Streik

kollektive Arbeitsniederlegung
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Ein Streik ist eine gemeinsame Arbeitsniederlegung (Verweigerung), um bestimmten Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Das Streikrecht ist eine gesetzlich verankerte Arbeitskampfmaßnahme, die von der Gewerkschaft ausgerufen werden kann. Man unterscheidet zwischen dem Warnstreik, einer relativ kurzen Arbeitsniederlegung, und einem "richtigen" Streik. Für letzteren muss die Gewerkschaft erst eine Urabstimmung durchführen.

  • Abwehrstreik: Verhinderung von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder der sozialen Sicherheit.
  • Generalstreik: Bei Gefährdung der Demokratie oder der Existenz der Gewerkschaften.
  • Vollstreik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges.
  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
  • Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
  • Schwerpunktstreik: Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
  • Punktestreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
  • Warnstreik: zum Nachdruck politischer Ansichten
  • Proteststreik: Befristet, gegen einen konkreten Vorfall gerichtet
  • Solidaritätsstreik: zum Ausdruck der Solidarität
  • Sitzstreik (auch "sit-in"): Die Streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz
  • Hungerstreik: Essenverweigerung
  • "Wilder" Streik: "unorganisierter" Streik, ohne Zustimmung der Gewerkschaft.
  • Verbraucherstreik:Protest, oft gegen zu hohe Preise, durch Konsumverzicht