Bei zusammengesetzten Wörtern werden an den Wortfugen häufig bestimmte Laute eingefügt. Sie werden als Fugenlaute oder Fugenzeichen bezeichnet. Sie gleichen häufig dem Plural oder dem Genitiv des vorderen Wortes. Als Fugenlaute kommen häufig -s-, -en- und -e- vor.
Fugenlaute sind im Duden im Kapitel Zur Wortbildung beschrieben.
Insbesondere bei Behörden und der Bundeswehr werden einzelne zusammengesetzte Wörter vielfach als falsch angesehen. So heiße es Essenmarke, und nicht Essensmarke oder Schadenersatz, und nicht Schadensersatz, denn man sage ja auch nicht Bratskartoffeln. Diese Auffassung verkennt jedoch, daß es unzählige völlig etablierte Wortzusammensetzungen gibt, die Fugenlaute enthalten, ohne daß man auf die Idee kommen würde, sie als falsch zu bezeichnen.
Im BGB wird Schadensersatz verwendet, also mit Fugenlaut. Die rechtswissenschaftliche Literatur folgt dieser Schreibweise anscheinend überwiegend.
Beispiele für Wortzusammensetzungen mit Fugenlauten: Ratespiel, Entenei, Unglücksrabe, Bootsschuhe, Frühstücksei, Heiratsantrag, Religionslehrer, Hilfsbereitschaft, Landsmannschaft, Hundehütte.
Die Regeln für die Verwendung der Fugenlaute sind offenbar bisher kaum erforscht. Ausschlaggebend dürfte jedoch sein, ob eine Wortzusammensetzung ohne Fugenlaut holprig klingt.