Die Römische Rota (eigentlich: Gericht der Römischen Rota) ist der ordentliche Appellationsgerichtshof und ist nach der Apostolischen Signatur das zweithöchste Gericht der römisch-katholischen Weltkirche. Er übt für den Papst die ordentliche Gerichtsbarkeit aus.
Die Rota ist vor allem für Berufungsverfahren zuständig. In der Regel sind die Richter der Rota Romana keine Kardinäle, sondern eine nicht festgelegte Anzahl von Prälaten, sogenannter Auditoren, die vom Papst ernannt werden, und an deren Spitze ein Dekan als primus inter pares steht. Häufig erhalten die Dekane im Laufe ihrer Amtszeit die Bischofsweihe.
Einen Großteil der Verfahren bilden sogenannte Ehenichtigkeitsverfahren. Hierbei ist die Römische Rota dafür zuständig, die Gültigkeit kirchlicher Eheschließungen zu beurteilen und ist dabei Berufungsinstanz der Gerichte der einzelnen Diözesen. Da die sakramental geschlossene Ehe zwischen zwei Christen nach katholischem Verständnis unauflöslich ist, kann der Gerichtshof lediglich feststellen, dass eine Ehe von Beginn an nicht zustandegekommen ist, jedoch eine gültige Ehe nicht auflösen.
Der Römischen Rota angegliedert ist das Studio Rotale, das der Ausbildung der Advokaten und Prokuratoren der Römischen Rota dient.
Dekane
- Michele Lega (1908-1914)
- André-Damien-Ferdinand Jullien (1944-1958)
- William Theodore Heard (1958-1959)
- Francis John Brennan (1959-1967)
- Bolesław Filipiak (1967-1976)
- Charles Lefebvre (1976-1978)
- Heinrich Ewers (1978-1982)
- Arturo De Iorio (1982-1985)
- Ernesto Maria Fiore (1985-1993)
- Mario Francesco Pompedda (1993-1999)
- Raffaello Funghini (1999-2004)
- Antoni Stankiewicz (2004-heute)