Schön, dass du zu uns gestoßen bist. In Hilfe und FAQ kannst du dir einen Überblick über unsere Zusammenarbeit verschaffen. Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind und vor allem: Recherchiere, recherchiere, recherchiere. Und wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an.

Fragen stellst du am besten hier. Aber die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir gerne. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal hier rein. Wenn du etwas ausprobieren willst, ist hier Platz dafür.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizensierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.

Mein Tipp für deinen Einstieg in Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer User! ;-) Herzlich Willkommen! --Reinhard 02:29, 29. Dez 2005 (CET)

Auch von mir nachträglich ein herzliches Willkommen! --C.Löser Diskussion 17:13, 11. Jul 2006 (CEST)

Alle QS-Anträge, die ich bisher gesehen habe, liefen darauf hinaus, dass erst nichts geschah, dann rumgelöscht wurde, was das Zeug hielt, dann wieder nichts geschah, dann eine halbe Handvoll Tippfehler korrigiert wurden, dann weiter nichts geschah und dann entweder LA gestellt wurde oder sich jemand erbarmt hat, den Antrag rauszunehmen. Echte konstruktive Verbesserungen habe ich von der QS noch nicht gesehen. Vorschlag: Du nimmst das Schild raus und knöpfst Dir den Deiner Meinung nach schlimmsten Absatz vor und verbesserst ihn (ich gebe ja zu, dass meine Übersetzung stellenweise grauenhaft ist, aber es ist eben eine im Schnelldurchgang gemacht Rohfassung). Damit ist dem Artikel mehr gedient. --Rtc 19:53, 3. Aug 2006 (CEST)

Hallo Henning,
habe gerade entdeckt, dass Du im Artikel Maori eine Literaturangabe ergänzt hast (was ich erstmal sehr positiv finde, da es an Literaturangaben in der Wikipedia meist mangelnd). Auf die Schnelle habe ich den angegebenen Artikel jetzt nicht gefunden, hätte mir angesichts der Thematik (ich tippe auf irgendwas juristisches) aber wahrscheinlich auch nicht weitergeholfen. Bin mir aber trotzdem nicht sicher, ob diese Literaturangabe den strengen Richtlinien von Wikipedia:Literatur genügt. Wie gesagt: ich habe den Artikel nicht gelesen und kenne mich in der Thematik nicht aus. Vielleicht kannst Du ja selber noch mal reinschauen und vielleicht ist die Angabe auch bei Vertrag von Waitangi angebrachter. Danke --Alex 02:37, 8. Aug 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis auf den Artikel Vertrag von Waitangi. Den hatte ich gar nicht zur Kenntnis genommen. Habe die Literatur verschoben und dort noch ergänzt.
Was die Formatierungsvorschriften der Wikipedia:Literatur angeht, verkünde ich hiermit, ein widerspenstiger und bockiger Sturkopf zu sein, der sich weigert, erst vier Jahre lang an einer deutschen Universität das Anfertigen wissenschaftlicher Literaturangaben gelernt zu haben, um dann alles wieder über Bord zu werfen...
-- Henning Blatt 10:42, 8. Aug 2006 (CEST)
Hallo Henning,
bin gerade begeistert ob Deiner Literaturkenntnis in dem Bereich. Mit den strengen Richtlinien meinte ich auch eher die Auswahl der Literatur (also Standardwerke und wenn nötig aktuelle Sachen, möglichst auf deutsch), aber so wie es aussieht, vertraue ich Dir da einfach mal. --Alex 21:19, 8. Aug 2006 (CEST) P.S.: Du hast nicht zufällig Lust, den Artikel Vertrag von Waitangi mal Richtung exzellenz zu bewegen? Nur so. Weil es sich so anhört als ob Du viel Ahnung vom Thema hast (-;

Hallo Henning,

ich kann mir nicht verkneifen, auf Deine unangemessen scharfe Reaktion bei der KEA zu reagieren. Nur vorab, ich will hier keine lächerliche Befindlichkeitsdisussion eskalieren, aber ein bißchen macht schon der Ton die Musik. Um die Diskussion dort nicht zu überdehnen, antworte ich hier.

Zur Form:

  1. finde ich die Bemerkungen mit Musik und Telefon und so gelinde gesagt unsachlich.
  2. kann man bei mir keine Schlipse breittreten.
  3. kann man sich bei mir auch nicht entschuldigen, bestenfalls um Entschuldigung bitten.
  4. ist es in der WP nicht üblich, für Artikel, bei denen man alleiniger Autor ist, selbst mit pro zu stimmen.

Zum Inhalt: Juristische Sachkenntnis will und wollte ich mir nicht anmaßen, aber Tatsache ist, dass hier eine Enzyklopädie geschrieben wird, die einem Anspruch auf Allgemeinverständlichkeit gerecht werden möchte. Deshalb stimme ich auch bei Artikeln mit, die nicht in mein Ressort fallen. In diesem Rahmen ist auch meine Kritik zu verstehen: prinzipiell möchte ich, dass Artikel besser werden, dort wo ich nicht aktiv eingreifen kann, muss ich mich eben mit Fragen oder Hinweisen bescheiden.

Ich weiß aus meiner eigenen Artikelarbeit, dass das a) schwer und b) nur bis zu einem gewissen Grade möglich ist, für alle verständlich zu schreiben. Fakt bleibt, dass in Abschnitten wie Rechtsfähigkeit m.E. zu viel vorrausgesetzt wird, ich habe jedenfalls nicht allzuviel verstanden. Mag sein, dass das mit vertretbaren Auswand nicht realisierbar ist, auch hier bin ich durchaus geneigt, dem Kenner der Materie Glauben zu schenken. Zum Punkt Unvollständigkeit, den ich für wichtiger erachte, hätte ich mir (ähnlich wie Southpark) eine Synopse der tatsächlich entfalteten politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen etc. Bedeutung der IOs gewünscht, einfach weil nach meiner Ansicht das Lemma danach verlangt. Um den Punkt mal konkreter zu umreißen: wie hoch ist der Einfluss der IOs (meinethalben einzelner) im politischen Alltagsgeschäft einzuschätzen, was hat sich an internationaler Politik geändert, seit es IOs gibt? Die Frage klingt trivialer als sie ist. Im Grunde ist der Artikel laut Lemma ziemlich anspruchsvoll und sollte diesen Ansprüchen nach Möglichkeit genügen. Ich weiß nicht, wer die KEA vom Zaun gebrochen hat, aber ich persönlich sähe noch Ergänzungsbedarf, um so mehr, da ich ihn selbst nicht befriedigen kann.

Abschließend sehe und anerkenne ich die Leistung, die darin bereits jetzt steckt. Mein Fehler, den ich zugebe, war mein Kontra ohne klare Definition der Punkte, die mir fehlen. Ich bin aber trotzdem nicht geneigt, Bemerkungen oder Anspielungen persönlicher Natur zu akzeptieren und bitte in Zukunft davon abzusehen. Auf sachlicher Ebene kann man mit mir über alles reden.

Grüße, Gancho 18:45, 17. Aug 2006 (CEST)

Hallo Gancho!
Meine Kritik kam wohl ein wenig patzig rüber. Das tut mir leid. Ich hatte mich nur ziemlich geärgert, immer (an anderer Stelle) derartige Kritik zu lesen, obwohl ich aus eigener Erfahrung weiß, woran es in der Regel liegt, wenn man etwas gelesenes nicht versteht: nämlich Ablenkung. Daher hatte ich den Satz auch in der ersten Person Singular verfasst.
Du meinst, dass der Abschnitt Rechtsfähigkeit zu viel voraussetzt. Ich sehe das folgendermaßen: Es liegt außerhalb dessen, was ein Artikel leisten kann, wenn er sämtliche Aspekte, die in ihm erwähnt werden, erklären soll. Dafür gibt es ja Verweise. Der Artikel Internationale Organisation benutzt z.B. den Begriff Völkerrechtssubjektivität. Wenn die Bedeutung dieses Begriffes unklar ist und auch der entsprechende Artikel Völkerrechtssubjekt nicht viel hergibt, dann gilt es, diesen Artikel auszubauen. Aber den Weg, das Problem in den Artikel Internationale Organisation zu verlagern, halte ich für nicht gangbar. Z.B. lese ich im Artikel Motorcortex, dass für die Steuerung des Muskeltonus die Basalganglien wichtig sind, doch kann ich als Laie damit wirklich überhaupt nichts anfangen. Wenn dort stünde, für die Steuerung des intravaskulären Phasenniveaus seien die Plasmaventrikel wichtig (was wohl kompletter Blödsinn ist), dann würde ich das ebenfalls nicht verstehen, aber trotzdem glauben... Ich muss also die entsprechenden Verweise bemühen, um mir die Bedeutung des Satzes zu erschließen. In dieser Hinsicht kann ich Deine Kritik nicht nachvollziehen. (Ich habe allerdings eben gerade noch einen Verweis gesetzt, der an wichtiger Stelle fehlte.)
Zu meinem Stimmverhalten in der Exzellenz-Kandidatur möchte ich sagen, dass ich zuvor weder eine solche Stimmte für eine Kandidatur abgegeben noch irgendwelche Kandidaturen mitverfolgt habe. Insofern weiß ich nicht, was diesbezüglich in der Wikipedia üblich ist oder nicht. In dem Kandidaten-Artikel steht gleich zu Beginn, man könne auch für solche Artikel stimmen, bei denen man alleiniger Autor ist. Daher hatte ich mir nichts dabei gedacht. Sollte am Ende der Kandidatur meine Stimme den Ausschlag geben, dann werde ich sie zurückziehen.
Schöne Grüße aus Hannover!
-- Henning Blatt 11:47, 24. Aug 2006 (CEST)
NP, ich denke, wir sind einer Meinung. Schöne Grüße zurück! - Gancho 18:19, 28. Aug 2006 (CEST)

Hi Henning, was das Diskussionsergebnis mit Benutzer:Helmut Zenz ist, bin ich mir nicht sicher. Schon wieder nicht. Ich zweifel dran, wie gut seine Worte seinen Willen abbilden. Jedenfalls diese Edits [1] scheinen mir teils überflüssig zu sein und verwässern die Kosistenz deines ursprünglichen Artikeltextes. Ist das kompromissmäßige Seelenmassage? Verzeihe mir den Ausdruck, aber der Artikel profitiert qualitativ nicht wirklich davon... --CJB 21:35, 25. Aug 2006 (CEST)

Du beziehst Dich auf das Wort "völkerrechtlich", das ich dem Begriff "IO" einige Male vorangestellt habe? In der Tat wollte ich damit dem Vorwurf vorbeugen, ich würde mich über den Rahmen des Lemmas hinaus auf alle IOs im weiten Sinne beziehen. War wohl übervorsichtig und kann auch wieder raus. Im letzten Absatz würde ich es aber lieber so belassen, da es dort ja gerade um den Unterschied (vr./soz.) geht. -- Henning Blatt 11:05, 26. Aug 2006 (CEST)
Ich würde es darüber hinaus ganz am Anfang behalten. Ab dann ists ja eigentlich klar, worums in diesem Artikel geht. - Helmut Zenz 11:53, 26. Aug 2006 (CEST)

Ja, solche Tautologien unterstellen entweder, dass der Leser schwer vom Begriff ist, wenn er das Lemma aufruft oder dass der Inhalt wirklich und aberwirklich dem Lemma entspricht. Solche Tautolgien sind gut gemeint, bestätigen leider die alte Regel: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. --CJB 14:39, 26. Aug 2006 (CEST)

Hi, Henning Blatt, kannst du mir kurz erklären, warum du die Kategorie:Zwischenstaatliche Organisation (Militär) geleert hast. Sie war ein Kompromiß zwischen mir und C.Löser, der Militärbündnis nicht in Organisation eingeordnet haben wollte. Damit sind jetzt diese Organisationen in das Kategoriensystem Organisationen (siehe Portal:Organisationen) nur noch über die Frage der Nationalität (bzw. Internationalität) eingebunden, es gibt aber keine thematische Zuordnung! Jede Organisation soll aber 1) nach Ländern (bei Internationalen natürlich übergreifend), 2) nach Thema und 3) nach Form zugeordnet sein - Helmut Zenz 14:52, 23. Aug 2006 (CEST)

Hallo Helmut, bitte entschuldige, wenn ich mich über Komprisse hinweg gesetzt habe. Das war keine Absicht. Die Diskussionsseite zur Kategorie:Zwischenstaatliche Organisation (Militär) ist leer.
Habe die Diskussion bei Kategorie:Militärbündnis gerade überflogen. Vielleicht tue ich einem von Euch beiden Unrecht, aber ich habe - ehrlich gesagt - z.Zt. nicht die Muße, alle Argumentationen nachzuvollziehen. Dazu ist das ein wenig zu verworren.
So wie ich das sehe, macht es Sinn, sich in die jeweilige Organisation bzw. das jeweilige Bündnis hineinzuversetzen: Ist es ein Militärbündnis, dann kommt der Artikel in die Kategorie:Militärbündnis. Ist es eine Internationale Organisation, kommt der Artikel in die Kategorie:Internationale Organisation. Beides kann natürlich kumulativ vorliegen. Aber natürlich ist nicht jedes Militärbündnis auch eine Internationale Organisation.
Im Portal:Organisationen kann die Kategorie:Militärbündnis wohl unproblematisch unter Organisation nach Form:Zwischenstaatliche Organisation und unter Organisation nach Thema:Militärische Organisation einsortiert werden. Da spricht doch nichts gegen, oder? Der Begriff Organisation wird in diesem Portal hinreichend weit gebraucht.
Vielleicht ist damit sogar Euch beiden gedient?
-- Henning Blatt 15:12, 23. Aug 2006 (CEST)
Dein Wort in C.Lösers Ohr, er vertrat die Auffassung, dass in der Kategorie:Militärbündnisse mehrheitliche keine Organisationen repräsentiert sind. Meine ursprüngliche Lösung sah so aus, wie die deine. Sollte Löser erneut protestieren, bitte ich nun allerdings dich, die Auseinandersetzung zu führen. So viel Zeit mußt du dir dann wohl nehmen, wenn du die Änderung schon vornimmst. Aber vielleicht schluckt er´s ja auch... - Helmut Zenz 16:31, 23. Aug 2006 (CEST)

Warum hast Du die aus der Kategorie:Internationale Wirtschaftsorganisation raus in die Hautpkategorie "Wirtschaft" verschoben?

→ zurück damit

--Gratisaktie 17:50, 23. Aug 2006 (CEST)

Hallo! Die Internationale Handelskammer ist keine Wirtschaftsorganisation wie z.B. der Wirtschaftliche Kooperationsrat. Sie ist eine private Vereinigung nach französischem Recht. Wenn Du unbedingt möchtest, dann trag sie gerne wieder ein. Aber so ganz richtig ist das eigentlich nicht. -- Henning Blatt 17:59, 23. Aug 2006 (CEST)
Die Kategorie:Internationale Organisation unterscheidet nicht zwischen der Form einer Organisation, sondern ist ein Ausdruck dafür, dass die Organisation keine auf eine Nation beschränkte Organisation ist. Das war ja eigentlich auch der Hintergrund der Kategorien "zwischenstaatlich", denn das hat nochmal eine andere Dimension als "international", so sind NGO zwar häufig internationale Organisationen, aber keine zwischenstaatlichen, weil sie kein staatliches Mandat haben. D.h. eine Internationale Wirtschaftsorganisation ist eine Wirtschaftsorganisation, die übernational tätig ist, unabhängig davon ob sie eine private Vereinigung oder eine zwischenstaatlich legitimierte Organisation ist. - Helmut Zenz 19:12, 23. Aug 2006 (CEST)

Grundsatzfrage

Ich habe mir das Ganze jetzt mal genauer angeschaut und dabei gemerkt, dass du seit 10. Juli sukzessive einen eindimensionalen, spricht rechtlich-politikwissenschaftlich und selbst in diesen Disziplinen nicht unumstrittene Definition von "Internationaler Organisation", "Zwischenstaatlicher Organisation" und "NGO" durchzudrücken. Leider habe ich das letzte Monat mich wenig um die Organisationen gekümmert und das deshalb nicht schon früher bemerkt. Die Wikipedia ist ein interfakultatives und interdisziplinäre Enzyklopädieprojekt und daher erhebe ich vernehmlich Protest! - Helmut Zenz 19:21, 23. Aug 2006 (CEST)

Hallo Helmut, in der Tat kümmere ich mich seit geraumer Zeit intensiver um das Thema Internationale Organisation. Bevor ich den entsprechenden Artikel neugeschrieben habe, herrschte leider ziemliches Chaos. Also: begriffliches Chaos.
Ich gebe Dir recht, dass ich eine entschieden rechtliche Perspektive vertrete. Ein Blick in die alten Versionen des Artikels zeigt aber, dass das auch vorher im Prinzip schon der Fall war. Die Ausführungen beschränkten sich alle auf eine völkerrechtliche Betrachtung. Mit einer Ausnahme: Es hieß bis dato, der Begriff Internationale Organisation sei ein Oberbegriff für a. Zwischenstaatliche Organisationen und b. internationale nichtstaatliche Organisationen. In dieser Form ist diese Behauptung aber unzutreffend, da er den Begriff in einer explizit nichtjuristischen Weise verwendet. Diese Vermischung der Begrifflichkeiten in einem Artikel war in meinen Augen unerträglich.
Ich habe mich in diversen Einzelfragen des Artikels schon mit einigen Usern angelegt, aber dabei ging es bisher nie um die Frage, ob das Lemma nicht auch andere Erscheinungstypen der Internationalen Organisationen jenseits der rechtlichen Schiene umfassen sollte. Grundsätzlich ist diese Forderung aber natürlich berechtigt, wird der Begriff doch z.B. in den Sozialwissenschaften in durchaus anderem Sinn verwendet. Insofern bin ich gerne bereit, den Artikel zu verschieben z.B. nach Internationale Organisation (Rechtsform) oder Internationale Organisation (Körperschaft). Dann könnten User andere Artikel wie Internationale Organisation (Soziologie) anlegen.
Das Schicksal der (völkerrechtlichen) Internationalen Organisationen ist es leider, dass sie mit einem Namen belegt sind, der im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für eigentlich jede Form der menschlichen Zusammenarbeit mit einem gewissen Grad an ... Organisation angemessen ist. Da es sich aber um einen terminus technicus handelt, sollte der Artikel hinsichtlich seines Inhaltes m.E. in der Form beibehalten werden. Das Lemma spielt dabei eine nur untergeordnete Rolle und kann gerne angepasst werden.
-- Henning Blatt 20:00, 23. Aug 2006 (CEST)

- habe meine Antwort auf die Artikel Diskussionsseite verschoben, um nicht an zwei Stellen diskutieren zu müssen. - Helmut Zenz 20:34, 23. Aug 2006 (CEST)

Mitgliedstaat vs. Mitgliedsstaat

Das Thema wurde schon vor längerer Zeit diskutiert, weil jemand versucht hat, Mitgliedsstaat in Mitgliedstaat zu ändern. Solche Änderungen sind aber nicht korrekt: Mitgliedsstaat ist eine gebräuchliche und "zuläassige" Variante und ist deshalb beizubehalten, wenn die Autoren diese Form verwenden. -- W.R. 00:45, 28. Aug 2006 (CEST)

Der Google-Test (in der Wikipedia insoweit hinreichend anerkannt) ergibt ein Verhältnis von 300.000 zu 1.800.000. Das ist wohl ausreichend. Durch konsequente Umsetzung der Schreibweise ohne "s" in allen amtlichen Dokumenten wird sich die Eindeutigkeit des Verhältnisses im Laufe der Zeit auch Gott sei Dank noch erhöhen. -- Henning Blatt 00:49, 28. Aug 2006 (CEST)
Mitgliedsstaat ist keine sprachlich falsche und schlechtere Variante. Änderungen von einer zulässigen in eine andere zulässige Variante sind in Wikipedia nicht erwünscht. Wikipedia ist auch kein Instrument, die Verwendung bestimmter Varianten durchzusetzen. -- W.R. 01:11, 28. Aug 2006 (CEST)

Internationale Organisation

Sorry, war umgekehrt. Die Kat sollte raus. Begriffsklärungen werden nicht kategorisiert, da die einzelnen Artikel schon kategorisiert sind. Hab das Ganze jetzt auch mal als BKl formuliert. Die links auf Begriffe die hier nicht geklärt werden, habe ich rausgenommen. --Eynre 06:09, 2. Sep 2006 (CEST)

 
Blaue Blume
Einfach mal ein kleines Dankeschön …
für deine Arbeit an Internationale Organisation (Völkerrecht).
Gruß, C.Löser Diskussion 19:26, 11. Sep 2006 (CEST)

Verschieben

Hallo nochmal. Deinen Tatendrang in allen Ehren, aufs Urheberrecht musst du aber trotzdem achten. Wenn du Artikel verschiebst, solltest du auch den "Verschieben"-Knopf benutzen. Alles andere wäre eine Urheberrechtsverletzung. Danke und Gruß, j.budissin-disc 17:12, 14. Sep 2006 (CEST)

Du beziehst Dich wohl auf Deklaration von Windhuk? Die kann man nicht verschieben, weil es vom Zielartikel bereits eine Weiterleitung zum Ausgangsartikel gibt. Insofern war der Edit die einzige Möglichkeit. Eine Urheberrechtsverletzung ist das übrigens nicht... -- Henning Blatt 17:15, 14. Sep 2006 (CEST)
Ah, sorry. Hab vergessen, das die Funktion nur Administratoren haben. Ich habs trotzdem mal ordnungsgemäß gemacht. Und ja, es ist eine URV, da die Autorenliste des Artikels dabei verloren geht. Nächstes Mal besser SLA stellen, dann ist das kein Problem. Gruß, j.budissin-disc 17:18, 14. Sep 2006 (CEST)
Was Ihr Admins nicht alles könnt...
Das Fass mit der URV lasse ich jetzt mal besser geschlossen. :))
Hehe, das ist vielleicht besser... ;-) -- j.budissin-disc 18:01, 14. Sep 2006 (CEST)

Dem o.g. Bild fehlt die Lizenzangabe, und ist damit Löschkandidat (2 Wochen). --the one who was addicted (#) 22:22, 14. Sep 2006 (CEST)

Verwarnung

Dein LA gegen Image:Flag of the United Nations.svg auf commons wurde inzwischen entfernt. Solltest du trotzdem erneut unsinnige LAs stellen, könnte eine der Konsequenzen eine Benutzersperre wegen Löschvandalismus sein. --ST 20:43, 16. Sep 2006 (CEST)

Jetzt hab ich aber Angst... Uh, bitte nicht!!!
Bitte äußere Dich zur Sache, anstatt hier herumzuprollen!
Henning Blatt 23:35, 16. Sep 2006 (CEST)

Merkblatt Bilder

Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay    
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung  
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig  
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

 
Warning sign
Illegal  
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges

Rtc 02:36, 17. Sep 2006 (CEST)

Hi. Danke für deine Einsicht, betreffend des anderen Fotos.
Was hältst du davon das Bild:US ICO-Accession.jpg auf Commons hochzuladen? Ich persönlich fände das besonders bei Material der US-Regierung sehr sinnvoll, da erstens auch dort diesbezüglich die Richtliniensituation geklärt ist, und zweitens eine Verwendung für alle wp-projekte erleichtert wird.
--the one who was addicted (#) 15:21, 18. Sep 2006 (CEST)

  • Kann ich machen. Auch wenn ich prinzipiell die Verwässerung der rechtlichen Unterschiede durch eine Einbindung auf Commons für problematisch erachte. Siehe z.B. die Frage nach der Schöpfungshöhe. (Ist hier aber ja nicht relevant.) Vorher fahre ich aber in den Urlaub... :)) Henning Blatt 12:44, 19. Sep 2006 (CEST)

Multiple navigational templates design

Hi Henning. I left a message for you at en:Wikipedia_talk:Navigational templates#Multiple navigational templates design. I offer my assistance to code combined navboxes. Grüsse aus Schweden, --David Göthberg 23:32, 8. Okt 2006 (CEST)


Gubernative: Ein im Vordringen befindlicher oder ein kaum beachteter Begriff in der Rechtswissenschaft?

Lieber Henning Blatt, besten Dank für Deine Beiträge zum Artikel Gubernative. Darf ich Dich, wie alle anderen Autoren zu diesem Thema auch, auf eine Diskussion aufmerksam machen, die dort geführt wird (Diskussion:Gubernative#Im Vordringen befindlich oder kaum Beachtung?)? Ich würde mich freuen, wenn Du dort Stellung beziehen könntest, für die eine oder für die andere Seite. Besten Dank! Frohes Schaffen --Fehlerteufel 20:36, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Staatsbankrott

Hallo Henning Blatt, kannst du dir mal den Artikel, insbes. den Abschnitt Staatsbankrott#Untergang_des_Staates, ansehen? Ich hatte schonmal darin rumgewerkelt, war mir dann aber doch nicht so sicher. Vielleicht weißt du mehr dazu. Gruß --C.Löser Diskussion 23:29, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

  • Ich halte es für nur schwer vertretbar, den Untergang eines Staates als eine Form des Staatsbankrotts zu bezeichnen. Immerhin wird durch den Untergang die juristische Person des Staates beendet - und was nicht existiert, kann auch nicht bankrott sein. Henning Blatt 14:04, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
  • Habe gerade folgenden Aufsatztitel zwischen die Finger bekommen:
    Kämmerer, Jörn Axel, Der Staatsbankrott aus völkerrechtlicher Sicht, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 65 (2005) S. 251-276.
    Vielleicht ist da ja was Interessantes für Dich dabei. Henning Blatt 16:11, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Internationale Organisationen als Vertragspartner völkerrechtlicher Verträge

Hallo Henning, könntest Du mal Beispiele nennen für internationale Organisationen, die völkerrechtliche Verträge abschließen oder solchen beigetreten sind? --Uwe 18:10, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

  • Aber gerne! Insbesondere die Europäische Gemeinschaft ist Partei zahlreicher Verträge (z.B. Seerechtsübereinkommen, Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation, Internationales Kaffeeabkommen, Cotonou-Abkommen, NAFO-Abkommen). Es gibt sogar ein Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen und zwischen internationalen Organisationen vom 21. März 1986, das zwar noch nicht in Kraft getreten ist, aber z.B. von den Vereinten Nationen, der ICAO, der ILO, der FAO und zahlreichen anderen IOs unterschrieben wurde. Ebenso sind hier sämtliche Sitzstaatabkommen zu nennen. Grundlegend zur Vertragsschlusskompetenz Internationaler Organisationen ist das Reparation-Gutachten des IGH (ICJ Reports 1949, S. 174). Gruß! Henning Blatt 19:15, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

EU-Chat-Termin

Aktueller Chat-Termin: 14.01.2007, 20:00 Uhr; hier der Weg in den EU-Chat:

Schritt 1: klickt auf Chat
Schritt 2: falls zunächst ein pop up erscheint, klickt auf "ja"
Schritt 3: gebt folgenden Code in das dortige Eingabefeld ein: /join #eu.wikipedia"
Schritt 4: legt Euch einen Chatnamen zu (wie das geht, sagen wir Euch im EU-Chat)

Also, see you heute ab 20:00h ... -- Duden-Dödel 19:46, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

schade, habe dir bei mir geantwortet. // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 19:51, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
habe bei mir geantwortet. // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 21:00, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe dir...

...hier genatwortet. Evtl. können wir das Thema irgendwann noch mal klären. Ich hab' langsam das Gefühl, dass viele Pazifikstaaten ihre Hauptstadt selbst nicht so genau kennen ;-). --Kuemmjen Diskuswurf 18:26, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Moin nochmal, Henning. Was hälst du denn davon? Ich hab' die Karte durch ein schönes Bild ersetzt, weil die Karte nichts zur Hauptstadt aussagt, außer wo sie liegt und einen falschen Namen. --Kuemmjen Diskuswurf 22:14, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten
P.S.: Demnächst kommt mein Vorschlag zu Kiribati ;-) - dann dürften wir alle Streitfälle haben. --Kuemmjen Diskuswurf 22:50, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Henning, vielen Dank für den (rechtzeitgen) Link zu den Resolutionen. Zum Glück habe ich noch nicht angefangen. Ich warte besser, bis in Rente gehe, da habe ich mehr Zeit ;o) --Silent Hawk 14:12, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Artikel Nichtkombattant

Hallo Henning, ich bräuchte mal Deine Hilfe im Artikel Nichtkombattant. Dies ist die von mir vertretene Form des Artikels. Nun hat zunächst bis vor einigen Tagen ein IP-Benutzer versucht, basierend auf dem Verständnis des Begriffes "Kombattant" als "rechtmäßiger Kämpfer", in die Definition der Nichtkombattanten im Artikel auch die Gruppe der illegalen/ ungesetzlichen Kämpfer unterzubringen. Das macht aus meiner Sicht weder von der sprachlichen Bedeutung noch von der Rechtsstellung her irgend einen Sinn. Nun hat heute Benutzer:Dabringer versucht, Nichtkombattanten zu definieren als "Personen, die den Streitkräften angehören, die jedoch aufgrund innerstaatlicher Regelungen keinen Kampfauftrag haben" und von den Zivilpersonen abzugrenzen (siehe dazu die History des Artikels und meine Diskussionsseite). Auch das ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn, insbesondere ist die Aussage "Als zu den Streitkräften gehörend stellen Nichtkombattanten (im Gegensatz zu Zivilpersonen) somit auch ein legitimes militärisches Ziel dar." nach meinem Verständnis des HVR falsch. Die von mir verfasste Definition des Begriffes Nichtkombattant hat Benutzer:Dabringer mit der Einleitung "Eine oftmals getroffene aber durch das Völkerrecht kaum gestützte Definition ..." versehen.

Soweit ich das HVR kenne, ist der Begriff "Nichtkombattant" vertragsrechtlich nicht definiert. Was ich als Definition in den Artikel geschrieben habe, nämlich die Zusammenfassung der verschiedenen durch die Genfer Abkommen geschützten Personengruppen unter dem Oberbegriff "Nichtkombattanten", entspricht meinem Verständnis der gewohnheitsrechtlichen Verwendung dieses Begriffes. Ich würde mich freuen, wenn Du Dich mit Deinen Fachkenntnissen in die Diskussion einbringen würdest. --Uwe 16:39, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Guten Morgen!
Fast hätte ich vergessen, Dir zu antworten...
Das Wort Nichtkombattant impliziert die Möglichkeit einer Negativabgrenzung von Kombattant nach dem Motto "Nichtkombattant ist, wer nicht Kombattant ist." Das ist aber nicht zutreffend. Nichtkombattanten sind solche Angehörige der Streitkräfte, die keinen Kampfauftrag haben, also z.B. Sanitäter, Militärrichter, Angestellte der Militärverwaltung. Die entsprechende Zuordnung obliegt der jeweiligen Konfliktpartei. In Deutschland sind Militärjustiz und Bundeswehrverwaltung zivile Einrichtungen; ihre Mitglieder können daher keine Nichtkombattanten sein.
Als Mitglieder der Streitkräfte dürfen Nichtkombattanten grundsätzlich Ziel von gegnerischen Angriffen sein. Allein das Sanitätspersonal genießt einen besonderen Schutz, der Angriffe gegen selbiges ausschließt; die Einordnung als Nichtkombattanten ist daher eigentlich verfehlt und auch umstritten. Militärgeistliche sind den Streitkräften lediglich zugeordnet, gehören ihnen aber nicht an, und sind damit keine Nichtkombattanten.
Fallen Nichtkombattanten in die Hände des Gegners, werden sie Kriegsgefangene. Sonstige, nicht kämpfende Personen in einem Konflikt sind z.B. die Zivilpersonen, die - mit Ausnahme von drei Untergruppen (Besatzungen von Handelsschiffen, Besatzungen von zivilen Luftfahrzeugen, ziviles Gefolge der Streitkräfte) - keine Kriegsgefangenen werden können.
Gruß! Henning Blatt 10:51, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Kriegszustand Deutschland/Alliierte

Ich habe aus Gründen der Übersichtlichkeit den Beginn der Diskussion in das Archiv verschoben.
Henning Blatt 23:45, 18. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Zunächst möchte ich auf Deine Behauptung eingehen, die Kriegsgegner Deutschlands befänden sich mit Deutschland nach wie vor im Krieg. Krieg ist im Völkerrecht ein Ausnahmezustand; der völkerrechtliche Normalzustand ist Frieden. Sofern also die Voraussetzungen des Krieges nicht mehr gegeben sind, herrscht automatisch wieder Frieden zwischen den beteiligten Staaten. Krieg (bzw. für die Zeit nach 1945: bewaffneter Konflikt) ist eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen Staaten mit militärischen Mitteln. Ich möchte hier nicht auf Einzelheiten eingehen, aber grundsätzlich ist dann nicht mehr Krieg, wenn dauerhaft nicht mehr gekämpft wird. Früher wurde dieser Zeitpunkt häufig mit einem Friedensvertrag festgelegt. Die Zeitspanne zwischen z.B. Waffenstillstand und Friedensvertrag ist eine Übergangsphase vom Krieg zum Frieden, die aber noch dem Krieg zuzurechnen ist, da zumindest theoretisch die Dauerhaftigkeit des Schweigens der Waffen nicht gesichert ist. Friedensverträge sind inzwischen aus der Mode gekommen. Dies führt zwar dazu, dass sich der Zeitpunkt des Übergangs vom Krieg zum Frieden häufig nicht exakt feststellen lässt, aber es bedeutet nicht, dass bis in alle Ewigkeit Krieg zwischen den beteiligten Staaten herrscht. Spätestens mit Aufnahme freundschaftlicher Beziehungen - das sind insbesondere der Austausch von Botschaftern und das Abschließen völkerrechtlicher Verträge - ist der Krieg beendet. Solches geht häufig einher mit einseitigen Erklärungen der Staaten, den Krieg für beendet zu erachten. Die meisten Kriegsgegner Deutschlands haben in den Jahren 1951 bis 1955 solche Erklärungen abgegeben. Da ab Mai 1945 Deutschland nicht mehr mit militärischen Mitteln bekämpft wurde und bis 1955 fast alle Kriegsgegner den Krieg für beendet erklärten, ist allerspätestens Mitte der 50er Jahre der Zweite Weltkrieg in Europa nicht nur faktisch sondern auch völkerrechtlich beendet. (Diese Feststellung gilt übrigens völlig unabhängig von der Frage nach der fortwährenden Existenz des Deutschen Reiches.) Kein Rechtswissenschaftler auf dieser Erde mit einer venia legendi im Völkerrecht behauptet, dass der Kriegszustand nach wie vor anhält.

Das Vorstehende kannst Du z.B. in der Encyclopedia of International Law, Band III, 1997, S. 930-935, oder in allen anderen einschlägigen Werken nachlesen. Juristische Universitätsbibliotheken halten eine Fülle solcher Bücher auf Vorrat.

Ich erachte es für sinnvoll, dass wir uns über diesen Punkt erst einigen, bevor wir mit den anderen Punkten weitermachen.

Henning Blatt 22:37, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Danke, Henning. Das war wohltuend und mit Sachverstand geschrieben. Ich stimme Dir in jedem einzelnen Deiner Punkte vollkommen zu. Leider ist unter Nicht-Völkerrechtlern der Irrglaube weit verbreitet, voraussetzung für Frieden seo zwingend einen Friedensvertrag. Du hast sehr schön gezeigt, warum das falsch ist. Entscheidend ist, ob die Staaten das normale Friedensvölkerrecht in ihren Beziehungen anwenden und für anwendbar halten. Zudem ist die Auseinandersetzung um die Frage "Krieg" oder "Frieden" ohnehin ein Streit um des Kaisers Bart, da - wie Du richtig sagst - die heute maßgebliche Kategorie die des "bewaffneten Konflikts" ist. Und so wie es für den Beginn des "bewaffneten Konflikts" keine Kriegserklärung bedarf, ist natürlich der "bewaffnete Konflikt" auch nicht erst mit Abschluss eines Friedensvertrages beendet.--legalides 11:53, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Hallo Henning, ich werde dir meine Thesen erklären und auch woher ich diese habe. Vorab, ich bin tatsächlich kein Staats,-Volks-oder Rechtswissenschaftler, und schon gar nicht mit Lehrerlaubnis. Aber folgendes, zu deinen Aussagen:

  • Du selbst schreibst, der Krieg ist ein Ausnahmezustand, der völkerrechtliche Normalzustand ist Frieden, bzw. ist für die korrekte Bezeichnung Krieg ein bewaffneter Konflikt die Vorraussetzung. Dem stimme ich dir zu, und behaupte nur am Rande, dass dann der sogenannte "Kalte Krieg" immer eine irreführende Bezeichnung war.
  • Weiterhin schreibst du die Zeitspanne zwischen z.B. Waffenstillstand (eine bedingungslose Kapitulation stelle ich dem gleich) und Friedensvertrag ist die aber dem Frieden zugerechnet wird. Einverstanden ! Dann beschränke ich meine These (denn dann ging meine Formulierung zuweit) darauf, dass zwischen Deutschland (das Deutsche Reich) und seinen ehemaligen Kriegsgegnern kein Krieg mehr besteht, aber die Kriegserklärungen die Frankreich, Großbritannien und die USA dem Staat Deutschland erklärten, sind bis heute nicht revidiert bzw. für nichtig erklärt. Insbesondere diese Länder und viele andere europäische Staaten (z.B. Polen) gehen nämlich davon aus, dass in einem offiziellen Friedenvertrag mit Deutschland auch Wiedergutmachungszahlungen für verursachte Schäden geregelt sein müssen. Diese Staaten erklären aber (z.B. Polen in seiner Erklärung 1990 zur "Wiedervereinigung" BRD-DDR), dass ein solcher Vertrag nicht möglich sei, da es keine handlungsfähige deutsche Regierung als Nachfolger der ehemaligen deuschten Reichsregierung gibt, da das Deutschland (und sie stellen es u.a. mit dem damaligen Staatsgebiet gleich) in seiner Form von damals, seit 1945 nicht mehr existiert. Es wurde daher damals (1990) ausdrücklich erklärt, dass man weder die DDR noch die BRD als Nachfolgerin von Deutschland (deutsches Reich) ansieht (siehe Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945), und somit alle erdenklichen völkererchtlichen Beziehungen mit der DDR, BRD und auch mit der Bundesrepublik Deutschland nach dem 3.10.1990 haben kann, ohne jemals einen Freidensvertrag mit Deutschland abgeschlossen und keine Wiedergutmachungen geltend gemacht zu haben (mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Bundesrepublik nach 1990 solche Leistungen an irgend jemanden erbracht hat).
  • Insofern sehe ich sämtliche diplomatischen Kontakte und Freundschaftsverträge nach 1949 als mit der BRD, DDR bzw. u.U. mit der heutigen Bundesrepublik vereinbart. Und ich habe auch nie behauptet, dass eine von diesen drei Staatsformen irgendwann mit jemanden Krieg hatte.
  • Das die erweiterte Bundesrepublik Deutschland ( vgl. Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragen) nach 1990 zwar das Deutsche Reich ersetzt, bestreite ich auch nicht, aber das gilt eben erst seit der "Wiedervereinigung" und keinesfalls schon 1973 (denn Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragendie Feststellung des Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973) .
  • Insofern war meine Behauptung, dass der Beitritt zur UNO damals durch die BRD und die DDR erfolgten, nicht aber durch Deutschland und die DDR (so stand es bis zu meinem Einwand aber im Text), doch so falsch wieder nicht, allerdings missverständlich begründet.
  • Kausal besagt dies aber auch, dass kein Staat dieser Welt, mit Deutschland (Deutsches Reich), in den 50er Jahren und auch nicht später, irgendwelche Freundschaftsverträge geschlossen oder gar diplomatische Beziehungen aufgenommen hat.
  • Für mich steht daher fest (und du darfst mich gern eines besseren belehren), dass weder die DDR, noch die BRD, und schon gar nicht die erweiterte Bundesrepublik als absolut identisch mit dem Deutschland ist, welches Krieg geführt hat. Das bedeutet für mich auch (und ich bin mehr als 20 Jahre nach dem Untergang des Deutschen Reichs geboren), dass ich nichts! was in der Geschichte nachweislich geschehen ist leugne oder bagatelisiere und auch nicht alles immer nur für gut oder schlecht halte (Ansichten entwickeln sich aus ganz persönlichen Lebenserfahrungen), aber dass ich mich ganz entschieden z.B. dagegen verwahre, z.B. für Fehler und auch Verbrechen unserer Vorgenerationen ständig in eine Kollektivhaftung (und da gibt es viele Beispiele aus In-und Ausland) genommen zu werden, da dies zutiefst meinem Rechtsempfinden widerstrebt (es gibt keine Sippenhaftung)!

Diese Erläuterungen sind einzig und allein der Hintergrund warum ich ich der Meinung bin, dass formaljuristisch (und nur das!) Deutschland/Das Deutsche Reich 1973, entsprechend meiner beschriebenen Darstellung auch heute noch nicht, nicht Mitglied der UNO werden konnte. Eine weitestgehende Identität mit Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragen) sehe ich erst seit dem 3.Oktober 1990.

  • Ich hoffe, dass wir uns darauf einigen können, denn das würde wiederum kausal, meine anderen Thesen erklären und wie ich denke,sogar bestätigen.
  • Dazu nur noch eine Anmerkung von mir perönlich: Wie ich feststellen konnte, bist ein sehr gebildeter und grundsätzlich intelligenter Mensch. Das aber gerade hatte mich an dieser Aussage : Wenn Krieg ist, dann greif doch zur Waffe und töte ein paar Soldaten! Jeder Schuss - ein Russ!, so gewundert, denn ich glaube nicht, dass dies dein normales Niveau ist, und dies hat deine Erklärung danach eigentlich auch bestätigt.

Ich denke zu Legalides muss ich nichts extra schreiben, denn damit dürften sich seine Einwürfe ebenfalls beantwortet haben, außer hierzu: Leider ist unter Nicht-Völkerrechtlern der Irrglaube weit verbreitet, voraussetzung für Frieden seo zwingend einen Friedensvertrag, ja das ist so, aber das liegt daran, dass es zum Glück auch nicht notwendig ist, sich mit diesem Thema andauernd zu beschäftigen. Das ist ein Umstand der es uns aber auch nur möglich macht, für so etwas wie Wikipedia u.v.a. noch Zeit und Möglichkeit zu haben. Insofern sollte dieser Irrglaube den Nicht-Völkerrechtlern großzügig verziehen sein.

Wenn man allerdings beachtet, dass z.B. zwischen Japan und Russland (als Rechtsnachfolger der Sowjetunion) immer noch irgendwie Krieg (Kriegserklärung siehe aktuelle Kriegserklärungen) und eigentlich doch wieder nicht Krieg besteht (oder habe ich aktuell was verpasst?), dann wird es für Laien nur noch missverständlicher.
Viele Grüße erst mal --Muetze71 10:33, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Guten Morgen! Bevor wir zur Frage nach Identität oder Rechtsnachfolge kommen, würde ich gerne den Punkt Krieg oder Frieden abschließen. Vorab ein paar Erwiderungen:

  • Der Begriff Kalter Krieg ist nicht irreführend. Noch nie wurde er so gebraucht oder verstanden, als dass er einen Krieg beschreibt. Er war/ist ein politischer Begriff ohne jeden Bezug zu einem tatsächlichen Kriegsgeschehen oder einem völkerrechtlichen Kriegszustand.
  • Ich habe mich zur Zeitspanne zwischen Waffenstillstand und Friedensvertrag vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Diese Zeitspanne ist _nicht_ Frieden, sondern noch Krieg. Dieser wird erst durch einen Friedensvertrag (oder andere Beendigungstatbestände) beendet.
  • Die Kriegserklärungen der vier Siegermächte (und der überwiegenden Zahl der anderen Staaten) wurden in der Tat nicht für nichtig erklärt oder revidiert. Das würde ansonsten ja bedeuten, dass die ursprünglichen Kriegserklärungen zurückgenommen wurden, obwohl ja tatsächlich Krieg geführt wurde! Das wäre widersprüchlich. Es wurden aber jeweils neue Erklärungen abgegeben, in denen der Krieg für beendet erklärt wurde. Die entsprechende Erklärung der USA findest Du hier; hinsichtlich der anderen Siegermächte habe ich gerade keine Zeit zum Suchen, aber sie existieren und sind inhaltlich gleichlautend.
  • Noch einmal: Für die Frage, ob nach 1955 Krieg zwischen Deutschland (dem Deutschen Reich) und den Alliierten herrschte, ist das Problem Identität/Rechtsnachfolge unerheblich. Nehmen wir einmal an, dass sämtliche völkerrechtlichen Beziehungen der Alliierten mit BRD/DDR nach 1945 _nicht_ mit dem Deutschen Reich bestanden (dazu kommen wir später!), so haben wir immer noch die einseitigen Erklärungen der Alliierten sowie das faktische Schweigen der Waffen, womit der Krieg spätestens 1955 als beendet anzusehen ist.
  • Für das Verhältnis Russland-Japan gilt das gleiche wie für Deutschland-Alliierte. Diese beiden Länder befinden sich nicht mehr im Krieg. Nord- und Südkorea sind allerdings anders gelagert, da sich dort nach wie vor zwei Armeen feindlich gegenüberstehen, keine nennenswerten diplomatischen Beziehungen bestehen und auch die politische Rhethorik erkennen lässt, dass beide Staaten nicht von einem völkerrechtlichen Normalzustand ausgehen. Aber darüber ließe sich mit Sicherheit vortrefflich streiten.

Ich möchte Dich auf eine eindeutige Aussage festnageln: Befand sich Deutschland (das Deutsche Reich) 1955 im Krieg mit den Alliierten? Ohne ein klares Ja oder Nein halte ich eine weitere Diskussion nicht für gewinnbringend. Gruß! Henning Blatt 11:43, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


  • Gelbe Karte wegen versuchtem Foulspiel :o) :Dieses klare Festnageln ist unfair, denn dem stellst du mir die Erklärung (was ist Krieg) entgegen.
  • Nach der genauen Defintion Krieg: Antwort NEIN
  • Nach der Ansicht der Alliierten: mit dem Deutschland (das Deutsche Reich/das Großdeutsche Reich)Antwort: JA

Wie schon erläutert, die Alliierten betrachteten aber 1949 bis 1990 (also auch 1955) weder die damalige BRD noch die DDR als identisch (damals auch nicht teilidentisch) mit Deutschland/Deutsches Reich von 1871. --Muetze71 12:03, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Okay... Und was haben die USA im Jahr 1951 gemeint, als sie sagten, dass der Krieg, in den sie 1941 eingetreten sind, nunmehr beendet sei? In der Erklärung heißt es: I, Harry S. Truman, President of the United States of America, [...] do proclaim that the state of war between the United States and the Government of Germany declared by the joint resolution of Congress approved December 11, 1941 was terminated on October 19, 1951. Warum meinst Du, dass der Krieg zwischen USA und Deutschland dennoch andauert? Henning Blatt 14:12, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Ich gestehe, diese Aussage Trumans kannte ich bislang nicht, danke dir dafür. Hast du ähnliche Aussagen von den anderen Alliierten auch schon mal gefunden? Ich brauch die Nachweise nicht alle, wenn du mir das sagst glaube ich es, bin ja nicht WP. Aber interessieren würde es mich, denn dann stimmt so einiges an den entsprechenden Artikeln nicht, und ich habe schon öfter entsprechende Diskussionen gehabt, allerdings waren sich bislang alle darin einig, dass keiner der Alliierten bis 1990 den Kriegszustand mit "Deutschland" für beendet erklärt hatte. Das hatten diese im Grunde genommen auch in den 2+4 Gesprächen damals nicht anders deutlich gemacht.

Allerdings frage ich mich gerade bei dieser Erklärung, z.B. Government of Germany auch auf welche Regierung und welches Deutschland er sich dabei bezog, denn er sagte auch government of a united and free Germany, und ein vereintes Deutschland gab es damals aber noch, und auch mehrere Jahrzehnte danach nicht. Da sag ich ganz erhrlich, Truman ist und bleibt mir ein Rätsel, allerdings viele andere Nachkriegspolitiker auch.

Aber sag mir bitte mal auch nur kurz und kanpp, war mein ursprünglicher Einwand denn falsch, oder nur die Begründung nicht ganz zutreffend bzw. unfachmännisch formuliert, aus deiner Sicht. --Muetze71 15:50, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


  • Truman sagt, dass es Ziel der USA war, einen Friedensvertrag mit dem government of a united and free Germany abzuschließen und dass dieses Ziel aufgrund der Politik der Sowjetunion nicht erreicht werden konnte. (Grund war insofern die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches mangels Organe, da eine Reorganisation des Reiches verhindert wurde; nur daher ist es ja zur Gründung zweier Staaten - also zu einer teilweisen Reorganisation - gekommen.) Da es also keinen Friedensvertrag geben konnte, die USA aber den Kriegszustand beenden wollten, erklärten sie einseitig das Ende des Krieges. Einen handlungsfähigen (gesamtdeutschen) Vertragspartner brauchten sie dafür nicht.
  • Die Erklärungen fast aller Kriegsteilnehmer sind inhaltlich ähnlich oder identisch. Auch die der Sowjetunion. Vor Jahren habe ich mal ein paar davon gelesen. Vielleicht war das in den Supplements zum American Journal of International Law. Wenn ich Zeit habe, kann ich mal suchen.
  • In den 2+4-Gesprächen wurde öfter mal auf das Fehlen eines Friedensvertrages hingewiesen. Das ist ja auch zutreffend, hing aber z.B. mit der Forderung nach Reparationen und mit den Ostgrenzen zusammen. Für beide Fragen wollte man unbedingt eine vertragliche Einigung erzielen. Aber keiner der Teilnehmer ging davon aus, dass noch ein Kriegszustand herrschte.
  • Welchen ursprünglichen Einwand meinst Du?
  • Henning Blatt 19:31, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Ich monierte, die Eintragung, dass Deutschland und die DDR Mitglied der UNO wurden. Aus Sicht der korrekten Bezeichnung war das falsch. Denn die BRD und die DDR, wurden Mitglieder. Stimmt diese Aussage, oder nicht? --Muetze71 10:11, 18. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Dein ursprünglicher Einwand war goldrichtig. Das hatte ich ja auch schon auf der Diskussionsseite bei den Vereinten Nationen angemerkt [2]. Aufgenommen wurden FRG und GDR, nicht aber Germany. Inwieweit die Begriffe FRG und Germany nach damaligem und/oder heutigem Verständnis decklungsgleich oder verschieden sind, ist eine separat zu behandelnde Frage. Zu diesem Diskussionspunkt können wir jetzt gerne kommen, sofern alle Fragen hinsichtlich des Kriegszustandes geklärt sind. Henning Blatt 11:43, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Ich habe eine Fundstelle für die sowjetische Erklärung (s.o.) gefunden (allerdings noch nicht überprüft). Die Erklärung erging in Form eines Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 25. Januar 1955 und beendete den Kriegszustand „zwischen der Sowjetunion und Deutschland".

  • Hermann Mosler, Karl Doehring: Die Beendigung des Kriegszustands mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, Köln, Berlin: Heymanns 1963, S. 395.

Eine Besprechung des Buches findest Du hier. Gruß! Henning Blatt 15:41, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

FRG und Germany identisch

Das Thema würde ich schon gern mit dir besprechen, schon aufgrund deiner diesbezüglichen Fachkenntnisse.

  1. Ich gehe davon aus, dass die FRG seit der Vereinigung mit der GDR mit dem 1. Deutschen Reiches von 1871 identisch (allerdings in kleinerer Form) ist. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es identisch mit dem 2. Deutschen Reich (Weimarer Republik) und schon gar nicht mit dem sogenannten dritten Reich bis 1945.
  2. Die Frage ob "FRG" und Germany/Deutschland deckungsgleich ist, kann ich damit eindeutig mit ja beantworten, da es (1949-1990 die damalige BRD, erkläre ich anschließend) keinen vorherigen Staat gab, der derart explizit den Begriff Deutschland in seiner Staatsbezeichnung trug.
  3. Die BRD von 1949 bis 1990 sehe nur als einen Teil von Deutschland an, der andere Teil war die DDR. Insofern war die BRD in diesem Zeitraum nicht Deutschland, da dieses als ganzes nicht existierte.

--Muetze71 18:08, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bofaxe

Hallo Henning, zwei Fragen zu den Bofaxen. Zum einen fällt auf, dass 2006 kein einziges Bofax erschienen ist, zumindestens sind für das letzte Jahr keine auf der Website verfügbar. Weisst Du zufällig, ob die Serie eingeschlafen ist oder eingestellt wurde, oder ob sie noch weitergeführt wird? Zum anderen ist mir die Idee gekommen, dass eine gesammelte Ausgabe der Bofaxe in Buchform ein interessantes Projekt wäre. Zusatznutzen eines Buches im Vergleich zu den einzelnen Ausgaben wäre z.B. eine Gesamtübersicht in Form des Inhaltsverzeichnisses, das Herausstellen der für die jeweiligen Kommentare relevanten Rechtsnormen und vor allem ein alphabetisches Register, in dem der Nutzer per Stichwortsuche schnell und gezielt zu den entsprechenden Ausgaben gelangt. Hinzu kommt die einheitliche Gestaltung der einzelnen Seiten. Könntest Du ein solches Projekt eventuell bei den zuständigen Leuten im IFHV anregen? Schönes Wochenende, --Uwe 19:40, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

  • Die Bofaxe sind leider ein wenig eingeschlafen, da die hauptverantwortliche Mitarbeiterin das Institut im letzten Jahr verlassen hat. Die Reihe soll aber nicht eingestellt, sondern möglichst bald fortgesetzt werden. Ich wurde auch schon gefragt, mal eines zu verfassen, aber derzeit fehlt mir dafür die Zeit. Eine Veröffentlichung der Bofaxe ist ein interessanter Gedanke, zumal die Nr. 300 ein passender Anlass wäre. Ich werde das mal anregen. Danke und Gruß! Henning Blatt 13:24, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Schreibwettbewerb

Hallo Henning, magst Du mal schauen, ob Du in "meinem" Beitrag zum aktuellen Schreibwettbewerb (Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten) noch Dinge ergänzen kannst? Oder hast Du anderweitig Kritik oder Verbesserungsvorschläge? Oder vielleicht einen Kollegen oder Bekannten zur Hand, der sich mit dem Thema auskennt und den Artikel mal korrekturlesen könnte? Gibt es wichtige Werke, die in der Literaturliste fehlen? --Uwe 20:50, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hauptstadt von Kiribati

Moin Henning. Ich komm leider erst jetzt dazu, die Hauptstadt von Kiribati anzupacken. Ich glaube bei Hauptstädten in englischsprachigen Ländern eigtl. sehr gerne der englischen Wikipedia; dort kligt das auch immer recht plausibel. Außerdem haben wir ja schon gelernt ;-), dass im Pazifik einzelne Dörfer keine Verwaltungseinheit darstellen. Darum hab ich hier mal zwei Vorschläge - alle auf Basis des Artikels Bairiki, der dann auch durch den neuesten ersetzt wird. Schaus dir bitte mal an. --Kuemmjen Diskuswurf 17:00, 10. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Auf der Homepage des Statistik-Büros von Kiribati steht als Anschrift
POBox 67
Bairiki, TARAWA
Kiribati
was Tarawa als Hauptstadt aussehen lässt. Diese Info hat auch das recht zuverlässige CIA World-Factbook drin. Das Bairiki eine Art Stadtteil ist, scheint klar. Fraglich ist noch, ob Tarawa oder South Tarawa die Hauptstadt ist. Ich hab mal 'ne Mail an die Leute von dem Office geschickt - mal schauen, ob was zurück kommt. --Kuemmjen Diskuswurf 17:11, 10. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Auch das Pacific Islands Forum gibt Tarawa als Hauptstadt an. --Kuemmjen Diskuswurf 12:49, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

  • Hallo!
    Ein offizielles Statement zu dieser Frage wäre natürlich schön, obwohl ich so meine Zweifel habe, dass da etwas zurück kommt. Ich muss bei meinen E-Mails in die Region immer ziemlich penetrant sein, um wahrgenommen zu werden... :) Da wir nichts wissen über die administrative Gliederung von Kiribati, ist es fast schon müßig, sich darüber Gedanken zu machen. Auch ist es höchst zweifelhaft, ob sich die Verwaltungseinheiten auf Tarawa voneinander dergestalt unterscheiden, wie man das nach europäischem Verständnis von Gemeinden als selbständigen Gebietskörperschaften kennt. Wahrscheinlich nicht...
    Aufschlussreich ist wohl der Local Government Act 1984. Daraus scheinen sich ein paar Erkenntnisse hinsichtlich der Verwaltungsgliederung ableiten zu lassen. Die Councils sind insoweit wohl die allein maßgeblichen Einheiten. Derzeit habe ich aber keine Zeit, mich da einzuarbeiten; vielleicht hast Du ja Lust dazu.
    Gruß! Henning Blatt 13:55, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Aus dem von dir genannten Act geht hervor, dass das "council" die Verwaltungseinheit dort ist. South Tarawa hat in seinem offiziellen Namen - Teinainano Urban Council - den "council" bzw. "urban council" schon drin. Urban Council bezeichnet qausi "städtisches Gebiet" (dort liegt nunmal der Bevölkerungsschwerpunkt) und unterschiedet sich vom "normalen" council nur durch die Kompetenzen der gewählten Politiker/Vertreter/Räte. Im en.wp-Artikel steht dazu: "Each inhabited island has its own council (3 councils on Tarawa: Betio, South Tarawa, North Tarawa; 2 councils on Tabiteuea)". Das alles bestätigt für mich, das South Tarawa die Hauptstadt ist. Also bin ich ganz stark für Version 1 von hier. Damit fahren wir auf jeden Fall besser, als mit Bairiki. Wenn dann noch was offizielles kommt, kann man es ändern. Auch die Info, das Bairiki früher Hauptstadt war, würde ich rauslassen, weil es nirgends bestätigt wird, und der Act eher dagegen spricht. Die Angaben von Pacific Islands Forum und Statistik Office sollte man nicht überbewerten - die nehmen das vermutlich selbst nicht so genau, weil die nicht so penibel sind, wie wir ;-). Das Pacific Islands Forum hat auch Yaren als Nauru-HS, obwohl wir ja wissen, dass Nauru keine HS hat.
Ich würde sagen, wir teilen unser vorhaben auf der Kiribati-Diskussion mitteilen. Wenn in 7 Tagen nichts dagegenkommt, ändere ich das ab. Du kannst hier gerne noch Ergänzungen zu Version 1 hinzufügen. --Kuemmjen Diskuswurf 20:43, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ach ja: Ich finde, wir sollten einen neuen Artikel South Tarawa anlegen und den Artikel Bairiki in abgewandelter Form stehen lassen (hier ein Bsp.; der Genitiv von Kiribati am Ende besteht den Oma-Test wohl nicht, ist aber korrekt, da es sich um einen "s-Laut" handelt). Vaiaku gibt es ja auch. --Kuemmjen Diskuswurf 20:46, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nichtkombattant

Hallo Henning! Wie steht es bei dem Artikel Nichtkombattant? In der derzeitigen Form finde ich ihn ja nicht optimal. Wie bist Du mit UW verblieben? mfg --Dabringer 10:41, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten