Volksabstimmung (oder Plebiszit)
Die Volksabstimmung ist eine Form der direkten Teilhabe der Menschen an politischen Entscheidung. Sie können so ihren Willen ohne den Umweg über Wahlen in einer bestimmten Entscheidungssituation (z.B. über ein Gesetz) bekunden. Idealerweise ist dieser Wille für die politischen Entscheidungsträger (Parlament, Regierung, Verwaltung und Gerichte) bindend.
In Deutschland gibt es Volksabstimmungen nur auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene. Die Väter des Grundgesetzes waren der Meinung, dass nach den schlechten Erfahrung mit der Weimarer Republik und des NS-Regimes unter Hitler eine Volksabstimmung für die junge Demokratie in der BRD ein zuhohes Risiko für eine Diktatur sei, da in die beiden Vorgängerstaaten das Plebiszit missbraucht wurde.
Die Schweiz kennt auch auf Bundesebene das Plebiszit.