Ein Stift
- mask. (v.ahd.: steft Stachel, Dorn; ->steif, etwas Kleines, Geringwertiges) bezeichnet
1. ein längliches an einem Ende zugespitztes Metall/Holz, das zur Befestigung, Verbindung in etwas hineingetrieben wird.
2. in der Technik ein zylinder- oder kegelförmiges Maschinenelement, das Maschinenteile verbindet, zentriert oder vor dem Sichlösen sichert.
3. Ein Schreibgerät (Hier kommt in den nächsten Tagen was zur Geschichte des Stifts - vom Stöckchen bis zum Kugelschreiber und weiter)
4. in der Umgangssprache einen kleinen Jungen oder den Azubi.
- meist neutr., als Kurzform von Stiftung bezeichnet es
5. im Bereich der christlichen Kirche eine mit einer Stiftung (meist Grundbesitz) ausgestattete Körperschaft.
6. ein Kloster; die Baulichkeiten, die dem Stift gehören.
7. veraltend: eine auf einer Stiftung beruhende Erziehungseinrichtung für Mädchen
8. ein auf einer Stiftung beruhendes Altersheim