Unter einem Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvertrag versteht man die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Umgehung der Regeln des normalen Kündigungsrechtes.
Beim Auflösungsvertrag kommt es im Wesentlichen auf das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Unter dieser Voraussetzung kann der Arbeitsvertrag zu jedem beliebigen Datum aufgelöst werden. Beim Auflösungsvertrag entfallen also alle üblichen Fristen und Termine.
In der Regel sind es besondere Bedingungen oder unerwartete Ereignisse, die zum Abschluss von Auflösungsverträgen führen. Meist hat der Arbeitnehmer eine neue Stelle gefunden, die er möglichst schnell antreten will. Hat der Arbeitgeber einen adäquaten Ersatzmann wird er meist dem Auflösungsvertrag zustimmen. Hat er keinen Ersatz kann er auf Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen bestehen.
Siehe auch: Kündigungsrecht --BAT -- BGB
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