Landesversicherungsanstalt
Die Landesversicherungsanstalten (LVA) sind Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Handwerker, Hausgewerbetreibenden, Küstenfischer und -schiffer; sie LVA gewähren gesetzliche Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Die LVA sind landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Behörden mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die LVA wurden erstmals 1892 errichtet; derzeit bestehen 22 regional zuständige LVA. Ab 2005 soll die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt werden. Die 22 LVA'en sollen 55% der Versicherten, die Bundesversicherungsanstalt für Arbeiter 45% betreuen. Die Anzahl der LVA'en soll auf maximal 16 begrenzt werden.
Weitere Stichworte: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; Bundesknappschaft; Rentenversicherung