Zuckercouleur

Lebensmittelfarbe
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. September 2003 um 12:59 Uhr durch 193.170.250.70 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Lebensmittelzusatzstoff Zuckerkulör bezeichnet eine Mischung verschiedenster Stoffe von bräunlicher Färbung, wie sie auch beim Erhitzen von stärke- bzw. zuckerhaltigen Lebensmitteln entstehen, etwa beim Backen oder Braten (Maillard-Reaktion).

Bei der Herstellung von Zuckerkulör werden Kohlehydrate wie Zucker, Trauben- oder Invertzucker mit Reaktionsbeschleunigern (Katalysator) auf 120-150 Grad Celsius erhitzt und unter Zugabe von starken Säuren abgekühlt. Es entsteht ein Spektrum bräunlich bis schwarzer Farbstoffe, die bitter schmecken und nach verbranntem Zucker riechen.

Die verschieden Zuckerkulöre

  • Sulfitlaugen-Zuckerkulör (E 150b)
  • Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c)
  • Ammonsulfit-Zuckerkulör (E 150d)

werden nach dem jeweils verwendeten Reaktionsbeschleuniger eingeteilt.

Zuckerkulör darf nicht mit den als Karamell bezeichneten, süßen Produkten, die sich beim trockenen Erhitzen von Zucker ohne Zuhilfenahme von Chemikalien bilden.

Zuckerkulör wird für alkoholische Getränke wie z.B. Whiskey, Marmeladen, Wurst, Fertigsaucen, Essig, Süßwaren verwendet. Bestimmte Lebensmittel dürfen jedoch nicht mit Zuckerkulör gefärbt werden, um vor Täuschung zu schützen (z.B. Brot: Braune Farbe täuscht einen Vollkornanteil vor.)

Gefundene Produkte: Balsamico-Essig (E 150d)

Zuckerkulör gilt als unbedenklich und darf ohne Höchstmengenbeschränkung verwendet werden.