Prüfstelle

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2004 um 11:28 Uhr durch Dk9sj (Diskussion | Beiträge) (Detaillierung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine staatlich anerkannte Prüfstelle ist berechtigt, Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, zu eichen (s. Eichung). Die Prüfstellen unterstehen der Aufsicht der Eichbehörde. In Prüfstellen werden nur Messgeräte aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft geeicht, wie Wasserzähler, Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Wärmezähler. Außerdem führen die staatlich anerkannten Prüfstellen auf Antrag Befundprüfungen durch um die Messrichtigkeit von Messgeräten zu begutachten. Weitere Tätigkeit: Durchführung von Stichproben zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer.

Die Prüfstellen in Deutschland sind durch zwei Buchstaben und eine Nummer gekennzeichnet. Der erste Buchstabe bezeichnet die Art des Messgeräts (W=Wasser, E=Elektrizität, G=Gas, K=Wärme), der zweite Buchstabe bezeichnet das Bundesland (A=Baden-Württemberg, B=Bayern etc.). 2003 existierten 372 Prüfstellen mit ca. 2300 Mitarbeitern in Deutschland.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei den Prüfstellen um "beliehene Unternehmen", die bestimmte Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Sie haben die Befugnis, Verwaltungsakte zu erlassen, wie z. B. die Eichung von Messgeräten durchzuführen. Die Prüfstellen unterstehen der Kontrolle durch die Eichbehörde. Anerkennung, Bestellung des Leiters und der Stellvertreter, Betriebserlaubnis und Überwachung werden durch die Eichbehörde geregelt. Es muss sicher gestellt sein, dass die Prüfstellen als organisatorisch selbständige Einheit mit geeigneten Prüfräumen und Prüfmitteln ausgestattet sind und dass fachkundiges und unabhängiges Personal vorhanden ist.

Im Rahmen der EU-Richtlinien (MID) wird erwartet, dass die Eichung zunehmend durch eine Konformitätserklärung der Messgerätehersteller ersetzt wird. An Stelle der Prüfstellen treten dann zertifizierte Prüf- und Kalibrierlabors als benannte Stelle. Die Umstellung wird sich in den Jahren 2005 bis 2007 vollziehen.

Siehe auch

Eichamt, Wasserzähler

http://www.agme.de/News/GM-AR-100402Bundesanzeiger.pdf