Der Begriff Fahrzeug (v. niederdt. fartüg Schiff) bezeichnet im weiteren Sinn ein Beförderungsmittel für Personen oder Lasten.
Im engeren Sinn wird darunter ein mit bestimmten technischen Vorrichtungen ausgestattetes Verkehrsmittel verstanden:
mit Segeln, Rudern, Schiffsschraube:
(sowohl... als auch...
mit Seil- Rollensystemen:
mit Kufen:
mit Tragflächen, Propeller:
mit Triebwerken:
mit Muskelkraft angetriebene: