenüber dem Montagenippel, ist ein Pfeil in Relief eingegossen, der in Fahrtrichtung zeigen soll. So (vermeintlich korrekt) montiert, strahlt die nach vorn gerichtete Fresnelllinse ein sehr helles Licht ab, die nach hinten gerichtete ein sehr viel schwächeres Licht, denn am LKW soll diese Blinkerseite lediglich als Seitenblinker für Zweiradfahrer dienen. Diese Montageanweisung wird (leider) meist eingehalten, mit der Folge, dass die Warnwirkung nach hinten, da wo sie meist am nötigsten ist, sehr viel schwächer ausfällt als jene nach vorn. Hella hätte eine Polizei- oder Warnblinkerversion dieses sehr verbreiteten Blinkers anbieten müssen, welche beidseitig mit einer hellen Fresnelllinse versehen ist.
Allgemein ist zur Schweiz festzuhalten, dass jeder Kanton eine individuelle Zulassungspraxis übt. So waren lange Zeit Spiegeloptiken unter derselben Lichthaube wie der Drehspiegel selbst montiert, welche einen Lauflichteffekt generieren, nicht zugelassen. Der Kanton Genf aber hat sie dennoch toleriert. Mittlerweile sieht man sie öfter. Analoges gilt für Mehrfachspiegel (180° versetzte Doppelspiegel oder -lampen).
Seit Ende der 1990er Jahre sind auch blaue Signalbalken in der Schweiz homologiert, welche orange Blinklichter integriert haben. Nicht selten werden dann auf der Einsatzfahrt nebst den blauen Blitzleuchten auch noch die orangen Warnleuchten eingeschaltet, was zwar die Sichtbarkeit des Einsatzfahrzeugs erhöht, aber eben nicht gesetzeskonform ist.
Hersteller
- Federal Signal Vama, S.A.
- PROPLAST Fahrzeugbeleuchtung GmbH
- Hella KGaA Hueck & Co.
- Hänsch Warnsysteme GmbH
- Pintsch-Bamag (ehemals Wandel & Goltermann)
Siehe auch
- Folgetonhorn
- Rundumtonkombination
- Positionslicht (Schifffahrt)
- Funkellicht (Schifffahrt)
Weblinks
- Blaulicht Sammlung Umfangreich gestaltete Webseite mit Blaulichtern aus aller Welt von Prof. Michael Lass