Karl August von Hardenberg

deutscher Staatsmann und Reformer
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Karl August Freiher Fürst von Hardenberg
Karl August Freiherr
Fürst von Hardenberg

Karl August Freiherr Fürst von Hardenberg (*31. Juni 1750, Essenrode (bei Gifhorn); † 26. November 1822 in Genua) war ein preußischer Staatsmann.

Von Hardenberg wurde am 31. Juni 1750 als Sohn eines hannoverschen Generals geboren. Nach der Schulzeit besuchte er ab 1766 die Universität in Göttingen und wechselte für ein Jahr nach Leipzig. Beide bildeten zu dieser Zeit sehr aufgeklärt aus. Nach Abschluß des Studiums trat er 1770 in den hannoverschen Justizdienst ein.

Da der Staatsdienst in Hannover ihm keine Entwicklungsmöglichkeiten bot, trat Hardenberg 1772 eine längere Reise an und besuchte mehrere deutsche Fürstenhöfe, das Reichskammergericht in Wetzlar und den Reichstag in Regensburg. 1778 und 1781 hielt er sich in London auf, wo sich eine Affäre zwischen seiner ersten Frau Christiane Friederike und dem Prinzen von Wales entwickelte. Da der Skandal öffentlich zu werden drohte, wechselte er als Klosterrat in die Dienste des Herzogs Carl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel.

In Braunschweig trat er für einen Beitritt des Herzogtums zum deutschen Fürstenbund ein, verfolgte die Reform des Schulwesens im Sinne Pestalozzi's und die Trennung von Schule und Landeskirche. ab 1786 stand der dem neu eingerichteten weltlichen Schulkollegium vor.

Als sich Hardenberg 1790 von seiner ersten Frau scheiden ließ und die seinetwegen geschiedene Sophie von Lente heiratete, wurde er für Braunschweig untragbar und wechselte deshalb als dirigierender Minister zum Markgrafen von Ansbach-Bayreuth. Nach dem Rücktritt des Markgrafen ging Ansbach-Bayreuth als Provinz in den Besitz der preußischen Krone über und Hardenberg leitete die Eingliederung der Provinz als preußischer Minister und verwaltete sie seitdem als selbständige Provinz und reformierte die Verwaltung.

1795 war er Mitunterzeichner des Basler Sonderfriedens mit Frankreich. 1798 wurde er nach Berlin berufen, weil man ihm Verschwendung vorwarf. Seine Selbständigkeit in der Verwaltung Ansbachs wurde eingeschränkt und die Verwaltungsreformen mußten teilweise zurückgenommen werden und an den Stand des restlichen Preußens angepaßt werden.

1803 erlangte er das Vertrauen des Königs Friedrich Wilhelm III. und wurde zum Minister für auswärtige Angelegenheiten ernannt, 1804 wird er offiziell Außenminister. Er nutzte seinen steigenden Einfluß, um als Gegenleistung für die Neutralität Preußens Gebietsgewinne in Westfalen und Mitteldeutschland zu erzielen. Da er nicht mit der Politik des Königs gegenüber Frankreich übereinstimmte, trat er 1806 auf Drängen Napoleons zurück.

Im April 1807 wird er als leitender Minister wieder mit allen inneren und äußeren Angelegenheiten betraut, muß aber als Bedingung nach dem Frieden von Tilsit im Juli 1807 auf Befehl Napoloens wieder zurücktreten.

Die Berufung Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Steins 1807 und auch dessen Entlassung 1808 beeinflußte er entscheidend mit. Im Auftrag des Königs verfaßte er in Tilsit die Denkwürdigkeiten, seine Denkschrift zur Neuorganisation des preußischen Staates mit Reformvorschlägen.

Als er 1810 die Entlassung des Kabinetts von Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein erreichte, gelang es ihm, am 4. Juni mit Billigung Napoleons zum preußischen Staatskanzler ernannt zu werden. Die von vom Stein begonnenen und unter zum Altenstein ins Stocken gekommenen Reformen setzte er fort, konnte sich aber wie Altenstein nicht gegen die restaurativen Kräfte durchsetzen. Sein Hauptziel, die Einführung einer Verfassung und die Mitbestimmung des Bürgertums konnte er nicht erreichen.

Das Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 war der Beginn der Hardenbergschen Reformen, 1811 folgte das Regulierungsedikt, das Gewerbesteuergesetz, das die Gewerbefreiheit festschrieb, die Bauernbefreiung und die Emanzipation der Juden. Er trat für einen liberalen Verfassungsstatt ein, wie er ihn schon in seiner Rigaer Denkschrift von 1805 gefordert hatte.

Den preußisch-russische Vertrag von Kalisch, in dem eine gemeinsame Erhebung gegen Napoleon vereinbart wurde, vermittelte er als Verhandlungsführer auf preußischer Seite, zusammen mit vom stein, der den russischen Zaren vertrat.

Zusammen mit Wilhelm von Humboldt und Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein entwickelte er 1814 einen Entwurf für eine Bundesverfassung; im selben Jahr wurde er in den Fürstenstand erhoben. Im Wiener Kongreß 1815 gelang es ihm Preußen erhebliche Gebietszuwächse zu sichern und er etablierte nach 1815 dort eine neu organisierte Verwaltung. Es gelang ihm, dem König das Versprechen abzuringen, eine Verfassung zu etablieren, eine Verfassungskomission wird allerdings erst 1817 einberufen. 1819 entwarf er eine landständische Verfassung für Preußen, die allerdings nicht umgesetzt wird.

Nach den Karlsbader Beschlüssen 1819 schwindet sein Einfluß langsam. 1822 erkrankte er nach einem Kongreß in Verona und starb kurz darauf.

Aufgrund der Effektivität seiner Reformen und der Wirkung auf zahlreiche benachbarte Länder gilt er als einer der großen Staatsreformer des 19. Jahrhunderts.