Verteidigungsfall (Deutschland)

festgestellter rechtlicher Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht
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Mit Verteidigungsfall wird der rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, wenn diese militärisch angegriffen wird. Der Verteidigungsfall ist im Artikel 115 a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Die rechtlichen Folgen des Verteidigungsfalles bestimmen die Artikel 115 a bis 115 l.

Artikel 115 a
 
(1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
-- (Auszug)

Der Verteidigungsfall wird im Bundeswehr-Jargon auch als V-Fall abgekürzt.

Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr auf den Bundeskanzler über.