Kriegsdienstverweigerung
Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist die Weigerung, am Kriegsdienst teilzunehmen.
Infolge der Erfahrungen mit zwei Weltkriegen wurde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Grundrecht verankert, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf. Mit der Einführung der Wehrpflicht wurde in Deutschland dieses Grundrecht insofern eingeschränkt, als es nur gestattet ist, dieses Grundrecht auszuüben, wenn man einen Antrag auf KDV (KDV-Antrag) stellt. Dies ist in vielen totalitären Ländern nicht möglich, jeder kann dort zum Dienst an der Waffe gezwungen werden.
In Deutschland gibt es z.Zt. das schriftliche Antragsverfahren. Über Form und Inhalt wird bei Experten zwar gerne gestritten, aber ein ehrlicher, selbst geschriebener Antrag eines Pazifisten kann auch nur eine einzige Seite umfassen. Nur in seltenen Fällen (also wenn der Antrag mehrmals fehlschlägt) wird heute noch eine mündliche Anhörung verlangt. Früher war das die Regel. Es gibt auch Vorschläge diese mündliche Anhörung, hauptsächlich aus Kostengründen, ganz abzuschaffen.
Beilegen muss man dem KDV-Antrag ein aktuelles Führungszeugnis, was aber nach Meinung vieler Experten eine Diskriminierung darstellt. Schließlich muss ein Grundwehrdienstwilliger kein Führungszeugnis zeigen das beweist dass er der Gewalt aufgeschlossen ist. Und auch gegen die Kosten des Führungszeugnis, etwa 10,- EUR wurde des öfteren geklagt, die Klagen aber von den Richtern wegen Geringfügigkeit abgelehnt.
Kritisiert wird oft, dass die Annahmeverfahren, die durch das Kreiswehrersatzamt durchgeführt werden, ob der großen Anzahl von Anträgen (etwa 30% eines Jahrgangs verweigern), sehr mangelhaft sind. So kann es sein dass zwei gleiche Anträge von verschiedenen Antragsstellern zu gegensätzlichen Ergebnissen führen.
Eine Kriegsdienstverweigerung kann von jedem und jederzeit eingereicht werden. Viele, die dem Dienst irgendwie entkamen oder ihren Dienst (auch freiwillig und länger als normal) geleistet haben, stellen heute einen KDV-Antrag. Auch Frauen können diesen Antrag stellen (wer nicht weiß warum sollte das Grundgesetz lesen), was aber oft nur zu Verwirrung bei den Ämtern führt.
Siehe auch: Wehrersatzpflicht, Wehrpflicht, Totalverweigerer
Weblinks
- http://www.zivildienst.ch/de/mdv.htm - Kompetente Hilfestellung für Schweizer Dienstverweigerer
- http://www.zivi.org - Informative Zivi-seite
- http://www.zentralstelle-kdv.de/