Heck’sche Formel
rechtswissenschaftliche Theorie zur Abgrenzung der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts und der Fachgerichte bei Verfassungsbeschwerden
Die Heck’sche Formel dient der Abgrenzung der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts gegenüber den Fachgerichten im Rahmen von Verfassungsbeschwerden.
Sie besagt, dass eine Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts erst dann zu bejahen ist, wenn Fehler in der Auslegung einfachen Rechts durch das Fachgericht sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbes. vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 (92 f.)).
Siehe auch
- Schumann'sche Formel (dazu Hager, JZ 1994, 373 (377) mit weiteren Nachweisen)
- "Neue Formel" (BVerfGE 55, 72)
- Richterliches Prüfungsrecht
Literatur
- Josef Isensee: Bundesverfassungsgericht – Quo vadis?, in: Verhandlungen des einundsechzigsten Deutschen Juristentages. Karlsruhe 1996, Bd. II/1, München 1996, Seite H 16 ff.