Lebensmittelzusatz

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Mai 2003 um 11:02 Uhr durch Gandalf~dewiki (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das deutsche Lebensmittelgesetz definiert Zusatzstoffe als "Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden." (LMBG §2). Darunter versteht man im Wesentlichen

  • technologische Eigenschaften wie Backfähigkeit, Streichfähigkeit oder Maschinentauglichkeit
  • chemische Eigenschaften wie Oxidationsfähigkeit
  • Verhalten einzelner Zutaten zueinander
  • Genuss und Aussehen des Lebensmittels
  • ernährungsphysiologische Eigenschaften

Lebensmittelzusätze müssen für den Verbraucher angegeben werden, meist geschieht dies durch die zugeordnete E-Nummer wie z.B. E-102 (Tartrazin), E-160a (Carotin).

Weblink: Zusatzstoffe online